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Beschlussvorlage

Benehmen der regionalen Planungsträger zum Entwurf des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes

15/0565 Ausschuss für Planung und Mobilität

🟡 In Beratung Nächste Station: 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0565 wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Gegenstand des Dokuments ist das Benehmen der regionalen Planungsträger zum Entwurf des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Entwurf des Bedarfsplans sowie eine dazugehörige Übersichtskarte stammen aus dem Stand vom September 2026. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung in den Gremien des Regionalverbands Ruhr. Die Sitzungsplanung sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 18. November 2026 vor, gefolgt von einer Beratung im Verbandsausschuss am 30. November 2026 und der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2026.

Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, den Entwurf für den Bedarfsplan für Radschnellverbindungen gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes NRW zu beschließen. Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt gemäß § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Planung und Mobilität.

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