Wind-an-Land-Gesetz
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Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage mit der Nummer 14/0838 zum Thema Wind-an-Land-Gesetz eingereicht. Anlass der Anfrage sind die aktuellen Diskussionen um dieses Gesetz sowie eine Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) vom 8. November 2022.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den Auswirkungen der Aufhebung gesetzlicher Mindestabstände auf die Regionalplanung. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, in welchem Umfang und auf welchen Flächen im Verbandsgebiet bereits Windenergieanlagen umgesetzt oder genehmigt wurden, wobei eine kommunalscharfe Auflistung angefordert wird. Zudem möchte die Fraktion die Einschätzung der RVR-Verwaltung dazu erfahren, inwieweit bestehende Konzentrationszonen und Windenergiestandorte auf die künftigen Flächenziele angerechnet werden können. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Verbandsausschusses am 28. November 2022 vorgesehen.
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Dokumente
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