16. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 1Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift zur 15. Sitzung
- 3Vorstellung ausgewähler Ergebnisse aus dem Sozialfinanzbericht 2024Zur Vorlage · 14/1800 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation des Regionalverbands Ruhr werden am 14. November 2024 Ergebnisse aus dem Sozialfinanzbericht 2024 zur Kenntnis genommen. Der Bericht analysiert ergänzend zum Kommunalfinanzbericht die finanzielle Situation der Kommunen im Ruhrgebiet mit einem Schwerpunkt auf den Sozialausgaben.
Die Berichtsvorlage legt dar, dass die Haushaltskonsolidierung der vergangenen fünf Jahre Auswirkungen auf die kommunale Finanzstruktur hat. Die Realsteuerhebesätze liegen über dem Bundesdurchschnitt. Zudem führen rückläufige Investitionen zu einem Substanzverlust der kommunalen Infrastruktur, während die Altschulden in der Region bestehen bleiben. Als wesentliche Ursache für die finanziellen Engpässe werden die Sozialleistungen angeführt, da das Ruhrgebiet im Vergleich zum Bundesdurchschnitt einen höheren Anteil an Sozialleistungsempfängern aufweist. Diese Ausgaben begrenzen den Spielraum für Investitionen und weitere kommunale Aufgaben.
Die zentralen Ergebnisse des Berichts werden durch Herrn Micosatt vorgestellt. Die Kosten für die Erstellung dieses Sonderberichts in Höhe von 45.700 Euro wurden vom Referat 6 übernommen, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 4Vorschau auf den Bildungsbericht Ruhr 2024Zur Vorlage · 14/1802 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation setzt sich in seiner Sitzung am 14. November 2024 mit einer Vorschau auf den Bildungsbericht Ruhr 2024 auseinander. Die Berichtsvorlage dient der Information über die Fortführung der Bildungsberichterstattung für die Region.
Der kommende Bericht knüpft an die Ergebnisse aus dem Jahr 2020 an und erweitert den Fokus auf die außerschulische Bildung sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Grundlage der Erstellung ist ein partizipativer Prozess, an dem verschiedene Bildungsakteure beteiligt sind. Der Bericht weist darauf hin, dass zahlreiche Herausforderungen aus der vorangegangenen Berichterstattung weiterhin bestehen oder sich intensiviert haben. Auf Basis dieser Daten werden Empfehlungen zur Bewältigung der aktuellen Situation formuliert.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wird Dr. Küpker von RuhrFutur erste Ergebnisse des Berichts vorstellen. Die vollständige Veröffentlichung des Bildungsberichts ist für Dezember im Rahmen einer Pressekonferenz geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich. Die im Jahr 2024 ausgewiesenen Mehrbedarfe werden durch Minderbedarfe in anderen Projekten derselben Kostenstelle gedeckt, während die ab 2025 anfallenden Bedarfe bereits im Haushaltsplan berücksichtigt sind. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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- 5Ruhr Futur gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftsvertragZur Vorlage · 14/1780 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über den Erwerb von zunächst 75 Prozent der Anteile an der Ruhr Futur gGmbH von der Stiftung Mercator GmbH. Der Kaufpreis für diese Anteile ist auf 18.750 Euro festgesetzt, wobei die wirtschaftliche Übernahme zum 1. Januar 2025 geplant ist. Voraussetzung für den Beschluss ist die positive Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig soll der Entwurf eines neuen Gesellschaftsvertrages sowie die Bevollmächtigung zur Durchführung der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritte beschlossen werden.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der langfristigen Fortführung der Ruhr Futur gGmbH, die sich auf die Verbesserung der Bildungschancen im Ruhrgebiet konzentriert. Der Plan sieht vor, dass sich die Stiftung Mercator bis Ende 2027 vollständig aus der Gesellschaft zurückzieht und der RVR ab dem 1. Januar 2028 alle Anteile übernimmt. Die finanzielle Tragfähigkeit soll durch eine langfristige Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Startchancen-Programms gewährleistet werden, wobei die staatliche Förderung mindestens der Höhe des Beitrags des RVR entsprechen soll.
Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen unter anderem die Unterstützung von Übergängen von der frühkindlichen Bildung zur Grundschule, personelle Maßnahmen für Bildungsinstitutionen sowie das regionale Bildungsmonitoring. In der Geschäftsführung ist vorgesehen, nach der Übernahme durch den RVR eine neue hauptamtliche Leitung zu finden und die aktuelle Leitung durch Dr. Markus Piduhn abzulösen.
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- 6Haushalt 2025-2026 für die Referate 3, 18 und 22Zur Vorlage · 14/1806 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation hat die Beschlussvorlage 14/1806 zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2025–2026 für die Referate 3, 18 und 22 empfohlen. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2024 sowie in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 beraten. Gegenstand der Planung sind die Bereiche Bildung, Soziales und Regionalanalysen, Zentrale Dienste sowie Digitalisierung, Organisation und IT.
Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 127,1 Millionen Euro vor. Für das Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von circa 115,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro prognostiziert. In beiden Jahren ist ein jährlicher Fehlbetrag von 5,0 Millionen Euro vorgesehen.
Die Ausgaben der betroffenen Referate bewegen sich im Jahr 2025 auf etwa 1,75 Millionen Euro für das Referat 3, rund 5,6 Millionen Euro für das Referat 18 und circa 8,3 Millionen Euro für das Referat 22. Für das Jahr 2026 steigen die geplanten Aufwendungen im Referat 3 auf etwa 1,84 Millionen Euro, im Referat 18 auf rund 5,8 Millionen Euro und im Referat 22 auf circa 8,8 Millionen Euro an.
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- 6.1Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1831 · Fraktionsantrag
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Die Fraktion der FDP hat mit der Drucksache 14/1831 einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 vorgelegt. Der Antrag sieht die Beendigung des Projekts 0100018 vor, welches die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Digital Health zum Ziel hatte.
Die Begründung der Fraktion hebt hervor, dass das Thema Digital Health zwar eine zunehmende Bedeutung für die Region und die Schaffung von Arbeitsplätzen habe, jedoch bereits durch bestehende Strukturen abgedeckt werde. Es wird darauf verwiesen, dass im Netzwerk der MedEcon Ruhr bereits über 170 Unternehmen und Einrichtungen aus der Region beteiligt sind. Die FDP vertritt die Auffassung, dass eine eigene Koordinierungsstelle beim Regionalverband keine Notwendigkeit oder einen zusätzlichen Mehrwert für das Netzwerk darstellt und die koordinierenden Rollen bei den bereits etablierten Akteuren verbleiben sollten.
Die Streichung des Projekts würde zu finanziellen Einsparungen im Haushalt führen. Für das Jahr 2025 werden 474.966 Euro, für 2026 483.624 Euro und für die Folgejahre weitere Beträge ausgewiesen. Die Auswirkungen werden als Haushaltsverbesserung eingestuft. Der Antrag wird im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation sowie im Verbandsausschuss vorberaten, bevor er in der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 6.2Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1832 · Fraktionsantrag
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Die Fraktion der FDP hat mit der Vorlage 14/1832 einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit dem geplanten Erwerb von Anteilen an der Ruhr Futur gGmbH durch den Regionalverband Ruhr (RVR).
Die FDP beantragt, dass der RVR die vorgesehenen Anteile an der Gesellschaft nicht erwirbt. In der Begründung wird angeführt, dass dem Verband die Kompetenzen im Schulbereich fehlen, da diese Zuständigkeiten zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen aufgeteilt sind. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass eine Aufrechterhaltung der Tätigkeiten der Ruhr Futur gGmbH durch das Land NRW und nicht durch den RVR erfolgen sollte.
Finanziell führt dieser Verzicht laut dem Antrag auf ein Einsparungspotenzial von jährlich 500.000 Euro im Haushalt des Regionalverbandes. Der Antrag wurde zur Vorberatung an den Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation sowie an den Verbandsausschuss geleitet.
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- 7Luftbildprodukt 3D-Mesh - VeröffentlichungZur Vorlage · 14/1738 · Berichtsvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die Veröffentlichung eines neuen Luftbildproduktes, des sogenannten 3D-Mesh, zur Kenntnis gestellt. Die entsprechende Berichtsvorlage wurde dem Planungsausschuss sowie dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation vorgelegt. Das digitale Oberflächenmodell basiert auf den Luftbildflügen aus dem Jahr 20<0xC2>22 und ermöglicht eine dreidimensionale Darstellung der Geländeoberfläche inklusive Objekten wie Gebäuden, Bäumen oder Brücken.
Durch die Nutzung von Schrägluftbildern bietet das RVR-Mesh im Vergleich zum landesweiten Datensatz der Geobasis NRW eine Visualisierung, die Objekte wie Baumkronen oder Masten detailliert abbildet. Über den Online-Viewer www.3d.ruhr kann die Region interaktiv aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden, was Funktionen wie Höhenmessungen oder Sichtbarkeitsanalysen ermöglicht.
Die einmaligen Aufwendungen für die Erstveröffentlichung beliefen sich im Haushaltsjahr 2024 auf etwa 3.500 Euro. Laut der Vorlage ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln erforderlich, da das Projekt haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft wird.
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- 8Informations- und Vernetzungsangebote Cybersicherheit für KommunenZur Vorlage · 14/1801 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat einen Sachstandsbericht zu den Informations- und Vernetzungsangeboten im Bereich Cybersicherheit für Kommunen zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf einer Fraktionsanfrage vom August 2024 und bietet eine Übersicht über bestehende Unterstützungsstrukturen auf verschiedenen Ebenen.
Der Bericht führt verschiedene Initiativen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene auf. Auf Bundesebene werden Angebote des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Allianz für Cyber-Sicherheit sowie der KDN genannt, die unter anderem Portale, Workshops und Schulungsmaterialien bereitstellen. Für Nordrhein-Westfalen werden das Cyber-Sicherheitsnetzwerk NRW sowie das CERT NRW als zentrale Anlaufstellen zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen aufgeführt. Zudem werden Plattformen wie die KGSt und der Deutsche Städte- und Gemeindebund als Orte für den fachlichen Austausch angeführt.
Als nächsten Schritt bereitet der Regionalverband eine Bedarfsabfrage bei den Mitgliedskommunen vor. Diese soll in der Sitzung des Ausschusses am 5. Februar 2025 thematisiert werden. Ziel der Abfrage ist es, den Bedarf an spezifischen Vernetzungsangeboten oder Informationsplattformen auf regionaler Ebene im Ruhrgebiet zu ermitteln.
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- 9Anfragen und Mitteilungen