2. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 01. Sitzung des Planungsausschusses (17.02.2021)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Marl ? Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) im Rahmen eines FlächentauschesZur Vorlage · 14/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschaft Emscher-Lippe, beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches im Stadtgebiet von Marl. Ziel der Änderung ist es, die Wohnfunktionen im Stadtteil Hüls auszubauen, indem das Gelände des Jahnstadions an der Otto-Hue-Straße sowie die ehemalige Waldschule mit angrenzenden Freiflächen an der Hülsstraße als Wohngebiete entwickelt werden sollen.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Flächentausches. Dabei wird ein Gebiet im Umfang von 7,1 Hektar südlich der Schweriner und Rostocker Straße sowie östlich der Stübbenfeldstraße als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen, um die Erweiterung des Siedlungsbereiches auszugleichen. Die Maßnahme soll zu einem kompakten Siedlungsgefüge beitragen.
Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen der Flächenumwandlung liegen vor. Durch Maßnahmen wie den Erhalt von Laubbaumbeständen und die Neuanlage von Wegen sollen die Auswirkungen unter der Erheblichkeitsschwelle gehalten werden. Die Vorlage sieht zudem vor, die Anregungen aus der schriftlichen Erörterung, bei denen kein Meinungsausgleich erzielt wurde, zurückzuweisen. Nach dem Beschluss soll die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigen.
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Hauptdokument|20210423083923-0|20210428074501-0|20210423083923-1|20210423083926-2|20210423083927-3|20210423083929-4
- 2.2Sachlicher Teilplan 'Regionale Kooperationsstandorte' Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 14/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0154 dazu aufgerufen, den Aufstellungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr zu verabschieden. Ziel dieses Teilplans ist es, durch ein vorgezogenes Verfahren große und zusammenhängende Gewerbeflächen planerisch zu sichern. Diese Flächen sollen speziell für die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben geeignet sein, um die wirtschaftliche Entwicklung der Planungsregion zeitnah zu unterstützen.
Der vorliegende Entwurf basiert auf dem Erarbeitungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 26. Juni 2020. Die Regionalplanungsbehörde hat das daraufhin durchgeführte Erarbeitungsverfahren abgeschlossen. Mit dem Beschluss soll zudem der Bericht der Regionalplanungsbehörde zur Kenntnis genommen und Anregungen, bei denen keine Einigkeit erzielt wurde, zurückgewiesen werden. Des Weiteren wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den Sachlichen Teilplan der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass für das Vorhaben keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Umsetzung ist haushaltsneutral. Die Vorlage wurde im Bereich I unter der Leitung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel sowie durch Michael Bongartz und Markus Gerber bearbeitet.
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Hauptdokument|20210430143132-0|20210430143449-0|20210430143543-0|20210430143614-0|20210521150652-0|20210430143723-0|20210521150616-0|20210430143905-0
- 2.3Abgrabungsmonitoring von Nordrhein-Westfalen ? Lockergesteine Hier: Monitoringbericht für das Planungsgebiet Regionalverband Ruhr zum 01.01.2021Zur Vorlage · 14/0188 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Monitoringbericht für Lockergesteine im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr mit Stand vom 1. Januar 2021 wurde dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Datenerhebung durch den Geologischen Dienst NRW basiert auf der Auswertung von Luftbildern und dient der Erfassung der planerisch gesicherten Rohstoffmengen in den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze sowie in anderen genehmigten Abgrabungen.
Zum Stichtag sind für die untersuchten Rohstoffgruppen folgende Mengen und Versorgungszeiträume dokumentiert: Bei Kies und Kiessand beläuft sich das Restvolumen auf 123 Millionen Kubikmeter bei einer Jahresförderung von 7 Millionen Kubikmetern, was einem Versorgungszeitraum von 18 Jahren entspricht. Für Sand sind 17,5 Millionen Kubikmeter bei einer Förderrate von 0,6 Millionen Kubikmetern pro Jahr gesichert, was eine Dauer von 28 Jahren ergibt. Präquartärer Sand weist ein Volumen von 41,2 Millionen Kubikmetern und einen Versorgungszeitraum von 15 Jahren auf. Bei Ton und Schluff ist ein Gesamtvolumen von 21,7 Millionen Kubikmetern gesichert.
Im Vergleich zum Vorjahresbericht zeigen sich keine wesentlichen Veränderungen der Volumina oder Versorgungszeiträume, abgesehen von einem geringfügigen Anstieg der Jahresförderung bei präquartärem Sand. Damit werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplans eingehalten, wonach ein Versorgungszeitraum von mindestens 15 Jahren nicht unterschritten werden darf. Eine Regionalplanänderung zur Erweiterung eines Tagebaus in Haltern am See wird aufgrund des gewählten Stichtags erst im kommenden Bericht berücksichtigt. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.4Wasserwirtschaftliche Förderprogramme im Gewässerbau ? Abwicklung 2020Zur Vorlage · 14/0159 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0159 behandelt die Abwicklung wasserwirtschaftlicher Förderprogramme im Bereich des Gewässerbaus für das Jahr 2020. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg zur Beratung im Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst einen Sachstandsbericht sowie eine Übersicht über die im Jahr 2020 bewilligten Zuwendungen. Darüber hinaus enthält das Dokument eine detaillierte Aufschlüsselung der Mittelverteilung innerhalb dieser Programme. Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses sieht lediglich die Kenntnisnahme der Sitzungsvorlage vor. Die fachliche Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch die zuständigen Vertreter der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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Hauptdokument|20210427125926-0|20210427130040-0|20210427130042-0
- 2.5Anträge
- 2.6Anfragen und Mitteilungen
- 2.6.1Bericht laufende Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 3.2.1BSAB-Flächen im zweiten Entwurf des Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0141 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0141 eine Anfrage zum zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr gestellt. Im Fokus stehen dabei Flächen zur Sicherung und zum Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen (BSAB), insbesondere für die Rohstoffgruppe Kies und Kiessand.
Die Anfrage thematisiert die Anpassungen der Flächenkulisse, die aufgrund von Gesetzesnovellen zwischen der ersten und zweiten Offenlage notwendig geworden sind. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche sich ändernden gesetzlichen und fachlichen Grundlagen für diese Rohstoffgruppe relevant sind. Zudem wird nach den verwendeten Abgrabungsmonitoringberichten des Geologischen Dienstes NRW gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Vergleich der Abbauvolumina und Flächenveränderungen zwischen dem ersten und zweiten Entwurf. Hierbei wird eine Gegenüberstellung der berechneten Volumina gefordert. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob aufgrund des neuen wasserrechtlichen Rahmens auch Flächen in Wasserschutz- oder Trinkwassergewinnungsgebieten dargestellt werden sollen. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach dem Zeitplan für die Bekanntgabe der BSAB-Flächen sowie nach der geplanten Strategie zur Information politischer Gremien und der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Akzeptanzarbeit.
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- 3.2.2BSAB-Flächen im zweiten Entwurf des Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0141-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Flächen für die Gewinnung von Kies und Kiessand im zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr reagiert. Dabei werden verschiedene rechtliche und fachliche Änderungen berücksichtigt. Durch das Netzausbau-Beschleunigungsgesetz werden bestimmte Korridore für Stromtrassen von der Festlegung als Abgrabungsbereiche ausgeschlossen. Zudem sieht der Landesentwicklungsplan NRW eine Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre vor, was die Planung der räumlichen Steuerung beeinflusst. Aktualisierte Daten zum Bodenschutz könnten zudem zu einer Reduzierung bestimmter Flächen führen.
Als Grundlage für den neuen Entwurf dient nun der Monitoringbericht aus dem Jahr 2020, der auf aktuellen Luftbildern basiert. Das Sicherungserfordernnis für die Rohstoffgruppe Kies/Kiessand steigt von bisher 134 Millionen Kubikmetern auf voraussächliche 175 Millionen Kubikmeter an, basierend auf einer jährlichen Förderung von 7 Millionen Kubikmetern über den erweiterten Zeitraum. Diese Volumensteigerung kann zu einer Veränderung der insgesamt festzulegenden Flächen führen.
Hinsichtlich der wasserrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es aktuell keine unmittelbaren Änderungen für die Festlegung von Abgrabungsbereichen. Die Entscheidung über den Regionalplan obliegt der Verbandsversammlung. Die entsprechenden Unterlagen werden vor der Beschlussfassung im Ratsinformationssystem des Regionalverbands Ruhr öffentlich einsehbar sein. Vor Beginn der zweiten Offenlage ist zudem eine Abgrabungskonferenz geplant, um über die veränderte Flächenkulisse und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren.
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- 3.2.3Neue BSAB-Flächen im zweiten Entwurf des Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0215 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0215 eine Anfrage zu den neuen Flächen für die Braunkohle- und Sandabbaugebiete (BSAB) im zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr gestellt. Grundlage der Anfrage ist ein Medienbericht, wonach in Kommunen wie Rheinberg, Alpen, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn insgesamt rund 550 Hektar für Auskiesungen vorgesehen sein sollen.
