9. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 08. Sitzung des Planungsausschusses (v. 09.11.2022)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2023' - Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0878 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0878 behandelt das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2023“. Der Verbandsausschuss legt hierzu eine Vorlage zur Unterrichtung und Beschlussfassung vor, die den regionalen Vorschlag für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage beschließt. Diese Anlagen enthalten jeweils ein regionales Votum für das RVR-Gebiet innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der drei Bezirke auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung in Gremien wie dem Ausschuss für Mobilität sowie dem Planungsausschuss vor, bevor die endgültige Beschlussfassung in der Verbandsversammlung stattfindet.
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Hauptdokument|20230215093621-0|20230215093626-1|20230215093626-2|20230215093626-0
- 2.2Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2022' - RückblickZur Vorlage · 14/0879 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 14/0879 dient als Berichtsvorlage zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2022“ für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und befasst sich mit einer Rückschau auf die Umsetzung des Programms.
Der Inhalt der Vorlage gliedert sich in drei separate Anlagen, welche jeweils eine Nachbetrachtung sowie Aktualisierungen zum Förderprogramm für den RVR-Anteil der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster enthalten. Ziel des Berichts ist es, die Ergebnisse und Entwicklungen des kommunalen Straßenbaus im Rahmen dieses Programms für die jeweiligen Gebiete darzustellen.
Für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität des Regionalverbands Ruhr wird vorgeschlagen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Vorberatung für die Ausschüsse für Mobilität und Planung vorgelegt.
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Hauptdokument|20230215094115-0|20230215094119-2|20230215094119-0|20230215094119-1
- 2.3Wasserwirtschaftliche Förderprogramme im Gewässerausbau - Rückblick 2022Zur Vorlage · 14/0880 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0880 bietet einen Rückblick auf die wasserwirtschaftlichen Förderprogramme im Bereich des Gewässerausbaus für das Jahr 2022. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Bericht umfasst eine Übersicht über die im Jahr 2022 bewilligten Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen. Diese umfassen Projekte des Hochwasserschutzes, den Gewässerausbau sowie Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Vorlage beinhaltet zudem eine Aufschlüsselung der Verteilung der bereitgestellten Mittel.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) den Rückblick auf die genannten wasserwirtschaftlichen Förderprogramme zur Kenntnis nimmt.
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Hauptdokument|20230215131940-0|20230215132003-0|20230215132005-0
- 2.4Programmvorschlag STEP 2023 - BerichtZur Vorlage · 14/0885 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvlage 14/0885 befasst sich mit dem Programmvorschlag STEP 2023 und dient der Unterrichtung des Planungsausschusses des Regionalverbands Ruhr. Die Vorlage wird gemeinschaftlich von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Bericht umfasst verschiedene Anlagen, die inhaltliche Details zum Programmvorschlag für das Jahr 2023 enthalten. Hierzu zählen textliche Erläuterungen zum STEP-Programm sowie die Planung der Einbindung des Städtebauförderprogramms NRW 2023. Zudem werden Informationen zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2023 bereitgestellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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Hauptdokument|20230228102353-2|20230228102351-0|20230228102352-1
- 2.57. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - auf dem Gebiet der Stadt Hamm Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0873 · Berichtsvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nimmt zur Kenntnis, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg veranlassen wird. Betroffen ist der Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund dieser Vorlage liegt in einem Feststellungsbeschluss des Regionalrats vom 23. September 2022, der einstimmig gefasst wurde. Nach der anschließenden Vorlage bei der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes NRW wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses tritt die 7. Änderung des Regionalplans rechtskräftig in Kraft.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolgen für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung.
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- 2.6Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die Wasserstoffleitung DoHaZur Vorlage · 14/0923 · Berichtsvorlage
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Der Planungsausschuss hat den Sachstandsbericht zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die Wasserstoffleitung „DoHa“ zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben, welches von den Fernleitungsnetzbetreibern Open Grid Europe GmbH und Thyssengas GmbH geplant wird, umfasst den Neubau einer etwa 42 Kilometer langen Leitung von Dorsten bis Duisburg-Hamborn. Die geplante Infrastruktur ist Teil der Wasserstoffinitiative GET H2 und soll die Erzeugungsregionen im Emsland mit den Verbrauchsregionen im Ruhrgebiet verbinden.
Das Ergebnis des Verfahrens bestätigt, dass der beantragte 600 Meter breite Korridor mit den Anforderungen der Raumordnung vereinbar sowie mit anderen raumbedeutsamen Planungen abgestimmt ist. Zudem entspricht das Vorhaben innerhalb dieses Korridors den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit. Die Festlegungen aus dem Raumordnungsverfahren sind als verbindliche Vorgabe für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen, in welchem die konkrete Trassenführung rechtsverbindlich festgelegt wird.
Das Verfahren umfasste neben der Prüfung durch die Regionalplanungsbehörde auch eine Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einen Erörterungstermin im September 2022, in dem Anregungen und Bedenken der beteiligten Stellen berücksichtigt wurden. Für den Regionalverband Ruhr entstehen durch den Abschluss des Verfahrens keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 2.7Anträge
- 2.8Anfragen und Mitteilungen
- 2.8.1LEP-Erlass Erneuerbare EnergienZur Vorlage · 14/0886 · Berichtsvorlage
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Die Regionalplanungsbehörde informiert über einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW). Der Erlass dient der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere bei Wind- und Solarenergie.
Im Bereich der Windenergie konkretisiert die Vorlage die Nutzung von Nadelwäldern sowie von Kalamitätsflächen, also durch Sturm oder Krankheiten entstandenen Waldausfallflächen. Davon ausgenommen sind jedoch Laub- und Mischwälder, Flächen mit besonderen Naturschutzfunktionen sowie Gemeinden mit einem Waldanteil von unter 20 Prozent.
Für die Freiflächen-Solarenergie werden Bereiche entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in einer Entfernung von bis zu 500 Metern für die bauleitplanerische Nutzung als möglich ausgewiesen. In Siedlungsbereichen soll die Errichtung von Solaranlagen auf ungenutzten Flächen als Ergänzung oder Arrondierung erfolgen. Als potenzielle Standorte werden zudem Brachflächen, Deponien und Halden genannt.
Hinsichtlich der Biogasanlagen ermöglicht der Erlass angemessene räumliche Erweiterungen bestehender Betriebsstandorte. Die Vorlage macht keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt geltend.
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- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 3.2.1Anfrage Die Grünen Sachstand bei den Regionalen KooperationsstandortenZur Vorlage · 14/0937 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 14/0937) Informationen zum aktuellen Sachstand der regionalen Kooperationsstandorte angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Berichterstattung über ein mögliches Ansiedlungsvorhaben des Logistikunternehmens Fiege am Kooperationsstandort Hamminkeln.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche dieser Standorte derzeit von den Kommunen entwickelt werden und in welcher Form dabei interkommunale Kooperationen stattfinden. Speziell für den Standort Hamminkeln wird nach dem geplanten Spezialisierungsthema im Sinne der S3-Strategie sowie nach der planerischen Abgrenzung zu herkömmlichen kommunalen Gewerbegebieten gefragt.
Des Weiteren möchte die Anfrage klären, welche Kooperationsstandorte aufgrund kommunalpolitischer Beschlüsse derzeit nicht oder noch nicht entwickelt werden und wie der Regionalverband Ruhr (RVR) die Begleitung solcher Standorte gestaltet. Abschließend wird nach den Möglichkeiten des RVR gefragt, nach Abschluss des Regionalplanverfahrens zum sachlichen Teilplan der regionalen Kooperationsstandorte noch Einfluss auf die Inhalte und die Form der Zusammenarbeit bei der Entwicklung dieser Standorte zu nehmen.
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- 3.2.2Anfrage Fraktion DIE LINKE Berücksichtigung des Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes von Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2022 im Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der 3. Offenlage bei der Ermittlung des VersorgungszeitraumesZur Vorlage · 14/0945 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage zur Vorlage 14/0945 Fragen zur Berücksichtigung aktueller Daten im Entwurf des Regionalplans Ruhr gestellt. Hintergrund ist der Monitoringbericht des Geologischen Dienstes von Nordrhein-Westfalen für das Planungsgebiet des Regionalverbandes Ruhr mit Stand zum 1. Januar 2022.
Laut der Anfrage weist dieser Bericht eine Jahresförderung von 5,9 Millionen Kubikmetern pro Jahr aus, was einen Rückgang im Vergleich zu den Stichtagen 2020 und 2021 bedeutet. Die Fraktion thematisiert, dass im textlichen Teil des aktuellen Regionalplanentwurfs für die dritte Offenlage weiterhin auf den Bericht mit Stand vom 1. Januar 2021 verwiesen wird.
Die Anfrage fordert eine Erläuterung dazu, weshalb der aktuellere Bericht nicht in die Planungsunterlagen aufgenommen wurde. Zudem wird nach den Auswirkungen einer Anwendung der neueren Daten auf die Berechnung des Versorgungszeitraumes sowie auf die daraus resultierenden Flächen gefragt. Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zu den Gründen für den Rückgang der Fördermengen sowie nach Erhebungen zum Verbrauch, Einsatz und Export von Kies und Sand in der Region.
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- 3.2.3Sachstand Kiesflächen 3. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0960 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der CDU hat im Rahmen der dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr eine Anfrage zum Sachstand der Kiesflächen gestellt. Die Anfrage fordert eine detaillierte Aufstellung der Flächenanteile im Planungsgebiet, unterteilt in Neuansätze, Erweiterungen sowie die verbleibenden Restflächen bereits genehmigter oder aktiver Kiesgruben.
Die Fraktion weist darauf hin, dass in der aktuellen Offenlage etwa 940 Hektar Abgrabungsfläche ausgewiesen sind, was rechnerisch einer jährlichen Abgrabung von 47 Hektar über einen Zeitraum von 20 Jahren entspricht. In diesem Zusammenhang werden Fragen zum Verhältnis zwischen den im Regionalplan ausgewiesenen Flächen und den bereits aktiven Abbaugebieten sowie zur Art der Erfassung dieser Gebiete im Plan gestellt.
Zudem wird um Klärung gebeten, wie die Berücksichtigung von Flächen im Regionalplan hinsichtlich der verbleibenden Kiesreserven erfolgt und wie diese auf den Versorgungszeitraum angerechnet werden. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Berechnung des Versorgungszeitraums bei Flächen, die nicht im Regionalplan berücksichtigt sind. Falls solche Flächen nicht einbezogen werden, bittet die Fraktion um eine Aufstellung der vorhandenen Kiesreserven in Tonnen sowie in Versorgungsjahren.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Wanderlandschaft Metropole Ruhr: Sachstand FördermittelakquiseZur Vorlage · 14/0912 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat den Bericht zur Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes der „Wanderlandschaft Metropole Ruhr“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der weiteren Projektbearbeitung beauftragt. Grundlage hierfür ist die Erarbeitung einer Projektskizze mit dem Titel „Urban Outdoor Ruhr“, die Ende Januar 2023 beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) eingereicht wurde. Ziel der Einreichung ist die Akquise von Fördermitteln aus dem EFRE-Programm 2021-27. Eine Entscheidung über die Auswahl der förderfähigen Projekte wird für Juni 2023 erwartet.
Das Projekt umfasst fünf Bausteine, darunter die Entwicklung neuer Erlebnisrouten, die Zertifizierung nach Kriterien des Deutschen Wanderverbandes sowie die Gestaltung der Infrastruktur und die Digitalisierung des Angebots. Dabei sollen urbane Elemente mit Naturerlebnissen und Mobilitätsangeboten wie dem öffentlichen Personennahverkehr verknüpft werden. Die Umsetzung erfolgt in einer Kooperation verschiedener Akteure: Der Regionalverband Ruhr (RVR) übernimmt die planerische Leitung, während der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün für die bauliche Umsetzung und Pflege zuständig ist. Die Ruhr Tourismus GmbH (RTG) verantwortet das Marketing und die Projektsteuerung, und der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) leistet Beiträge zur Qualitätssicherung und digitalen Erfassung. Ein angepasster Vertrag zwischen dem RVR und dem SGV zur Sicherung der Wegepflege befindet sich kurz vor dem Abschluss.
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- 4.2Regionales Freizeitmobilitätskonzept: EvaluierungssansatzZur Vorlage · 14/0877 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes zur Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr wurde ein Evaluierungsansatz zum Regionalen Freizeitmobilitätskonzept (FMK) erarbeitet. Die Berichtsvorlage 14/0877 umfasst den Endbericht, eine Kurzfassung sowie eine Indikatorentabelle, die zur Kenntnis genommen werden sollen. Der Ansatz wurde im Zeitraum von Juni bis Dezember 2022 durch das Gutachterbüro mib Mobility GmbH in Zusammenarbeit mit den Referaten Regionalentwicklung und Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR) erstellt.
Ziel dieses Verfahrens ist es, eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen aus dem FMK zu ermöglichen. Hierfür wurden rund 60 qualitative und quantitative Indikatoren entwickelt, die einen direkten Bezug zu den in Phase 4 des Konzepts entwickelten Maßnahmen aufweisen. Die vorliegende Indikatorentabelle ordnet den einzelnen Maßnahmen Parameter wie Priorität, Zeitrahmen, Kosteneinschätzung, Skala, Zielwert sowie die Methodik und mögliche Datengrundlagen zu.
Dieser Evaluierungsansatz ermöglicht es dem RVR, seinen Mitgliedskörperschaften und beteiligten Projektpartnern, künftige Wirkungs- und Umsetzungsanalysen durchzuführen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan bereits berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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Hauptdokument|20230209095833-0|20230209095838-0|20230209095842-0
- 4.3Anträge
- 4.4Anfragen und Mitteilungen
- 4.4.1Bericht laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/0875 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat dem Planungsausschuss einen Bericht über laufende Verfahren vorgelegt, in denen der Verband in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange tätig war. Die Berichtsvorlage dokumentiert alle Beteiligungsverfahren, bei denen der RVR im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 um eine Stellungnahme gebeten wurde oder Informationen zur Kenntnisnahme erhielt.
Der Planungsausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für die Bearbeitung dieser Verfahren keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der genannten Kostenstellen bewegen sich innerhalb der bereits veranschlagten Personalaufwendungen.
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