Ersatzwahl eines beratenden Mitgliedes der Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät im Rahmen der Sitzung am 4. April 2011 über die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds. Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsführung regelt die Neubesetzung eines Sitzes gemäß § 10 Abs. 9 RVR-G in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung.
Auf Vorschlag der Handwerkskammer Dortmund soll ein neues beratendes Mitglied gewählt werden. Die Nachfolge ist erforderlich, da das bisherige Mitglied das Amt zum 31. Dezember 2010 verlassen hat, nachdem die Funktion als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund endete. Die Vorlage sieht vor, die Nachfolge durch die Benennung eines neuen Vertreters der Handwerkskammer Dortmund zu regeln.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen mit diesem Vorgang verbunden. Die Entscheidung über den Vorschlag der Handwerkskammer Dortmund liegt als Tagesordnungspunkt 1.4 zur Beschlussfassung vor.
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Dokumente
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