Die Fraktion bittet um Bestätigung, ob die im Pressebericht genannten Gebiete – darunter Alpsray, Saalhoff, Winterswick, Budberg, Rüttgerssteg sowie Millingen – als BSAB-Flächen im zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehen sind. Zudem wird angefragt, ob der Verwaltung die Karten mit den Auskiesungsflächen vorliegen, und es wird um die Bereitstellung dieser Unterlagen gebeten. Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, welche Gespräche zwischen der Verwaltung und lokalen Politikerinnen und Politikern stattgefunden haben und ob ein Informationsaustausch mit den Koalitionsfraktionen SPD und CDU erfolgt ist.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Regionale Befahrung- Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 14/0197 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 14/0197 wird die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr dazu aufgerufen, die Verwaltung mit der Konzeption einer regionalen Straßenbefahrung zu beauftragen. Ziel dieses Vorhabens ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags im Geonetzwerk.metropoleRuhr sowie die Etablierung einer zentralen Vergabe und Auftragserteilung durch den Regionalverband Ruhr. Die Umsetzung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
Die Verwaltung soll prüfen, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen eine einheitliche regionale Befahrung des Verbandsgebietes möglich ist. Zudem wird die Einleitung einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation ab dem dritten Quartal 2021 vorgeschlagen. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung soll die Verbandsversammlung fortlaufend informiert werden.
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- 4.2Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr: Ergebnisse des FachaustauschesZur Vorlage · 14/0180 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/0180 legt die Ergebnisse von Fachgesprächen zur Entwicklung eines Freizeit- und Tourismuskonzepts für die Metropole Ruhr dar. Im Rahmen der im Jahr 2020 durchgeführten Gespräche tauschten sich Vertreter aus Kreisen und kreisfreien Städten über aktuelle Projektentwicklungen mit regionaler Relevanz sowie über kommunale Erfahrungen aus.
Die Auswertung identifiziert Radfahren und Gewässer als die wesentlichen thematischen Schwerpunkte der Region. Zu den genannten Attraktionen zählen primär die Industriekultur mit einem Anteil von 22 Prozent sowie Grün- und Landschaftsflächen mit 17 Prozent. Zudem wurden Burgen, Schlösser und kulturelle Einrichtungen als bedeutende Besuchsziele aufgeführt.
In den Verwaltungen variiert der Stellenwert des Tourismus; ein Teil der Kommunen nutzt eigene Konzepte oder Gesellschaften, während andere Themenbereiche in Stadtentwicklungspläne integriert sind. Viele Gesprächspartner äußerten den Wunsch nach einer Erhöhung der personellen und finanziellen Ressourcen. Für die kommenden zehn Jahre stehen in allen teilnehmenden Gebieten Projekte mit regionaler Relevanz an, etwa im Kontext der IGA 2027 oder beim Ausbau von Radwegen. Als Herausforderungen wurden neben der Instandhaltung der Infrastruktur auch eine unzureichende Datenbasis für das Monitoring sowie Nutzungskonflikte benannt.
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- 4.3Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr: Ergebnisse der Online-BefragungZur Vorlage · 14/0183 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/0183 legt die Ergebnisse einer Online-Befragung im Rahmen der Entwicklung eines Freizeit- und Tourismuskonzepts für die Metropole Ruhr vor. Im Auftrag der Regionalen Tourismusgesellschaft (RTG) wurden im Jahr 2020 Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungsanbieter befragt, um deren Bedeutung und aktuelle Entwicklungen zu analysieren. Die finale Liste umfasst 513 Freizeiteinrichtungen sowie 374 Veranstaltungen mit mindestens regionaler Relevanz.
Die Auswertung zeigt, dass die Angebote in der Region primär durch Naherholung sowie Besucher aus dem lokalen Umfeld geprägt sind. Während die Nachfrage zuletzt positiv entwickelt war, wird die wirtschaftliche Lage durch die Corona-Pandemie beeinflusst: Etwa jede vierte Freizeiteinrichtung und vier von zehn Veranstaltungen sehen ihre Existenz gefährdet. Zudem besteht bei einem erheblichen Teil der Betriebe das Risiko eines Investitionsstaus, da geplante Maßnahmen zurückgestellt wurden. In den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie bei der Optimierung der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr wurde Handlungsbedarf identifiziert.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitwirtschaft wird mit über 72 Millionen Ausflügen und einem Umsatz von mehr als 2,5 Milliarden Euro beziffert. Daraus resultiert eine Wertschöpfung von 1,2 Milliarden Euro sowie ein Steueraufkommen von über 230 Millionen Euro an den Bund. Das weitere Vorgehen sieht die Fertigstellung des Tourismuskonzepts bis Ende 2022 vor, wobei die vorliegenden Erkenntnisse in die weiteren konzeptionellen Arbeitsschritte einfließen.
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- 4.4Anträge
- 4.5Anfragen und Mitteilungen
- 4.5.1Bericht laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange