10. Sitzung des Strukturausschusses
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Tagesordnung
- 1Feststellung der Tagesordnung
- 2Protokoll zur 9. Sitzung am 28.11.17
- 3Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik hier: Beratung und Beschlussfassung 2018Zur Vorlage · 13/0979 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0979 behandelt die Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der regionalen Kulturpolitik für das Jahr 2018. Gegenstand des Antrags ist die Projektförderung in den Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Projektplanungen zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Diese Planungen umfassen die Anträge aus dem Verbandsgebiet der genannten Kulturregionen. Die entsprechenden Unterlagen enthalten die Gesamtprojektlisten für die Regionen Hellweg, Niederrhein sowie das Ruhrgebiet.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Damit dient sie der Beratung und Beschlussfassung über die kulturellen Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Regierungsbezirke im Rahmen der regionalen Kulturpolitik.
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Hauptdokument|20180227111137|20180227111155|20180227111206|20180322075807|20180321105201
- 4Stand der KrankenhausplanungZur Vorlage · 13/1074 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1074 befasst sich mit dem aktuellen Stand der Krankenhausplanung in den Zuständigkeitsbereichen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Strukturausschusses des Regionalverbandes Ruhr (RVR) am 6. März 2018 erstellt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Sachverhaltsdarstellung zur aktuellen Lage sowie zum Fortschritt der Krankenhausplanung in den genannten Regionen. Die Einreichung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten Arnsberg. Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung des Strukturausschusses sieht vor, dass das Gremium den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 5Städtebauförderung hier: Abwicklung des Städtebauförderprogramms 2017Zur Vorlage · 13/1064 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1064 befasst sich mit der Abwicklung des Städtebauförderprogramms aus dem Jahr 2017 im Bereich des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Inhalt der Unterlagen dient der Information des Strukturausschusses des RVR über die Umsetzung der Städtebaufördermaßnahmen. Die Einreichung der Vorlage erfolgt auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung des Strukturausschusses sieht vor, dass die Sitzungsvorlage zur Kenntnis genommen wird. Ergänzende Anlagen zur Vorlage enthalten eine Sachdarstellung sowie Informationen zur Abwicklung des Programms innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Regionalverbandes Ruhr.
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- 6Kommunaler Straßenbau Rückblick auf das Förderprogramm 2017Zur Vorlage · 13/1068 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1068 bietet einen Rückblick auf das Jahresförderprogramm 2017 für den kommunalen Straßenbau im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR). Grundlage der Vorlage ist die Bereitstellung von Finanzmitteln durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Damit sollten die Maßnahmen bewilligt werden, die bereits im April 2017 von der RVR-Verbandsversammlung beschlossen worden waren.
In den Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf wurden alle im Förderprogramm vorgesehenen Maßnahmen planmäßig bewilligt. Im Regierungsbezirk Münster konnten hingegen nur fünf der sieben geplanten Maßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden. Bei einem Vorhaben der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG zum Ausbau der Horster Straße konnte die Baureife aufgrund von unvorhersehbaren Schwierigkeiten im Bereich eines Kreuzungspunktes mit der DB Emschertal-Bahn nicht erreicht werden. Zudem traten bei einer Maßnahme der Stadt Castrop-Rauxel zur Erneuerung der Oestricher Straße Probleme bei der Herstellung der Bewilligungsreife auf. Der Strukturausschuss des RVR wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Kommunaler Straßenbau hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1067 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird um die Beschlussfassung über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2018“ gebeten. Die Vorlage umfasst regionale Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Der Vorschlag beinhaltet insgesamt 34 neue Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 16,9 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 40,2 Millionen Euro, wobei die zuwendungsfähigen Kosten 25,9 Millionen Euro betragen. Mit diesem Volumen nimmt das RVR-Gebiet etwa 13 Prozent des landesweiten jährlichen Förderprogramms ein.
Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020. Da die Bundesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zum Ende des Jahres 2019 auslaufen, plant die Landesregierung, die Förderung des kommunalen Straßenbaus durch Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen dauerhaft sicherzustellen. Das Land beabsichtigt, jährlich mindestens 129,76 Millionen Euro für diesen Zweck bereitzustellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in Vorabstimmung zwischen den zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen und dem zuständigen Ministerium geprüft.
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- 8Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Rückblick auf 2017Zur Vorlage · 13/1070 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1070 behandelt die Gefährdungsabschätzung sowie die Sanierung von Altlasten und bietet einen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2017. Der Bericht wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Information des Strukturausschusses des Regionalverbands Ruhr über die im Jahr 2017 gewährten Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des Altlasten- und Bodenschutzes innerhalb des Verbandsgebiets. Die Unterlagen enthalten detaillierte Aufstellungen zu den geförderten Altlastenmaßnahmen sowie zu den Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes für das betreffende Jahr. Zudem ist eine Dringlichkeitsliste für 2017 Bestandteil der Dokumentation.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Strukturausschuss die Informationen über die gewährten Zuwendungen und die durchgeführten Maßnahmen zur Kenntnis nimmt.
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Hauptdokument|20180220110022|20180220110031|20180220110036|20180220110041
- 9Wasserwirtschaftliche Förderprogramme im Gewässerausbau - Rückblick 2017Zur Vorlage · 13/1072 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1072 bietet einen Rückblick auf die im Haushaltsjahr 2017 gewährten Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Förderprogramme im Bereich des Gewässerausbaus. Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie dem Ausbau von Gewässern, einschließlich des Ökologieprogramms Emscher-Lippe.
Die Bewilligung dieser Zuwendungen erfolgt in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster, nicht durch den Regionalverband Ruhr oder den Regionalrat. Der Regionalverband wird zu Beginn eines jeden Jahres über die Vergabe der Fördermittel des Vorjahres informiert, wobei die Aufteilung nach Projekten, Förderbereichen und regionaler Verteilung erfolgt. Die Abwicklung des Ökologieprogramms Emscher-Lippe wird zentral durch das zuständige Dezernat der Bezirksregierung Münster durchgeführt, während die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf bei der projektbezogenen Umsetzung beteiligt sind.
Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2017. Zu den förderfähigen Gegenständen gehören unter anderem der Bau von Hochwasserrückhaltebecken, wasserbauliche Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, die ökologische Optimierung der Emscher sowie deren Zuläufe und die Umsetzung von Gewässerauenkonzepten. Die Vorlage enthält detaillierte Auflistungen der bewilligten Zuwendungen sowie deren Verteilung auf die drei Regierungsbezirke in den entsprechenden Anlagen.
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- 10Jahresbericht 2017 zur ländlichen Entwicklung und Bodenordnung im Gebiet des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/1073 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1073 umfasst den Jahresbericht 2017 zur ländlichen Entwicklung und Bodenordnung im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr. Die Unterlagen wurden als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Bericht dokumentiert die Entwicklungen in den Bereichen der ländlichen Entwicklung sowie der Bodenordnung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2017. Die Einreichung der Vorlage erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes, konkret gemäß § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes (LPlG).
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung des Strukturausschusses sieht vor, dass das Gremium den Jahresbericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten Arnsberg vorgelegt. Damit dient das Dokument der Information des Ausschusses über die fachlichen Inhalte der beteiligten Bezirksregierungen bezüglich der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung im Regionalverband.
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- 11Förderungen 2017 auf der Grundlage a) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa) b) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW – FöBS) c) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz-Managementpläne)Zur Vorlage · 13/1069 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1069 informiert über die im Haushaltsjahr 2017 gewährten Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Grundlage für diese Förderungen bildeten verschiedene Richtlinien, darunter die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (FöNa), die Richtlinien zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW (FöBS) sowie die Richtlinien für investive Naturschutz-Managementpläne zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes.
Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Strukturausschuss des RVR die Informationen über die im Jahr 2017 gewährten Zuwendungen für Naturschutzmaßnahmen im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt.
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- 12Nahmobilität Rückblick auf das Förderprogramm 2017Zur Vorlage · 13/1065 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1065 bietet einen Rückblick auf das Jahresförderprogramm Nahmobilität 2017 für die Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR). Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellte hierfür die Finanzmittel zur Verfügung, um die von der RVR-Verbandsversammlung beschlossenen Maßnahmen zu bewilligen. Von insgesamt 37 im RVR-Bereich vorgesehenen Maßnahmen wurden 32 planmäßig bewilligt.
Im Regierungsbezirk Arnsberg konnten 17 von 20 Maßnahmen bewilligt werden. Drei Projekte in Bochum und Lünen wurden aufgrund fehlender Baureife auf das Jahr 2019 verschoben. Ergänzend wurden Planungskosten für den Radschnellweg RS 1 in Dortmund sowie ein Ausbau der Radwegbrücke in Witten berücksichtigt. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden sieben von acht Maßnahmen bewilligt, während ein Vorhaben in Essen wegen fehlender Baureife nicht realisiert werden konnte. Im Regierungsbezirk Münster wurden acht von neun geplanten Maßnahmen umgesetzt, nachdem ein Projekt der Stadt Herten kommunalseitig zurückgezogen wurde. Der Strukturausschuss des RVR nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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- 13Förderprogramm 'Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2018' hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1066 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Beschlussvorlage 13/1066 zum Förderprogramm „Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2018“. Die Vorlage, die von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt wurde, bezieht sich auf geänderte Verfahrensweisen des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Sicherstellung einer einheitlichen Handhabung bei der Regionalratsbeteiligung im Bereich der Nahmobilität.
Das landesweite Budget für das Programm Nahmobilität wurde von 15,1 auf 16,1 Millionen Euro erhöht. Für den RVR-Gesamtbereich wurden 29 neue Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 3,1 Millionen Euro eingeplant. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf 4,5 Millionen Euro, wobei die zuwendungsfähigen Kosten 3,9 Millionen Euro betragen. Der Umfang der Maßnahmen umfasst unter anderem den Bau von Rad- und Fußwegen, Wegweisungssysteme sowie Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS). Während die Inhalte zum Bereich Nahmobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, sieht die Vorlage eine Beschlussfassung für die vorgeschlagenen Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Arnsberg vor.
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Hauptdokument|20180220082631|20180220082638|20180220082642|20180220082647|20180220082652
- 14Neuanmeldung einer Maßnahme in den aktuellen ÖPNV-BedarfsplanZur Vorlage · 13/1075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Maßnahme „Ausbau der Linie 903 in Duisburg-Meiderich“ dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan vorschlagen. Hintergrund ist ein Antrag der Stadt Duisburg an die Bezirksregierung Düsseldorf. Da sich die Erstellung des neuen Bedarfsplans aufgrund von Verzögerungen bei der Gutachterbeauftragung bis zum Jahr 2020 verschiebt, wurde eine Übergangslösung für dringliche Maßnahmen etabliert, die eine Anmeldung über die Regionalräte ermöglicht.
Das Vorhaben konzentriert sich auf den Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof Meiderich und dem Landschaftspark Nord. Im Gegensatz zu früheren Planungen, die eine Tunnelanlage vorsah, sieht die aktuelle Planung eine Optimierung der Straßenbahnstrecke an der Oberfläche vor. Die Maßnahmen umfassen den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die Verlegung bestimmter Haltepunkte zur Beschleunigung des Betriebs sowie die Anpassung der Infrastruktur für 2,65 Meter breite Straßenbahnen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Fahrgastbereiche zu optimieren. Die geschätzten Nettobaukosten belaufen sich auf rund 17,4 Millionen Euro (Preisstand 2014), wobei eine Nutzen-Kosten-Untersuchung ein Verhältnis von 1,05 ergab.
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- 15Anfragen und Mitteilungen