11. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Planungsausschusses (v. 24.05.2023)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Städtebauförderung hier: Bericht zur Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes 2023Zur Vorlage · 14/1147 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben für die Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes Ruhr (RVR) am 6. September 2023 eine gemeinsame Sitzungsvorlage zur Städtebauförderung vorgelegt. Im Zentrum der Drucksache 14/1147 steht ein Bericht, der die Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes 2023 zum Gegenstand hat.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Zur inhaltlichen Vertiefung enthält die Vorlage zwei Anlagen: Eine textliche Erläuterung zum Städtebauförderprogramm 2023 sowie eine Übersicht über die Abweichungen im Vergleich zum vorangegangenen Programm. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
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- 2.2Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlGZur Vorlage · 14/1117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Beschlussvorlage 14/1117 zum Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass sich die Versammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 21. Juni 2023 anschließt und das erforderliche Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW erteilt. Eine solche Zustimmung ist notwendig, da Änderungen an den regionalplanerischen Festlegungen des RFNP im Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr durchgeführt werden müssen.
Das Verfahren betrifft eine planrechtliche Änderung im Bereich Bottroper Straße / Hilgerstraße -Thurmfeld- in der Stadt Essen. Laut der Regionalplanungsbehörde steht die Änderung 46 E im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr. Die zu prüfenden Unterlagen umfassen unter anderem eine zeichnerische Festlegung, einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Im Rahmen des Verfahrens wird zudem eine Umweltprüfung durchgeführt, welche die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in die Abwägung einbezieht. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr zu erwarten.
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Hauptdokument|20230710135509-0|20230710135510-1|20230710135511-2|20230710135513-3|20230710135516-4|20230710135519-5|20230710135523-6
- 2.3Änderungsverfahren 53 GE des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlG NRWZur Vorlage · 14/1133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 53 GE des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung im Bereich des Gewerbeparks Schalke-Nord in Gelsenkirchen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 16. Juni 2023 anschließt und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW erteilt. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass die geplante Änderung im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) steht.
Das Verfahren beinhaltet verschiedene fachliche Untersuchungen, darunter eine Umweltprüfung sowie Beiträge zum Artenschutz, zum Naturschutz und zur Kartierung von Biotoptypen. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine unmittelbaren klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind laut der vorliegenden Unterlagen neutral, da keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 2.4Anträge
- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 2.5.1Mdl. Mitteilung der Verwaltung Hier: Referat 15 - Windenergie in der Landes- und Regionalplanung
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 3.2.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Nachfrage der Fraktion DIE LINKE zur Antwort der Verwaltung (Drucksache Nr. 14/0945-1) Berücksichtigung des Abgrabungsmonitorings des Geologischen Dienstes NRW zum 01.01.2022 im Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der 3. OffenlageZur Vorlage · 14/1088-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke erläuterte die Regionaldirektorin zur Verwendung des Abgrabungsmonitorings des Geologischen Dienstes NRW im Entwurf des Regionalplans Ruhr. Gegenüber der Fraktionsanfrage stellte die Verwaltung klar, dass das Monitoring keine Prognose darstellt, sondern Aussagen über die bisherige Rohstoffgewinnung und gesicherte Volumina liefert. Als Datengrundlage wurde der Monitoringbericht 2021 herangezogen, da dieser auf Luftbildauswertungen basiert. Der Bericht von 2022 wird als Trendfortschreibung der Vorjahresbefliegungen eingestuft, was laut Verwaltung in der Vergangenheit bereits zu Abweichungen durch aktuellere Auswertungen führte.
Die Verwendung des Berichts von 2022 würde das Sicherungserfordernis für die Rohstoffgruppe Kies und Kiessand um etwa 20 Millionen Kubikmeter reduzieren. Eine konkrete Auswirkung auf die Anzahl und Größe der Flächenfestlegungen könne jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da diese von der Lage und Geometrie der Abgrabungsbereiche abhänge. Sollten sich durch aktuellere Berichte Veränderungen an der Flächenkulisse ergeben, wäre eine erneute Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Fragen zu Kiesexporten wurden als für die aktuelle planerische Abwägung im Rahmen des Landesentwicklungsplans NRW nicht relevant eingestuft.
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- 3.2.2Ausweisung von Abgrabungsbereichen und Flächen für die Windenergie im Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/1132 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage zur Drucksache 14/1132 Fragen zur Ausweisung von Abgrabungsbereichen und Flächen für die Windenergie im Regionalplan Ruhr gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die unterschiedliche rechtliche Bewertung hinsichtlich der Einbindung dieser Flächen in das laufende Aufstellungsverfahren des Regionalplans.
Die Fraktion bittet um eine Erläuterung dazu, weshalb die Ausweisung von Abgrabungsflächen in das aktuelle Verfahren integriert wird, während die Flächen für Windenergie dabei ausgeklammert werden. Dies wird vor dem Hintergrund hinterfragt, dass beide Vorhaben Ziele sind, die sich derzeit im Aufstellungsverfahren befinden. Zudem wird auf den Umstand hingewiesen, dass die Ausweisung der Flächen in der Regionalplanung zeitgleich mit dem Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans durchgeführt und abgeschlossen werden soll.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Wanderlandschaft Metropole Ruhr: Sachstand FördermittelakquiseZur Vorlage · 14/1187 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung befasst sich mit dem Sachstand der Fördermittelakquise für die Wanderlandschaft Metropole Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Überarbeitung einer Projektskizze zu beauftragen. Ziel ist eine erneute Bewerbung um Mittel aus dem EFRE-Programm 2021-27.
Eine zuvor eingereichte Projektskizze zum Thema „Urban Outdoor Ruhr“, die gemeinsam vom Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Sauerländischen Gebirgsverein (SGV) erarbeitet wurde, wurde von der Innovationsförderagentur NRW/PtJ nicht für eine Förderung ausgewählt. Nach Rücksprache mit der Agentur wurde jedoch empfohlen, das Projekt nach einer inhaltlichen Schärfung im nächsten Förderaufruf bis Januar 2024 erneut einzureichen. Die beteiligten Partner beabsichtigen, diese erneute Bewerbung vorzunehmen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes wurde bereits ein Vertrag zwischen dem Sauerländischen Gebirgsverein und dem RVR zur Qualitätssicherung und Pflege des Netzes im Verbandsgebiet abgeschlossen. Zudem besteht seitens der Kommunen Interesse an einer Kooperation zur Entwicklung urbaner Wanderrouten auf ihrem Stadtgebiet. Die Verwaltung wird die Politik über die weiteren Entwicklungen informieren.
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- 4.2WALDband 2.0 - SachstandsberichtZur Vorlage · 14/1188 · Berichtsvorlage
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Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „WALDband 2.0 – Hohe Mark Erlebnisräume“ zur Kenntnis. Das Vorhaben ist Teil eines regionaltouristischen Konzepts für den Naturpark Hohe Mark, das seit 2018 als strategische Grundlage dient und durch EFRE-Mittel gefördert wird. Während die Umsetzung des „Hohe Mark Steig“ sowie der „Hohe Mark Radroute“ bereits durch RVR Ruhr Grün beziehungsweise den Naturpark Hohe Mark erfolgt ist, befindet sich das Teilprojekt „Hohe Mark Erlebnisräume“ aktuell in der gemeinsamen Entwicklung von RVR und dem Naturpark.
Die Berichtsvorlage (Drucksache 14/1188) umfasst zudem die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2024 bis 2027. Die Planung sieht Personal- und Sachaufwendungen vor, wobei die Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2024 angepasst wurden. Eine überplanmäßige oder außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln ist nicht erforderlich, wodurch das Projekt haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Verfahrens durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 4.3Sachstandsbericht zum Integrierten regionalen Entwicklungskonzept im Rahmen der GRW-FörderungZur Vorlage · 14/1153 · Berichtsvorlage
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Der vorliegende Bericht zur Drucksache 14/1153 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Integrierten Regionalen Entwicklungskonzeptes (IREK) im Rahmen der GRW-Förderung. Die Verbandsversammlung hat die Verwaltung bereits im März 2023 mit der Erstellung dieses Konzeptes beauftragt, um die Voraussetzung für einen erhöhten Fördersatz für Kommunen ab dem Jahr 2024 zu schaffen.
Die inhaltliche Ausgestaltung des IREK erfolgt durch das Referat Regionalentwicklung unter Einbeziehung verschiedener Fachreferate, Beiräte und regionaler Akteure. Die Themenschwerpunkte orientieren sich an den Zielen der GRW-Förderung und umfassen Bereiche wie Gewerbeflächen, Infrastruktur, Tourismus sowie Klimaschutz. Dabei werden bereits bestehende regionale Konzepte, etwa die S3-Strategie oder das Projekt Hydrogen Metropole Ruhr, ausgewertet und in den neuen Entwurf integriert. Ein Entwurf der Fassung soll Ende August bzw. Anfang September 2023 vorgestellt werden, damit die finale Vorlage im Oktober 2023 vorgelegt und im Dezember 2023 durch die Verbandsversammlung beschlossen werden kann.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist das Vorhaben haushaltsneutral, da keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine spezifischen klimarelevanten Auswirkungen für das Projekt.
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- 4.4Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: Sachstand zur Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1154 · Berichtsvorlage
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Der Bericht zum Sachstand der Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole Ruhr wurde im Rahmen des Masterplans Mittelstand und Handwerk zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung, die durch die EDIPA GmbH durchgeführt wird, basiert auf der Auswertung von Sekundärdaten sowie einer Online-Umfrage, die im Zeitraum von März bis Mai 2023 unter Beteiligung der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster stattfand.
Von den 1.175 eingereichten Fragebögen konnten 908 für die Auswertung genutzt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass rund 70 Prozent der teilnehmenden Betriebe kleinbetriebliche Strukturen mit weniger als 20 Mitarbeitenden aufweisen. Ein Großteil der Unternehmen, etwa 76 Prozent, hat seinen Hauptabsatz im Umkreis von unter 25 Kilometern. Als wichtigste Kundengruppe fungieren dabei Privatkunden mit einem Anteil von 55 Prozent, gefolgt von gewerblichen Kunden mit 35 Prozent und öffentlichen Auftraggebern mit 10 Prozent.
Als Herausforderungen werden die Personalgewinnung, Digitalisierung, IT-Sicherheit sowie steigende Energiepreise und Mobilitätskosten genannt. Zudem spielt Klimaschutz für etwa die Hälfte der befragten Betriebe eine Rolle bei der Vermarktung ihrer Leistungen, wobei dies im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe besonders ausgeprägt ist. Die finalen Ergebnisse der Analyse werden bis Ende 2023 erwartet und in die weiteren Arbeitspakete des Masterplans einfließen. Der Regionalverband Ruhr ist zudem Partner des am 21. September in Dortmund stattfindenden Ruhr Forums zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftesicherung.
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- 4.5Neues Luftbildprodukt 3D-MeshZur Vorlage · 14/1191 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) stellt im Rahmen der Luftbildkooperation mit dem Geonetzwerk.metropoleRuhr ein neues Geodatenprodukt zur Verfügung, das sogenannte 3D-Mesh. Dieses digitale Oberflächenmodell basiert auf den Bildflügen aus den Jahren 2020 und 2022 und ergänzt die bestehenden Senkrecht- und Schrägluftbilder des Verbandsgebiets.
Das 3D-Mesh ermöglicht eine dreidimensionale Darstellung der Geländeoberfläche sowie von Objekten wie Gebäuden, Bäumen oder Fahrzeugen. Durch die Nutzung einer hochaufgelösten 3D-Punktwolke lassen sich über einen im Webbrowser implementierten Viewer räumliche Analysen, etwa Höhenmessungen oder Sichtbarkeitsanalysen, durchführen. Die Anwendung erlaubt interaktive Perspektivwechsel und virtuelle Überflüge. Aufgrund der hohen Detailtiefe der Daten sind eine leistungsfähige Internetanbindung sowie ein entsprechender Grafikprozessor im Endgerät für eine flüssige Darstellung erforderlich.
Der Zugang zum Viewer ist derzeit auf die Verwaltungen im Verbandsgebiet sowie auf interne Bereiche des RVR begrenzt. Eine Ausweitung der Bereitstellung auf die breite Öffentlichkeit könnte aufgrund des zu erwartenden hohen Datenaufkommens eine temporäre Anmietung zusätzlicher Serverkapazitäten erfordern. Die Berichtsvorlage hält fest, dass für das Vorhaben keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden.
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- 4.6Anträge
- 4.7Anfragen und Mitteilungen
- 4.7.1Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/1150 · Berichtsvorlage
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Der Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) setzt sich im Rahmen der Sitzung am 6. September 2023 mit einer Berichtsvorlage zu laufenden Verfahren auseinander. Die Drucksache 14/1150 dokumentiert alle Beteiligungsverfahren, in denen der RVR in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten wurde oder die ihm zur Kenntnis gebracht wurden.
Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 16. April 2023 bis zum 31. Juli 2023. Die Vorlage führt die entsprechenden Vorgänge auf, wobei für die betrachteten Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Notwendigkeit für Nachveranschlagungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden. Die wirtschaftlichen Folgen der Berichterstattung werden als haushaltsneutral eingestuft. Darüber hinaus ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen der dokumentierten Verfahren.
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- 4.7.2Mdl. Mitteilung der Verwaltung Hier: Referat 8