Entlastung des Betriebsleiters
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün wird in der Sitzung am 6. Juni 2025 über die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 14/2002 sieht vor, dem Betriebsleiter sowie dem kommissarischen Betriebsleiter gemäß den Bestimmungen des §5 Abs 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung zu erteilen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass dieser Beschluss keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen hat, die eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln notwendig machen würden. Der Vorgang ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Zudem wurde im Rahmen des Verfahrens ein Klima-Check durchgeführt, der keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses aufzeigte. Die Vorlage unterliegt der Federführung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün und wurde durch die zuständige Verwaltung vorbereitet.
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