18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt
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Tagesordnung
- 1Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2025
- 3Zollverein als Zukunftsstandort
- 4Umsetzungsstrategie Ruhr Games 2027 ff.Zur Vorlage · 14/2121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Umsetzungsstrategie für die RUHR GAMES 2027 und folgende Ausgaben informiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Veranstaltungsformat als Plattform für Nachwuchsleistungssport, urbane Kunstformen und den Transformationsprozess des Ruhrgebiets zu professionalisieren. Die kommende Projektphase soll dabei in eine Vorbereitungs- und eine Umsetzungsphase unterteilt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept für die RUHR GAMES 2027 in Zusammenarbeit mit der Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH sowie in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Bis Mitte 2026 soll zudem eine nachhaltige Organisationsstruktur geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung der Finanzierung: Die Verwaltung soll Gespräche mit dem Land NRW über eine langfristige oder institutionelle Förderung führen und weitere Förderzugänge, etwa im Rahmen der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen, prüfen.
Zusätzlich wird die Erarbeitung eines Konzepts für Satelliten-Formate oder die Etablierung von Satelliten-Orten inklusive einer Kostenkalkulation beauftragt. Die Ergebnisse dieser Planungen sollen dem zuständigen Fachausschuss im ersten Quartal 2026 vorgelegt werden. Ziel der Strategie ist es, die RUHR GAMES über den bisherigen biennial stattfindenden Festivalcharakter hinaus als langfristige Plattform für gesellschaftliche Transformation zu etablieren.
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- 5Interkultur Ruhr - Stellenbesetzung Projektleitung
- 6Förderfonds Interkultur Ruhr 2025 - Anträge unter 5.000 €Zur Vorlage · 14/2082 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt wurde über die Bewilligung von Förderanträgen im Rahmen des Förderfonds Interkultur Ruhr 2025 informiert. Die Berichtsvorlage bezieht sich auf Projekte mit einem Antragsvolumen von weniger als 5.000 Euro.
Im laufenden Jahr wurden insgesamt 134 Projektanträge beim Förderfonds eingereicht. Nach einer formalen Prüfung durch das Referat 4 wurden die Anträge von einer dreiköpfigen Jury gesichtet und zur Förderung empfohlen. Die Entscheidung über Projekte, deren Antragsvolumen unter der Grenze von 5.000 Euro liegt, wurde durch den Regionaldirektor Garrelt Duin getroffen.
Die finanziellen Auswirkungen der Bewilligung sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein im Rahmen des Verfahrens durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Hauptdokument|20250506105148-0|20250519134915-0|20250519144515-0
- 7Förderfonds Interkultur Ruhr 2025 - Anträge über 5.000 €Zur Vorlage · 14/2083 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des Regionalverbands Ruhr wurde über die Bewilligung von Förderanträgen im Rahmen des Förderfonds Interkultur Ruhr 2025 informiert. Gegenstand der Vorlage sind Anträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 5.000 Euro.
Im laufenden Jahr gingen insgesamt 134 Projektanträge beim Förderfonds ein. Nach einer formalen Prüfung durch das zuständige Referat wurden die Projekte durch eine dreiköpfige Jury gesichtet und zur Förderung empfohlen. Während Anträge unter der Grenze von 5.000 Euro durch den Regionaldirektor beschlossen werden, liegt die Entscheidungsgewalt über Beträge, die diesen Wert überschreiten, beim Ausschuss.
Aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahr 2024 wurde die Entscheidung über die diesjährigen Anträge in einer interfraktionellen Sitzung am 26. März 2rag 2025 getroffen. Die Interfraktionelle Arbeitsgruppe Interkultur Ruhr hat dabei die von der Jury erstellte Rangfolge sowie die vorgeschlagenen Projekte ohne Einwände bestätigt.
Die finanziellen Auswirkungen der Förderungen sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der beschlossenen Projekte.
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Hauptdokument|20250506104900-0|20250519144827-0|20250519144854-0
- 8Regionale Sportförderung 2025 - weitere AnträgeZur Vorlage · 14/2080-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des Regionalverbands Ruhr berät über die regionale Sportförderung für das Jahr 2025. Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/2080-1 wird vorgeschlagen, zwei sportliche Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.
Der Vorschlag sieht vor, die Kamen Open 2025 im Bereich Tennis mit einem Betrag von 3.000 Euro zu fördern. Des Weiteren sollen für die NRW Trophy 2025 in Dortmund, eine Veranstaltung im Eiskunstlauf, Mittel in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, da die Kosten im Rahmen des bestehenden Haushalts berücksichtigt sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der beantragten Förderungen. Die Vorlage wurde im Referat unter der Leitung von Stefanie Reichart erstellt.
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Hauptdokument|20250502115346-0|20250512141448-0|20250512142315-0
- 9Förderprogramme des RVR - Entscheidungsfindung in der sitzungsfreien ZeitZur Vorlage · 14/2120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Interfraktionelle Arbeitsgruppe ermächtigen, in der sitzungsfreien Zeit über Förderanträge der Regionalen Sportförderung und der Regionalen Kulturförderung sowie über Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr ab einer Summe von 5.000 Euro zu entscheiden. Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr unter dieser Grenze sollen der Arbeitsgruppe zur Kenntnis vorgelegt werden.
Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe befugt werden, neue Förderrichtlinien für den Förderfonds Interkultur Ruhr auf Grundlage der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026 zu beschließen. Geplant ist eine stärkere Ausrichtung des Fonds als Startförderung sowie die Einrichtung von Arbeitsstipendien zur Unterstützung längerfristiger künstlerischer Projekte und Recherchen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass Förderprojekte trotz der Unterbrechung zwischen der aktuellen und der neuen Wahlperiode nicht verzögert werden. Da die erste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt in der neuen Amtsperiode voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 stattfindet, sollen durch die Entscheidung in der sitzungsfreien Zeit Planungssicherheit für die Akteure der regionalen Kultur- und Sportszene geschaffen werden. Die Ergebnisse der Entscheidungen sowie die geänderten Richtlinien werden dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode zur Kenntnis gegeben.
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- 9.1Förderprogramme des RVR - Entscheidungsfindung in der sitzungsfreien Zeit - Änderungsantrag zu Drs.: 14/2120Zur Vorlage · 14/2168 · Fraktionsantrag
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Die Fraktionen CDU und SPD haben mit der Drucksache 14/2168 einen Antrag zur Regelung der Entscheidungsfindung bei Förderprogrammen des Regionalverbands Ruhr (RVR) in der sitzungsfreien Zeit vorgelegt. Der Antrag ist als Änderungsantrag zu der Drucksache 14/2120 konzipiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung eine interfraktionelle Arbeitsgruppe dazu ermächtigt, bis Ende Oktober über Förderanträge der regionalen Sportförderung sowie der regionalen Kulturförderung zu beraten. Dies gilt bei Bedarf auch für Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr, sofern diese einen Betrag von 5.000 Euro erreichen oder überschreiten. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung dieser Förderanträge soll durch den Regionaldirektor getroffen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass der Antrag haushaltsneutral ist. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln erforderlich.
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- 10Anträge
- 11Anfragen und Mitteilungen
- 11.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Voraussetzungen der Sportstätten im Ruhrgebiet als olympische AustragungsorteZur Vorlage · 14/1968-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur potenziellen Ausrichtung der Olympischen Spiele 2040 im Ruhrgebiet reagiert. Laut der Antwort sind bereits zahlreiche Sportstätten vorhanden, die internationalen Standards entsprechen. Dazu zählen unter anderem der Signal Iduna Park in Dortmund, die Veltins-Arena in Gelsenkirchen sowie die Regattabahn Duisburg-Wedau. Basierend auf dem Konzept der Rhein-Ruhr City Initiative 2019 wird geschätzt, dass etwa 80 bis 95 Prozent der benötigten Infrastruktur für Sommerspiele durch bestehende Anlagen abgedeckt werden könnten.
Dennoch werden spezifische infrastrukturelle Lücken benannt. Es fehlt eine permanente Schwimmhalle mit einer Kapazität von mindestens 15.000 Plätzen sowie ein Leichtathletikstadion mit internationalem Standard und etwa 60.000 Zuschauern. Zudem gibt es im Ruhrgebiet kein Velodrom und keine dedizierte Infrastruktur für ein Olympisches Dorf oder Medienzentren. Als mögliche Maßnahmen werden die Nutzung temporärer Anlagen, wie etwa eines Schwimmbeckens in der Veltins-Arena, sowie die Einbindung von Hotelclustern und Messegeländen angeführt. Aktuell erstellt die Agentur D.SPORTS im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen das Olympia-Konzept „RHEIN-RUHR“, welches auf bestehenden Strukturen aufbaut.
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- 11.2RuhrbühnenZur Vorlage · 14/1992 · Gruppenanfrage
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Die Ruhrfraktion hat mit der Drucksache 14/1992 eine Gruppenanfrage zum Thema „RuhrBühnen“ eingereicht. Anlass für die Fragen ist eine Präsentation, die am 6. Februar 2025 im Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt stattfand.
