13. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschriften der 11. Sitzung des Planungsausschusses (vom 06.09.2023)
- 1.3Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung des Planungsausschusses (vom 17.10.2023)
- 1.4Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung des Planungsausschusses (vom 15.11.2023)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Programmvorschlag Städtebauförderprogramm 2024 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 14/1444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1444 umfasst den Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2024. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster als gemeinsame Sitzungsvorlage erstellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr dem Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2024 zustimmt. Der vorgesehene Prozess beinhaltet die Beratung im Planungsausschuss am 21. Februar 2024 sowie im Verbandsausschuss am 4. März 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 ansteht.
Die Vorlage beinhaltet neben dem eigentlichen Programmvorschlag auch textliche Erläuterungen sowie eine Darstellung zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2024. Federführend für diese Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20240216143502-0|20240216143505-0|20240216143508-0
- 2.2Programmveröffentlichung Sonderprogramm des Landes 'Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (ZIO)'Zur Vorlage · 14/1440 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1440 vorgelegt. Gegenstand dieser Sitzungsvorlage ist die anstehende Programmveröffentlichung des Landesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (ZIO)“.
Der vorliegende Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage beinhaltet textliche Erläuterungen zur Veröffentlichung des genannten Sonderprogramms sowie eine Übersicht über die darin enthaltenen Abweichungen.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes. Die Vorlage wurde am 2. Februar 2024 unterzeichnet und dient der Information des Planungsausschusses über die Details der Programmveröffentlichung des Landes.
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- 2.3Rückblick wasserwirtschaftliche Förderprogramme 2023Zur Vorlage · 14/1443 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1443 bietet einen Rückblick auf die wasserwirtschaftlichen Förderprogramme des Jahres 2023. Die Sitzungsvorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dient der Information des Planungsausschusses des Regionalverbands Ruhr (RVR) für dessen Sitzung am 21. Februar 2024.
Der Inhalt der Vorlage umfasst einen Sachstandsbericht sowie detaillierte Aufstellungen zu den im Jahr 2023 bewilligten Zuwendungen. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Aufschlüsselung der Mittelverteilung für das betreffende Kalenderjahr. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss die Sitzungsvorlage zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
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Hauptdokument|20240202110015-0|20240202110019-0|20240202110023-0
- 2.4Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2024'Zur Vorlage · 14/1438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2024“. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst regionale Voten für die Gebiete des RVR innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum genannten Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage verabschieden. Die Unterrichtung erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
Der Entscheidungsprozess ist in einem festgelegten Zeitplan vorgesehen. Vor der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 finden Beratungen in den zuständigen Gremien statt. Dazu gehören die Sitzungen im Ausschuss für Mobilität am 20. Februar 2024, im Planungsausschuss am 21. Februar 2024 sowie im Verbandsausschuss am 4. März 2024. Die Vorlage dient der gemeinsamen Abstimmung über die regionalen Positionen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus für das Jahr 2024.
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Hauptdokument|20240209152307-0|20240209152311-0|20240209152316-0|20240209152320-0
- 2.5Rückblick über das Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2023'Zur Vorlage · 14/1436 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1436 bietet einen Rückblick auf das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2023“ für die im Regionalverband Ruhr (RVR) liegenden Gebiete. Der Inhalt umfasst eine Nachbetrachtung sowie verschiedene Aktualisierungen zum genannten Programm, unterteilt nach den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die entsprechenden Anlagen enthalten detaillierte Informationen zur Nachbetrachtung des Programms für die jeweiligen Gebiete innerhalb der drei Regierungsbezirke.
Die Vorlage dient als Grundlage für die Sitzungen des Ausschusses für Mobilität am 20. Februar 2024 sowie des Planungsausschusses am 21. Februar 2024. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Dokumentation wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
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Hauptdokument|20240209150405-0|20240209150409-0|20240209150414-0|20240209150419-0
- 2.6Ankündigung der (Neu-) Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 14/1417 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1417 informiert über die anstehende (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Pläne dienen als langfristiges Planungsinstrument für Infrastrukturmaßnahmen mit einem Horizont von zehn bis fünfzehn Jahren und basieren auf einer einheitlichen Bewertungsmethodik zur Priorisierung von Vorhaben.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung sollen die bestehenden Bedarfspläne für Landesstraßen sowie den öffentlichen Personennahverkehr, die auf dem Stand der Jahre 2006/2007 beruhen, fortgeschrieben werden. Zudem wird erstmals ein Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes erstellt.
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 20. Februar 2024 wird eine Vertretung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) den Prozess zur Aufstellung vorstellen. Die Präsentation umfasst den gesetzlichen Hintergrund sowie die Planung des Prozesses unter Einbindung regionaler Planungsträger. Des Weiteren werden die Aktualisierung der Übergangsregelungen für den ÖPNV und die Vorbereitungsverfahren für die Planung von Radschnellverbindungen thematisiert.
Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 2.7Anträge
- 2.8Anfragen und Mitteilungen
- 2.8.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zeitplan der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von WindenergiebereichenZur Vorlage · 14/1400-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr arbeitet derzeit an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen. Für das Frühjahr 2024 sind die frühzeitige Unterrichtung sowie das Scoping geplant. In diesem Zeitraum sollen zudem die Suchräume mit den betroffenen Kommunen, Kreisen und Fachbehörden beraten werden. Es wird angestrebt, den Entwurf der Planänderung bis zum Sommer 2024 fertigzustellen, damit die Verbandsversammlung im dritten Quartal 2024 den Aufstellungsbeschluss fassen kann. Ein anschließendes Beteiligungsverfahren von mindestens einem Monat ist vorgesehen.
Ein abschließender Feststellungsbeschluss wird für Mitte 2025 angestrebt, sofern die Auswertung der Stellungnahmen bis zum ersten Quartal 2025 abgeschlossen werden kann und keine erneute Offenlage erforderlich ist. Die Dauer des Verfahrens kann durch rechtliche Änderungen auf Bundes- oder EU-Ebene beeinflusst werden. Zur personellen Unterstützung beim Ausbau der Windenergie wurden zwei neue Stellen geschaffen, von denen eine voraussichtlich zum 1. April 2024 besetzt wird.
Bezüglich des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW geht die Landesplanungsbehörde davon aus, dass die Frist zur Festlegung regionaler Teilflächenziele bis zum 31. Mai 2024 durch die zweite LEP-Änderung eingehalten werden kann. Eine Anhörung im Landtag ist für den 31. Januar 2024 angesetzt.
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- 2.8.2Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben 'Windader West'Zur Vorlage · 14/1458 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Drucksache Nr. 14/1458 eine parlamentarische Anfrage zum Projekt „Windader West“ eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung für das genannte Vorhaben.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskunft darüber, ob alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen bereits vollständig vorliegen und welche Dokumente dies konkret sind. In diesem Zusammenhang wird auch nach dem genauen Beginn der sechsmonatigen Bearbeitungsfrist gefragt, sofern die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt werden kann.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Untersuchung alternativer Trassen für das Projekt. Zudem möchte die Fraktion klären, ob die Standorte der erforderlichen Konverter als Bestandteil der Netzinfrastruktur ebenfalls in die Raumverträglichkeitsprüfung einbezogen werden. Falls diese Standorte nicht Teil der Prüfung sind, wird um eine Begründung gebeten. Sollten sie hingegen Bestandteil des Verfahrens sein, bittet die Fraktion um die Benennung von vorgeschlagenen Alternativstandorten.
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- 3Regionaler Diskurs/Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Strategie Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 14/1287 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird in der Beschlussvorlage 14/1287 ersucht, das Strategiepapier „Zukunftsthemen Geonetzwerk.metropoleRuhr“ als Grundlage für die künftige Arbeit des Netzwerks zu verabschieden. Das Geonetzwerk.metropoleRuhr besteht seit zehn Jahren. Im vergangenen Jahr haben der Lenkungskreis, die Geschäftsstelle sowie weitere Vertreter der kommunalen Ebene fachliche und organisatorische Handlungsfelder für die kommenden Jahre erarbeitet.
Die Strategie soll dazu dienen, diese Handlungsfelder zu identifizieren und die künftige Strukturierung der Netzwerk-Arbeit festzulegen. Es besteht zudem die Absicht, das Papier auch in den kommunalen Gremien beschließen zu lassen, um die Themen des Netzwerks vor Ort zu verankern. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, über die weitere Umsetzung der Strategie zu berichten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Vorlage ist haushaltsneutral. Es ergeben sich aus dem Vorhaben keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 4.2Anträge
- 4.3Anfragen und Mitteilungen
- 4.3.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Auswirkungen der Planungen zum Ausbau der A 59 auf den Landschaftspark Duisburg-NordZur Vorlage · 14/1401-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort des Regionalverbandes Ruhr (RVR) auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE thematisiert die Auswirkungen des geplanten sechsstreifigen Ausbaus der A 59 auf den Landschaftspark Duisburg-Nord. Seit Oktober 2016 war der RVR im Rahmen von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und landschaftspflegerischen Begleitplänen in die Behördenabstimmung eingebunden. Über die Abteilung Ruhr Grün stellte der Verband Ausgleichsflächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung, brachte jedoch Bedenken hinsichtlich der Pflege- und Entwicklungskontrolle sowie der Genauigkeit der Beschreibungen im Bereich „Mülheim-Auberg“ ein. In seiner Funktion als Regionalplanungsbehörde hat der RVR bisher keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Hinsichtlich der Bedeutung des Landschaftsparks für die Route Industriekultur sieht die Verwaltung keine erkennbaren Beeinträchtigungen durch die aktuellen Planungen. Der Erhalt des industriekulturellen Denkmals liegt im Interesse des Verbandes. Um einen Interessenausgleich zwischen den beteiligten Akteuren herbeizuführen, können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Erörterungstermine durch die Anhörungsbehörde stattfinden. Ein entsprechender Termin ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen.
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- 4.3.2Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/1432 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1432 informiert über laufende Verfahren, bei denen der Regionalverband Ruhr (RVR) in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange einbezogen wurde. Der Bericht umfasst alle Beteiligungsverfahren, die im Zeitraum vom 16. Oktober 2023 bis zum 16. Januar 2024 beim RVR eingegangen sind und in denen der Verband entweder um eine Stellungnahme gebeten wurde oder die ihm zur Kenntnis gebracht wurden.
Der Planungsausschuss nimmt diesen Bericht zur Kenntnis. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung von Mitteln notwendig ist und die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der aufgeführten Verfahren. Die Erstellung der Unterlagen erfolgte unter Beteiligung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel.
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