8. Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Neue Prioritäten des MWEBWV im Landesstraßen- sowie im BundesfernstraßenbauZur Vorlage · 12/0477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0477 des Verbandsausschusses dient der Kenntnisnahme neuer Planungsprioritäten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) im Landesstraßen- sowie im Bundesfernstraßenbau. Das Ministerium hat am 22. September 2011 Priorisierungslisten veröffentlicht, die eine Einteilung von Straßenbauvorhaben in vorrangige und nachrangige Maßnahmen vorsehen. Hintergrund dieser Neuausrichtung ist die Notwendigkeit, angesichts sinkender Mittel für den Neu- und Ausbau den Erhalt des bestehenden Straßennetzes zu gewährleisten.
Bei den Landesstraßen wurden 103 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa 700 Millionen Euro betrachtet. Davon sind 31 Maßnahmen vorrangig zu planen, während 51 Maßnahmen nach Abschluss der laufenden Planungsphase nachrangig zu behandeln sind. Für 18 Projekte soll nach Abschluss der aktuellen Planungsphase über die weitere Priorität entschieden werden. Drei Maßnahmen werden nicht weiter verfolgt. Im Bereich der Bundesfernstraßen wurden 170 Maßnahmen mit einem Volumen von 6,6 Milliarden Euro bewertet. Hier sind 92 Maßnahmen als vorrangig eingestuft, 48 als nachrangig und bei 30 Projekten ist nach Abschluss der Planungsphase eine Entscheidung über die Priorität vorgesehen.
Für den Regionalverband Ruhr (RVR) ergeben sich daraus spezifische Auswirkungen, da die Prioritäten für 13 Landesstraßenmaßnahmen und 41 Bundesfernstraßenmaßnahmen im RVR-Gebiet in den Anlagen der Vorlage aufgeführt sind. Die Umsetzung der Priorisierung erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenbau.
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- 2.2Regionaler Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2012 für die Maßnahmen des LandesstraßenausbauplanesZur Vorlage · 12/0478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0478 des Verbandsausschusses befasst sich mit dem regionalen Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2012 für die Maßnahmen des Landestraßenausbauplanes. Im Rahmen der Vorlage, die im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt wurde, wird dargelegt, dass für das Jahr 2012 landesweit sowie im Gebiet des Regionalverbands Ruhr keine neuen Vorhaben in das Jahresbauprogramm aufgenommen werden.
Die Grundlage für die Planung bildet die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung, die eine Konzentration der Finanzierung auf Projekte vorsieht, für die bereits rechtkräftiges Baurecht besteht. Zudem ist die neue Priorisierungsliste 2011 NRW für die Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplanes maßgeblich. Da die laufenden Maßnahmen des aktuellen Programms in den Folgejahren mit einem Volumen von 16,8 Millionen Euro zu finanzieren sind, erfolgt kein Vorschlag für neue Projekte.
Die Priorität liegt in den kommenden Jahren auf der Fortführung und Abwicklung der bereits bestehenden Vorhaben sowie der Erhaltung und Sanierung des vorhandenen Straßennetzes. Die genaue Höhe der verfügbaren Mittel für das Jahr 2012 hängt von der Verabschiedung des Haushalts 2012 durch den Landtag sowie von den tatsächlichen Realisierungsständen zum Jahresende ab. Ein formeller Beschluss gemäß dem Landesplanungsgesetz ist aufgrund der Nichtaufnahme neuer Maßnahmen nicht erforderlich.
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- 2.3Jahresbauprogramm 2012 zum Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten: Entscheidung über die PrioritätenZur Vorlage · 12/0479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0479 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Festlegung der Prioritäten für das Jahresbauprogramm 2012 zum Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten von bis zu 3 Millionen Euro pro Maßnahme. Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Die Grundlage für die Planung bildet der landesweite Haushaltsansatz, für den im Jahr 2012 von etwa 15 Millionen Euro ausgegangen wird. Für den Regionalverband Ruhr (RVR) ergibt sich daraus ein Anteil von 15 Prozent, was einem verfügbaren Budget von bis zu 2,25 Millionen Euro entspricht. Die Verteilung der Mittel erfolgt über einen Schlüssel, der die Straßenlänge, Gebietsfläche, Bevölkerungszahl und Verkehrsbelastung berücksichtigt. Neben neuen Vorhaben müssen bestehende Verpflichtungen aus laufenden oder bereits abgeschlossenen Maßnahmen finanziert werden.
Die Priorisierung der Maßnahmen basiert auf einem Bewertungskonzept, das die Straßenzustände sowie die Unfallsituation einbezieht. Die Vorlage enthält eine Liste der Prioritätenplätze 1 bis 30 sowie eine weitere Auflistung aller bewerteten Maßnahmen. In der ersten Liste werden die Rangziffern und Prioritätswerte des Jahres 2012 den Werten aus dem Vorjahr gegenübergestellt und Abweichungen begründet. Die Verbandsversammlung soll die Prioritätenliste gemäß Anlage 1 der Vorlage beschließen.
