13. Sitzung des Strukturausschusses
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Tagesordnung
- 1Feststellung der Tagesordnung
- 2Protokoll zur 12. Sitzung am 18.09.2018
- 3Vorstellung des Landesstraßenzustandsberichtes durch Herrn Kolitz - Straßen.NRW
- 4Regionaler Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2019 „Investitionen in Radschnellwege in der Baulast des Landes“ (Titel 777 61)Zur Vorlage · 13/1299 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1299 sieht vor, den Neubau eines Abschnitts des Radschnellwegs Ruhr (RS 1) im Stadtgebiet Gelsenkirchen in das Jahresbauprogramm 2019 für Investitionen in Radschnellwege in der Baulast des Landes aufzunehmen. Das betroffene Teilstück erstreckt sich von der Stadtgrenze zu Essen bis zur Stadtgrenze nach Bochum auf der stillgelegten Trasse der „Rheinischen Bahn“. Der RS 1 ist als Teil einer etwa 100 Kilometer langen Verbindung geplant, die verschiedene Städte wie Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund miteinander verknüpfen soll.
Für das im Haushaltentwurf 2019 vorgesehene Programm stehen Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Regionalniederlassung Ruhr des Landesbetriebes Straßenbau NRW auf Grundlage einer bereits erstellten Machbarkeitsstudie. Das Baurecht für die Maßnahme ist gesichert, wobei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Prüfung durch die Regionalniederlassung Ruhr nicht erforderlich ist; dieser Befund wurde von der Bezirksregierung Münster bestätigt. Im Rahmen der Planung wurden Anregungen aus der Beteiligung öffentlicher Belange sowie aus einer Bürgerinformationsveranstaltung berücksichtigt. Der Baubeginn für den Abschnitt in Gelsenkirchen ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa zwölf Monaten veranschlagt wird.
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- 5Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2019Zur Vorlage · 13/1300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die Priorisierung von Maßnahmen im Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ für das Jahr 2019 beraten. Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt über den Landeshaushalt, wobei dem RVR ein Anteil von 15 Prozent zusteht. Dieser Anteil berechnet sich nach Kriterien wie Straßenlänge, Gebietsfläche, Bevölkerungszahl und Verkehrsbelastung. Für das Jahr 2019 stehen im RVR-Gebiet bis zu 1,86 Millionen Euro zur Verfügung, wovon etwa 1,05 Millionen Euro für die von der Verbandsversammlung priorisierten Vorhaben vorgesehen sind.
Im Rahmen der Vorlage wird auf die Situation des laufenden Jahres 2018 Bezug genommen, in dem einige Maßnahmen aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb nicht umgesetzt werden konnten. Die aktuelle Bewertung der Maßnahmen basiert auf einem Konzept, das die Unfallsituation und den Zustand der Straßen berücksichtigt. Dabei wurden die bisherigen Bewertungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Prioritätenliste der ersten 30 Maßnahmen gemäß Anlage 1. Diese Liste enthält zudem einen Vergleich der Rangziffern und Prioritätswerte zwischen den Jahren 2018 und 2019 sowie Begründungen für etwaige Abweichungen in der Reihung. Eine weitere Liste mit weiteren Maßnahmen ist in Anlage 2 aufgeführt. Die angegebenen Kosten basieren auf Schätzungen, deren Genauigkeit vom jeweiligen Vorbereitungsstand der Projekte abhängt.
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- 6Antwort zur Anfrage an die Bezirksregierungen zum Sachstand zu den § 9 Abs. 4 LPIG beschlossenen Jahresprogramm 2018 für den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 13/1236 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Drucksache 13/1236 eine Anfrage an die Bezirksregierungen gestellt, um den Sachstand zum Jahresprogramm 2018 für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen gemäß § 9 Abs. 4 LPIG zu erfragen. Die Anfrage bezieht sich auf ergänzende Fragen aus einer Sitzung des Strukturausschusses vom September 2018 und konzentriert sich auf zwei spezifische Maßnahmen an der Landesstraße L 104.
Im ersten Bereich, der den Neubau eines Radweges an der Gahlener Straße im Abschnitt Bottrop/Kirchhellen betrifft, werden Informationen zum möglichen Finanzbedarf angefordert. Dieser Bedarf könnte aus noch ausstehenden Abstimmungen mit der Stadt Bottrop bezüglich eines abgängigen Bauwerks resultieren. Zudem wird die Frage gestellt, ob ein Baubeginn des Radweges für das Jahr 2019 vorgesehen ist.
Die zweite Maßnahme umfasst den Radweg zwischen Gahlen und Bottrop-Kirchhellen im Bereich Schermbeck. Hierbei bittet die Fraktion um Auskunft über den Umfang des notwendigen Grunderwerbs entlang der Strecke. Darüber hinaus wird erfragt, inwieweit der Bau der Radwege durch den Abschluss von Gestattungsverträgen beschleunigt werden kann.
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- 7Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2019Zur Vorlage · 13/1298 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Priorisierung von Maßnahmen im Programm „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten“ für das Jahr 2019. Die Finanzierung erfolgt über Landesmittel, wobei dem RVR-Gebiet ein Anteil von 15 Prozent zusteht. Für das Jahr 2019 wird landesweit ein Budget von voraussichtlich 9 Millionen Euro erwartet, was im RVR-Gebiet einen Spielraum von bis zu 1,35 Millionen Euro für die geplanten Vorhaben ermöglicht.
Die Bewertung der Maßnahmen basiert auf einem regionalen Konzept, das unter anderem die Straßenzustände und die Unfallsituation berücksichtigt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Prioritätenliste gemäß Anlage 1 vor, welche die 30 wichtigsten Maßnahmen umfasst. Im Rahmen der Aktualisierung wurden bestehende Vorhaben neu bewertet; so wurde eine Maßnahme in Gevelsberg aufgrund verschlechterter Straßenzustände auf Rang 11 hochgestuft. Zudem wird ein Projekt im Bereich Witten/Herbede erneut in die Liste aufgenommen, da der Baubeginn im Jahr 2018 nicht gesichert werden konnte. Weitere Maßnahmen sind in Anlage 2 nach Straßennummern aufgeführt.
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- 8Information zum Jahresbauprogramm 2019 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans (Titel 777 13)Zur Vorlage · 13/1297 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1297 informiert über das Jahresbauprogramm 2019 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans. Für die entsprechenden Baumaßnahmen sind im Haushaltsentwurf 2019 Mittel in Höhe von 47 Millionen Euro vorgesehen.
Aus dem Bauprogramm 2018 werden drei Ortsumgehungen aus dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) in das Jahr 2019 überführt, namentlich die L 70 bei Niedersprockhövel, die L 677 bei Holzwickede sowie die L 821 bei Bergkamen. Der Baubeginn für die Beseitigung der Begegnungsstelle L 821 Bergkamen-Heil erfolgte im Frühjahr 2018. Der zuständige Landesbetrieb Straßenbau wird bei Bedarf nähere Erläuterungen zum konkreten Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen geben.
Die Regionalräte entscheiden über die Vorschläge für das jährliche Bauprogramm der Projekte des Landesstraßenausbauplans. Voraussetzung für die Aufnahme neuer Maßnahmen in das Programm ist das Vorliegen von vollziehbarem Baurecht zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung. Aktuell liegen im Gebiet des RVR keine neuen Projekte mit vollziehbarem Baurecht vor. Der Sachstand wird im Strukturausschuss zur Kenntnis genommen.
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- 9Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kultur-politik – Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet hier: Beratung und Beschlussfassung 2019Zur Vorlage · 13/1303 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1303 behandelt die Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik für das Jahr 2019, mit Fokus auf die Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in den Anlagen aufgeführten Projektplanungen zur Kenntnis nimmt. Für die Kulturregion Niederrhein ist eine Zustimmung zu den vorgesehenen Maßnahmen vorgesehen. Die Entscheidung über die Projekte in den Regionen Hellweg und Ruhrgebiet wurde jedoch auf die nächste Sitzung vertagt.
Zusätzlich werden die Vorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Regionalrats Arnsberg der Verbandsversammlung nachrichtlich zur Kenntnis gegeben. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes von den Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Die Planung umfasst die Projektlisten für die Bereiche Niederrhein, Hellweg und Ruhrgebiet für das Jahr 2019.
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- 10Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2019 - Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1296 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1296 behandelt die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie das entsprechende Förderprogramm für das Jahr 2019. Der Entwurf wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2019“ sowie die Förderliste 2019 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Zudem soll die Verbandsversammlung den in diesen Listen aufgeführten Maßnahmen zustimmen.
Die Vorlage umfasst neben einer Sachverhaltsdarstellung auch die Dringlichkeitsliste und die entsprechende Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Der Beratungsprozess war für die Sitzungen des Strukturausschusses am 27. November 2018, des Verbandsausschusses am 3. Dezember 2018 sowie der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 vorgesehen.
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- 11Städtebauförderung hier: Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2018Zur Vorlage · 13/1301 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1301 befasst sich mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2018. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Sitzungsvorlage, die von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt wurde. Die Unterlagen waren für die Sitzung des Strukturausschusses des Regionalverbandes Ruhr (RVR) am 27. November 2018 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Information über das Programm sowie eine Übersicht zur Programmveröffentlichung im Jahr 2018. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Sitzungsvorlage im Rahmen der Ausschusssitzung zur Kenntnis genommen wird. Die Einreichung dieser gemeinsamen Unterlagen erfolgt auf Grundlage von § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes (LPlG). Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg vorgelegt.
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- 12Städtebau hier: Unterrichtung über das Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier 2018“ im Rahmen der StädtebauförderungZur Vorlage · 13/1302 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1302 dient der Unterrichtung des Strukturausschusses des Regionalverbandes Ruhr im Rahmen der Sitzung am 27. November 2018. Gegenstand der Vorlage ist das Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier 2018“, welches im Rahmen der Städtebauförderung steht.
Die Unterrichtung wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Die Dokumentation umfasst eine Sachdarstellung sowie eine Übersicht über die Veröffentlichung des Sonderprogramms im Jahr 2018. Der Beschlussvorschlag für die Sitzung des Strukturausschusses sieht vor, die Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen. Die gemeinsame Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen vorgelegt.
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- 13Gesetzentwurf zur Änderung des LPlG NRW Hier: StellungnahmeZur Vorlage · 13/1277-1 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1277-1 befasst sich mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW). Der Verbandsausschuss ist für die Bearbeitung dieser Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes beitritt. Die parlamentarische Beratung der Angelegenheit ist über mehrere Gremien im Regionalverband Ruhr vorgesehen. Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung in der Verbandsversammlung findet eine vorberatende Behandlung in den Ausschüssen für Planung und Struktur sowie im Verbandsausschuss statt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine Kosten oder Erträge durch diesen Beschlussvorschlag zu erwarten. Die Vorlage dient somit der formalen Zustimmung zur gemeinsamen Positionierung gegenüber dem Gesetzentwurf des Landes NRW.
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- 14Antwort zur Nachfrage an die Bezirksregierungen zu den Antworten auf die Fragen aus der Sitzung des Struk-turausschusses am 18.09.2018 zum TOP 5 Krankenhausplan 2015Zur Vorlage · 13/1237 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Linke hat mit der Drucksache 13/1237 eine Anfrage an die Bezirksregierungen gestellt, die sich auf den Krankenhausbedarfsplan 2015 bezieht. Gegenstand der Untersuchung sind die Unterschiede in der Versorgungssituation der Geburtshilfe innerhalb des Verbandsgebiets.
Die Anfrage hebt Differenzen in der Bettenkapazität pro Einwohner zwischen verschiedenen Planungsregionen hervor. Während im Kreis Recklinghausen ein Verhältnis von etwa einem Bett pro 2.238 Einwohner vorliegt, beträgt dieses Verhältnis in der Region Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck etwa eins zu 7.853. Die Fraktion bittet um Erläuterungen zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Versorgungsstrukturen und fragt nach dem Vorhandensein ähnlicher Differenzen in anderen Teilen des Verbandsgebiets.
Des Weiteren wird nach der Kompensation von Kapazitätsverlusten in den Kliniken KKEL und den Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen durch Betten in anderen Krankenhäusern oder im Kreis Recklinghausen gefragt. Zudem wird die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung unter Berücksichtigung aktueller Geburtenzahlen thematisiert.
Abschließend werden die Bezirksregierungen aufgefordert, die Inhalte der Stellungnahmen des Kreises Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Gelsenkirchen, die im Rahmen einer Anhörung bis August 2018 abgegeben wurden, zu erläutern und darzulegen, wie diese Anregungen in die weitere Beurteilung einfließen.
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- 15Anfragen und Mitteilungen