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Beschlussvorlage

Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag für den Zeitraum 2027-2029

15/0283 19.05.2026 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung soll der Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2027 bis 2029 zustimmen. Die Gesellschaft ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet verantwortlich, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.

Die Verlängerung der Nebenabrede ist notwendig, um die Gesellschafterzuschüsse für den Zeitraum nach dem aktuellen Zyklus, der am 31. Dezember 2026 endet, abzusichern. Dies erfolgt im Kontext eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2026. Der jährliche Stammhaushalt der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regionalverbandes Ruhr zusammen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen Beitrag des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro pro Jahr vor, während das Land Nordrhein-Westfalen 1.117.537 Euro beisteuert. Zusätzlich stellt das Land Mittel aus einer regionalen Kulturstrategie in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich bereit.

Haushaltsmäßig ergeben sich durch die neue Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Kulturstrategie Änderungen bei den Zuschüssen für den Bereich Urbane Künste Ruhr, wodurch bisherige Beiträge des Regionalverbandes entfallen. Eine darüber hinausgehende Nachveranschlagung von Mitteln seitens des Regionalverbandes ist nicht erforderlich.

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