2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 22.02.2021 - mit ergänzender Richtigstellung zu TOP 12.1.1: Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zum vorzeitigen Baube-ginn zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch (Drucksache Nr. 14/0089-1)Zur Vorlage · 14/0163 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen soll die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 22. Februar 2021 genehmigen. Die Vorlage enthält eine ergänzende Richtigstellung zu einem Tagesordnungspunkt bezüglich der Anfrage der Fraktion Die Linke zum vorzeitigen Baubeginn zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch.
In der Richtigstellung wird klargestellt, dass die Regionalplanungsbehörde Deponiestandorte gemäß landesplanerischen Vorgaben in den Regionalplänen sichert. Auf dieser Grundlage sind die Kommunen verpflichtet, diese Standorte in ihre Bauleitplanung aufzunehmen. Zudem wird präzisiert, dass keine rechtliche Gutachten, sondern eine rechtliche Prüfung durchgeführt wurde. Die fachliche Expertise des RVR-Dezernats Staatliche Regionalplanung erläutert hierzu die Anforderungen der Abfallwirtschaftspläne des Landes Nordrhein-Westfalen.
Während für bestimmte Deponieklassen die Entsorgungssicherheit durch bestehende Anlagen gegeben ist, sieht der Entwurf des Regionalplans Ruhr für die Deponieklasse I weitere potenzielle Flächen vor. Dazu gehören unter anderem Bergehalden sowie die Wiederverfüllung von Abgrabungen, um die langfristige Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Beschluss keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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- 3Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - EU-Strukturförderung 2021-2027: Dienstleistungs- und Serviceangebote des RVR-Europareferates für die Kommunen und Kreise der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0185 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen wurde über die Dienstleistungs- und Serviceangebote des RVR-Europareferates zur EU-Strukturförderung für den Zeitraum 2021–2027 informiert. Ziel der Maßnahmen ist es, die Kommunen und Kreise in der Metropole Ruhr bei der Nutzung europäischer Fördermittel zu unterstützen sowie die Sichtbarkeit der Region in Europa zu erhöhen.
Im Rahmen der sogenannten „Europa Services“ baut das Europareferat sein Informationsangebot aus. Zu den geplanten Angeboten gehören ein EU-Förderleitfaden sowie ein Abschlussbericht zur EU-Förderung der Jahre 2014–2020, die ab dem Herbst 2021 verfügbar sein sollen. Zudem ist eine Veranstaltungsreihe für Fachinformationen ab Juni 2021 sowie eine kommunale Roadshow ab Juli 2021 vorgesehen. Ergänzt werden diese Angebote durch den Informationsdienst „Europa Infos Ruhr“ und das „Europaportal Ruhr“, die tagesaktuelle Hinweise zu Förderaufrufen, Konsultationen und Wettbewerben bereitstellen sollen.
Parallel dazu plant das Europareferat, die Interessenvertretung in Brüssel zu verstärken, unter anderem durch die Durchführung von Fachveranstaltungen und den EU-Ruhr-Dialog. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist haushaltsneutral und erfordert keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen.
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- 4Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH
- 4.1Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Tourismus in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0181 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat die Berichtsvorlage der Ruhr Tourismus GmbH zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismus in der Metropole Ruhr zur Kenntnis genommen. Die Vorlage erläutert die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismussektors, der mit einem Gesamtbruttoumsatz von 5,5 Milliarden Euro und über 114.000 Beschäftigten ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor der Region ist.
Infolge der Pandemie sank die Zahl der Übernachtungen im Vergleich zum Jahr 2019 um etwa 50 Prozent. Die Umsatzeinbußen in der Region werden auf circa drei bis vier Milliarden Euro geschätzt. Während in den Kernstädten der Rückgang von Messe-, Event- und Kongressbesuchern die Entwicklung prägte, konnte der Fahrradtourismus in ländlichen Gebieten den Trend teilweise ausgleichen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen verteilen sich auf den Einzelhandel, das Gastgewerbe sowie weitere dienstleistungsorientierte Bereiche. Für die vorliegende Angelegenheit ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt.
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- 4.2Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Restart-Kampagne der Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/0182 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat die Berichtsvorlage zur Restart-Kampagne der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) zur Kenntnis genommen. Seit Mai 2020 konzentriert sich die RTG im Rahmen dieser Kampagne auf den Aktiv- und Outdoor-Tourismus, insbesondere auf das Radtourismusangebot in den ländlich geprägten Bereichen der Metropole Ruhr. Hierbei wurden Angebote wie der Ruhrtalradweg sowie das Projekt RadrevierRuhr beworben, wobei die Zugriffe auf die entsprechenden Webseiten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind.
Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen mussten Veranstaltungen wie die ExtraSchicht und der Day of Song abgesagt bzw. verschoben werden. Auch die ITB Berlin entfiel. Die dadurch freiwerdenden Marketingmittel wurden teilweise in die Restart-Kampagne investiert. Im Kulturbereich verlagerten Partner wie die RuhrBühnen und die RuhrKunstMuseen ihre Vermarktung auf digitale Formate und neue Angebote wie die „RuhrKulturWalks“. Der Verkauf der RuhrKulturCard war entsprechend rückläufig.
Im Bereich des Reiseverkehrs kam es zu einem Rückgang im Business- und Leisure-Tourismus, während die Nachfrage nach regionalen Angeboten in den Bereichen Radfahren und Wandern zunahm. Bei der Vertriebsmarke RuhrTopCard (RTC) wurde ein Rückgang der Verkaufszahlen verzeichnet; bis zum ersten Lockdown 2020 wurden 155.686 Karten verkauft, was einem Rückgang von einem Drittel gegenüber dem Vorjahr entspricht. Als Ausgleich wurde die Gültigkeit der Karte bis zum 30. April 2021 verlängert. Für die beschriebenen Entwicklungen ist keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich.
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- 5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 5.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Auswirkungen der Pandemie - Sachstandsbericht zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in 2021Zur Vorlage · 14/0168 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat einen Sachstandsbericht zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die RVR-Freizeitgesellschaften zur Kenntnis genommen. Nachdem im Jahr 2020 insgesamt 5,6 Millionen Euro für zusätzliche Zuschüsse bereitgestellt wurden, dient die aktuelle Vorlage der Information über die weitere Liquiditätsentwicklung im Jahr 2021.
Die finanzielle Lage der Gesellschaften wird durch staatliche Unterstützungsleistungen wie das Kurzarbeitergeld und die November- sowie Dezemberhilfen des Bundes in den ersten acht Monaten des Jahres beeinflusst. Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH werden Corona-bedingte Liquiditätshilfen in Höhe von 2,3 Millionen Euro voraussichtlich erst ab September oder Oktober benötigt. Für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH ist eine Liquiditätsunterdeckung ab Oktober zu erwarten, die durch die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Corona-Zuschüsse gedeckt sein soll.
Beim Revierpark Wischlingen wird eine Liquiditätsunterdeckung im Zeitraum von November bis Dezember prognostiziert. Das Freizeitzentrum Xanten geht aufgrund der anhaltenden Schließung von einem Fehlbetrag von etwa 200.000 Euro zum Jahresende aus, wobei die Kosten bei einer Fortdauer der Schließungen weiter steigen könnten. Der Maximilianpark Hamm ist infolge der aktuellen Inzidenzwerte derzeit geschlossen, wodurch die bisherigen Annahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung hinfällig geworden sind.
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- 5.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2020Zur Vorlage · 14/0175 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr 2020 feststellen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Ermächtigung beantragt, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde durch die KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Ein wesentlicher Aspekt des Berichts ist die Änderung der operativen Struktur durch einen Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern, der zum 1. April 2020 mit einer Laufzeit von 25 Jahren in Kraft trat. Durch die Verpachtung der Grundstücke und Gebäude des Seebades sowie der Gastronomie trägt die Seegesellschaft Haltern mbH künftig keine wetterabhängigen Risiken oder Investitionsverpflichtungen mehr. Die Gesellschaft fungiert primär als Mantel ohne eigene operative Tätigkeit, wobei die Pachteinnahmen mittelfristig die Aufwendungen decken sollen.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 36,1 Tausend Euro ab, während der Fehlbetrag des Vorjahres 104,0 Tausend Euro betrug. Der Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für den Regionalverband ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich, da die Pachteinnahmen die Aufwendungen decken sollen und keine Gesellschafterzuschüsse notwendig sind.
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- 6Angelegenheiten der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) - Jahresabschlüsse 2018-2020 und Beantragung einer weiteren Ausnahmegenehmigung beim MHKBGZur Vorlage · 14/0160 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr hat die Jahresabschlüsse der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) für den Zeitraum 2018 bis 2020 zur Kenntnis genommen. Die Gesellschaft wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, den Mitgliedskörperschaften des Regionalverbandes ein Angebot zur Abfallentsorgung und -bewirtschaftung bereitzustellen. Seit der Gründung konnte das Unternehmen jedoch keine operative Geschäftstätigkeit aufnehmen, da bislang keine Beauftragungen durch die Mitgliedskommunen erfolgt sind.
Um die Kosten für die Abschlussprüfungen zu minimieren, beantragt der Regionalverband beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) eine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse nach den Regeln des Handelsgesetzbuches. Eine solche Ausnahme wurde zuletzt befristet bis zum Geschäftsjahr 2020 gewährt.
Der Ausschuss befürwortet die Beantragung einer weiteren Ausnahmegenehmigung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Jahre 2021 bis 2023. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass das MHKBG diese Regelungen restriktiv handhabt. Eine erneute Genehmigung sei nicht absehbar, falls die AmG keine zeitnahe Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs realisiert.
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Hauptdokument|20210423140116-0|20210423140117-1|20210423140117-2|20210427110126-0
- 7Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0040-1 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Public Corporate Governance Kodex (PCGH) in der Fassung vom 20. April 2021 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage bezieht sich auf eine bereits im Februar 2021 eingebrachte Drucksache, deren Beratung und Entscheidung auf die aktuelle Sitzungsfolge vertagt worden war.
Seit der ursprünglichen Einbringung wurden lediglich inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Konkret wurde der Punkt 8.7 des Kodex überarbeitet, welcher die Offenlegung und Bekanntmachung von Informationen zum Jahresabschluss regelt. Diese Überarbeitung erfolgte durch die Beteiligungssteuerung.
Die Umsetzung des Kodex hat keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Regionalverband. Es ist keine Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich, womit das Vorhaben als haushaltsneutral eingestuft wird. Die Vorlage steht zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss bereit, bevor sie in der Verbandsversammlung abschließend behandelt wird.
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- 8Kommunikation der Wissensmetropole Ruhr als Teil der StandortmarketingkampagneZur Vorlage · 14/0172 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll über die Umschreibung von Sachmitteln für das regionale Standortmarketing entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage 14/0172 wird vorgeschlagen, Mittel aus der Informations- und Motivationskampagne (IMK) für das Jahr 2021 in Höhe von 100.000 Euro sowie die entsprechenden Mittel für das Jahr 2022 umzuwidmen. Diese Mittel sollen dazu dienen, eine neue Kommunikationslinie für die „Wissensmetropole Ruhr“ als Teil der Standortmarketingkampagne aufzubauen.
Das Vorhaben sieht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen vor, um die Bedeutung der Forschung und Wissenschaft für die Wirtschaftsregion hervorzuheben. Dabei sollen die wissenschaftliche Exzellenz sowie die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Projekten und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt thematisiert werden. Als Finanzierung dienen die bisher reservierten Budgets der IMK, wobei zusätzlich Partnerbudgets von Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten eingeworben werden sollen.
Die Begründung führt aus, dass die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen der IMK aufgrund der Corona-Pandemie schwerer messbar sei. Die Umwidmung soll eine zielgerichtetere Steuerung der Mittel ermöglichen. Da es sich um eine interne Umschreibung bestehender Budgets handelt, ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr.
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- 9Anträge
- 9.1Koordination der Wasserstoffinitiativen durch den RVRZur Vorlage · 14/0177 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 14/0177 regelt die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament die künftige Koordination von Wasserstoffinitiativen durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Der Antrag sieht vor, dass der Verband eine Klammerfunktion für bestehende Netzwerke übernimmt. Hierzu soll im Rahmen der BMR eine Stelle geschaffen werden, die sich der Koordination und Weiterentwicklung der Aktivitäten rund um das Thema Wasserstoff widmet.
Ziel dieser Initiative ist es, die Schlagkraft der Metropole Ruhr in diesem Bereich zu stärken und Fördermittel von Land, Bund und Europa für die Region zu gewinnen. Der Antrag führt an, dass bereits verschiedene Akteure in der Metropole Ruhr tätig sind, darunter das h2-netzwerk ruhr in Herten sowie Wasserstoffnetzwerke in den Städten Duisburg und Essen sowie das Zentrum für Brennstoffzellentechnik in Duisburg. Eine Bündelung dieser Aktivitäten soll die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts im Bereich der grünen Wasserstofftechnologie unterstützen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme ist haushaltsneutral.
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- 10Anfragen und Mitteilungen
- 10.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen Wirtschaftliche Lage im RuhrgebietZur Vorlage · 14/0111-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur wirtschaftlichen Lage im Ruhrgebiet reagiert. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Metropole Ruhr ist seit dem ersten Corona-Welle im März 2020 von einem Rückgang geprägt, gefolgt von einem langsamen Aufwärtstrend ab Sommer 2020. Die Situation bleibt jedoch durch Unsicherheiten gekennzeichnet. Unternehmen agieren vorsichtig, wobei die Nachfrage aus dem Ausland zurückgegangen ist und Investitionsvorhaben aufgrund der aktuellen Lage zurückgestellt werden.
Der Arbeitsmarkt wird durch das Instrument der Kurzarbeit gestützt, sodass etwa zwei Drittel der Unternehmen davon ausgehen, ihre Belegschaft stabil halten zu können. Eine explizite Darstellung der Auswirkungen auf einzelne Sektoren oder spezifische Unternehmensgrößen kann die Verwaltung nicht vornehmen, da die Pandemie den gesamten Wirtschaftskreislauf betrifft. Zu Fragen bezüglich der Entwicklung des Pendlerverkehrs, der Home-Office-Quote sowie zu Unterschieden bei frauengeführten Unternehmen liegen der Regionalverwaltung keine Informationen vor.
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- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 22.02.2021nicht öffentlich
- 3Anträgenicht öffentlich
- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich