Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag für den Zeitraum 2027-2029
15/0283 · Beschlussvorlage · 19.05.2026 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20260519123159-0
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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