Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme am Wohnhaus Emscherbruch in Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 205.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 beschließen. Die Mittel sind für Baumaßnahmen am Wohnhaus Emscherbruch in Gelsenkirchen vorgesehen, konkret für den Ausbau des Dachgeschosses der Immobilie in der Holzbachstraße 2.
Hintergrund der Maßnahme ist die Erweiterung der Bewirtschaftungsflächen des Forststützpunktes Emscherbruch, was eine Erhöhung der Personalkapazitäten zur Folge hat. Da die Kapazitäten in den bestehenden Büroräumen nicht ausreichen, sollen im Dachgeschoss zwei große Büroräume sowie zwei Umkleideräume entstehen, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Während die Maßnahme ursprünglich als konsumtive Planung vorgesehen war, erfordern der Umfang der Arbeiten an Dach, Sanitärbereich und Elektroinstallation nun eine Einstufung als investive Maßnahme.
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Investition erfolgt durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Projekt zur Sanierung der Gutenbergstraße 47. Da dieses Vorhaben derzeit neu geplant wird, sind die entsprechenden Mittel anderweitig verfügbar, sodass die Bereitstellung haushaltsneutral erfolgt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.
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