7. Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses
- 3Charta Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 14/0719 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr als freiwillige Selbstverpflichtung der Region für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur beschließen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beauftragt, eine Strategie zur Umsetzung der Charta zu erarbeiten. Die Umsetzung soll im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der Haushaltsplanung des RVR erfolgen, wobei zusätzlich Fördermittel auf Landes- und Bundesebene angeworben werden können.
Die Charta dient als strategisches Instrument für die Stadt- und Regionalentwicklung, um Herausforderungen wie den Klimawandel durch ein integriertes Planungsverständnis zu begegnen. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines partizipativen Prozesses, der unter anderem die Netzwerktage Grüne Infrastruktur in den Jahren 2020 und 2022 sowie verschiedene Praxisdialoge mit regionalen Akteuren einschloss.
Die Erarbeitung der darauf aufbauenden Strategie Grüne Infrastruktur ist für den Zeitraum von September 2022 bis Ende 2023 vorgesehen. Diese soll konkrete Handlungsziele definieren und räumlich festlegen. Die Charta ist Teil der sogenannten „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“, die neben der Strategieentwicklung auch eine regionale Biodiversitätsstrategie, ein Aktionsprogramm zur Schließung grüner Lücken sowie die Entwicklung von Daten- und Analysetools umfasst.
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- 4Masterplan Klimaneutrale Metropole Ruhr; Sachstand und AusblickZur Vorlage · 14/0718 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz hat einen Sachstandsbericht zum Masterplan „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde zuvor durch die Drucksache Nr. 14/0204 mit der Entwicklung dieses Masterplans beauftragt.
Die vorliegende Berichtsvorlage informiert über den aktuellen Fortschritt sowie die anstehenden Schritte im Rahmen des Vorhabens. Ein wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung sind die verschiedenen Ausstiegsszenarien und die bereits durchgeführten Aktivitäten in der Netzwerkarbeit. Zudem wird die zeitnahe Umsetzung eines digitalen Werkzeugs thematisiert, das zur Szenariobildung, Steuerung und zum Monitoring der Maßnahmen zur Klimaneutralität in der Metropole dienen soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Umsetzung des Berichts ist somit haushaltsneutral gestaltet.
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- 5Abschlussbericht zum Konzept zur Nutzung regenerativer Energien auf HaldenstandortenZur Vorlage · 14/0717 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz hat den Abschlussbericht zum Konzept zur Nutzung regenerativer Energien auf Haldenstandorten zur Kenntnis genommen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, das Potenzial von insgesamt 58 Haldenstandorten zu untersuchen, wovon 46 bereits im Besitz des Verbandes sind und 12 bis zum Jahr 2035 von der Ruhrkohle AG übernommen werden sollen. Die Untersuchung durch das Büro EE ENERGY ENGINEERS GmbH konzentriert sich primär auf die Technologien Freiland-Photovoltaik und Windenergie.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden vier Haldentypen identifiziert, die sich in ihrer Eignung für Photovoltaik, Windenergie oder eine Kombination beider Technologien unterscheiden, sowie Standorte, die für den Ausbau ungeeignet sind. Der Bericht beschreibt drei zeitliche Entwicklungsszenarien: Ein kurzfristiges Szenario sieht eine Umsetzung innerhalb von bis zu fünf Jahren vor, sofern keine Raumwiderstände bestehen. Das mittelfristige Szenario plant einen Zeitraum von fünf bis 15 Jahren unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen wie Änderungen der Flächennutzungspläne oder die Erstellung von Gutachten. Ein langfristiges Szenario orientiert sich am Jahr 2045 und fokussiert auf Klimaschutzziele sowie neue Technologien.
Das vorliegende Konzept dient als Vorprüfung für spätere standortspezifische Untersuchungen. Die weitere Vorgehensweise sieht die Priorisierung der Standorte in der zweiten Jahreshälfte 2022 sowie Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen im ersten Halbjahr 2023 vor. Es entstehen keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang.
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- 6Vorstellung des Konzepts zum ProzessschutzZur Vorlage · 14/0658 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün befasst sich mit der Vorstellung eines Konzepts zum Prozessschutz. Die Vorlage sieht die dauerhafte Herausnahme von Potentialflächen aus der forstlichen Nutzung sowie deren rechtliche Sicherung vor. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Einigung über den Umgang mit den daraus resultierenden Mindererträgen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes RVR Ruhr Grün.
