3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Einführung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger
- 1.2Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses
- 1.3Protokoll der 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 01.06.2021
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Projekt 'Citybahn Essen' ? Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den Infrastruk-turfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/0258 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0258 sieht vor, die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) über die Aufnahme eines Teilstücks der „Citybahn Essen“ in die Landesplanung zu entscheiden. Konkret wird vorgeschlagen, die Maßnahme zur Neubautrasse der Citybahn in Essen, welche den Bereich vom Betriebshof Stadtmitte bis zur Bocholder Straße umfasst, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vorzulegen.
Ziel des Beschlussvorschlags ist es, diese Strecke in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufnehmen zu lassen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsprozesse für den Ausschuss für Mobilität, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung im Spätsommer 2021 vorbereitet. Der Antrag wird gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
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- 3Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0231 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0231 befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr. Der entsprechende Tagesordnungspunkt war Bestandteil der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 31. August 2021, wobei die Vorlage im Rahmen der Beratungsfolge zur Kenntnis genommen wurde.
Die Berichterstattung zu diesem Sachverhalt erfolgt auf mündliche Weise. Ziel der Vorlage ist es, den Ausschuss über die gegenwärtigen Entwicklungen und Veränderungen im regionalen Mobilitätssektor zu informieren. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen des Vorgangs sind laut dem Dokument keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich. Die Vorlage ist somit als haushaltsneutral einzustufen, da keine zusätzlichen Ausgaben entstehen und keine Folgewirkungen eine Budgetänderung notwendig machen. Es ergeben sich aus dieser Berichtsvorlage zudem keine Auswirkungen auf die Bilanz des Verbandes durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 4.2Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation für NRW (SEVAS)Zur Vorlage · 14/0282 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0282 behandelt das Projekt „Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation für NRW“, kurz SEVAS. Ziel des Vorhabens ist die Digitalisierung von Lkw-relevanten Daten, um eine verbesserte Routenwahl für den Schwerlastverkehr zu ermöglichen. Das Projekt wird vom Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen unterstützt, wobei die Projektträgerschaft sowie die Gesamtkoordination bei der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH liegen.
Der Bericht wurde dem Ausschuss für Mobilität zur Information vorgelegt. Im Rahmen der Sitzung am 31. August 2021 wird der aktuelle Sachstand des Projekts vorgestellt. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, sodass das Vorhaben haushaltsneutral bleibt.
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- 4.3Radroutenspeicher Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0280 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0280 sieht vor, dass die Verbandsversammlung das Projekt „Radroutenspeicher Metropole Ruhr“ unterstützt. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die weitere Nutzung des Radroutenspeichers durch die Kommunen im Verbandsgebiet zu fördern, sofern dies mit den jeweiligen Haushaltsbeschlüssen vereinbar ist.
Der Beratungsprozess der Vorlage umfasst den Ausschuss für Mobilität sowie den Verbandsausschuss, welcher als federführendes Gremium fungiert. Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens sind in den Teilergebnisplänen für die Jahre 2022 bis 2025 berücksichtigt. Die Planung sieht Personal- und Sachaufwendungen vor, wobei laut Dokument keine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Damit wird eine Haushaltsneutralität angestrebt.
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- 4.4Übernahme der Instandhaltungskosten für die Homberger Hubbrücke am Rheinpreußenhafen in DuisburgZur Vorlage · 14/0208 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung plant die Übernahme der Instandhaltungskosten für die Homberger Hubbrücke am Rheinpreußenhafen in Duisburg durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 340.000 Euro an die Stadt Duisburg. Das denkmalgeschützte Bauwerk aus den Jahren 1931/1932 befindet sich derzeit im Eigentum der RAG AG sowie der INEOS Köln GmbH. Nach einer durch die Eigentümer durchzuführenden Sanierung soll die Brücke im Wege einer Schenkung in das Eigentum der Stadt Duisburg übergehen.
Der Regionalverband Ruhr übernimmt im Rahmen dieses Vorhabens die Unterhaltungskosten für einen Zeitraum von 25 Jahren. Der beantragte Betrag von 340.000 Euro stellt eine Anpassung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die auf einem Betrag von rund 293.000 Euro basierte. Diese Erhöhung resultiert aus einer durchschnittlichen jährlichen Kostensteigerung von 3,8 Prozent.
Die Hubbrücke ist ein Bestandteil der Route Industriekultur und für den Radverkehr zwischen den Knotenpunkten 38 und 23 von Bedeutung. Seit 2017 ist die Brücke aufgrund von Sanierungsbedarf für den Rad- und Fußverkehr gesperrt, was die regionale Radwegverbindung beeinträchtigt. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt im Haushaltsjahr 2021 als außerplanmäßige Ausgabe, wobei die Deckung durch Minderausgaben im Personalbereich des Referates Regionalentwicklung vorgesehen ist.
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- 4.5Eingaben zu MobilitätsfragenZur Vorlage · 14/0230 · Berichtsvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 31. August 2021 wurde eine Berichtsvorlage zur Kenntnis genommen, die eine Übersicht über eingegangene Eingaben zu Mobilitätsfragen umfasst. Die vorliegende Dokumentation bezieht sich auf den Zeitraum von Mai 2021 bis Juli 2021 und führt Anfragen sowie Hinweise von Bürgern, Vereinen, Verbänden und Initiativen in tabellarischer Form auf.
Die Einführung dieser regelmäßigen Berichterstattung erfolgte auf Anregung der Vorsitzenden während einer konstituierenden Sitzung. Zweck der Maßnahme ist es, die Transparenz der Verbandsarbeit zu erhöhen, indem die Behandlung von Bürgeranliegen und Hinweisen aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen dem Ausschuss regelmäßig zur Einsicht vorgelegt wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Veränderungen im Haushalt festzustellen. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Die zuständigen Referate des Regionalverbandes sind für die Erstellung und Bearbeitung dieser Übersicht verantwortlich.
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- 4.6Informationen zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0086 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0086 befasst sich mit der Neubesetzung des gemeinsamen politischen Arbeitskreises VRR-NWL-RVR. Dieses Gremium, das aus Vertretern des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrszweckverbandes Westfalen-Lippe (NWL) und des Regionalverbands Ruhr (RVR) besteht, wurde im Jahr 2016 gegründet. Die letzte Sitzung dieses Arbeitskreises fand im August 2020 statt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung sieben ordentliche sowie sieben stellvertretende Mitglieder für die Vertretung im genannten Arbeitskreis entsendet. In der Struktur des Gremiums sind die Anteile der beteiligten Verbände festgelegt: Während der VRR und der RVR jeweils sieben Vertreter entsenden, ist der NWL mit fünf Mitgliedern vertreten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Neubesetzung keine zusätzlichen Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan des Regionalverbands. Die Vorlage dient somit der personellen Festlegung der Vertretung in diesem regionalen Koordinierungsgremium.
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- 5Anfragen und Mitteilungen
- 5.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion Auswirkungen der Emschertal-Brücken-SperrungZur Vorlage · 14/0211-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen der Sperrung der Emschertalbrücke reagiert. Die im Mai 2021 durchgeführten Belastungsproben der Autobahn GmbH dienen als Grundlage für die weitere Planung. Je nach Ergebnis dieser Tests prüft die Autobahn GmbH verschiedene Szenarien für den Fall einer dauerhaften Vollsperrung. Während die bisherige Planung eine Erneuerung der Brücke im Zuge des Ausbaus zwischen 2024 und 2028 vorsieht, wird derzeit die Möglichkeit eines beschleunigten Ersatzneubaus geprüft.
In Bezug auf die Lkw-Navigation ist der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) federführend. Es werden Gespräche über die Einbindung weiterer Kommunen wie Herten, Dorsten, Haltern am See und Oer-Erkenschwick in das Projekt SEVAS geführt. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist bei Bundesautobahnen nicht operativ eingebunden, nimmt jedoch als Träger öffentlicher Belange an Planfeststellungsverfahren teil.
Für den Schienenpersonennahverkehr auf der Nord-Süd-Achse ist der VRR zuständig. Während für die Strecke Recklinghausen–Herne keine kurzfristigen Maßnahmen bekannt sind, besteht laut dem Nahverkehrsplan von 2017 Handlungsbedarf zwischen Bochum und Recklinghausen. Im Rahmen des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts wird zudem eine Verbindung von Recklinghausen über Bochum nach Witten im Modellprojekt „Schiene 2040“ untersucht.
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- 5.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke RS 1 Abschnitt Essen ? Oberleitungsmasten der Deutschen Bahn in Essen KrayZur Vorlage · 14/0219-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die am 25. August 2021 erstellte Antwort auf die Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke, dokumentiert unter der Drucksache Nummer 14/0219-1, behandelt die Thematik der Oberleitungsmasten der Deutschen Bahn im Bereich Essen Kray, konkret im Abschnitt RS 1 in Essen.
In dem Dokument wird dargelegt, dass der zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW über den Inhalt der Anfrage informiert wurde. Ein Bericht zum aktuellen Sachstand zu diesem Vorgang ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 31. August 2021 vorgesehen. Die Vorlage dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme, um über den derzeitigen Stand der Angelegenheit in Bezug auf die genannten Infrastrukturkomponenten informiert zu werden.
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- 5.3Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion LKW-Parken in der RegionZur Vorlage · 14/0223-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Lkw-Abstellanlagen in der Region geantwortet. Während der Verwaltung keine spezifischen Daten zum Bau neuer Anlagen vorliegen, gibt die Autobahn GmbH des Bundes für den Bereich des Regionalverbandes Ruhr derzeit 1.399 ausgewiesene Lkw-Parkstände an, wobei 515 weitere Plätze in der Planung sind. Hinsichtlich der geschätzten Fehlbestände besteht eine Differenz zwischen verschiedenen Angaben: Während das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept (RMEK) von einem Mangel ausgeht, beziffert die Autobahn GmbH den Fehlbestand auf 671 Parkstände, die größtenteils außerhalb des Ballungsraumes kompensiert werden können. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer Untersuchung zur Schaffung weiterer Abstellmöglichkeiten, um Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und Konflikte an Autobahnanschlussstellen zu vermeiden.
Der Handlungsansatz zur temporären Nachtnutzung von Parkflächen wird derzeit nicht als Modellprojekt berücksichtigt, und die Nutzung von Brachflächen ist gegenwärtig nicht Bestandteil der Überlegungen. Die Verwaltung befürwortet jedoch die Erstellung eines Konzepts für regionale Lkw-Abstellanlagen unter Berücksichtigung eines überregionalen Kontextes. Ergänzend dazu stellt das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr ein Förderprogramm in Höhe von 90 Millionen Euro zur Verfügung, um die Schaffung und den Ausbau von Stellplätzen im Umkreis von drei Kilometern an Autobahnanschlussstellen bis zum Jahr 2024 zu unterstützen.
In der Regionalplanung werden die Trassenverläufe des Straßennetzes gesichert, jedoch nicht einzelne Bestandteile wie Raststätten oder Abstellanlagen separat erfasst. Für Anlagen mit zusätzlicher Infrastruktur, wie etwa Autohöfe, ist eine Festlegung von Siedlungsbereichen über die kommunale Bauleitplanung erforderlich. Bezüglich der Nutzung von Parkleitsystemen hält die Verwaltung fest, dass sie keine Telematikanlagen betreibt, während die Autobahn GmbH telematische Konzepte zur Belegungssteuerung an größeren Rastanlagen erprobt.
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- 5.4Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Ladeinfrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0224-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In der Antwort auf die Fraktionsanfrage der CDU (Drucksache 14/0224-1) erläutert die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr den Stand der Ladeinfrastruktur in der Metropole Ruhr. Laut Daten der Bundesnetzagentur vom Juni 2021 sind in der Region über 950 Ladepunkte vorhanden, wovon 52 eine Leistung von mindestens 150 kW aufweisen. Bezüglich der Erreichbarkeit von Schnellladesäulen im 15-Kilometer-Radius ist in Haltern am See keine solche Säule erreichbar. In Datteln und Selm sind diese aus dem größten Teil der Fläche ebenfalls nicht erreichbar. Sieben Kommunen weisen eine teilweise Erreichbarkeit auf, während in fünf Kommunen der Großteil der Gebietsfläche abgedeckt ist. Eine Versorgung aller Kommunen im Verbandsgebiet erfolgt durch Ladepunkte mit weniger als 150 kW sowie Normalladeeinrichtungen.
Der Regionalverband Ruhr und seine Tochtergesellschaften sind derzeit nicht im Bereich der Ladeinfrastruktur tätig und führen keine Gespräche mit Infrastrukturbetreibern zum Ausbau der Kapazitäten. Ein eigenes regionales Monitoring für High-Power-Ladeinfrastruktur wird von der Verwaltung als nicht erforderlich eingestuft, da die Bundesnetzagentur regelmäßig aktuelle Daten bereitstellt und digitale Anwendungen wie das StandortTOOL zur Verfügung stehen. Der Verband unterhält keine eigene Datenbank, bietet jedoch auf Anfrage Analysen an, sofern diese auf Basis der bundesweiten Daten möglich sind.
