15. Sitzung des Planungsausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung des Planungsausschusses
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans Hier: Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 14/1671 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Anmeldung von Maßnahmen, die einer fachlichen Bewertung unterzogen werden sollen. Damit wird die Grundlage für die Prüfung spezifischer Verkehrsprojekte im Rahmen der regionalen Verkehrsplanung geschaffen.
Der Beschlussvorschlag für die anstehende Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Liste der Maßnahmenvorschläge zur fachlichen Bewertung gemäß der Anlage 3 der Vorlage zu beschließen. Die Vorlage durchläuft hierfür einen festgelegten Beratungsprozess in den zuständigen Gremien des Regionalverbands Ruhr. Zunächst findet eine Beratung im Ausschuss für Mobilität am 3. September 2024 sowie im Planungsausschuss am 4. September 2024 statt. Im Anschluss wird die Vorlage im Verbandsausschuss am 16. September 2024 behandelt, bevor sie am 27. September 2024 in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht. Die Einreichung der Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes durch die Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20240814133545-0|20240814133549-0|20240814133551-0|20240814133554-0
- 2.2Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans Hier: Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 14/1672 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1672 befasst sich mit der Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans im Regionalverband Ruhr. In dieser gemeinsamen Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster wird die Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen Bewertung thematisiert.
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Liste der Maßnahmenvorschläge gemäß Anlage 3 der Vorlage zu beschließen. Diese Liste dient als Grundlage für die anstehende fachliche Prüfung der verkehrlichen Bedarfe. Der Vorgang durchläuft im Rahmen des Entscheidungsprozesses verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Mobilität, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, welcher als federführendes Organ in diesem Verfahren fungiert.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben zur (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt, um die Maßnahmenvorschläge für die weitere fachliche Bewertung zu formalisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20240814131736-0|20240814131739-0|20240814131741-0|20240814131743-0
- 2.31. Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen - Aktueller SachstandZur Vorlage · 14/1697 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr bereitet derzeit die erste Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Vorlage ist der aktuelle Sachstand zur Festlegung von Windenergiebereichen innerhalb der Planungsregion. Um den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sowie des Landesentwicklungsplans NRW zu entsprechen, sollen in der Region insgesamt 2.036 Hektar für die Windenergienutzung gesichert werden.
Der Bericht zur Kenntnisnahme wird dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 4. September 2024 vorgelegt. Die Verwaltung informiert darin über den laufenden Prozess der regionalplanerischen Sicherung dieser Flächen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.4Anträge
- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 2.5.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Windenergie auf der Halde SchöttelheideZur Vorlage · 14/1619-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Windenergienutzung auf der Halde Schöttelheide in Bottrop reagiert. Im Rahmen der ersten Änderung des Landschaftsplans Bottrop war der RVR sowohl als Regionalplanungsbehörde als auch als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt und hat dazu Stellung bezogen.
Obwohl die Halde Schöttelheide in einer ersten Analyse als grundsätzlich für den Windenergieausbau geeignet eingestuft worden war, wurde die Festlegung eines Suchraums für Windenergie in diesem Bereich im weiteren Prozess der Regionalplanänderung nicht weiterverfolgt. Grund hierfür ist die geplante Ausweisung der Halde als Naturschutzgebiet, was aus regionalplanerischer Sicht nicht zu beanstanden ist. Die Erreichung des regionalen Ziels, mindestens 2.036 Hektar Vorranggebiete für Windenergie festzulegen, ist dadurch nicht gefährdet. Der Fokus der weiteren Planung liegt auf Flächen, die mit den örtlichen räumlichen Gegebenheiten und planerischen Erfordernissen vereinbar sind.
Hinsichtlich der Flächenmeldung durch die Kommunen stellte die RVR-Verwaltung klar, dass die Ermittlung von Windenergiebereichen auf einer gesamträumlichen Plankonzeption der Regionalplanungsbehörde basiert und nicht auf Meldungen der Städte. Eine proaktive Meldung potenziell geeigneter Flächen durch die Stadt Bottrop war daher nicht erforderlich, weshalb auch kein Ausgleich für wegfallende Flächenpotenziale im Stadtgebiet notwendig ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.5.2Folgen des Urteils des OVG Münster vom 21.03.2024 zu den Festlegungen der 1. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für die BauleitplanungZur Vorlage · 14/1713 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. März 2024 hat zur Folge, dass wesentliche Teile der ersten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) unwirksam sind. Da das Urteil seit Juni 2024 rechtskräftig ist, fällt die Regelung zum Ziel „Siedlungsraum und Freiraum“ an den betroffenen Stellen auf die Fassung von 2017 zurück. Dies betrifft insbesondere die Ausnahmetatbestände für Bauleitplanungen im regionalplanerischen Freiraum, wie etwa für Betriebserweiterungen oder Feuerwachen. Für die Kommunen im Verbandsgebiet verringern sich dadurch die Möglichkeiten zur Durchführung von Bauleitplanungen in diesen Bereichen, da bereits als anpassungsfähig bewertete Planungen voraussichtlich neu beurteilt werden müssen.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Auswirkungen durch eine Sichtung der seit August 2019 durchgeführten Verfahren geprüft. Nach Rücksprache mit den beteiligten Städten und Gemeinden wurden insgesamt 78 Planvorhaben identifiziert, die potenziell betroffen sein könnten. Nach Bereinigung der Liste um bereits abgeschlossene oder unkritische Verfahren verbleiben 31 Fälle, bei denen Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Zünsten der Raumordnung bestehen. In weiteren sieben Fällen ist eine vertiefende Beurteilung erforderlich. Insgesamt werden 38 laufende oder beabsichtigte Bauleitplanverfahren als kritisch eingestuft. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Entwicklung keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: SachstandZur Vorlage · 14/1680 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr hat einen Sachstandsbericht zum Masterplan Mittelstand und Handwerk Metropole Ruhr vorgelegt. Das im Haushaltsjahr 2022 beauftragte Vorhaben wird in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster entwickelt. Derzeit befindet sich der Plan in der finalen Phase der inhaltlichen und textlichen Bearbeitung durch Arbeitsgruppen des Referats Regionalentwicklung sowie beteiligter Fachreferate und Handwerkskammern.
Die thematischen Schwerpunkte umfassen die Mittelstandskultur, Innovation, Bildung, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Mobilität sowie Flächenbedarfe und Planungsrecht. Im Bereich der Flächenbedarfe fanden Gespräche mit Vertretungen aus den Kommunalverwaltungen von Dortmund, Essen, Recklinghausen und Neunkirchen-Vluyn sowie mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten wie Dr. Stefan Gärtner, Kerstin Meyer, Prof. Dr.-Ing. Stefan Siedentop, Bastian Heider und Prof.-Dr.-Ing. Johanna Schoppengerd statt. Bei der Kreislaufwirtschaft ist zudem die Hochschule Ruhr West im Rahmen des Projektes „Prosperkolleg“ eingebunden, während die inhaltliche Ausarbeitung zum Klimaschutz an die Projektstruktur „Klimafit Ruhr“ anknüpft.
Ein Entwurf des Masterplans soll bis Ende des Jahres vorliegen. Die Vorlage wird dem Planungsausschuss am 4. Juni 2025 und dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen am 10. Juni 2025 zur Beratung vorgelegt, wobei eine Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung für den 4. Juli 2025 vorgesehen ist. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.2URBANE34: SachstandsberichtZur Vorlage · 14/1678 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss setzt sich im Rahmen der Sitzung am 4. September 2024 mit einem Sachstandsbericht zum Projekt URBANE34 auseinander. Die Vorlage basiert auf dem Beschluss der Verbandsversammlung vom Juni 2024, die Vorbereitung eines regionalen Großformates zu initiieren und die Verwaltung mit der inhaltlichen Konzeption zu beauftragen.
Die bisherigen Planungsansätze stützen sich auf die Arbeit einer interfraktionellen Projektgruppe unter dem Vorsitz von Dr. Frank Dudda. Im Rahmen einer Werkstatt am 13. August 2024 haben rund 25 Vertreter aus Kommunen, der Fachöffentlichkeit, Verbänden sowie der Wissenschaft die inhaltlichen Programmlinien weiterentwickelt. Zu den Schwerpunkten gehören die Gestaltung zukünftiger Stadtquartiere, Zukunftstechnologien und digitale Infrastruktur, gesellschaftliche Kohäsion, Mobilität, die Ressourcenwende sowie Themen rund um Gesundheit und Raum.
Die Ergebnisse des Workshops werden nun zu einer Projektskizze aufbereitet. Diese dient als Grundlage für Beratungen im Rahmen des nächsten EU-Ruhr-Dialoges in Brüssel, der für Anfang 2025 geplant ist. Finanziell werden die aktuellen Aufwendungen für die Projektvorbereitung aus bestehenden Mitteln des Kostenträgers citytransform.Ruhr gedeckt, da im Haushaltsplan 2024 keine spezifischen Mittel für URBANE34 vorgesehen waren. Über die Bereitstellung von Mitteln für den Doppelhaushalt 2025/2026 wird die Verbandsversammlung entscheiden müssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.3Anträge
- 4.4Anfragen und Mitteilungen
- 4.4.1Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/1684 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1684 informiert den Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) über laufende Verfahren, in denen der Verband als Träger öffentlicher Belange tätig ist. Der Bericht umfasst alle Beteiligungsverfahren, bei denen der RVR im Zeitraum vom 17. April 2024 bis zum 31. Juli 2024 um eine Stellungnahme gebeten wurde oder die dem Verband zur Kenntnis gebracht wurden.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Planungsausschusses am 4. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Die im Teilergebnisplan aufgeführten Personalaufwendungen für die Jahre 2025 bis 2028 bewegen sich zwischen 26.987 Euro und 30.668 Euro.
Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der beschriebenen Verfahren. Die Vorlage wurde von Lars Imwolde und Tana Petzinger erstellt, unter Beteiligung von Stefan Kuczera sowie Regionaldirektor Garrelt Duin.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)