Die finanziellen Auswirkungen der Ausweitung von Prozessschutzflächen umfassen eine bilanzielle Abwertung des Forstvermögens in Höhe von etwa vier Millionen Euro. Der exakte Bedarf dieser Abwertung kann erst nach einer genauen Festlegung der Flächen ermittelt werden. Zudem wird mit einem durchschnittlichen Ertragsausfall von circa 400 Euro pro Hektar und Jahr gerechnet, was einen jährlichen Betrag von maximal 300.000 bis 400.000 Euro bedeuten kann. Sollten diese Ertragsausfälle nicht durch den Eigenbetrieb kompensiert werden können, könnte dies eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur Folge haben.
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- 6.1Ausweitung der Prozessschutzflächen im Waldbestand von Ruhr GrünZur Vorlage · 14/0587 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Vorlage 14/0587 einen Antrag auf Ausweitung der Prozessschutzflächen in den von Ruhr Grün bewirtschafteten Waldbeständen gestellt. Der Beschlussvorschlag sieht eine schrittweise Erhöhung des Anteils dieser Flächen vor: Bis zum 3rag. Juni 2023 soll der Anteil auf sechs Prozent steigen, bis zum 31. Dezember 2023 auf acht Prozent und bis zum 30. Juni 2024 auf zehn Prozent. Dabei sollen bevorzugt Flächen ausgewiesen werden, die derzeit nicht bewirtschaftet werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Ziele der Klimaneutralen Metropole Ruhr sowie auf die ökologische Funktion von Wäldern bei der CO₂-Senkung und der Förderung der Artenvielfalt durch naturnahe Bewirtschaftung. Derzeit liegt der Anteil der Prozessschutzflächen am Wald des Regionalverbandes Ruhr bei 0,6 Prozent. Die angestrebte Zielgröße von zehn Prozent orientiert sich an den Strategien des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Europäischen Union für öffentliche Wälder. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind laut dem Dokument keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 7Anträge
- 8Anfragen und Mitteilungen
- 8.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Aktuelles und mögliches Engagement des Verbandes im Bereich Kleingartenwesen und Urban Gardening - Möglichkeit der Präsentation auf der Ebene 'Mein Garten' auf der IGA 2027Zur Vorlage · 14/0598-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr nach dem Engagement des Verbandes im Bereich Kleingartenwesen und Urban Gardening sowie nach der Präsentationsmöglichkeit auf der IGA 2027 gefragt. Die Verwaltung der IGA Metropole Ruhr 2027 erläuterte, dass die Weiterentwicklung des Gartenwesens Bestandteil der Konzeption ist. Auf der Ebene „Mein Garten“ sollen lokale Vereine und Initiativen zur Mitwirkung eingeladen werden, um soziale und ökologische Funktionen, wie etwa interkulturelle Begegnungen, darzustellen. In die Planung sind bereits verschiedene Verbände sowie Universitäten und Hochschulen eingebunden.
Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit hält der Regionalverband Ruhr derzeit etwa 183.000 m² für die Nutzung als Grabeland oder Kleingarten zur Verfügung, verteilt auf rund 550 Verträge. Eine Untersuchung identifizierte zudem potenzielle Flächen im Emscher Landschaftspark. Während die Nachfrage nach Grabelandflächen auf RVR-Flächen gestiegen ist, liegen aktuell keine Anfragen für größere Gemeinschaftsflächen vor. Für eine etwaige Verpachtung größerer Flächen an Dritte werden ein fester Ansprechpartner sowie Nutzungsverträge, die Regelungen zu Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln enthalten, als Voraussetzungen angeführt.
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- 8.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Baugrundstück südlich Bergstraße 63a in HerneZur Vorlage · 14/0629-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Rolle des Verbandes im Zusammenhang mit einem Baugrundstück in Herne Stellung bezogen. Gegenstand der parlamentarischen Anfrage waren Fragen zur Beteiligung des RVR an der Erstellung des Landschaftsplanes sowie zum Grundstücksverkehr bei der Bergstraße 63a.
Hinsichtlich des Landschaftsplanes legte die Verwaltung dar, dass der Rat der Stadt Herne im Jahr 1976 die Aufstellung des Planes beschloss und den damaligen Kommunalverband Ruhrgebiet mit der Erarbeitung beauftragte. Der Prozess beinhaltete Abstimmungen mit Fachbehörden sowie Bürgerbeteiligungen. Nach der öffentlichen Auslegung im Jahr 1987 wurde der Plan 1988 als Satzung beschlossen und im Mai 1989 durch den Regierungspräsidenten genehmigt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens oblag der Stadt Herne.
Bezüglich der Fragen zum Grundstücksverkehr auf den Flurstücken 278 und 279 südlich der Bergstraße 63a stellte die Regionaldirektorin klar, dass der RVR niemals Eigentümer dieser Grundstücke war. Damit erübrigen sich weitere Fragen zu Veräußerungsbedingungen oder Bodenwertstufen.
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- 8.3Sachstand WEA Halde MottbruchZur Vorlage · 14/0664 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zum Sachstand der Windenergieanlage auf der Halde Mottbruch in Gladbeck gestellt. Grundlage ist die Übernahme eines Gestattungsvertrages mit dem Unternehmen STEAG durch den RVR zum 1. Januar 2021.
Nach Angaben der Fraktion besteht Anlass für Nachverhandlungen des Vertrages, da die Leistungsstärke der geplanten Anlage nicht den Vereinbarungen aus dem Jahr 2014 entspreche und die Pacht nicht mehr zeitgemäß sei. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die Beendigung eines Rechtsstreits der Stadt Gladbeck in diesem Zusammenhang.
Die Fraktion bittet die RVR-Verwaltung um Auskunft zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit der STEAG sowie zu den Zeitpunkten und Verantwortlichkeiten der bisherigen Gespräche. Zudem werden Fragen zur Bereitschaft der STEAG für eine Anpassung des Pachtzinses und zu den geplanten Maßnahmen der Verwaltung gestellt, um eine Erhöhung der Pacht auf einen dem Verkehrswert entsprechenden Wert zu erreichen. Die Beantwortung wird für die Sitzungen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz am 26. August 2022 sowie des Verbandsausschusses am 12. September 2022 erbeten.
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- 8.3.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU - Sachstand WEA Halde MottbruchZur Vorlage · 14/0664-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat in einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU den aktuellen Sachstand zur Windenergieanlage auf der Halde Mottbruch dargelegt. Seit dem Besitzübergang der Halde am 1. Januar 2021 ist der RVR auch in die bestehenden Gestattungsverträge eingetreten, die im Jahr 2014 mit der Gladbeck-Wind GmbH – einem Gemeinschaftsunternehmen von STEAG und RWE – begründet wurden.
Das Referat Liegenschaften und Hochbau führt seit Anfang 2021 Gespräche mit der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft, um das Vertragsverhältnis an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu gehören unter anderem der Eigentümerwechsel, das Ende des Bergbaubetriebs sowie Fragen zur regionalen Wertschöpfung und der Einbettung der Anlage in die Haldenlandschaft. Die Betreibergesellschaft, primär vertreten durch die STEAG New Energies GmbH, hat Anfang 2022 signalisiert, sich in die Entwicklung der Landschaft einzubringen. Ein laufendes Klageverfahren zwischen der Stadt Gladbeck und der Betreibergesellschaft erschwert jedoch derzeit außergerichtliche Vereinbarungen.
Die Verhandlungen über Vertragsbestandteile, einschließlich des Gestattungsentgelts, sind noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Gespräche zwischen der Stadt Gladbeck und der Betreibergesellschaft ist für die weiteren Verhandlungen des RVR maßgeblich. Für das zweite Halbjahr 2022 sind weitere Gespräche vorgesehen.
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- 8.4Anfrage der SPD im Ruhrparlament zur Nachhaltigkeit des Beschaffungswesen im RVRZur Vorlage · 14/0671 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der SPD im Ruhrparlament hat eine Anfrage zur Nachhaltigkeit des Beschaffungswesens im Regionalverband Ruhr (RVR) gestellt. Hintergrund ist die Entscheidung im Haushalt 2022, das Beschaffungswesen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten umzustellen, wofür ein Budget in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt wurde.
