12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 22.08.2023
- 3Bestellung der Schriftführung nebst StellvertretungZur Vorlage · 14/1263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr berät über die Neubesetzung der Schriftführung sowie der Stellvertretung innerhalb des Gremiums. Mit der Beschlussvorlage 14/1263 wird vorgeschlagen, Martina Kalthoff als Schriftführerin abzuberaemen. Als Nachfolge soll Adrienne Eckei zur Schriftführerin und Axel Hoppe zum stellvertretenden Schriftführer bestellt werden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, wonach der Fachausschuss die Schriftführung selbst bestimmt. Als Grund für die notwendige Nachbestellung wird das bevorstehende Ausscheiden von Martina Kalthoff angeführt.
Aus finanzieller Sicht sind durch diese personelle Änderung keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen; eine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist nicht erforderlich. Zudem ergab eine Prüfung des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschlussvorschlag.
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- 4Angelegenheiten des Bereiches Planung
- 4.1Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: Ergebnispräsentation der Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1278 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole Ruhr wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis gebracht. Die Untersuchung, die auf einer Betriebsumfrage aus dem Frühjahr 2023 basiert, zeigt, dass die Region etwa 25.423 Handwerksunternehmen umfasst, die einen Umsatz von rund 31,4 Milliarden Euro erwirtschaften. Damit hält die Metropole Ruhr etwa 23,3 % aller Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Als zentrale Herausforderung wird ein Fachkräftemangel auf allen Qualifikationsebenen identifiziert, der durch die demografische Entwicklung und die zunehmende Akademisierung verstärkt wird. Zudem gewinnen Klimaschutz und Ressourceneffizienz für Betriebe an Bedeutung, wobei größere Unternehmen verstärkt in Nachhaltigkeitsmaßnahmen investieren. Auch Mobilitätsprobleme, wie Verkehrsstockungen und ein unzureichendes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr, wurden als Herausforderungen genannt.
Die Arbeiten am Masterplan Mittelstand und Handwerk werden im Jahr 2024 fortgesetzt, wobei Schwerpunkte wie das Planungsrecht im Fokus stehen. Parallel dazu wird die Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz, etwa bei der THG-Bilanzierung und der Wärmewende, weitergeführt. Ein regionaler Bericht über Handwerksbetriebe soll Anfang 2024 veröffentlicht werden. Die Bearbeitung weiterer Themenfelder, darunter Kreislaufwirtschaft und Mobilität, ist an die Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln ab 2024 gebunden. Über den Projektfortschritt wird in den zuständigen Ausschüssen kontinuierlich berichtet.
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- 4.2Sachstandsbericht 'Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale Kooperationsstandorte'Zur Vorlage · 14/1312 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Drucksache 14/1312 informiert über den aktuellen Stand des Entwicklungs- und Vermarktungskonzepts für regionale Kooperationsstandorte im Regionalverband Ruhr. Nachdem das Entwicklungskonzept bereits von der Verbandsversammlung beschlossen wurde, liegt der Fokus nun auf der planerischen Umsetzung sowie der Ausarbeitung raumordnerischer Verträge zur Absicherung regionalplanerischer Ziele durch die Regionalplanungsbehörde.
Zur Bereitstellung von Informationen wurde am 13. Juli 2023 die „Regionale Plattform Kooperationsstandorte“ veröffentlicht. Diese bietet eine kartenbasierte Übersicht über Standorte in der Metropole Ruhr inklusive detaillierter Steckbriefe. Ein im Juni durchgeführter Workshop mit zwei Kommunen untersuchte dabei die Instrumente regionaler Kooperation. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass für erfolgreiche Partnerschaften zwischen den 24 Standorten und deren potenziellen Partnern die Schaffung von Mehrwerten sowie ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Akteuren notwendig sind.
Für das erste Quartal 2024 ist eine „Entscheiderkonferenz Regionale Kooperationsstandorte“ für alle 53 Kommunen und vier Kreise des Verbandsgebiets geplant. Ziel der Veranstaltung ist der Austausch über Strategien, Organisationsformen und Erfahrungen aus laufenden Projekten sowie die Förderung von Kooperationsmöglichkeiten. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sollen in einem White Paper zusammengefasst werden, das als Grundlage für künftige kommunale Entscheidungen und die Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte dient. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser Vorlage nicht.
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- 5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 5.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Bereitstellung von Sonderzuschüssen und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2024 bis 2026Zur Vorlage · 14/1307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Freizeitzentrum Xanten GmbH (FZX GmbH). Aufgrund von Ertragsrückgängen in den Bereichen Gastronomie, Wassersport und Veranstaltungen infolge witterungsbedingter Besucherausfälle sowie Entwicklungen beim Xantener Oktoberfest wurde für das Jahr 2023 eine Liquiditätsunterdeckung prognostiziert.
Zur Sicherstellung der Liquidität im Jahr 2023 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro vorgeschlagen, wobei die Deckung durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget erfolgt. Für das Jahr 2024 ist zudem ein Liquiditätssonderzuschuss von 100.000 Euro vorgesehen. Um eine strategische Neuausrichtung der Gesellschaft zu unterstützen, die auf Kosteneinsparungen und die Entwicklung witterungsunabhängiger Einnahmen abzielt, soll in den Jahren 2024 und 2025 ein Transformationssonderzuschuss von jeweils 100.000 Euro gewährt werden. Diese Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Parallel dazu ist die Neufassung der Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2024 bis 2026 geplant, um die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse neu zu regeln. Die Gesellschaftervertreterin des Regionalverbandes Ruhr wurde beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse zur Änderung der Vereinbarung zu fassen. Eine Interimslösung zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität durch ein Darlehen von bis zu 800.000 Euro mit einem Zinssatz von 4,0 Prozent p. a. wurde bereits durch den Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung genehmigt.
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- 5.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Verkauf der vom RVR gehaltenen Anteile an der Revierpark Wischlingen GmbH an die Stadt DortmundZur Vorlage · 14/1302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, seine 50-prozentige Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbH an die Stadt Dortmund zu verkaufen. Grundlage für diesen Schritt ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages zum 31. Dezember 2023. Während der RVR aus dem Gesellschaftsverhältnis ausscheidet, hat die Stadt Dortmund beschlossen, die Gesellschaft als Alleingesellschafterin fortzuführen.
Der Verkaufspreis für die Anteile beläuft sich auf 13.000 Euro, was dem eingezahlten Stammkapital entspricht. Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft ist die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters rechtlich auf diesen Betrag begrenzt. In der Bilanz des RVR sind die Beteiligungen mit einem Buchwert von rund 1,1 Millionen Euro ausgewiesen. Der Veräußerungsvorgang führt zu einem Anlagenabgang, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird und das Eigenkapital des RVR reduziert.
Die Vorlage durchläuft den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie den Verbandsausschuss zur Vorberatung, bevor die Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 über den Beschluss entscheidet. Mit der Annahme der Vorlage soll zudem die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, dem Anteilsverkauf und allen damit verbundenen Handlungen zuzustimmen.
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- 5.3Revierpark Gysenberg Herne GmbH
- 5.3.1Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Bericht über die zukünftige strategische Entwicklung durch die Geschäftsführung
- 5.3.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Evaluierung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG)Zur Vorlage · 14/1309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG). Gegenstand der Vorlage ist die Evaluierung des Betriebsführungsvertrages, durch den die HBG die Betriebsführung des Freizeitbades LAGO übernimmt. Dieser Vertrag wurde ursprünglich für eine Erprobungsphase ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen und aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
Das Ergebnis der durch den Wirtschaftsprüfer Hans-Henning Schäfer durchgeführten Evaluierung liegt vor. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gesellschaften praxistauglich ist und die angestrebten wirtschaftlichen Synergieeffekte erreicht werden konnten. Zudem wird eine konstruktive Zusammenarbeit auf Geschäftsführungsebene sowie eine dauerhafte Sicherung des Freizeitangebots für die Bevölkerung festgestellt.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Kooperation fortzusetzen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushaltsplan beansprucht werden und keine budgetären Auswirkungen entstehen.
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- 5.3.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Gesellschaftervereinbarung 2024 ffZur Vorlage · 14/1310 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll der aktualisierten Gesellschaftervereinbarung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH für die Jahre 2024 und 2025 zustimmen. Da die bestehende Vereinbarung zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen erforderlich geworden.
Die Neugestaltung basiert auf veränderten Kostenstrukturen. Neben den Auswirkungen der vergangenen Krisenjahre führen insbesondere die Anpassungen bei den Personalaufwendungen durch den Tarifabschluss 2023 sowie gestiegene Energiekosten und Parkpflegekosten zu einem erhöhten Bedarf. Zudem sind Maßnahmen zur Sanierung und Erneuerung der Infrastruktur sowie zur energetischen Optimierung von Betriebsanlagen und Gebäuden vorgesehen.
Im Rahmen der neuen Vereinbarung soll der allgemeine Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 1,5 Millionen Euro angehoben werden. Der Anteil des RVR an diesem Zuschuss erhöht sich dabei von bisher 532.000 Euro auf 750.000 Euro. Ergänzend dazu sieht die Vorlage investive Sonderzuschüsse in Höhe von jeweils 1,2 Millionen Euro für denselben Zeitraum vor. Der RVR-Anteil an diesen Mitteln steigt damit von bisher 200.000 Euro auf 600.000 Euro pro Jahr.
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- 6Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2022. Beschluss über die Zuführung des Jahresüberschusses 2022 in die Ausgleichsrücklage. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 14/1208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von rund 35,09 Millionen Euro und einem Eigenkapital von etwa 9,35 Millionen Euro festzustellen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 1.180.842,00 Euro aus. Es wird beantragt, diesen Betrag der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Dokumentiert ist zudem ein Verlustausgleich in Höhe von rund 11,78 Millionen Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von etwa 1,60 Millionen Euro.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushaltsplan erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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Beratungsfolge
- 17.11.2023 · 12. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 7Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Manifesta 16 Ruhr gGmbHZur Vorlage · 14/1303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat entlastet werden.
Das betreffende Berichtsjahr stellt ein Rumpfgeschäftsjahr dar, welches den Zeitraum vom 17. November bis zum 31. Dezember 2022 umfasst. Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Stammkapital der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Regionalverbandes Ruhr und der International Foundation Manifesta zusammen. Neben dem Stammkapital standen im Berichtsjahr Mittel aus der RAG-Stiftung sowie von der Kunststiftung NRW zur Verfügung. Nach Abzug einer Transfer Fee an die International Foundation Manifesta sowie der Deckung laufender Betriebskosten ergab sich ein Jahresergebnis von null Euro, wobei der Bestand der liquiden Mittel bei etwa 243.877 Euro lag.
Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel aus dem Regionalverband Ruhr erforderlich sind und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 8Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 Auflösung der StiftungZur Vorlage · 14/1251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Damit einhergehend werden die Vertreter im Verwaltungsrat der Stiftung ermächtigt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen, sowie der Treuhänder angewiesen, die Löschung der Stiftung zu veranlassen.
Die rechtlich unselbstständige Stiftung befindet sich seit dem 1. Januar 2013 in treuhänderischer Verwaltung des RVR. Laut Begründung wird der Stiftungszweck, der die Förderung von Kunst, Kultur, Jugendhilfe und Bildung vorsieht, seit dem Jahr 2019 nicht mehr verwirklicht. Die vorhandenen Spendengelder werden derzeit lediglich für die Verwaltungskosten, wie etwa die Erstellung von Jahresabschlüssen, verwendet. Da nur noch 4.700 Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, würde eine Inanspruchnahme des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro für laufende Kosten gegen die geltenden Satzungsbestimmungen verstoßen. Eine Nachfolge-Nutzung der Stiftung konnte durch die RVR-Verwaltung bislang nicht identifiziert werden, was unter anderem auf fehlende Zustiftungen zurückzuführen ist.
Die Entscheidung über die Auflösung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Im Falle einer Auflösung sieht die Satzung vor, dass das Stiftungsvermögen an die Stadt Essen übertragen wird, um dort gemeinnützige Zwecke im Bereich der Kunst- und Kulturförderung zu unterstützen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 9Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/1282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) für das Jahr 2022 zu beschließen. Der Bericht dient der Information politischer Vertreter sowie der Öffentlichkeit und umfasst Angaben zur wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der verschiedenen Gesellschaften. Grundlage der finanzwirtschaftlichen Teile sind die geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022.
Der Bericht dokumentiert unter anderem die Beteiligungen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie der Business Metropole Ruhr GmbH. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung hat die Business Metropole Ruhr GmbH ihren Anteil an der Ruhr:HUB GmbH von 4,75 % auf 18,7 % gesteigert. Zudem wird über die Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH im November 2022 berichtet. Bei der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH wird festgehalten, dass im Jahr 2022 keine operative Geschäftstätigkeit stattfand und deren Auflösung bereits beschlossen wurde. Eine Beteiligung an der EKOCity GmbH ist nicht enthalten, da diese über den Zweckverband EKOCity erfolgt. Bezüglich der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 wird darauf hingewiesen, dass der Stiftungszweck seit 2019 aufgrund fehlender Finanzierung nicht mehr verwirklicht wird.
Der Bericht wird Anfang 2024 auf der Website des Ruhrparlaments veröffentlicht. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder ein Bedarf an Nachveranschlagungen im Haushalt.
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- 10Haushalt 2024 - Haushalt 2024 für die Referate VL/Büro RDin - Verbandsleitung, 5 - Europäische und regionale Netzwerke Ruhr, 6 - Finanzmanagement sowie 16 - Allgemeine FinanzwirtschaftZur Vorlage · 14/1294 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr berät über die Haushaltsansätze für das Jahr 2024. Die Beschlussvorlage 14/1294 umfasst die Budgets der Referate Verbandsleitung/Büro der Regionaldirektorin, Europäische und regionale Netzwerke Ruhr, Finanzmanagement sowie der Allgemeinen Finanzwirtschaft. Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung zu beschließen.
Der Entwurf für den Haushalt 2024 sieht ordentliche Erträge in Höhe von rund 109,4 Millionen Euro vor, was einem Rückgang von etwa 2,9 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz des Jahres 2023 entspricht. Die ordentlichen Aufwendungen werden auf circa 118,7 Millionen Euro geschätzt, womit sie um rund 4,7 Millionen Euro niedriger ausfallen als im Vorjahr. Während der ursprüngliche Entwurf einen Jahresfehlbetrag von etwa 1,6 Millionen Euro vorsieht, führt die Änderungsliste der Verwaltung zu einem geplanten Jahresergebnis von circa 3,8 Millionen Euro im Minus.
Im Finanzplan für das Jahr 2024 werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit rund 111,6 Millionen Euro veranschlagt, während die Auszahlungen auf etwa 110,4 Millionen Euro beziffert werden. Nach Berücksichtigung der Anpassungen durch die Änderungsliste wird ein Bestand an liquiden Mitteln von rund 1,85 Millionen Euro erwartet.
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- 11Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen gGmbH - Nebenabrede 2024Zur Vorlage · 14/1335 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Zustimmung zu einer aktualisierten Nebenabrede der Umweltzentrum Westfalen gGmbH für das Jahr 2024. Da die bestehende Gesellschaftervereinbarung zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der Regelungen erforderlich geworden.
Ein wesentlicher Grund für die Neufassung der Nebenabrede sind gestiegene Personalaufwendungen infolge des Tarifabschlusses 2023, welche eine Erhöhung um 52.000 Euro bedeuten. Die Gesellschafter haben vereinbart, diese Kostensteigerung im Jahr 2024 hälftig zu tragen. Infolgedessen erhöht sich der jährliche Zuschuss von bisher 440.000 Euro auf insgesamt 492.000 Euro, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) bei 246.000 Euro liegt.
Zusätzlich zur finanziellen Anpassung ist für das Jahr 2024 die Durchführung intensiver Gespräche vorgesehen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft sowie die notwendige langfristige Finanzierung festzulegen. Die im Haushaltsplanentwurf für 2024 bereits berücksichtigten Mehrbedarfe führen zu keiner zusätzlichen Nachveranschlagung oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellung.
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- 12Ausbildung beim RVR und in den BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 14/1254 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat eine Berichtsvorlage zur Ausbildungssituation beim Regionalverband Ruhr (RVR) sowie in dessen Beteiligungsgesellschaften zur Kenntnis genommen. Der RVR bildet im Durchschnitt etwa 20 Auszubildende gleichzeitig aus, wobei die Ausbildungsquote im Jahr 2023 bei 3,45 Prozent der Planstellen lag. Die Ausbildung umfasst verschiedene Berufe, darunter Verwaltungsfachangestellte, Forstwirt, Mediengestalter sowie duale Studiengänge.
Ziel der Ausbildung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und durch interne Nachwuchskräfte die Nachbesetzung altersbedingter Vakanzen zu sichern. Aufgrund personeller und räumlicher Kapazitäten sowie des Betreuungsaufwands für Praktikanten und Referendare ist eine Ausweitung der Ausbildungsplätze quantitativ kaum möglich; der Fokus liegt auf der Sicherung der Ausbildungsqualität.
Für das Jahr 2024 sind im Bereich der Verwaltungsberufe ein Ausbildungsplatz für Verwaltungsfachangestellte sowie die Neubesetzung eines Volontariats in der Pressestelle vorgesehen. Ein duales Studium im Bereich Kommunaler Verwaltungsdienst ist für 2024 nicht geplant. Im Bereich der gewerblich-technischen Ausbildung werden im Forstbereich fünf Plätze angeboten, während für den Beruf des Mediengestalters aufgrund personeller Ressourcen keine neuen Stellen ausgeschrieben werden. Die Ausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit entfällt für 2024 vorübergehend wegen Umbaumaßnahmen am Besucherzentrum Halde Hoheward.
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- 13Angelegenheiten des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes 8. Änderungssatzung zur Satzung des EKOCity AbfallwirtschaftsverbandesZur Vorlage · 14/1265 · Berichtsvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die 8. Änderungssatzung zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband informiert. Grund für die vorliegende Berichtsvorlage sind Anpassungen, die aufgrund einer neu zu fassenden Entschädigungssatzung sowie gesetzlicher Änderungen im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderlich geworden sind.
Im Zentrum der Änderung steht die Einführung des neuen Paragraphen 5a in die Satzung. Dieser dient als rechtliche Grundlage für die Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder der Verbandsgremien. Bisher waren diese Entschädigungen lediglich in der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung geregelt. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich weiterhin an den Regelungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Weiterführende Details zur Ausgestaltung der Entschädigungen sollen künftig in einer separaten Entschädigungssatzung festgelegt werden. Neben dieser Neuregelung sind zudem redaktionelle und ergänzende Anpassungen der Satzung vorgesehen.
Die geplanten Änderungen wurden vorab mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt, wobei seitens der Behörde keine Änderungswünsche oder Einwände geäußert wurden. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 14Anträge
- 15Anfragen und Mitteilungen
- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 22.08.2023nicht öffentlich
- 3Standortmarketingkampagne - Bericht über das Ergebnis von Jury, Vergabeverfahren und weiteres Vorgehennicht öffentlich
- 4Anträgenicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich