8. Sitzung des Strukturausschusses
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Tagesordnung
- 1Feststellung der Tagesordnung
- 2Protokoll zur 6. Sitzung am 21.03.2017
- 3Linienbestimmung für den Neubau der L667n - Ortsumgehung Freiske - Beschluss über die Zustimmung zur TrassenführungZur Vorlage · 13/0877 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen der Drucksache 13/0877 eine Beschlussvorlage zur Linienbestimmung für den Neubau der L667n vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Trassenführung für die geplante Ortsumgehung Freiske.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) im Rahmen ihrer Beteiligung gemäß § 37 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen der Vorschlagsvariante B zustimmt. Diese Variante ist als Vorzugstrasse im Bestimmungsplan definiert. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Strukturausschuss sowie in den Verbandsausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung in die Verbandsversammlung eingebracht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben dem Lageplan der Vorzugstrasse auch die Niederschrift eines Behördentermins vom April 2017 sowie eine Synopse der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20170728101416|20170911141412|20170728101428|20170728101434
- 4Städtebauförderung hier: Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2017Zur Vorlage · 13/0851 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 13/0851 dient der Information des Strukturausschusses des Regionalverbands Ruhr über die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms für das Jahr 2017. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen von Arnsberg und Düsseldorf sowie des Regierungspräsidenten von Münster erstellt und im Rahmen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Sachdarstellung sowie die Stellungnahmen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Diese Stellungnahmen enthalten Informationen über etwaige Abweichungen innerhalb des Programms 2017. Zudem ist eine Übersicht über die Programmveröffentlichung für das Jahr 2017 beigefügt. Der Beschlussvorschlag für die Sitzung des Strukturausschusses sieht vor, die Sitzungsvorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die fachliche Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch die zuständigen Fachkräfte der Bezirksregierungen.
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Hauptdokument|20170601105206|20170601105214|20170601105220|20170601105225|20170601112435
- 5Städtebauförderung - Vorstellung des neuen Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün 2017“Zur Vorlage · 13/0892 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvlage mit der Nummer 13/0892 dient der Vorstellung des neuen Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün 2017“ im Strukturausschuss des Regionalverbandes Ruhr. Die Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam erstellt und für die Sitzung am 19. September 2017 vorbereitet.
Inhaltlich umfasst die Vorlage Informationen zum Programm sowie eine entsprechende Sachdarstellung. Als Anlage ist zudem die Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün NRW 2017“ vom 22. Mai 2017 beigefügt. Der Beschlussvorschlag für den Strukturausschuss sieht vor, dass die Sitzungsvorlage zur Kenntnis genommen wird. Die gemeinsame Einreichung der Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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- 6Städtebauförderung hier: Vorstellung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“Zur Vorlage · 13/0895 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0895 dient der Vorstellung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“. Das Dokument wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam erstellt und zur Beratung im Strukturausschuss des Regionalverbands Ruhr vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Sachdarstellung sowie eine Übersicht über das genannte Förderprogramm. Die Einreichung erfolgte gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Für die Sitzung des Strukturausschusses am 19. September 2017 ist als Beschlussvorschlag die Kenntnisnahme der Vorlage vorgesehen. Die Unterlagen dienen der Information über die Details des Investitionspaktes zur sozialen Integration in den Quartieren innerhalb der betroffenen Regierungsbezirke.
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- 7Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2017 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 13/0852 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0852 informiert den Strukturausschuss des Regionalverbands Ruhr über den aktuellen Sachstand der Jahresbauprogramme für das Jahr 2017. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Gegenstand der Berichterstattung sind drei spezifische Bereiche des Straßenbaus. Erstens wird der Status der Maßnahmen aus dem Landesstraßenausbauplan dargelegt. Zweitens umfasst der Bericht den Um- und Ausbau von Landesstraßen, sofern die Gesamtkosten einen Betrag von 3 Millionen Euro nicht überschreiten. Drittens wird der Sachstand zum Radwegebau an bereits bestehenden Landesstraßen aufgeführt.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu einem Modellprojekt mit der Bezeichnung „Bürgerradwege“ sowie eine entsprechende Liste für das Jahr 2017. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses, wobei ein Beschlussvorschlag vorsieht, den dargelegten Sachstand lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Federführung der Unterlage liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
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Hauptdokument|20170915104025|20170601112955|20170601112958|20170601113003|20170915103903
- 8Information zum Jahresbauprogramm 2018 für die Maßnahmen des Landesstra-ßenausbauplans (Titel 777 13)Zur Vorlage · 13/0884 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0884 dient der Information über den Sachstand des Jahresbauprogramms 2018 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans (Titel 777 13). Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen von Arnsberg und Düsseldorf sowie des Regierungspräsidenten von Münster erstellt.
Der Inhalt der Sitzungsvorlage umfasst die Information zum aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Landesstraßenausbauplans für das Jahr 2018. Die gemeinsame Vorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes, konkret nach § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ff. des Landesplanungsgesetzes (LPlG).
Für die Sitzung des Strukturausschusses des Regionalverbands Ruhr wird vorgeschlagen, den vorliegenden Sachstand zur Kenntnis zu nehmen. Die fachliche Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch die zuständigen Fachkräfte der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster.
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- 9Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/0819 · Berichtsvorlage
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Mit der Berichtsvorlage 13/0819 wurde ein Sachstandsbericht zum Projekt Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet vorgelegt. Die Vorlage diente dazu, den zuständigen Ausschüssen im Regionalverband Ruhr den aktuellen Stand der Planungen und Entwicklungen bezüglich dieses Infrastrukturvorhabens zu präsentieren.
Die Dokumentation war für die Beratungsfolgen im Planungsausschuss, im Umweltausschuss sowie im Strukturausschuss vorgesehen. In den jeweiligen Sitzungen, die im Juni 2017 stattfanden, wurde der Bericht zur Kenntnis genommen. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass die Fachausschüsse den vorliegenden Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nehmen, ohne dass darüber eine weitere Entscheidung oder ein neuer Beschluss erforderlich war.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für den vorliegenden Bericht keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Haushalt ausgewiesen wurden. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung war für die Erstellung und Bearbeitung des Dokuments verantwortlich.
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Hauptdokument|20170529122309|20170529123013|20170529141704|20170529141709
- 10Anfragen und Mitteilungen
- 10.1an die Vertreter der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und das Europareferat des RVRZur Vorlage · 13/0814 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage an die Vertreter der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie an das Europareferat des Regionalverbands Ruhr (RVR) Informationen zur Nutzung von Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 bis 2013 angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Bericht des RVR-Europareferats, wonach in der Metropole Ruhr im Vergleich zum Rest von Nordrhein-Westfalen ein geringerer Anteil der verfügbaren ESF-Mittel abgerufen wurde.
Laut dem Bericht standen in NRW in diesem Zeitraum insgesamt 1,368 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei die Mittel primär für Qualifizierung und Beschäftigung vorgesehen waren. Während in ganz NRW ein Betrag von 78 Euro pro Kopf zur Verfügung stand, wurden in der Metropole Ruhr lediglich 43 Euro pro Kopf abgerufen. Die Anfrage hebt hervor, dass einzelne Kommunen und Kreise innerhalb der Region unter dem Landesdurchschnitt liegen, während lediglich die Stadt Bottrop einen Wert über dem Durchschnitt aufweist.
Die Fraktion bezieht sich zudem auf eine Kleine Anfrage im Landtag NRW, bei der die Landesregierung die Zahlen des RVR-Berichts sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen infrage stellte und angab, keine Statistik zur Förderung einzelner Kommunen durch den ESF zu führen. Die Anfrage fordert nun eine Klärung darüber, ob die Bezirksregierungen Statistiken zur Förderung der Kommunen führen, welche Zahlen die Förderperiode korrekt beschreiben und welche Quellen diesen zugrunde liegen. Zudem wird nach den Ursachen für die unterschiedlichen Darstellungen zwischen der Landesregierung und dem RVR-Europareferat sowie nach der behördlichen Unterstützung der Kommunen bei der Beantragung von Mitteln gefragt.
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- 10.2Verwendung von Mitteln für den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 13/0784 · Fraktionsanfrage
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Mit der Fraktionsanfrage 13/0784 befasst sich der Verbandsausschuss mit der Verwendung von Landesmitteln für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen im Ruhrgebiet. Die Anfrage der Fraktion Die Linke bezieht sich auf Informationen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Priorisierung von Radwegeprojekten durch die Regionalräte.
Die Antragstellerin weist darauf hin, dass in den Jahren 2010 bis 2014 sowie 2016 Landesmittel in Höhe von 900.000 Euro für Radwegeprojekte an bestehenden Landesstraßen im Ruhrgebiet nicht verausgabt wurden. Im Rahmen der Anfrage werden die zuständigen Bezirksregierungen gebeten, Fragen zur Verwendung dieser Mittel zu beantworten. Konkret wird nach den Regelungen und Entscheidungsgrundlagen gefragt, die bestimmen, ob Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 für den Bau von Bürgerradwegen, Radwegen auf stillgelegten Bahntrassen oder für die Instandhaltung verwendet werden.
Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, in welche Projekte die nicht verausgabten Mittel im Zeitraum 2010 bis 2016 geflossen sind. Die Anfrage fordert zudem Informationen darüber an, an welchen Straßen im Ruhrgebiet im selben Zeitraum bei Erhaltungsprojekten auch Radverkehrsanlagen realisiert wurden, einschließlich der Entscheidungskriterien und der jeweiligen Kosten. Abschließend wird nach den Gründen für Verzögerungen bei der Umsetzung priorisierter Maßnahmen durch die Verbandsversammlung sowie nach den Schwierigkeiten der Bezirksregierungen gefragt, falls Mittel bei einer Nichtumsetzbarkeit nicht in alternative Projekte der Liste umgeleitet werden können.
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