In der von Christian Krampitz gestellten Anfrage werden verschiedene Aspekte der Theaterlandschaft untersucht. Die Fraktion bittet um eine zahlenmäßige Aufschlüsselung der jährlich stattfindenden über 4.500 Aufführungen auf die einzelnen Schauspielhäuser und Theater. Zudem wird angefragt, ob das Intendanten-Plenum bereits künftige Intendanten einbezieht, welche die derzeitigen Positionen mittelfristig ersetzen werden.
Ein weiterer Fokus der Anfrage liegt auf der Festlegung kulturpolitischer Ausrichtungen. Es wird gefragt, ob diese Entscheidungen durch eine einzelne Person oder gemeinschaftlich getroffen werden und ob bestimmte Themenbereiche dabei ausgeschlossen bleiben. Schließlich befasst sich die Anfrage mit der Auswertung von Besucherbefragungen. Hierbei geht es um die Häufigkeit der Auswertungen sowie um die Frage, ob diese zentral oder an den einzelnen Standorten durchgeführt werden und ob eine einheitliche Methodik zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit zwischen den Standorten angewandt wird.
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- 11.3Antwort auf die Anfrage der Ruhrgruppe: RuhrbühnenZur Vorlage · 14/1992-1 · Gruppenanfrage Antwort
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Auf die Anfrage der Ruhrfraktion zum Netzwerk „RuhrBühnen“ liegen Antworten zur aktuellen Situation und zur künftigen Ausrichtung vor. In Bezug auf die Anzahl der jährlichen Aufführungen verweist die Antwort auf die Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins für die Spielzeit 2022/2023. Diese weist für die genannten Spielstätten eine Summe von 3.407 Aufführungen aus, wobei das Theater Essen mit 851 Vorstellungen sowie Dortmund und Bochum mit 611 beziehungsweise 553 Aufführungen die höchsten Zahlen aufweisen.
Hinsichtlich der Gremienarbeit wird erläutert, dass das Intendanten-Plenum in der Regel nur aktuelle Amtsinhaber einbezieht. Die kulturpolitische Ausrichtung des Netzwerks wird gemeinschaftlich von den Mitgliedern besprochen und beschlossen, wobei die Themenwahl für die Mitglieder unbeschränkt ist.
Bezüglich der Besucherbefragungen findet ein methodischer Wandel statt. Während bisher individuelle und nicht vergleichbare Methoden der einzelnen Häuser angewendet wurden, wurde im April 2025 eine erste gemeinsame Online-Befragung gestartet, die bis zum 9. Juni 2025 läuft. Die Auswertung dieser Umfrage erfolgt durch das Referat 3 des Regionalverbands Ruhr. Zudem wird ein Vorhaben vorbereitet, künftig eine gemeinschaftliche Befragung über ein externes Forschungsinstitut durchzuführen, um eine zentrale Auswertung der Daten zu ermöglichen.
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- 11.4Standortmarketingkampagne "Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders" in Verbindung mit dem KulturmarketingZur Vorlage · 14/2160 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/2160 informiert über den aktuellen Stand der Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ sowie deren Verbindung zum Kulturmarketing. Als Antwort auf eine Anfrage von Herrn Gräfingholt wird dargelegt, wie kulturelle und sportliche Themen in die Imagekampagne integriert werden. Die Kampagne richtet sich primär an Investoren, Entscheidungsträger der Wirtschaft und Fachkräfte. Dabei sollen Aspekte wie Kultur, Sport und Vielfalt genutzt werden, um die Lebensqualität und die Attraktivität des Ruhrgebiets als Wohn- und Arbeitsort zu kommunizieren.
In Abstimmung mit dem Referat 4 werden regelmäßig kulturelle Themen in verschiedenen Formaten, insbesondere auf Social-Media-Kanälen, aufgegriffen. Die Inhalte verknüpfen dabei gezielt Bereiche wie Wissenschaft, Wirtschaft, Leben, Sport und Kultur. Als Beispiele für die thematische Umsetzung werden unter anderem die FISU World University Games und RuhrGames 2025, die Manifesta 2026 sowie Beiträge zu den Ruhrbühnen und den Ruhrmuseen angeführt. Des Weiteren werden Formate wie der Newsletter „Das Ruhrgebiet forscht“, die TikTok-Serie „HORST“ oder Gewinnspiele für Veranstaltungen wie die ExtraSchicht genannt. Die Kampagne nutzt verschiedene digitale Kanäle, um kulturelle Angebote und die regionale Identität zu präsentieren.
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- 1Ehrenpreis Literaturpreis Ruhrnicht öffentlich
- 2Anträgenicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich