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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Städtebauförderung hier: Unterrichtung über die Veröffentlichung des Städtebauinvestitionsprogramms 2010Zur Vorlage · 12/0162 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0162 dient der Unterrichtung der Verbandsversammlung über die Veröffentlichung des Städtebauinvestitionsprogramms 2010. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und im Rahmen der zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Gegenstand der Unterrichtung ist die Information über die Veröffentlichung des genannten Programms zur Städtebauförderung. Die Dokumentation umfasst neben der Sachverhaltsdarstellung einen Vergleich zwischen dem Programmvorschlag für das Jahr 2010 und dem letztlich veröffentlichten Programm der Städtebauinvestitionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem sind Erlasse des Ministeriums für Bauen und Verkehr sowie des Ministeriums für Umwelt, Binnenentwicklung und Wasser zum Zeitraum Juli und August 2010 als Bestandteil der Vorlage enthalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Unterrichtung über die Veröffentlichung des Städtebauinvestitionsprogramms 2010 zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung. Die fachliche Bearbeitung der Inhalte erfolgte durch die zuständigen Ansprechpartner der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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- 1.1.1zu TOP 1.1 - Städtebauförderung Resolution der Verbandsversammlung des RVRZur Vorlage · 12/0186 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vom 27. September 2010 wurde über einen Fraktionsantrag der SPD-Fraktion zur Städtebauförderung beraten. Der Antrag, der unter der Vorlagennummer 12/0186 geführt wurde, befasste sich mit der Verabschiedung einer beigefügten Resolution.
Die Verbandsversammlung hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt und die entsprechende Resolution beschlossen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Annahme des Antrags keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge durch diesen Beschluss zu verzeichnen. Die Federführung für die Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
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- 1.2Entsendung von Mitgliedern der Verbandsversammlung des RVR in die Beratungsgremien der Regionalen KulturpolitikZur Vorlage · 12/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0115 des Verbandsausschusses regelt die Entsendung von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) in die Beratungsgremien der Regionalen Kulturpolitik. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dient der gemeinsamen Beratung in den zuständigen Gremien.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung für die Kulturregionen Ruhrgebiet, Niederrhein und Hellweg jeweils zwei Mitglieder benennt. Diese Mitglieder sollen den Sitzungen der Beratungsgremien der Regionalen Kulturpolitik mit beratender Stimme angehören. Die Vorlage umfasst zudem eine Kurzdarstellung des Förderverfahrens im Bereich der regionalen Kulturpolitik, welches eine frühzeitige Einbindung des Regionalverbands vorsieht, sowie eine Darstellung der räumlichen Zuschnitte der genannten Kulturregionen.
Die parlamentarische Beratung der Vorlage war für den Zeitraum zwischen dem 08.09.2010 im Planungsausschuss und dem 27.09.2010 in der Verbandsversammlung vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Einreichung dieser gemeinsamen Sitzungsvorlage bildet das Landesplanungsgesetz.
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- 1.2.1Antrag der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen Fraktion zum Tagesordnungspunkt 1.2Zur Vorlage · 12/0184-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. September 2010 wurde der Fraktionsantrag der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 1.2 behandelt. Die Verbandsversammlung hat den vorliegenden Beschlussvorschlag beschlossen.
Der Antrag umfasst ein Verfahren, das von der Fraktionsleitung der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wurde. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch jährliche Folgekosten oder Einsparungen im Haushalt zu verzeichnen. Auch Investitionsauszahlungen oder Erträge werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über das Verfahren erfolgte im Rahmen der Beratungsfolge der Verbandsversammlung.
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- 1.2.2Ergänzungsantrag zu TOP 1.2 von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion Entsendung von Mitgliedern der Verbandsversammlung des RVR in die Beratungsgremien der Regionalen KulturpolitikZur Vorlage · 12/0185 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am 27. September 2010 wurde ein Fraktionsantrag der CDU und FDP als Ergänzungsantrag zu TOP 1.2 behandelt. Der Antrag befasst sich mit der Entsendung von Mitgliedern der Verbandsversammlung in die Beratungsgremien der regionalen Kulturpolitik.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Antrag annimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Mehraufwendungen oder jährliche Folgekosten zu verzeichnen. Ebenso ergeben sich aus dem Vorhaben keine Erträge oder Einsparungen im Haushalt. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen.
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- 1.364. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Dinslaken und der Gemeinde Hünxe hier: Aufstellungsbeschluss Frau CrammZur Vorlage · 12/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0163 sieht die 64. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf vor. Ziel der Änderung ist die Umgestaltung des ehemaligen Zechengeländes Lohberg sowie der angrenzenden Bergehalde im Gebiet der Stadt Dinslaken und der Gemeinde Hünxe. Durch die Änderung sollen die Voraussetzungen für eine Nachnutzung des Geländes geschaffen werden, die sowohl gewerbliche als auch Wohnnutzungen umfasst. Zudem ist die Integration der Bergehalde als Grünzug in den Siedlungsbereich, etwa in Form eines Bergparks, vorgesehen.
Im Detail sieht der Entwurf vor, die Zweckbindung für übertägige Bergbau-Einrichtungen im südöstlichen Bereich des Zechengeländes zu reduzieren, sodass dieser Bereich als Gebiet für gewerbliche und industrielle Nutzungen erhalten bleibt. Westlich der Hünxer Straße sowie im Norden des Geländes soll ein Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen werden. Die Bergehalde sowie Teile der ehemaligen Kohlenlagerfläche sollen als Freiraum- und Agrarflächen mit Funktionen zum Schutz der Landschaft und zur Erholung dargestellt werden. Um den Zuwachs an Siedlungsfläche auszugleichen, ist ein Flächentausch von etwa 24 Hektar im Stadtgebiet vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Planentwurf der Landesplanungsbehörde zur Anzeige vorzulegen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden Stellungnahmen von 24 Beteiligten eingereicht, wobei die im Meinungsausgleich vorgebrachten Bedenken ausgeräumt werden konnten. Die Änderung des Umweltberichts wurde zur Kenntnis genommen.
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Hauptdokument|20100810105229|20100805114958|20100805114918|20100805115021|20100805115036|20100805115044|20100805115055|20100805115116
- 1.4Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Änderung der VerbandsordnungZur Vorlage · 12/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 12/0179 wird eine Änderung der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr vorgeschlagen. Die Änderung betrifft die Bestimmungen über die Vorschlagsberechtigung für die Wahl von Mitgliedern mit beratender Befugnis in der Verbandsversammlung.
Gemäß dem Entwurf soll der Text von Teil II § 3 Abs. 1 neu gefasst werden. Demnach können Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie die Landwirtschaftskammer, die im Verbandsgebiet zuständig sind, Vorschläge für die Wahl der beratenden Mitglieder einreichen. Ebenso sind Gewerkschaften, Sportverbände, Kulturverbände, anerkannte Naturschutzverbände und kommunale Gleichstellungsstellen zur Einreichung solcher Vorschläge berechtigt.
Die Anpassung der Ordnung erfolgt als Reaktion auf gesetzgeberische Änderungen. Die Landwirtschaftskammer erhält durch die Neufassung die explizite Befugnis, Mitglieder für die Verbandsversammlung vorzuschlagen. Gleichzeitig wird die Organisation Regionalstellen Frau und Beruf aus der Liste der vorschlagsberechtigten Institutionen entfernt, da diese zum 31. Dezember 2007 aufgelöst wurde.
Die Änderung der Verbandsordnung soll mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft treten. Für die Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Der Verbandsausschuss berät die Vorlage vorberatend in seiner Sitzung am 16. September 2010, bevor sie der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung am 27. September 2010 vorgelegt wird.
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- 2.2Wechsel in den AusschüssenZur Vorlage · 12/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0180 der Verbandsversammlung befasst sich mit personellen Veränderungen in den Fachausschüssen des Regionalverbands Ruhr. Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wird die Durchführung von personellen Wechseln in den Ausschüssen beantragt, deren Details in der Anlage der Vorlage aufgeführt sind.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. September 2010 als Beschlussvorlage vorgelegt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es entstehen weder zusätzliche Aufwendungen noch sind Folgekosten oder Investitionsauszahlungen für den Haushalt zu verzeichnen. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.3Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0145 befasst sich mit den Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH und legt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 zum Gegenstand der Beratung. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 förmlich festzustellen. Damit einhergehend soll die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2009 beschlossen werden. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr vorgesehen.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 7. September 2010 sowie im Verbandsausschuss am 16. September 2010 vor. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 27. September 2010 angesetzt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2.4Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Dringlichkeitsentscheid VertragsänderungZur Vorlage · 12/0147 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0147 befasst sich mit einer Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhr Tourismus GmbH. Der Regionaldirektor legt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung diesen Sachverhalt zur Kenntnisnahme vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die getroffene Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Vertragsänderung der Ruhr Tourismus GmbH zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. September 2010 als Tagesordnungspunkt zur Kenntnisnahme behandelt wird.
Aus den Angaben in der Vorlage geht hervor, dass durch die vorliegende Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Haushaltsjahr 2010 oder in den Folgejahren verzeichnet. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.5Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0149 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit den Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH, konkret mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009. Die Vorlage wurde vom Regionaldirektor erstellt und durch den Verbandsausschuss als federführendes Gremium zur Beratung vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der Kultur Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2009 förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst der Antrag die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses aus dem genannten Zeitraum sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009.
Die Beratung der Vorlage war im vorgesehenen Zeitplan für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 7. September 2010, des Verbandsausschusses am 16. September 2010 sowie der Verbandsversammlung am 27. September 2010 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Umsetzung dieser Beschlüsse keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband verbunden sind.
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- 2.6Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0152 befasst sich mit den Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2009.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2009 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für diesen Zeitraum beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess. Der Wirtschaftsausschuss berät die Angelegenheit vorberatend in seiner Sitzung am 7. September 2010. Im Anschluss ist eine vorberatende Beratung im Verbandsausschuss am 16. September 2010 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage obliegt der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 27. September 2010. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.7Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0153 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0153 befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist der Konzernabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2009.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ausführungen zu diesem Konzernabschluss lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge die entsprechenden Gremien. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt, gefolgt von einer Vorberatung im Verbandsausschuss. Die abschließende Behandlung in der Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 27. September 2010 vorgesehen.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass für die Berichterstattung über den Abschluss des Geschäftsjahres 2009 keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Verband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt.
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- 2.8Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2009 der RZR II Herten GmbHZur Vorlage · 12/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/158 befasst sich mit den Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, konkret mit dem Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum 31. Dezember 2009. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig, während die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung im Rahmen der Sitzung am 27. September 2010 vorgesehen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der RZR II Herten GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2009 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für das betreffende Geschäftsjahr beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass mit der Verabschiedung dieser Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Verband verbunden sind. Die Vorlage durchläuft vor der finalen Beschlussfassung im Verbandsausschuss zudem die Beratung im Wirtschaftsausschuss.
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- 2.9Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr) - Jahresabschluss zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0148 befasst sich mit den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr). Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2009.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH ermächtigt, den genannten Jahresabschluss förmlich festzustellen. Damit einhergehend soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen.
Die Vorlage durchläuft im Herbst 2010 eine festgelegte Beratungsfolge. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss am 7. September 2010 vorberatend behandelt. Im Anschluss erfolgt die Vorberatung im Verbandsausschuss am 16. September 2010, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 27. September 2010 getroffen werden soll. Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Umsetzung der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Verband verbunden sind.
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- 2.10Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr) - MedEcon RuhrZur Vorlage · 12/0166 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0166 befasst sich mit den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr) im Hinblick auf die MedEcon Ruhr GmbH. Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Beschluss der Verbandsversammlung vom 2. März 2009 aufzuheben. Mit diesem Beschluss waren die Vertreter des Regionalverbandes Ruhr zuvor ermächtigt worden, der Beteiligung der wmr an der MedEcon Ruhr GmbH zuzustimmen.
Aufgrund der aktuellen Sachlage soll stattdessen die Geschäftsführung ermächtigt werden, die Arbeit der MedEcon Ruhr im Bereich der Gesundheitswirtschaft in der Metropole Ruhr für die Jahre 2010 und 2011 zu unterstützen. Dies soll auch ohne ein direktes Beteiligungsverhältnis geschehen. Hierfür ist die Leistung eines jährlichen finanziellen Beitrags von maximal 64.000,00 € vorgesehen.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei der Verbandsausschuss als federführendes Gremium die Vorberatung übernimmt, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 27. September 2010 getroffen werden soll. Finanzielle Auswirkungen im Sinne von Folgekosten oder Einsparungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 2.11Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0160 der Verbandsversammlung befasst sich mit den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2009 der verschiedenen Freizeitgesellschaften. Der Regionaldirektor legt der Verbandsversammlung einen Vorschlag vor, die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften zu ermächtigen, die entsprechenden Jahresabschlüsse festzustellen.
Betroffen sind unter anderem die Gesellschaften der Revierparks Gysenberg Herne, Nienhausen, Vonderort, Wischlingen und Mattlerbusch sowie die Gesellschaften der Freizeitzentren Kemnade und Xanten. Der Beschluss umfasst zudem die Ermächtigung, über die Verwendung der Jahresergebnisse zu entscheiden und den Geschäftsführungen sowie den Verwaltungs- und Aufsichtsräten Entlastung zu erteilen. Weiterhin sind die Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH sowie der Maximilianpark Hamm GmbH in die Regelungen einbezogen.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. September 2010 zur Beschlussfassung vorgesehen ist. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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- 2.12Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Haushaltsansätze 2011Zur Vorlage · 12/0151 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0151 befasst sich mit die Haushaltsansätzen für das Jahr 2011 im Bereich der Freizeitgesellschaften. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorgeschlagenen Haushaltsansätzen zustimmt. Diese dienen als festgelegte Höchstgrenze für die Erstellung der Wirtschaftspläne der betreffenden Gesellschaften für das kommende Haushaltsjahr.
Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge innerhalb der Gremien des Regionalverbands. Die Vorlage wurde im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt und war für die Beratung im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die Annahme der Ansätze obliegt der Verbandsversammlung.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes zu erwarten sind. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage in den Ausschüssen vorbereitet.
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- 2.13Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2009 und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung.Zur Vorlage · 12/0084 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0084 der Drucksache vom 20. August 2010 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung gemäß § 26 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss förmlich feststellt.
Die finanziellen Eckdaten des Abschlusses umfassen eine Bilanzsumme von 20.969.050,06 Euro sowie ein Eigenkapital in Höhe von 5.906.377,75 Euro. Der Abschluss weist zudem einen Verlustausgleich von 9.937.416,80 Euro und einen Investitionskostenzuschuss des Regionalverbands Ruhr in Höhe von 723.922,87 Euro aus.
Neben der Feststellung der Jahresrechnung beinhaltet die Vorlage den Antrag auf Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung durch den Betriebsausschuss am 10. September 2010 sowie durch den Verbandsausschuss am 16. September 2010 vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 27. September 2010 getroffen werden soll. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Beschlussfassung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2.14Änderung des Verbandsverzeichnisses Grünflächen für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 12/0136 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0136 sieht eine Änderung des Verbandsverzeichnisses der Grünflächen für das Stadtgebiet von Essen vor. Der Verbandsausschuss hat hierzu einen Entwurf vorgelegt, der die Aufnahme von insgesamt 591,0 Hektar in das Verzeichnis der Verbandsgrünflächen (Nummern 1-86) sowie die Löschung von Flächen im Umfang von 128,4 Hektar vorsieht.
Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund von Änderungen im Flächennutzungsplan der Stadt Essen sowie der Einführung des regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr. Bei der Überprüfung der Abgrenzung wurden verschiedene Planungsdokumente, darunter der Regionalplan, der Landschaftsplan sowie Konzepte wie das Regionale Freiraumsystem Ruhrgebiet und der Emscher Landschaftspark, herangezogen. Die Neuausrichtung basiert auf Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der Stadt Essen.
Zu den neu aufzunehmenden Flächen gehören unter anderem Wasser- und Uferflächen des Ruhrtals und des Baldeneysees, Flächen entlang des Rhein-Herne-Kanals sowie Halden- und Freiflächen im Bereich der Zeche Zollverein. Auch landwirtschaftliche Flächen in Frintrop und Fulerum sowie Wald- und Grünflächen in Katernberg, Dellwig und Altendorf werden integriert. Die Löschungen der Flächen im Umfang von 128,4 Hektar begründen sich primär durch rechtskräftige Bauleitpläne, die unter anderem Flächen für Wohn- und Gewerbezwecke in Stadtteilen wie Haarzopf, Katernberg, Altendorf, Steele, Stoppenberg und Kettwig festlegen. Zudem entstehen durch die digitale Abgleichung der Geometrien kleinere redaktionelle Anpassungen der Abgrenzung.
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- 2.15Anfragen und Mitteilungen