Zudem wurde beschlossen, dass die Verwaltung nach den Sommerferien 2022 in einer Sitzung des Ältestenrates über den aktuellen Umsetzungsstand sowie über vorgenommene Veränderungen berichten soll. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion die Verwaltung um einen mündlichen Sachstandsbericht in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz am 26. August 2022. Die Anfrage wurde von der Fraktionsvorsitzenden Martina Schmück-Glock sowie dem Fraktionsgeschäftsführer Michael Gustrau im Namen der SPD-Fraktion eingereicht.
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- 8.4.1Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD im Ruhrparlament zur Nachhaltigkeit des Beschaffungswesens im RVRZur Vorlage · 14/0671-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament hat einen Sachstandsbericht zur Nachhaltigkeit des Beschaffungswesens beim Regionalverband Ruhr (RVR) angefordert. Grundlage der Anfrage ist die Entscheidung im Haushalt 2022, das Beschaffungsverfahren unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten umzustellen, wofür ein Budget von 20.000 Euro vorgesehen wurde.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Antwort, dass öffentliche Vergaben den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts, insbesondere der Wirtschaftlichkeit und Vergleichbarkeit nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), unterliegen müssen. Dennoch werden bei Ausschreibungen ökologische Kriterien angewandt. Im Bereich Büromaterial kommen vermehrt recycelte Kunststoffe, nachfüllbare Produkte sowie mit dem Blauen Engel zertifizierte Artikel zum Einsatz. Auch die Büroausstattung und Multifunktionsgeräte werden hinsichtlich Emissionsschutz, gesundheitlicher Unbedenklichkeit und Energieeffizienz ausgewählt.
Im Reinigungsbereich müssen Dienstleister den Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel sowie Klimaneutralität durch Bio-Zertifikationsnachweise belegen. In den Essener Dienstgebäuden werden zudem biologisch abbaubare Müllbeutel aus pflanzlicher Stärke verwendet. Der Fuhrpark des RVR wird schrittweise auf emissionsfreie Mobilität umgestellt. Nach der Integration von Elektrofahrzeugen in den Jahren 2021 und 2022 sind die Anschaffung eines Wasserstoff-Fahrzeugs sowie eines Elektro-Transportfahrzeugs geplant bzw. bereits bestellt.
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- 8.5Künftige Nutzung der Amprion-Bahnbrücke über den HengsteyseeZur Vorlage · 14/0725 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat eine Anfrage zur künftigen Nutzung der Amprion-Bahnbrücke über den Hengsteysee gestellt. Hintergrund ist die Information, dass das Unternehmen Amprion beabsichtigt, die Anschlussbahn zwischen dem Bahnhof Hagen Hengstey und dem Koepchenwerk ab dem zweiten Quartal 2024 aufzugeben, da Schwertransporte künftig über die Straße abgewickelt werden sollen.
Im Rahmen der Anfrage wird die Möglichkeit untersucht, die Eisenbahninfrastruktur für den touristischen Schienenverkehr zu nutzen, um das Industriedenkmal Koepchenwerk anzubinden, insbesondere im Hinblick auf die Internationale Gartenschau (IGA) 2027. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft über die Rolle des Regionalverbandes Ruhr sowie über den aktuellen Stand von Gesprächen mit der Amprion GmbH und den beteiligten Kommunen.
Zudem wird nach der Möglichkeit gefragt, neben dem geplanten touristischen Schienenverkehr auch den Rad- und Fußgängerverkehr auf der vorhandenen Infrastruktur zuzulassen. Da die Brücke derzeit eine Verbindung zwischen den beiden Ufern des Hengsteysees darstellt, befragt die Fraktion zudem die Bedeutung der Brücke für die regionale Radwegeinfrastruktur sowie für Tourismuskonzepte im Bereich des Harkort- und Hengsteysees, wie etwa den RuhrtalRadweg. Die Anfrage wurde von Karsten Finke und Marvin Rübhagen für die Fraktion der Grünen eingereicht.
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- 1Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 2Anträgenicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich