4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Planung und Mobilität
Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität vom 23.09.2026
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Sachstandsbericht RP RuhrZur Vorlage · 15/0582 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen einer Berichtsvorlage zum Sachstand des Regionalplans Ruhr über die aktuellen Rechtsmittelverfahren und die Vorbereitung einer Neuaufstellung informiert. Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW den Regionalplan mit drei Urteilen vom 12.06.2026 für unwirksam erklärt hat, hat der RVR innerhalb der gesetzlichen Frist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und die Nichtzulassungsbeschwerde am 22.09.2026 begründet. Das Oberverwaltungsgericht teilte am 23.09.2026 mit, den Beschwerden nicht abzuhelfen und den Vorgang an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuleiten.
Unabhängig vom Ausgang der Rechtsmittelverfahren hat die Regionalplanungsbehörde mit der Vorbereitung einer Neuaufstellung des Regionalplans begonnen. Hierzu finden Abstimmungen mit Fachbehörden wie dem LANUK, den Landschaftsverbänden und dem Landesbetrieb Wald und Holz statt, um aktuelle Tatsachengrundlagen für einen angestrebten Aufstellungsbeschluss im Oktober 2027 zu sichern. Parallel dazu wird die Vergabe der Strategischen Umweltprüfung vorbereitet und die Möglichkeit eines sachlichen Teilplans zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze geprüft.
Ein ergänzendes Verfahren zur Heilung der Mängel wurde von der Regionalplanungsbehörde in Abstimmung mit dem MWIKE abgelehnt. Die Behörde begründet dies damit, dass ein solches Verfahren aufgrund der Notwendigkeit, den fehlerfreien Stand von 2018 wieder aufzunehmen, keinen Zeitgewinn versprechen würde. Zudem seien die materiellen Fehler und die seit 2018 eingetretenen Veränderungen im Plan nicht durch ein ergänzendes Verfahren rechtssicher zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.2Benehmen der regionalen Planungsträger zum Entwurf des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des LandesZur Vorlage · 15/0565 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0565 wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Gegenstand des Dokuments ist das Benehmen der regionalen Planungsträger zum Entwurf des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf des Bedarfsplans sowie eine dazugehörige Übersichtskarte stammen aus dem Stand vom September 2026. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung in den Gremien des Regionalverbands Ruhr. Die Sitzungsplanung sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 18. November 2026 vor, gefolgt von einer Beratung im Verbandsausschuss am 30. November 2026 und der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2026.
Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, den Entwurf für den Bedarfsplan für Radschnellverbindungen gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes NRW zu beschließen. Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt gemäß § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Planung und Mobilität.
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Hauptdokument|20261023123325-0|20261023123451-0|20261023123452-1
Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.3Radwegebau an bestehenden Landesstraßen Hier: Programm "Bau und Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen"Zur Vorlage · 15/0562 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0562 wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Gegenstand des Dokuments ist das Programm „Bau und Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen“.
Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Planung und Mobilität des Regionalverbands Ruhr (RVR). Sie umfasst zwei Anlagen: Einen Auszug aus dem Radwegebauprogramm 2026 sowie eine Aufstellung der im Jahr 2025 fertiggestellten Radwegebaumaßnahmen an bestehenden Landesstraßen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt.
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Hauptdokument|20261026150525-0|20261026150539-0|20261026150546-0
Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.4Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2027Zur Vorlage · 15/0563 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0563, die im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster eingereicht wurde, befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen für den Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2027. Die Vorlage dient als Grundlage für die Sitzungen des Ausschusses für Planung und Mobilität, des Verbandsausschusses sowie der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Top-15-Projektliste für den Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß der in der Anlage 1 aufgeführten Priorisierung zu verabschieden. Die Vorlage umfasst zudem Sachstandsberichte zu diesen 15 Projekten in Anlage 2 sowie eine Übersicht über Projekte mit Gesamtkosten von über 3 Mio. €, einschließlich deren Sachstandsberichten, in Anlage 3. Die rechtliche Grundlage für die Einreichung dieser gemeinsamen Sitzungsvorlage bildet § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Die Federführung der Vorlage liegt beim Ausschuss für Planung und Mobilität.
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Hauptdokument|20261023122610-0|20261023122619-1|20261023122619-2|20261023122617-0
Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.5Erste Revision der Regionalen Kooperationsstandorte − Ergebnisse und weiteres VorgehenZur Vorlage · 15/0549 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Drucksache 15/0549 befasst sich mit den Ergebnissen der ersten Revision der Regionalen Kooperationsstandorte (RKS). Die Revision erfolgte im Auftrag aus dem Begleitantrag Drs. 14/0236, der eine Überprüfung der festgelegten Standorte spätestens alle fünf Jahre vorsah.
Die Untersuchung der 24 Regionalen Kooperationsstandorte basierte auf einer regionsweiten Befragung im Frühjahr 2026, die Kommunen, Kreise, Wirtschaftsförderungen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern einbezog. Zudem wurden standortbezogene Erhebungen bei den Belegheitskommunen sowie Daten des Siedlungsflächenmonitorings Ruhr ausgewertet. Die Ergebnisse bestätigen die Grundkonzeption des Instruments. Für 18 Standorte wird empfohlen, die regionalplanerische Festlegung beizubehalten, während für sechs Standorte weiterer Klärungsbedarf besteht. Eine unmittelbare Rücknahme eines Standorts wird derzeit nicht empfohlen.
Die Revision zeigt jedoch eine rechnerische Unterdeckung der Flächenkulisse auf: Dem Bedarf von rund 1.232 ha stehen rund 1.006 ha gegenüber, was eine Differenz von rund 226 ha ergibt. Eine Prüfung möglicher Ergänzungen der Standortkulisse durch die von Kommunen und Kreisen eingereichten Vorschläge ist vorgesehen.
Zudem wird vorgeschlagen, den bisherigen Fünfjahresturnus der Revision auf sechs Jahre anzupassen und diesen an jeden zweiten Turnus des Siedlungsflächenmonitorings Ruhr zu koppeln. Anlassbezogene Überprüfungen bei wesentlichen Veränderungen bleiben hiervon unberührt. Die Verbandsversammlung soll die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen und die fachlichen Resultate bei der weiteren regionalplanerischen Befassung berücksichtigen.
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Hauptdokument|20261027063316-0|20261027063317-1|20261027063321-2
Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 3Anträge nach Landesplanungsgesetz
- 4Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 5Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 6Anträge zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 7Anfragen und Mitteilungen zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 8Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8.1Wanderlandschaft Ruhr: Entwicklung des Wanderwegenetzes im Ruhrgebiet. Lückenschlüsse in zwei ModellräumenZur Vorlage · 15/0523 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage der Verwaltung zur Entwicklung des Wanderwegenetzes im Ruhrgebiet befasst sich mit der Identifizierung und Schließung von Angebotslücken im regionalen Wanderwegenetz. Grundlage hierfür war ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 21. Februar 2025. Ziel der Maßnahme ist es, das Wanderangebot zu erweitern, die Daseinsvorsorge im Bereich der Erholungslandschaft zu stärken und das Ruhrgebiet als urbane Wanderdestination zu etablieren. Als infrastrukturelle Basis dient das offiziell markierte Wanderwegenetz des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) mit einer Gesamtlänge von rund 8.600 Kilometern.
Im Rahmen der Analyse wurden die Modellräume Ennepe-Ruhr und Emscher-Haard untersucht, um raumdifferenzierte Bedarfspläne zu erstellen. Aus diesen Planungen wurden konkrete Projektideen abgeleitet, die auf andere Teilräume der Region übertragbar sind. Die Verwaltung empfiehlt, diese Projektideen in den Modellräumen weiterzuentwickeln und zur Umsetzung zu bringen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf den Teilergebnisplan der Kostenstelle 08200 verwiesen. Für das Haushaltsjahr 2027 sind Personalaufwendungen in Höhe von 161.000 Euro und Sachaufwendungen in Höhe von 50.000 Euro veranschlagt. Die Summe des Eigenanteils beläuft sich für 2027 auf 211.000 Euro. Die Sachaufwendungen beinhalten einen Aufschlag von 90.000 Euro aufgrund der Übernahme des SGV-Vertrages. Eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.2Erarbeitung eines regionalen Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für das Ruhrgebiet (Regional SUMP Ruhr)Zur Vorlage · 15/0547 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0547 sieht die Erarbeitung eines regionalen Sustainable Urban Mobility Plans für das Ruhrgebiet vor, bezeichnet als „Regional SUMP.RUHR“. Das Vorhaben soll den Masterplan Logistik sowie die Einbindung in die TEN-V-Netze integrieren. Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr mit der Durchführung des Projekts beauftragen, sofern eine Förderzusage durch das Bundesministerium für Verkehr vorliegt. Die Verwaltung soll zudem die Abstimmung mit den relevanten Ministerien sowie den Kommunen und Kreisen aufnehmen und regelmäßig über den Projektfortschritt berichten.
Die Finanzierung des Projekts ist zu 75 % durch Bundesfördermittel vorgesehen, während der Regionalverband Ruhr 25 % der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel beisteuert. Für wissenschaftliche Beratung und ein Szenarienmodul sind etwa 150.000 EUR veranschlagt. Der Zeitplan sieht einen Projektstart im Dezember 2026 vor, wobei Zwischenergebnisse bis Ende 2027 und eine Fertigstellung bis zum 30. Juni 2029 angestrebt werden. Das Projekt umfasst 1,5 Projektstellen sowie eine bereits vorhandene Stelle.
Der Teilergebnisplan weist für die Jahre 2027 bis 2029 Eigenanteile in Höhe von 179.000 €, 184.000 € und 171.000 € aus. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 284.000 €, 293.000 € und 302.000 €, während die Sachaufwendungen für 2027 und 2028 mit 75.000 € angesetzt sind. Die entsprechenden Ansätze werden über die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2027 eingebracht. Ein Zinsaufwand von 6 % p. a. auf den investiven Eigenanteil ist enthalten.
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- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.3Manifesta und MobilitätZur Vorlage · 15/0541 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage des Regionaldirektors befasst sich mit der Bilanz der Mobilitätsangebote im Rahmen der Manifesta 16 Ruhr, die vom 21. Juni bis zum 04. Oktober 2026 in den Städten Bochum, Duisburg, Essen und Gelsenkirchen stattfand. Im Zentrum der Betrachtung stehen das Fahrradverleihsystem metropolradruhr sowie die Einrichtung spezieller Manifesta-Radrouten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband Ruhr, dem Betreiber Donkey Republic und der Manifesta 16 Ruhr gGmbH wurden an zwölf Standorten Ausleihmöglichkeiten geschaffen. An fünf Standorten existierten bereits Stationen, während an sieben weiteren temporäre Stationen etabliert wurden. Insgesamt wurden an diesen zwölf Stationen etwa 2.300 Ausleihen verzeichnet, was zu mehr als 3.500 Fahrten führte. Dies entsprach durchschnittlich 22 Ausleihen und 33 Fahrten pro Tag. Die am stärksten genutzte Station war die Station „Stadttheater“ in Duisburg mit 780 Ausleihen, gefolgt von der Station „Amtsplatz“ in Bochum mit 294 Ausleihen. Die zwölf Manifesta-Stationen trugen mit 1,6 Prozent zum Gesamtvolumen des metropolradruhr-Systems bei.
Zusätzlich wurden vier Radrouten eingerichtet, die die Hauptstandorte miteinander verbinden. In Bochum und Gelsenkirchen wurde eine temporäre Beschilderung mit rund 200 Wegweisern umgesetzt. Die Routen umfassten Verbindungen wie eine West-Ost-Verbindung über 68 km sowie Strecken in Bochum (12 km), Gelsenkirchen (16 km) und Essen (43 km). Eine belastbare Anzahl der Radnutzer lässt sich nicht ermitteln, jedoch wurde die Manifesta-Collection in der App Komoot als neunte beliebteste Touren-Collection gelistet. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.4Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept Hier: Mobilitätsbericht 2026Zur Vorlage · 15/0540 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Mobilitätsbericht 2026 zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Planung und Mobilität.
Der Hintergrund der Berichtsvorlage liegt in einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 11. Oktober 2019. Darin wurde die Verwaltung beauftragt, mit Beginn der Umsetzung der Modellprojekte ein Monitoring zu implementieren, um den Fortschritt und die Auswirkungen dieser Projekte darzustellen. Nachdem im September 2024 erstmals ein zusammenfassender Mobilitätsbericht vorgelegt wurde, erfolgt nun die zweite Berichterstattung im angekündigten zweijährigen Turnus. Der Bericht wurde in Kooperation mit den Kommunen, Kreisen und Institutionen des Ruhrgebiets erstellt und umfasst sowohl die vom Regionalverband Ruhr federführend bearbeiteten Projekte als auch die Sachstände von Projekten in anderer Federführung.
Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind im Teilergebnisplan der Kostenstelle 21100 Personalaufwendungen in Höhe von 69.000 Euro sowie Sachaufwendungen in Höhe von 17.000 Euro veranschlagt, was einer Summe des Eigenanteils von 86.000 Euro entspricht. Eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich.
Zukünftig soll im Rahmen des SUMP-Prozesses eine Bestandsaufnahme der Modellprojekte erfolgen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit eine Anpassung des Mobilitätsberichtes an die Systematik und Zielsetzungen des SUMP erforderlich oder sinnvoll ist, sofern ein Beschluss zur Erarbeitung des REGIONALSUMP.RUHR gefasst wird. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.5Präsentation der Ergebnisse Mobilität in Deutschland MiD 2023Zur Vorlage · 15/0526 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Planung und Mobilität die Ergebnisse der Erhebung „Mobilität in Deutschland 2023“ (MiD) für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr vor. Die Präsentation der Ergebnisse erfolgt auf Nachfrage des Ausschusses, nachdem die wesentlichen Erkenntnisse bereits im Juni 2026 schriftlich zur Kenntnisnahme vorgelegt wurden. Die Ergebnisse sollen bis zum Jahresende auf den Kanälen des Regionalverbandes Ruhr veröffentlicht werden.
Der Vortrag umfasst die Vorstellung der wichtigsten Mobilitätskennziffern der Region sowie einen Vergleich der zeitlichen Entwicklungen mit der Auswertung der MiD 2017. Zudem werden die Kennziffern des Ruhrgebietes anderen Regionen gegenübergestellt und Unterschiede aufgrund räumlicher sowie soziodemographischer Merkmale innerhalb des Ruhrgebiets dargestellt.
Der Regionalverband Ruhr plant die Teilnahme an der nächsten Erhebung im Jahr 2028, wobei sich der Verband bereits bei den Erhebungen 2017 und 2023 durch eine Aufstockung der Befragungsstrichprobe im Verbandsgebiet beteiligt hat. Haushaltsplanerisch wird das Vorhaben künftig im Steckbrief 0700026 (Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept/Strategische Mobilitätsplanung) fortgeführt, während der bisherige Steckbrief 0700039 ab dem Haushaltsjahr 2027 entfällt. Die im Teilergebnisplan aufgeführten Abweichungen resultieren aus einer Neukalkulation und der Anpassung des Steckbriefzuschnitts zum Haushaltsplanentwurf 2027.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.6Sachstandsbericht HIKING DAY RUHRZur Vorlage · 15/0538 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage des Regionaldirektors zum Sachstand des HIKING DAY RUHR wurde dem Ausschuss für Planung und Mobilität zur Kenntnis vorgelegt. Das Projekt, das ehemals als „Ruhrgebietswandertag“ bekannt war, ist Teil der Strategie des Regionalverbandes Ruhr, die Region als erste urbane Wanderregion Deutschlands zu entwickeln. Das kostenlose Wanderevent findet an jährlich wechselnden Standorten statt und soll das regionale Wanderangebot sowie die Erlebbarkeit der Landschaft fördern. Der Bericht skizziert die Entwicklung des Veranstaltungsformats für den Zeitraum von 2024 bis 2026 und gibt einen Ausblick auf die kommenden Jahre.