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- 5.5Anfrage der Fraktion Die Linke Sachstandsbericht zum Projekt ?Radschnellweg Ruhr ? RS1? von Straßen.NRWZur Vorlage · 14/0239 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 14/0239) zum aktuellen Sachstand des Projekts „Radschnellweg Ruhr – RS1“ gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Berichterstattung von Straßen.NRW sowie Fragen zur Planung und zum Baufortschritt der verschiedenen Streckenabschnitte.
Die Anfrage fordert eine detaillierte Darstellung der einzelnen Abschnitte sowie Erläuterungen zur Berechnung der Kilometerangaben. Dabei werden spezifische Fragen zum Streckenverlauf in den Bereichen Moers, Duisburg und Mülheim aufgeworfen, unter anderem zur zukünftigen Führung in Duisburg und zu möglichen Alternativrouten in Mülheim. Zudem wird um Auskunft gebeten, inwieweit Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Machbarkeitsstudie vorgenommen wurden und welche Gründe hierfür vorliegen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den zeitlichen Verzögerungen beim Baubeginn. Die Fraktion weist darauf hin, dass sich der Baubeginn für Abschnitte in Mülheim, Duisburg und Bochum auf das Jahr 2022 verschoben hat und für einen Abschnitt in Duisburg keine Angaben mehr vorliegen. Es werden die Gründe für diese Verschiebungen sowie Möglichkeiten zur Beschleunigung des Projekts erfragt. Abschließend wird nach dem Zeitplan für die Inbetriebnahme der gesamten Trasse von Moers bis Hamm sowie einer möglichen Verlängerung in den Kreis Wesel gefragt.
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- 5.6Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Sachstandsbericht zum Projekt ?Radschnellweg Ruhr ? RS1? von Straßen.NRWZur Vorlage · 14/0239-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke zum Projekt „Radschnellweg Ruhr – RS1“ reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Bitte um einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand des Projekts, welches durch den Landesbetrieb Straßen.NRW durchgeführt wird.
In der vorliegenden Antwort wird mitgeteilt, dass der zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW über die entsprechende Anfrage in Kenntnis gesetzt wurde. Ein Bericht zum aktuellen Sachstand soll im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 31. August 2021 vorgelegt werden. Die Vorlage dient somit der Information des Ausschusses über den Fortschritt und die Entwicklung des Radschnellweg-Projekts innerhalb des Regionalverbandes Ruhr. Damit wird der Status der Planung und Umsetzung des Projekts im Rahmen der parlamentarischen Berichterstattung thematisiert.
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- 5.7Sachstand Radsteg OverwegbrückeZur Vorlage · 14/0320 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum Sachstand des Radstegs an der Overwegbrücke in Wetter (Ruhr) gestellt. Im Fokus steht dabei die Entwicklung eines Überlassungsvertrages, durch den die Nutzung und Unterhaltung des Brückenbauwerks auf die Stadt Wetter übertragen werden sollen. Das Bauwerk über die Ruhr wurde vom Regionalverband in Abstimmung mit der Stadt im Rahmen des Ruhrtalradweges errichtet, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte.
Die Anfrage umfasst Fragen zum aktuellen Stand der Vertragsverhandlungen sowie zur Frage, ob die Vereinbarungen zwischen dem Regionalverband und der Stadt Wetter einvernehmlich sind. Zudem wird nach etwaigen Hinderungsgründen gegen eine Beschlussfassung und nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages gefragt.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist der Vergleich mit der Instandhaltung der Homberger Hubbrücke am Rheinpreußenhafen in Duisburg. Im Gegensatz zur geplanten Regelung für die Overwegbrücke sieht dort eine Vorlage vor, dass der Regionalverband die Instandhaltungskosten übernimmt. Die Fraktion bittet um Erläuterung der Gründe für diese unterschiedliche Vertragsgestaltung sowie um Informationen darüber, welche Regelungen oder Vorgaben bei solchen Verträgen im Regionalverband üblich sind.
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- 5.8Mitteilungen der Verwaltung
- 5.9Mitteilungen der Vorsitzenden