1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Einführung und Verpflichtung der Mandatsträger und sachkundigen Bürger
- 3Bestellung der Schriftführung und deren StellvertretungZur Vorlage · 15/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften des Regionalverbandes Ruhr liegt eine Beschlussvorlage zur Bestellung der Schriftführung sowie deren Stellvertretung vor. Gemäß der Drucksache 15/0121 wird vorgeschlagen, eine Mitarbeiterin der Verwaltung als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss zu bestellen. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, welche dem Fachausschuss die Kompetenz zur Bestellung der Schriftführung überträgt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat, da keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig ist. Zudem wurde ein Klima-Check durchgeführt, der keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme ergab. Die Beschlussvorlage dient somit der Sicherstellung der administrativen Unterstützung des Ausschusses im Rahmen der ordnungsgemäßen Gremienarbeit.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 4.1Rückblick Fördermaßnahmen im Naturschutzbereich 2025Zur Vorlage · 15/0117 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0117 behandelt den Rückblick auf die Fördermaßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Jahr 2025. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften soll den entsprechenden Jahresbericht zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf als gemeinsame Sitzungsvorlage vorgelegt. Inhaltlich dokumentiert der Bericht die im Zeitraum 2025 durchgeführten Förderungen im Naturschutzbereich sowie in der Landschaftspflege. Die Vorberatung im zuständigen Ausschuss ist für den 9. März 2026 angesetzt, während die Endberatung im Verbandsausschuss am 20. März 2026 stattfinden soll. Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt und dient der Information über die Umsetzung der Fördermaßnahmen im vergangenen Jahr.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.2Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten Rückblick 2025Zur Vorlage · 15/0118 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/118 behandelt die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie einen Rückblick auf das Jahr 2025. Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die im Verbandsgebiet durchgeführten geförderten Altlastenmaßnahmen aus dem Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Dies umfasst neben den Maßnahmen zur Sanierung von Altlasten auch geförderte Bodenschutzmaßnahmen, Erfassungen sowie kommunale Planungen für das Jahr 2025.
Die Vorlage enthält verschiedene Anlagen, darunter eine Sachverhaltsdarstellung, die Liste der geförderten Altlastenmaßnahmen sowie Informationen zu Bodenschutzmaßnahmen und kommunalen Planungen. Zudem ist eine Dringlichkeitsliste zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten Bestandteil des Dokuments. Die Beratung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften ist für den 9. März 2026 vorgesehen, während die Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 stattfindet.
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Hauptdokument|20260204122250-0|20260204122258-2|20260204122258-3|20260204122257-0|20260204122257-1
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.3Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2026 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich im Rahmen der Sitzung am 20. März 2026 mit der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2026. Die Beschlussvorlage 15/0119 wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zur Beratung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste 2026 für die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2026 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Zudem soll die Versammlung den in den Listen aufgeführten Maßnahmen zustimmen.
Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung die Beratung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Liegenschaften sowie im Verbandsausschuss. Als Grundlage der Vorlage dienen eine Sachverhaltsdarstellung sowie die detaillierten Listen zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz.
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Hauptdokument|20260204130834-0|20260204122944-1|20260204122944-0
Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.4Anträge
- 4.5Anfragen und Mitteilungen
- 5Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 5.1Vorstellung der Themen und Projekte des Bereiches IVZur Vorlage · 15/0124 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften setzt sich im Rahmen der Sitzung am 6. März 2026 mit der Vorstellung der Themen und Projekte des Bereichs IV Umwelt und Grüne Infrastruktur auseinander. Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0124 dient dazu, den Ausschuss über die Aufgaben sowie die Kernprojekte dieses Bereichs zu informieren.
Die Vorlage beinhaltet die Präsentation der einzelnen Referate sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün durch deren jeweilige Leitung. Dabei werden die Tätigkeitsbereiche und Projekte innerhalb der Abteilung für Umwelt und Grüne Infrastruktur erläutert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Prozesses durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der vorgestellten Inhalte.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.2Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHZur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0104 behandelt die Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH. Aufgrund einer Weiterqualifizierung der Planung wurde ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro ermittelt. Dieser resultiert aus einem Planungskonflikt zwischen der für erwartete Besucherzahlen vorgesehenen Infrastruktur und dem angestrebten inhaltlichen Niveau der Ausstellung.
Zur Bewältigung dieses Mehrbedarfs wird die Option einer qualitativen Prioritätensetzung vorgeschlagen. Dabei soll das Gesamtbudget um etwa 14 bis 15 Millionen Euro erhöht werden. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist durch die Inanspruchnahme der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch prognostizierte zusätzliche Ticketeinnahmen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro vorgesehen. Der Regionalverband Ruhr wird dabei seinen Anteil an der Risikovorsorge anteilig in den Jahren 2026 und 2027 nutzen.
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH ermächtigen, der Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Damit sollen die Qualität der Veranstaltung gesichert und eine zusätzliche finanzielle Belastung der Gesellschafter vermieden werden.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.3Aktueller Sachstand zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR eigenen LiegenschaftenZur Vorlage · 15/0108 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften erhält einen Sachstandsbericht zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Flächen des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurde für die Windenergieanlagen auf der Bergehalde Großes Holz in Bergkamen die Bietergemeinschaft RAG Montan Immobilien GmbH / GELSENWASSER AG als Vertragspartner ermittelt. Das Angebot umfasst marktgerechte Nutzungsentgelte, ein jährliches Reservierungsentgelt sowie Beteiligungsoptionen für den RVR, die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen und Bergkamen (GSW) sowie lokale Bürgerenergiegenossenschaften. Zudem werden Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung in Form von Windsparbriefen oder Strombonusmodellen angeboten. Die Bietergemeinschaft übernimmt das Planungs- und Projektentwicklungsrisiko sowie die Kosten für den späteren Rückbau der Anlagen. Die Inbetriebnahme der zwei bis drei geplanten Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von jeweils bis zu 7 Megawatt ist für das Jahr 2029 vorgesehen.
Für die Errichtung einer Floating-PV-Anlage auf dem Reitwegsee in Rheinberg wurde die WES Green GmbH als Partner ausgewählt. Das Projekt umfasst eine Fläche von etwa sechs Hektar mit einer installierbaren Nennleistung von circa 12 Megawattpeak und sieht eine Inbetriebnahme im Jahr 2028 vor. Auch hier übernimmt das Unternehmen die Planungsrisiken sowie die Kosten für den Rückbau der Anlage. Die Vertragsentwürfe für beide Projekte wurden bereits den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Verträge, die jeweils eine feste Laufzeit von 25 Jahren plus einer fünfjährigen Verlängerungsoption vorsehen, sollen im ersten Quartal 2026 abgeschlossen werden.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.4Sachstandsbericht zum Ausbau der Solarenergie im RuhrgebietZur Vorlage · 15/0129 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zum Ausbau der Solarenergie im Ruhrgebiet zur Kenntnis. Die installierte Solarleistung in der Region beläuft sich aktuell auf insgesamt 1.902 MWp, wobei im Jahr 2024 über 400 MWp neu hinzugekommen sind. Der Großteil dieser Leistung wird durch Dachanlagen mit mehr als 1.800 MWp erbracht, ergänzt durch Freiflächen- und Balkon-PV-Anlagen. Zu den regionalen Projekten gehören die schwimmende PV-Anlage am Ellerdonk See in Wesel, eine Dachanlage der Metro in Marl sowie eine Stadionanlage in Dortmund.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) stellt für die Mitgliedskommunen verschiedene Instrumente und Analysen bereit, wie etwa das Solardachkataster oder das Projekt Klima Fit. Bisher haben 20 Kommunen kostenlose Solaranalysen erhalten. Zur Unterstützung der Kommunen werden zudem Informationsmaterialien zum Ausbau der Freiflächen-PV entwickelt, um die Kommunikation vor Ort sowie bei Investorenanfragen zu unterstützen.
Im Rahmen des GI-Symposiums am 28. April 2026 wird der Solarausbau im Ruhrgebiet im Fokus stehen. Bei dieser Veranstaltung ist auch die Verleihung eines Preises für ein Projekt mit Bezug zum regionalen Solarausbau durch die zuständige Landesministerin geplant. Ein weiterer Meilenstein auf RVR-eigenen Flächen ist der geplante Vertragsabschluss für eine Floating-PV-Anlage am Reitwegsee in Rheinberg.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.5Anträge
- 5.6Anfragen und Mitteilungen
- 5.6.1Folgen des Baus von Windenergieanlagen auf RVR-eigenen FlächenZur Vorlage · 15/0142 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum geplanten Bau von Windenergieanlagen auf RVR-eigenen Flächen eingereicht. Im Zentrum der Untersuchung stehen die ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, in welchem Umfang land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Grünflächen betroffen sind und welcher Bedarf an Infrastruktur für den Bauverkehr und die Anbindung an das Stromnetz entsteht.