In Bezug auf die Haushaltsauswirkungen sieht der Teilergebnisplan für die Kostenstelle 08200 folgende Werte vor: Für das Haushaltsjahr 2027 sind Personalaufwendungen in Höhe von 20.000 Euro, Sachaufwendungen in Höhe von 50.000 Euro sowie Abschreibungen und Zinsaufwand in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt, was eine Summe des Eigenanteils von 70.000 Euro ergibt. Für die Jahre 2028 und 2029 sind die Personalaufwendungen mit jeweils 21.000 Euro und die Sachaufwendungen mit jeweils 50.000 Euro angesetzt, wobei die Summe des Eigenanteils jeweils 71.000 Euro beträgt. Ab dem Jahr 2030 werden Personalaufwendungen von 22.000 Euro und Sachaufwendungen von 50.000 Euro aufgeführt, was eine Summe von 72.000 Euro ergibt. Ab 2027 wird der HIKING DAY RUHR in einem eigenen Steckbrief geführt, während die Kosten im Jahr 2026 noch gemeinsam mit anderen Teilprojekten ausgewiesen werden. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.7Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2027 in Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und MobilitätZur Vorlage · 15/0555 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0555 des Regionaldirektors dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2027 innerhalb der Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Mobilität. Der Entwurf des Haushaltsplans 2027 wurde bereits mit der Drucksache Nr. 15/0477 in die Sitzung der Verbandsversammlung am 09. Oktober 2026 eingebracht.
Der Ausschuss für Planung und Mobilität empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilpläne für die folgenden Organisationseinheiten zu beschließen, sofern keine gesonderten Änderungsvorschläge aus dem Verbandsausschuss oder der Verbandsversammlung vorliegen: Referat 8 (Regionalentwicklung), Referat 9 (Geoinformation und urbane Daten), Referat 15 (Regionalplanung) und Referat 21 (Mobilität). Gegenstand der Beratungen sind die Haushaltsansätze dieser vier Einheiten.
Die Vorlage verweist für die detaillierte Betrachtung der Haushaltsansätze, Projekte sowie der konsumtiven und investiven Planansätze auf die Anlage 1. Diese enthält zudem den Gesamtergebnis- und Finanzplan des Regionalverbands Ruhr. Ein Klima-Check im Rahmen der Beschlussvorlage ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die weiteren Beratungsstufen sind für den Ausschuss für Planung und Mobilität am 18. November 2026, für den Verbandsausschuss am 30. November 2026 und für die Verbandsversammlung am 11. Dezember 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 9Anträge nach RVR-Gesetz
- 10Anfragen und Mitteilungen nach RVR-Gesetz
- 10.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aktueller Sachstand der Radschnellwegeprojekte RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet)Zur Vorlage · 15/0315-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr antwortet mit der vorliegenden Drucksache 15/0315-1 auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand der Radschnellwegeprojekte RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet).
Der Regionalverband Ruhr hat die Anfrage am 10.08.2026 zur fachlichen Beantwortung an Straßen.NRW weitergeleitet. Am 18.09.2026 hat Straßen.NRW die Stellungnahme zu den gestellten Fragen an den Regionalverband Ruhr übermittelt. Die Antwort wird dem Ausschuss für Planung und Mobilität zur Kenntnis gegeben.
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- 18.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität