1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Einführung und Verpflichtung der Mandatsträger und sachkundigen Bürger
- 3Bestellung der Schriftführung und deren StellvertretungZur Vorlage · 15/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften am 6. März 2026 steht die Bestellung der Schriftführung sowie deren Stellvertretung zur Entscheidung vor. Laut der Beschlussvorlage Nummer 15/0121 wird vorgeschlagen, Lara Sechtin als Schriftführerin und Nadine Schumacher als stellvertretende Schriftführerin zu ernennen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Antrag ist § 31 Absatz 3 Satz 1 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr. Dieser Passus überträgt dem Fachausschuss die Befugnis, die Schriftführung sowie deren Stellvertretung zu bestellen.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diesen Beschluss keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes; eine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich. Zudem wurde im Rahmen eines Klima-Checks festgestellt, dass die Entscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen hat.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 4.1Rückblick Fördermaßnahmen im Naturschutzbereich 2025Zur Vorlage · 15/0117 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) setzt sich mit der Berichtsvorlage 15/0117 auseinander, die einen Rückblick auf die Fördermaßnahmen im Naturschutzbereich für das Jahr 2025 beinhaltet. Die Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf gemeinsam eingereicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Jahresbericht zur Förderung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Jahr 2025 zur Kenntnis nimmt. Die parlamentarische Behandlung ist für die Vorberatung am 9. März 2026 sowie für die Endberatung in der Verbandsversammlung am 20. März 2026 vorgesehen. Die Einreichung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf. Der Bericht dient der Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das vergangene Kalenderjahr.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.2Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten Rückblick 2025Zur Vorlage · 15/0118 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften des Regionalverbandes Ruhr (RVR) erhält eine Berichtsvorlage zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie zum Rückblick auf das Jahr 2025. Die Vorlage mit der Nummer 15/0118 wird als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Berichts ist die Kenntnisnahme der im Verbandsgebiet durchgeführten, geförderten Maßnahmen aus dem Jahr 2025. Dies umfasst sowohl Altlastenmaßnahmen als auch Bodenschutzmaßnahmen, Erfassungen sowie kommunale Planungen. Die Vorlage enthält detaillierte Anlagen, darunter Förderlisten für den Bodenschutz und eine Dringlichkeitsliste bezüglich der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die förmliche Kenntnisnahme dieser Maßnahmen durch den Ausschuss angestrebt.
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Hauptdokument|20260204122250-0|20260204122258-2|20260204122258-3|20260204122257-0|20260204122257-1
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.3Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2026 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0119 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2026. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Entscheidung der Verbandsversammlung, die Dringlichkeitsliste 2026 zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2026 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis zu nehmen und den darin vorgesehenen Maßnahmen zuzustimmen.
Der Beratungsprozess ist auf mehrere Termine verteilt. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften am 6. März 2026 beraten, gefolgt von einer Sitzung des Verbandsausschusses am 9. März 2026. Die abschließende Entscheidung soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 erfolgen.
Die Vorlage wird als gemeinsame Sitzungsvorlage im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Sie beinhaltet neben der Sachverhaltsdarstellung die entsprechenden Anlagen zur Dringlichkeitsliste sowie zur Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet.
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Hauptdokument|20260204130834-0|20260204122944-1|20260204122944-0
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.4Anträge
- 4.5Anfragen und Mitteilungen
- 5Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 5.1Vorstellung der Themen und Projekte des Bereiches IVZur Vorlage · 15/0124 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr wird im Rahmen der Berichtsvorlage 15/0124 die Vorstellung der Themen und Projekte des Bereichs IV Umwelt und Grüne Infrastruktur behandelt. Die Vorlage dient dazu, den Ausschuss über die Aufgaben sowie die Kernprojekte dieses Bereichs zu informieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Sitzung ist die Präsentation der einzelnen Referate innerhalb des Bereichs IV. Zudem werden die Tätigkeiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün durch deren Leitung vorgestellt. Ziel der Vorlage ist es, den Ausschuss über die aktuellen Schwerpunkte und Strukturen der Umwelt- und Infrastrukturplanung in Kenntnis zu setzen.
Aus der Berichtsvorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder die Notwendigkeit von Nachveranschlagungen hervor. Die Vorlage ist als Information zur Kenntnisnahme konzipiert.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.2Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHZur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH beschließen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, einer Budgeterhöhung sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Hintergrund ist ein identifizierter Mehrbedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro, der aus der Weiterqualifizierung der Planungen resultiert. Dabei wurde eine Diskrepanz zwischen der Infrastrukturplanung für hohe Besucherzahlen und den inhaltlichen Ausstellungen auf Bundesgartenschau-Niveau festgestellt.
Zur Umsetzung der sogenannten qualitativen Prioritätensetzung wird eine Erhöhung des Gesamtbudgets um etwa 14 bis 15 Millionen Euro angestrebt. Die Finanzierung soll durch die Nutzung der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch erwartete zusätzliche Ticketeinnahmen von bis zu 10 Millionen Euro erfolgen. Für den Regionalverband Ruhr sieht die Verteilung der Risikovorsorge eine anteilige Inanspruchnahme von rund 932.800 Euro im Jahr 2026 und etwa 2,79 Millionen Euro im Jahr 2027 vor. Die Entscheidung dient der weiteren Wirtschaftsplanung sowie den anstehenden Auftragsvergaben der IGA gGmbH.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.3Aktueller Sachstand zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR eigenen LiegenschaftenZur Vorlage · 15/0108 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften hat einen Sachstandsbericht zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur Kenntnis genommen. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurde für die Bergehalde Großes Holz in Bergkamen die Bietergemeinschaft aus der RAG Montan Immobilien GmbH und der GELSENWASSER AG als Vertragspartner ermittelt. Die Vereinbarung umfasst marktgerechte Nutzungsentgelte, ein jährliches Reservierungsentgelt sowie Beteiligungsoptionen für den RVR, dessen Tochtergesellschaften und lokale Energiegenossenschaften. Zudem werden Windsparbriefe und die Förderung lokaler Vereine in Bergkamen angeboten. Die Bietergemeinschaft übernimmt das Planungsrisiko sowie die Kosten für den späteren Rückbau der Anlagen. Die Inbetriebnahme der geplanten Windenergieanlagen ist für das Jahr 2029 vorgesehen.
Für die Errichtung einer Floating-PV-Anlage auf dem Reitwegsee in Rheinberg wurde die WES Green GmbH ausgewählt. Das Angebot beinhaltet ebenfalls Nutzungsentgelte, Reservierungsentgelte und Beteiligungsmöglichkeiten für lokale Akteure. Die Kosten für Planung und Rückbau werden von der Gesellschaft getragen. Nach Abschluss der Bauleitplanverfahren wird die Inbetriebnahme der Anlage mit einer Nennleistung von etwa 12 Megawattpeak für das Jahr 2028 erwartet. Die Verträge für beide Projekte haben eine Laufzeit von 25 Jahren mit einer fünfjährigen Verlängerungsoption und sollen im ersten Quartal 2026 abgeschlossen werden. Für die Vorhaben sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.4Sachstandsbericht zum Ausbau der Solarenergie im RuhrgebietZur Vorlage · 15/0129 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften hat einen Sachstandsbericht zum Ausbau der Solarenergie im Ruhrgebiet zur Kenntnis genommen. Die installierte Gesamtleistung in der Region beläuft sich aktuell auf 1.902 MWp. Davon entfallen über 1.800 MWp auf Dachflächen, während 46 MWp durch Freiflächenanlagen und 35 MWp durch Balkon-Photovoltaik beigetragen werden. Zu den genannten Anlagen zählen die Dachanlage der Metro in Marl mit 18 MWp sowie die Solaranlage im BVB-Stadion in Dortmund mit 5 MWp.
Im Bereich der Dachflächen ist ein Trend zu größeren Anlagen auf Industrie- und Unternehmensdächern erkennbar. Auch bei den Freiflächenanlagen wurde im ersten Halbjahr 2025 eine höhere Leistung als in den Vorjahren verzeichnet. Der Regionalverband Ruhr (RVR) unterstützt die Kommunen durch verschiedene Dienstleistungen, darunter das Solardachkataster sowie Solaranalysen für die teilnehmenden „Klima Fit“-Kommunen, von denen bislang 20 abgeschlossen wurden. Zur Unterstützung der lokalen Kommunikation werden derzeit Informationsmaterialien zum Ausbau der Freiflächen-PV erstellt.
Ein Schwerpunkt des kommenden GI-Symposiums am 28. April 2026 wird der Solarausbau in der Region sein. Ein weiterer geplanter Meilenstein ist der Vertragsabschluss für eine Floating-PV-Anlage auf dem Reitwegsee in Rheinberg.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.5Anträge
- 5.6Anfragen und Mitteilungen
- 5.6.1Folgen des Baus von Windenergieanlagen auf RVR-eigenen FlächenZur Vorlage · 15/0142 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Fraktionsanfrage 15/0142 eingereicht, welche die Folgen des Baus von Windenergieanlagen auf RVR-eigenen Flächen thematisiert. Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften behandelt.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zur Flächennutzung sowie zu den ökologischen und infrastrukturellen Auswirkungen. Erfragt werden die Größenordnung der betroffenen land- und forstwirtschaftlichen sowie grünen Flächen sowie der Bedarf an Flächen für den Bauverkehr und die Netzanschlüsse. Zudem wird nach der Finanzierung der Infrastruktur sowie nach der Höhe der von Betreibern zu hinterlegenden Bankbürgschaften für den Rückbau der Anlagen gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf möglichen Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft, etwa durch Schadstoffemissionen oder Einschränkungen beim Verzehr von Produkten und Wild. Die Anfrage thematisiert zudem Maßnahmen zum Brandschutz im Wald sowie die mögliche Einrichtung von Schutzbereichen für Besucher. Abschließend wird nach der Absicht des RVR gefragt, ein Messprogramm für Boden, Pflanzen und Tiere zur Untersuchung auf Schadstoffe zu veranlassen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.6.2Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Folgen des Baus von Windenergieanlagen auf RVR-eigenen FlächenZur Vorlage · 15/0142-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Errichtung von Windenergieanlagen auf eigenen Flächen. Betroffen sind vier Windenergiebereiche in Haltern, Hagen, Breckerfeld und Bergkamen sowie eine geplante Fläche im Forst Esselt in Hünxe. Pro Anlage wird ein dauerhafter Flächenbedarf von durchschnittlich 0,5 Hektar veranschlagt, zuzüglich temporärer Flächen für die Bauphase, die nach Abschluss der Arbeiten wieder für die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bereitgestellt werden. Für den dauerhaften Verlust von Waldflächen sieht der RVR eine Kompensation durch ökologischen Waldumbau oder Neuanlagen im Verhältnis von mindestens eins zu eins vor.
Die Finanzierung der Infrastruktur sowie deren Erhaltung obliegt den Anlagenbetreibern. Zur Sicherung des Rückbaus der Anlagen und Fundamente sind Bankbürgschaften erforderlich, die im Regelfall 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten umfassen und regelmäßig durch Gutachter überprüft werden. Während der Bauphase ist mit einem veränderten Verhalten von Wildtieren zu rechnen, was durch vertragliche Regelungen kompensiert werden soll; weitere Einschränkungen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung werden aufgrund des aktuellen Stands der Technik nicht erwartet.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein standortbezogenes Brandschutzkonzept vorzulegen. Der RVR plant keine Einrichtung spezieller Schutzbereiche um die Anlagen. Ein separates Messprogramm zur Untersuchung von Schadstoffen in Böden, Pflanzen und Tieren wird nicht veranlasst, da die Überprüfung von Gefährdungstatbeständen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.6.3Strategie Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 15/0178 · Fraktionsanfrage
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Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur „Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ gestellt. Dieses Projekt ist Bestandteil der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und verfolgt das Ziel, Entwicklungsvisionen zu konkretisieren sowie als Impulsgeber für eine integrierte Planung und Projektrealisierung zu dienen, wobei unter anderem 27 Handlungsziele benannt wurden.
Mit der Anfrage, die von Reinard Zielke eingereicht wurde, werden detaillierte Informationen zu personellen und finanziellen Ressourcen angefordert. Die Fraktion bittet um eine tabellarische Auflistung der seit Beginn der Offensive neu geschaffenen Stellen im Regionalverband Ruhr sowie in den angeschlossenen Projektgesellschaften und deren jährliche Personalkosten. Des Weiteren wird nach den Kosten gefragt, die seit 2021 für externe Gutachten, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Beteiligungsforen im Rahmen der Strategie angefallen sind. Zudem wird eine Aufschlüsselung des Anteils der kommunalen Umlage (RVR-Umlage) verlangt, der seit 2021 unmittelbar in die Umsetzung der Strategie fließt.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 1Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1.1Grundstückstausch mit der Stadt Bottrop im Bereich der Halde Hanielnicht öffentlich
- 1.2Verkauf eines Grundstückes im Bereich Homberg in Hattingennicht öffentlich
- 1.3Maßnahmen des Grundstücksverkehrs kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 1.4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 1.5Anträge nicht öffentlich