Des Weiteren werden Fragen zur Finanzierung der Erstellung und Erhaltung der notwendigen Infrastruktur gestellt. Die Anfrage thematisiert zudem die Höhe der Bankbürgschaften, die von den Betreibern für den Rückbau der Anlagen hinterlegt werden müssen, um Kostenrisiken für die kommunale Gemeinschaft zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf möglichen Umwelteinflüssen. Die Fraktion erkundigt sich nach potenziellen Schadstoffemissionen und deren Auswirkungen auf landwirtschaftliche Produkte sowie Wildbestände. Zudem wird nach Maßnahmen zum Brandschutz im Wald, der Einrichtung von Schutzbereichen für Besucher zur Vermeidung von Unfällen durch herabstürzende Teile sowie nach der Planung eines Messprogramms zur Untersuchung von Boden, Pflanzen und Tieren gefragt.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.6.2Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Folgen des Baus von Windenergieanlagen auf RVR-eigenen FlächenZur Vorlage · 15/0142-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Errichtung von Windenergieanlagen auf eigenen Flächen. Betroffen sind vier Windenergiebereiche in Haltern, Hagen, Breckerfeld und Bergkamen sowie eine geplante Fläche im Bereich des Forst Esselt in Hünxe. Pro Anlage wird ein dauerhafter Flächenbedarf von durchschnittlich 0,5 Hektar veranschlagt, ergänzt durch temporäre Flächen von etwa 0,4 bis 0,5 Hektar während der Bauphase. Diese temporären Flächen sollen nach Abschluss der Arbeiten für die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung wiederhergestellt werden. Für den dauerhaften Verlust von Waldflächen ist eine Kompensation durch ökologischen Waldumbau im Verhältnis von mindestens eins zu eins vorgesehen.
Die Finanzierung der Infrastruktur sowie deren Erhaltung obliegt dem Anlagenbetreiber. Zur Sicherung des Rückbaus sind Bankbürgschaften erforderlich, die die Kosten für die Anlage und das Fundament vollständig abdecken. Die Höhe dieser Bürgschaften wird durch die zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt und regelmäßig durch Gutachter überprüft.
Während der Bauphase ist mit einem veränderten Verhalten von Wildtieren zu rechnen, was durch vertragliche Regelungen kompensiert werden soll. Weitere Einschränkungen der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung werden nicht erwartet. Ein standortbezogenes Brandschutzkonzept muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegt werden. Die Einrichtung spezieller Schutzbereiche um die Anlagen ist seitens des RVR nicht beabsichtigt. Ein Messprogramm zur Untersuchung von Schadstoffen wird nicht veranlasst, da keine Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen; die Überprüfung der Gefährdung liegt in der Verantwortung des Genehmigungsverfahrens.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.6.3Strategie Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 15/0178 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Strategie „Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ eingereicht. Das Projekt ist Bestandteil der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und verfolgt das Ziel, Entwicklungsvisionen zu konkretisieren sowie als Impulsgeber für die integrierte Planung und Projektrealisierung zu dienen. Hierzu wurden unter anderem 27 Handlungsziele festgelegt.
Mit der Vorlage 15/0178 bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zu den personellen und finanziellen Ressourcen, die mit dieser Strategie verbunden sind. Konkret wird nach der Anzahl der seit Beginn der Offensive geschaffenen Stellen im Regionalverband Ruhr sowie in den angeschlossenen Projektgesellschaften gefragt. Dabei sollen auch die jährlichen Personalkosten in einer tabellarischen Übersicht nach Jahren und Personalbestand ausgewiesen werden.
Zudem umfasst die Anfrage die Erfassung von Kosten, die seit 2021 für externe Gutachten, Agenturen der Öffentlichkeitsarbeit sowie für Beteiligungsforen im Rahmen der Strategie angefallen sind. Eine Aufschlüsselung dieser Ausgaben nach Einzelposten und Jahren wird erbeten. Darüber hinaus wird nach dem Anteil der kommunalen RVR-Umlage gefragt, der seit 2021 direkt in die Umsetzung der Strategie fließt. Die Anfrage liegt dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften zur Kenntnis vor.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 1Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1.1Grundstückstausch mit der Stadt Bottrop im Bereich der Halde Hanielnicht öffentlich
- 1.2Verkauf eines Grundstückes im Bereich Homberg in Hattingennicht öffentlich
- 1.3Maßnahmen des Grundstücksverkehrs kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 1.4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 1.5Anträge nicht öffentlich