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- 2.4Jahresbauprogramm 2012 zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen: Entscheidung über die PrioritätenZur Vorlage · 12/0481 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0481 befasst sich mit der Festlegung der Prioritäten für das Jahresbauprogramm 2012 zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen im Regionalverband Ruhr. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über landesweite Mittel, wobei für das Haushaltsjahr 2012 ein Budget von etwa 11,97 Millionen Euro zur Verfügung steht. Dem Regionalverband Ruhr steht gemäß einem Verteilungsschlüssel eine Quote von 15 Prozent zu, was einem voraussichtlichen Volumen von bis zu 1,8 Millionen Euro entspricht. Diese Mittel sind für die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen sowie für das Modellprojekt „Bürgerradwege“ und das „100-Alleen-Programm“ des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Dabei müssen bestehende Verpflichtungen aus laufenden und bereits abgeschlossenen Projekten berücksichtigt werden.
Die Priorisierung der Maßnahmen basiert auf einem Bewertungskonzept, das unter anderem Veränderungen der Unfallsituation oder des Straßenzustands berücksichtigt. Die Vorlage enthält eine Liste der 30 am höchsten priorisierten Maßnahmen sowie eine Übersicht weiterer Projekte. Für die Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, die Prioritätenliste gemäß der beigefügten Anlage 1 zu beschließen. Die Regionalräte sind gemäß Landesplanungsgesetz befugt, die jährlichen Prioritäten für den Radwegebau in ihrer Region festzulegen.
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- 2.5Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2011; ProgrammerweiterungZur Vorlage · 12/0482 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0482 sieht eine Erweiterung des am 24. März 2011 beschlossenen Förderprogramms für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2011 vor. Gegenstand der Änderung ist die Aufnahme eines Neubauvorhabens der Stadt Duisburg, des sogenannten „Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzuges“, in die Anlage 2 des Programms.
Das Infrastrukturprojekt umfasst den Neubau von fünf Brücken, die die L 78 sowie die Straßenbahnlinie 901 über den Duisburger Hafen führen. Da Teile der bestehenden Konstruktionen bereits technische Lebensdauergrenzen erreicht haben und teilweise Beschränkungen für den Straßen- und Schienenverkehr bestehen, ist ein Neubau mit einem erweiterten Querschnitt für den motorisierten Verkehr, die Straßenbahn sowie für Rad- und Gehwege geplant. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf etwa 100 Millionen Euro geschätzt.
Durch die Erweiterung des Programms werden für den ersten Bauabschnitt zunächst Fördermittel in Höhe von rund 18 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel stammen aus landesseitigen Restmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, deren Zuweisung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Aussicht gestellt wurde. Die weiteren Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von etwa 19 Millionen Euro sollen für das Programm 2013 eingeplant werden. Für die Regierungsbezirke Arnsberg und Münster ergeben sich durch diesen Beschluss keine Änderungen.
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- 2.6Anfragen und Mitteilungen
- 3Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 3.1Parkautobahn A 42 im Emscher LandschaftsparkZur Vorlage · 12/0484 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0484 befasst sich mit der weiteren Projektentwicklung der Parkautobahn A 42 im Emscher Landschaftspark. Dem Umweltausschuss wird ein entsprechender Bericht zur Kenntnis vorgelegt.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, die weitere Entwicklung des Projekts im Rahmen der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark zu koordinieren. Die Umsetzung zukünftiger Projektrealisierungen ist dabei an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es wird festgehalten, dass eine Realisierung unter dem Vorbehalt eines regionalen Konsenses der beteiligten Akteure steht. Dieser Konsens muss auch die anteilige Mitfinanzierung der Beteiligten einschließen. Zudem ist die Bereitstellung der erforderlichen Eigenanteile aus dem Haushalt des Regionalverbands Ruhr (RVR) Voraussetzung für die weitere Projektentwicklung. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage für das laufende Jahr nicht ausgewiesen.
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- 3.2Regionale Luftreinhalteplanung RuhrgebietZur Vorlage · 12/0476 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0476 befasst sich mit der regionalen Luftreinhalteplanung für das Ruhrgebiet. Der Inhalt der Vorlage dient der Information des Umweltausschusses über den aktuellen Stand bzw. die Details dieser Planung.
Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass der Umweltausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Es sind keine weiteren Maßnahmen oder Entscheidungen im Rahmen dieser Vorlage vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Erstellung oder den vorliegenden Bericht keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch jährliche Folgekosten oder Investitionsauszahlungen im Rahmen dieser Vorlage ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Umwelt hat die Vorlage zur Beratung im Umweltausschuss am 28. November 2011 vorbereitet.
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- 3.3Anträge
- 3.4Anfragen und Mitteilungen
- 1Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 2Grundstücksangelegenheiten 170/09nicht öffentlich
- 3Sachstandsbericht Erwerb Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausennicht öffentlich
- 4Anträgenicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich