Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0425 regelt die Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahr 2019. Der Verbandsausschuss hat hierzu einen Vorschlag zur Entscheidung in die Verbandsversammlung eingebracht, wonach der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.744.341,87 Euro durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen werden soll.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich laut dem Dokument keine Auswirkungen, die eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig machen würden. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft, wobei keine weiteren Folgewirkungen über den bereits berücksichtigten Bedarf hinaus entstehen. Der Beschlussvorschlag war für die Vorberatung im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2021 sowie für die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
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