18. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 1Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift zur 17. Sitzung
- 3Vortrag und Vorstellung des Gutachtens "Bündelung im Föderalstaat"Zur Vorlage · 14/2114 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation des Regionalverbands Ruhr wird in der Sitzung am 12. Juni 2025 das Gutachten „Bündelung im Föderalstaat – zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung“ vorgestellt. Die Berichtsvorlage knüpft an vorangegangene Beratungen zur Komplexität von Sozialleistungen an und analysiert in diesem Zusammenhang verwaltungsübergreifende Strukturen innerhalb des föderalen Systems.
Das Gutachten untersucht Möglichkeiten, staatliche Leistungen durch Prozessbündelung und -vereinfachung schneller, effizienter und digitaler zu gestalten. Am Beispiel von drei Verwaltungsprozessen – der Beantragung und Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie der Einkommensprüfung – werden Wege zur Zusammenführung von Abläufen aufgezeigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die kommunale Ebene entlasten und die subsidiäre Aufgabenerfüllung angesichts personeller und finanzieller Herausforderungen stärken.
Aus finanzieller Sicht ist für die in der Vorlage beschriebenen Inhalte keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich, sodass die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral bewertet werden. Zudem ergeben sich aus dem Vorgang keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 4Vorstellung des Modellprojektes Primusschulen NRWZur Vorlage · 14/2113 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation wird in seiner Sitzung am 12. Juni 2025 über den aktuellen Stand des Modellprojektes „Primusschulen NRW“ informiert. Das seit dem Schuljahr 2013/14 erprobte Projekt verfolgt das Ziel, die Primar- und Sekundarstufe in einer Einrichtung zu vereinen, um Schülern der Klassen 1 bis 10 einen Unterricht ohne Schulformwechsel zu ermöglichen. Der Unterricht erfolgt in jahrgangsgemischten Lerngruppen, wobei bis einschließlich Klasse 8 auf Ziffernnoten verzichtet wird; stattdessen kommen individuelle Entwicklungsberichte und Förderpläne zum Einsatz.
Wissenschaftliche Begleituntersuchungen der zweiten Phase (2017–2020) zeigten, dass die Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen tendenziell höhere Abschlüsse erreichen als prognostiziert, was zur Verringerung herkunftsbedingter Bildungsungleichheit beitragen kann. Ein im September 2024 vom Schulministerium NRW vorgelegter Gesetzentwurf sieht jedoch lediglich die rechtliche Absicherung der vier bereits bestehenden Primusschulen vor.
Im Rahmen der Sitzung wird Prof. Dr. Till-Sebastian Idel von der Universität Oldenburg die Ergebnisse des Gutachtens zu den Primusschulen vorstellen. Seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW wird Mattias Otto für Fragen zur Verfügung stehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Information keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind.
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- 5Anfragen und Mitteilungen
- 5.1Bildungsbericht 2024Zur Vorlage · 14/2112 · Fraktionsanfrage
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Die AfD-Fraktion Zielke hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Fragen zum Bildungsbericht 2024 gestellt. Die Anfrage richtet sich an die Verwaltung und umfasst verschiedene Aspekte der Bildungsberichterstattung sowie der daraus resultierenden Herausforderungen.
Zunächst wird nach den jährlichen Gesamtkosten des Bildungsberichts Ruhr gefragt. Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft über die Konsequenzen, die aus den im Bericht dargestellten Ergebnissen gezogen werden sollen, sowie nach den Lösungsansätzen von Ruhr Futur. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Untersuchung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei schulischen Leistungen und der Studienwahl, insbesondere im Hinblick auf die Verteilung zwischen MINT-Fächern und Geisteswissenschaften.
Die Fraktion thematisiert zudem den Einfluss des Migrationshintergrunds und sprachlicher Defizite auf den Bildungserfolg. Hierbei wird nach Möglichkeiten gefragt, einer Überbeanspruchung der Schullandschaft sowie Beeinträchtigungen des Lernerfolgs ganzer Jahrgänge vorzubeugen. Abschließend wird die Verwendung von Gendersprache im Bericht hinterfragt. Die Anfrage bittet um Überlegungen dazu, den Bildungsbericht künftig wieder in Übereinstimmung mit der deutschen Rechtschreibung zu verfassen und auf Sonderzeichen wie den Genderstern zu verzichten.
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- 5.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Zielke: Bildungsbericht 2024Zur Vorlage · 14/2112-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In der Antwort auf die Fraktionsanfrage der AfD zur Beantwortung des Bildungsberichts 2024 erläutert die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) die finanziellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen des Berichts. Da das Dokument nicht jährlich erscheint, konnten keine jährlichen Gesamtkosten beziffert werden. Für den Bericht 2024 wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 insgesamt 41.500 Euro bereitgestellt; die Personalkosten im Jahr 2024 beliefen sich auf 49.000 Euro.
Zur Umsetzung bildungspolitischer Ziele setzt der RVR auf Netzwerkarbeit und das Programm „RuhrFutur“. Zu den genannten Maßnahmen gehören die „LerncrewRuhr“ zur Förderung von Basiskompetenzen an Startchancen-Schulen, die Initiative „Übergänge gestalten“ für Kinder ohne Kitaplatz sowie das Konzept „Familie und Schulen“. Am 2. Juli 2025 ist zudem das Bildungsforum Ruhr geplant, um den Austausch mit Kommunen und Landesbehörden zu fördern.
Hinsichtlich der Studienwahl weist die Verwaltung darauf hin, dass die Daten des Berichts keine eindeutigen signifikanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern an Universitäten belegen. Für schulpolitische Entscheidungen sowie Maßnahmen zur Unterstützung bei sprachlichen Defiziten liegt die Zuständigkeit bei den Ländern und Kommunen. Bezüglich der Verwendung gendergerechter Sprache im Bericht wird auf die bestehende Hauspolitik des RVR verwiesen, die eine entsprechende Sprachgestaltung in Veröffentlichungen vorsieht.
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- 5.2.1Anfrage Die Grünen Verbesserung der BildungssituationZur Vorlage · 14/2048 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr die Anfrage 14/2048 zur Verbesserung der Bildungssituation eingereicht. Grundlage der Anfrage sind die Befunde des Bildungsberichts Ruhr 2024 sowie des Sozialfinanzberichts Ruhr, welche auf bestehende strukturelle Herausforderungen und soziale Disparitäten in den Kommunen hinweisen.
Im Rahmen der Anfrage wird die Rolle des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei der regionalen Steuerung thematisiert, insbesondere im Hinblick auf das geplante BildungsForum Ruhr am 2. Juli 2025. Die Fraktion verweist zudem auf die Übernahme von Anteilen an der RuhrFutur gGmbH als Zeichen einer erweiterten Verantwortung des Verbandes im Bildungsbereich.
Die Anfrage richtet konkrete Fragen an die Verwaltung. Erfragt werden weitere geplante Vorhaben zur Verbesserung der Bildungschancen sowie bestehende Kooperationen mit regionalen Akteuren, wie etwa der RAG-Stiftung oder der Emschergenossenschaft. Zudem wird nach Plänen zur Einwerbung von Fördermitteln, beispielsweise aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um Vorschläge für weitere Maßnahmen der Verwaltung sowie um Informationen darüber, wie Ausschüsse und die Verbandsversammlung den Prozess unterstützen können.
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- 5.2.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Verbesserung der BildungssituationZur Vorlage · 14/2048-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der Bildungssituation im Ruhrgebiet reagiert. Im Rahmen der RuhrFutur gGmbH werden verschiedene Projekte wie „Lerncrew Ruhr“, „Übergänge gestalten“ und „Schule im Sozialraum“ durchgeführt. Zudem findet eine Zusammenarbeit mit der Auridis Stiftung zur Förderung der frühkindlichen Bildung sowie mit dem Initiativkreis Ruhr zur Vermittlung von Zukunftskompetenzen statt.
Der RVR ist in verschiedene Kooperationen eingebunden, unter anderem mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Handwerkskammer (HWK) im Bereich der Fachkräftesicherung. Zudem bestehen Partnerschaften mit Institutionen wie der RAG-Stiftung, der Wübben Stiftung Bildung und der Stiftung Mercator. Die Initiative „Joblinge“ wird durch den Verband finanziell unterstützt.
Aktuell sind keine weiteren Einwerbungen von Fördermitteln geplant. Die Verwaltung strebt an, bis Ende des Jahres 2025 konkrete Maßnahmen umzusetzen, die sich an den Bedarfen der Kommunen orientieren. Zur Unterstützung dieser Prozesse können die Ausschüsse und die Verbandsversammlung durch frühzeitige Absprachen mit der Verwaltung, entsprechende Antragsarbeit sowie die Nutzung politischer Kontakte zur Landes- und Bundespolitik beitragen.
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