3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 18.05.2021
- 3Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0287 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat den Sachstandsbericht der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zur Kenntnis genommen. Die Internationale Gartenausstellung 2027 ist als dezentrales Format mit fünf Hauptstandorten, den sogenannten Zukunftsgärten, geplant. Während die IGA-Gesellschaft die Gesamtkoordination übernimmt, fungieren die Kommunen als Projektträger für investive Maßnahmen.
Ein aktueller Schwerpunkt liegt auf der Steuerung der Planungsprozesse sowie der Sicherung von Fördermitteln. Die Wettbewerbsverfahren zur Beauftragung von Planungsbüros für die Entwurfs- und Ausführungsplanungen sind abgeschlossen. Für die Zukunftsgärten in Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg wurde eine Fördersumme von 25 Millionen Euro durch das Landesumweltministerium sowie Eigenanteile der Kommunen zugesichert. Der Standort „Emscherland“ in Castrop-Rauxel und Recklinghausen befindet sich bereits im Bau und wird mit rund 50 Millionen Euro finanziert. Weitere Projekte, wie der IGA-Radweg zwischen Bergkamen und Lünen oder die Standorte in Schwerte und Marl, sind ebenfalls Teil der Förderplanung.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wird als positiv beschrieben, wobei die Ist-Ergebnisse unter den Planwerten liegen. Zur Steigerung der Transparenz wurde im Jahr 2021 ein differenziertes Berichtswesen eingeführt. Parallel dazu laufen Abstimmungen mit dem Heimat- und Städtebauministerium sowie Gespräche zur Akquise weiterer Fördermittel aus Bereichen wie Tourismus, Umwelt und Mobilität. Ein erstes Ausstellungskonzept soll bis zum Jahresende vorliegen.
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- 4Angelegenheiten des Bereiches Planung - Sachstandsbericht zum IHK Revierparks 2020
- 5Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften ? Sach-standsbericht mit finanziellen Auswirkungen und zu erwartenden Sonderzuschüssen zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 202partei sieht vor, Liquiditätszuschüsse in Höhe von 1,05 Millionen Euro an die Freizeitgesellschaften sowie zusätzliche Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 900.000 Euro an die Ruhr Tourismus GmbH bereitzustellen. Die Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt Finanzmanagement auf den entsprechenden Sachkonten zu veranschlagen.
Die Vorlage erläutert die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beteiligungsgesellschaften des RVR. Aus den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2020 ging hervor, dass der nach Abzug von Unterstützungsleistungen Dritter, wie dem Kurzarbeitergeld oder staatlichen Hilfen, verbleibende Corona-Schaden bei etwa 1,73 Millionen Euro lag. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurde vereinbart, nicht benötigte Zuschüsse aus dem Vorjahr auf die Finanzbedarfe im Jahr 2021 anzurechnen.
Obwohl die Betriebsstätten der Freizeitgesellschaften aufgrund von Lockerungen teilweise wieder geöffnet sind, bleibt die wirtschaftliche Lage durch die Einhaltung von Hygieneauflagen und Besucherbeschränkungen von Unsicherheiten geprägt. Aktuelle Liquiditätsbetrachtungen der Gesellschaften deuten darauf hin, dass ein zusätzlicher Bedarf an Corona-Zuschüssen voraussichtlich erst im Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2021 entstehen könnte. Ein unmittelbarer Liquiditätsengpass ist in den betrachteten Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar.
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Hauptdokument|20210818125001-0|20210818125001-1|20210818125001-2|20210818125001-3|20210818125001-4|20210818125001-5
- 6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitzentrum Xanten GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitzentrum Xanten GmbH sowie zum Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung. Der Regionalverband Ruhr hält mit 50 Prozent die Mehrheit an der Gesellschaft, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf zwei wesentlichen Erfordernissen. Zum einen soll die rechtssichere Durchführung von Telefon-, Video- und Online-Konferenzen für die Gremientätigkeit ermöglicht werden, einem Anliegen des Kreistages des Kreises Wesel folgend. Zum anderen strebt die Beteiligungssteuerung des Regionalverbandes Ruhr eine Vereinheitlichung der Prozesse an. Konkret soll die bilanzielle Behandlung der Gesellschafterzuschüsse in der Freizeitzentrum Xanten GmbH an die Vorgehensweise bei anderen Beteiligungsgesellschaften des Verbandes angepasst werden.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen umfasst die Vorlage auch redaktionelle und strukturelle Überarbeitungen sowie die Berücksichtigung geänderter gesetzlicher Grundlagen. Die Änderungen wurden bereits mit den Verwaltungen der Mitgesellschafter sowie mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt gleichlautender Entscheidungen in den Gremien des Kreises Wesel und der Stadt Xanten sowie der Bestätigung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr ergeben sich aus der Maßnahme nicht.
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- 7Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020
- 7.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2020 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats vor.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Jahr 2020 wird ein Gesellschafterzuschuss von 3.214,1 T€ ausgewiesen, während der Jahresfehlbetrag bei 3.090,7 T€ liegt. Es ist beabsichtigt, diesen Fehlbetrag aus der Kapitalrücklage zu decken. Die nicht benötigten Zuschüsse aus der Überkompensationskontrolle in Höhe von 123,4 T€ sollen mit den Gesellschafterzuschüssen des Jahres 2021 verrechnet werden. An Fördergeldern für Projekte flossen im Berichtsjahr 1.268,7 T€ zu.
Die Geschäftstätigkeit war maßgeblich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst, was unter anderem zur Absage von Messen und Veranstaltungen sowie zur verstärkten Nutzung digitaler Formate führte. Die Anzahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt auf 32 Personen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen für den Regionalverband Ruhr aus diesem Abschluss resultieren.
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- 7.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0276 die Feststellung des Jahresabschlusses der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2020 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, den Abschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu bestimmen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde durch die HLB Auditteam Dortmund AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft weist für das Berichtsjahr einen Bilanzverlust von 2.910,1 Tausend Euro aus, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Dem steht ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 3.329,0 Tausend Euro gegenüber, der ebenfalls der Kapitalrücklage zugeführt wurde. In diesem Zusammenhang erfolgte im Jahr 2020 eine Umstellung auf die Zuführung der Gesellschafterzuschüsse in die Kapitalrücklage. Die Anzahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt auf 51 Personen, verglichen mit 48 Mitarbeitenden im Vorjahr. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 7.3AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 7.3.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ? AGR GmbHZur Vorlage · 14/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Jahresabschlüsse der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2020. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnis zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Unternehmen schloss das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von rund 11,87 Millionen Euro ab, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von etwa 8,12 Millionen Euro darstellt. Von diesem Ergebnis sollen 8,30 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 3,55 Millionen Euro an den Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Im Berichtszeitraum beschäftigte die Gesellschaft 293 Mitarbeiter, verglichen mit 269 im Vorjahr. Die Gesellschaft erhielt im betreffenden Zeitraum keine Zuschüsse. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Abschluss keine Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln.
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- 7.3.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - KonzernabschlussZur Vorlage · 14/0270 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen nimmt den Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2020 zur Kenntnis. Die Prüfung durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergab am 28. Mai 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dem Bericht zufolge ist der Konzern seinen übertragenen Aufgaben nachgekommen und hat die öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahresüberschuss von 14,262 Millionen Euro ab, im Vergleich zu 14,360 Millionen Euro im Vorjahr. Von diesem Betrag werden 10,698 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ein Teil des Überschusses in Höhe von 3,546 Millionen Euro soll an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beschäftigte das Unternehmen 907 Mitarbeiter, nach 976 im Vorjahr. Es wurden keine Zuschüsse gezahlt. Die Berichtsvorlage sieht keine Notwendigkeit für eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung vor.
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- 7.4Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/0272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0272 behandelt den Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaft Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2020. Der Verbandsausschuss bereitet vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 2.506,9 T€, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 686,2 T€ ausgewiesen worden war. Die Erträge umfassten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 12.506,9 T€. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Zahl der Beschäftigten belief sich zum Stichtag auf 67 Personen, gegenüber 70 im Vorjahr. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich keine Auswirkungen, die eine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erfordern würden; die Vorlage führt dies als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung aus.
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- 7.5Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbHZur Vorlage · 14/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der IGA Metorb Ruhr 2027 gGmbH zum 31. Dezember 2020 festzustellen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen festgestellt wurden.
Im Berichtsjahr trat der Regionalverband Ruhr zusammen mit den Städten Bergkamen und Lünen sowie dem Kreis Recklinghausen als Gesellschafter hinzu. Die im Jahr 2020 geleisteten Gesellschafterzuschüsse beliefen sich auf rund 2,85 Millionen Euro, wovon 1,53 Millionen Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 1,209 Millionen Euro ab, der durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft sechs Mitarbeiter. Für die Umsetzung des Beschlusses sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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- 7.6Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH und ihre BetriebsstättenZur Vorlage · 14/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Prüfer wiesen jedoch auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hin, da die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation agiert. Diese Situation ist laut Bericht an die weitere Bereitstellung ausreichender Zuschüsse durch die Gesellschafter gebunden. Das Geschäftsjahr 2020 war durch pandemiebedingte Schließungen aller Betriebsstätten geprägt, was Auswirkungen auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft hatte.
Das Jahr 2020 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von rund 6,48 Millionen Euro ab, welcher einen pandemiebedingten Schaden von 960.000 Euro beinhaltet. Der Fehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von etwa 10,13 Millionen Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei rund 5,88 Millionen Euro lag. Zudem wurden projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von rund 1 Million Euro verzeichnet. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 287 Mitarbeitende.
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- 7.7Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/0277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0277 den Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2020 feststellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats. Der Entwurf wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.
Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Geschäftsjahr 2020 weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 2.289,6 T€ aus, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. An Zuschüssen der Gesellschafter flossen im Berichtszeitraum 1.575,9 T€ zu, worin ein Corona-Sonderzuschuss in Höhe von 512,1 T€ enthalten ist. Zusätzlich erhielt die Gesellschaft Pandemiehilfen in Höhe von 1.140,0 T€. Weitere staatliche Finanzhilfen und Ansprüche auf Kurzarbeitergeld wurden zum Bilanzstichtag als Forderungen gegenüber den Gesellschaftern abgegrenzt.
Die Belegschaft der Gesellschaft umfasste im Berichtsjahr durchschnittlich 63 Beschäftigte. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushalt des Regionalverbandes Ruhr erforderlich ist.
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- 7.8Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/0290 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Xanten GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die WPR Rhein-Ruhr GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 391,6 T€. Die wirtschaftliche Lage war durch die Corona-Pandemie geprägt, die zu einer verzögerten Saisonöffnung und eingeschränkten Kapazitäten in der Gastronomie führte. Demgegenüber standen Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 301,1 T€ sowie Corona-Sonderzuschüsse in Höhe von 363,1 T€. Der verbleibende Teil des Fehlbetrags nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 45 Mitarbeitende. Für den Regionalverband Ruhr entstehen durch diesen Abschluss keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 7.9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 14/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2020 einen Jahresfehlbetrag von 2.221,8 T€ aus, verglichen mit einem Fehlbetrag von 1.760,5 T€ im Vorjahr. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.237,0 T€, wobei 12,9 T€ dem Regionalverband Ruhr (RVR) zugerechnet werden. Die Gesellschaft erhielt Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 1.860,3 T€. Unter Berücksichtigung eines Corona-bedingten Mehrbedarfs von 497,8 T€ beläuft sich der bereinigte Jahresfehlbetrag auf 1.724,0 T€. Die Gesellschafter leisteten im Gegenzug Corona-bedingte Zuschüsse in Höhe von 726,5 T€, wovon 300,2 T€ vom RVR stammen.
Die Wirtschaftsprüfung durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum 31. Mai 2021. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 48 Mitarbeiter. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich.
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- 7.10Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/0291 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp bescheinigt dem Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck gemäß den Satzungsbestimmungen erfüllt.
Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 26,6 Tausend Euro, was eine geringere Verlustsumme als im Vorjahr darstellt, in dem der Fehlbetrag bei 30,4 Tausend Euro lag. Dieser Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Liquidität der Gesellschaft ist im Jahr 2020 leicht gestiegen. Die Pachtzahlungen erfolgten trotz einer durch die Corona-Pandemie bedingten Reduzierung. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse in Anspruch genommen. Die personelle Besetzung umfasste im Berichtszeitraum einen Mitarbeiter. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 7.11Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Bilanzsumme der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr um 29,4 Prozent auf 2,19 Millionen Euro. Das Anlagevermögen stieg auf 1,392 Millionen Euro an. Aufgrund eines Jahresfehlbetrags von 103.000 Euro verringerte sich das Eigenkapital auf 451.000 Euro. Demgegenüber stieg das Rohbetriebsergebnis von 311.000 Euro im Vorjahr auf 410.000 Euro an, was durch Betriebskostenzuschüsse, Corona-Sonderzuschüsse und Parkplatzgebühren begünstigt wurde.
An Investitionen wurden Mittel für das Projekt „Glör 365“ sowie Zuschüsse für die Sanierung der Staumauer zugeführt. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich drei Mitarbeitende. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr.
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- 7.12Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Umweltzentrum Westfalen GmbHZur Vorlage · 14/0274 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 14/0274 wird die Verbandsversammlung gebeten, den Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2020 festzustellen. Der Vorschlag sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung zudem die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen gemäß § 53 HGrG. Das Unternehmen hat seine übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahresüberschuss von 64,4 Tausend Euro ab, gegenüber einem Vorjahresüberschuss von 31,9 Tausend Euro. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen.
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- 7.13Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbHZur Vorlage · 14/0285 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über die Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaft TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2020 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0285 sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss für das Berichtsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 1,7 Tausend Euro ab, unter der Voraussetzung, dass Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 100 Tausend Euro geleistet wurden. Im Vorjahr wurde ein Jahresüberschuss von 17 Tausend Euro erzielt. Der entstandene Verlustvortrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag des Berichtszeitraums beschäftigte das Unternehmen eine Person.
Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH erfolgte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 20. Juli 2021. Es sind keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wahrgenommen und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen.
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- 7.14Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2020 - Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 14/0273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Jahresabschluss der Ruhrwind Herten GmbH zum 31. Dezember 2020. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Das Geschäftsjahr 2020 endete mit einem Jahresüberschuss von 57.600 Euro, im Vergleich zu 69.200 Euro im Vorjahr. Es ist vorgesehen, 57.000 Euro des Ergebnisses an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag in die Gewinnrücklage einzustellen.
Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 beschäftigte das Unternehmen eine Person. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan sind neutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 8Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Rücknahme der Kürzung des Betriebskostenzuschusses an RVR Ruhr Grün im Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 14/0288 · Berichtsvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nimmt die Rücknahme einer Kürzung des Betriebskostenzuschusses an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis. Im ursprünglichen Haushaltsplan 2020 war ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.260.000 Euro vorgesehen, der jedoch um 1.570.200 Euro gekürzt worden war.
Diese Kürzung diente dazu, Mehraufwendungen im Bereich der RVR-Freizeitgesellschaften zu decken, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden waren. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung war das Gesetz zur Isolierung der aus der Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) noch nicht beschlossen worden. Da dieses Gesetz inzwischen vorliegt, können die pandemiebedingten Haushaltsbelastungen nun als außerordentlicher Ertrag bilanziell gesondert aktiviert werden, wodurch das Erfordernis der Kürzung entfällt.
In der Folge soll RVR Ruhr Grün im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 finanziell so gestellt werden, als wäre die Kürzung des Betriebskostenzuschusses nicht erfolgt. Laut der vorliegenden Berichtsvorlage sind für diese Anpassung keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral beziehungsweise als Haushaltsverbesserung eingestuft wird.
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Beratungsfolge
- 03.09.2021 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 9Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0040-2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in der Fassung vom 12. Juli 2021 beschließen. Die Vorlage bezieht sich auf vorangegangene Beratungen und Vertagungen seit Februar 2021. In die aktuelle Fassung wurden Änderungen aus einem Fraktionsantrag eingearbeitet, wobei die Anpassungen im Text farblich gekennzeichnet sind. Zudem wurden in das Kapitel zur Beteiligungssteuerung Inhalte aus einem Koalitionsantrag integriert und der Wirtschaftsplan als Anlage zum Kodex aufgenommen.
Hinsichtlich der Formulierung von Punkt 1.3.2.2 weist die Beteiligungssteuerung darauf hin, dass eine Standardisierung der Prozesse im Sinne der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angestrebt wird. Es sollen keine Ausnahmeregelungen für den AGR-Konzern geschaffen werden, um die Einheitlichkeit der Vorgaben zu gewährleisten. Ziel des Kodex ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, den Beteiligungsgesellschaften sowie der Verwaltung. Die Beschlussvorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vor.
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- 10Projekt- und Finanzbericht des RVR zum 31.05.2021Zur Vorlage · 14/0293 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich in seiner Sitzung am 24. August 2021 mit dem Projekt- und Finanzbericht zum Stand vom 31. Mai 2021. Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0293 wird dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
Die Vorlage dokumentiert die wirtschaftliche Lage sowie den Status der Projekte innerhalb des Verbandes. Sie umfasst Teilergebnis- und Teilfinanzpläne, welche die Erträge, Aufwendungen und Auszahlungen für die Haushaltsjahre ab 2022 darstellen. Dabei werden die finanziellen Auswirkungen auf Kostenstellen und Kostenträger sowie die Entwicklung der Investitionen betrachtet.
Ein weiterer Bestandteil der Berichterstattung ist die Darstellung der Bilanzierung, insbesondere im Hinblick auf mögliche finanzielle Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten gemäß den kommunalen Verwaltungsvorschriften (KomHVO NRW). Die Vorlage wurde durch die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel und die Bereichsleitung der Wirtschaftsführung unter Mitwirkung des zuständigen Referats erstellt.
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- 11Standortmarketingkampagne 'Metropole Ruhr - Stadt der Städte' - Zwischenergebnis der 2. Phase (2020-2022) und Entscheidung über die Zusammenarbeit mit der Agentur Scholz & Friends für ein weiteres JahrZur Vorlage · 14/0298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, der Verwaltung die einjährige Verlängerung der Standortmarketingkampagne „Metropole Ruhr – Stadt der Städte“ zu ermöglichen. Dabei soll die bestehende Option genutzt werden, um die Zusammenarbeit mit der Agentur Scholz & Friends auf das Jahr 2023 auszuweiten.
Hintergrund des Beschlussvorschlags ist das Ziel, die Kontinuität in der Außenkommunikation der Region sicherzustellen. Die Verwaltung begründet den Schritt damit, dass aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten infolge der Corona-Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Ausschreibung für einen Folgezeitraum als verfrüht angesehen wird. Durch die Verlängerung soll Zeit gewonnen werden, um die wirtschaftliche Lage nach der Pandemiephase genauer zu bewerten und im Jahr 2023 eine passgenaue Ausschreibung für den weiteren Kampagnenzeitraum vorzubereiten.
Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich laut Vorlage auf insgesamt etwa 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Personalaufwendungen von rund 313.000 Euro und Sachaufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro zusammen. Eine zusätzliche Bereitstellung überplanmäßiger Mittel ist für diesen Zeitraum nicht erforderlich.
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- 12Anträge
- 13Anfragen und Mitteilungen
- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 18.05.2021nicht öffentlich
- 3Anträgenicht öffentlich
- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich