10. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 09. Sitzung des Planungsausschusses (vom 08.03.2023)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Landesstraßenbauprogrammen 2023 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. EUR Gesamtkosten je Maßnahme und c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.Zur Vorlage · 14/1008 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1008 informiert über den aktuellen Sachstand der im Rahmen von § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes beschlossenen Jahresbauprogramme für das Jahr 2023. Die Vorlage wurde gemeinsam von den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Bericht umfasst die Fortschritte in drei spezifischen Bereichen: die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, den Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten bis zu 3 Millionen Euro sowie den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.
Die Vorlage dient als Informationsgrundlage für den Ausschuss für Mobilität sowie den Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den dargelegten Sachstand in den jeweiligen Sitzungen zur Kenntnis zu nehmen. Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind den Anlagen der Drucksache zu entnehmen.
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Hauptdokument|20230419152858-0|20230419152906-2|20230419152906-0|20230419152906-1
- 2.2Vortrag von Frau Dr. Renz, Leiterin der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW - Sachstand: Änderung des Landesentwicklungsplanes zur Umsetzung der Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des BundesZur Vorlage · 14/1017 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Planungsausschusses am 24. Mai 2023 wird Dr. Renz, die Leiterin der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, über den aktuellen Sachstand zur Änderung des Landesentwicklungsplanes berichten. Gegenstand des Vortrags ist die Umsetzung der Vorgaben des Bundesgesetzes zur Windenergie an Land (Wind-an-Land-Gesetz) auf Landesebene.
Nachdem Dr. Renz bereits am 31. März 2023 auf der Verbandsversammlung über die geplanten Änderungen informiert hatte, wurde seitens der Politik der Wunsch geäußert, den zuständigen Fachausschuss ebenfalls in Kenntnis zu setzen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Rahmen eines fachlichen Austauschs offene Fragen zu diskutieren.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Zudem ergaben sich im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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- 2.3Verzicht auf Erörterung der Stellungnahmen zum RP RuhrZur Vorlage · 14/0987 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über einen Beschlussvorschlag entscheiden, auf die Durchführung einer Erörterung der Stellungnahmen zum neuen Regionalplan Ruhr zu verzichten. Ziel dieses Vorhabens ist es, das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans zeitnah abzuschließen und den Prozess bis zum Ende des laufenden Jahres zu beenden. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Landesplanungsgesetz NRW, welches dem regionalen Planungsträger die Entscheidung über die Durchführung einer Erörterung überträgt.
Die Verwaltung begründet den Verzicht mit der angestrebten Beschleunigung des Verfahrens. Erörterungen seien aufgrund des hohen Vor- und Nachbereitungsaufwands sehr zeitintensiv und führten selten zu wesentlichen Änderungen oder Kompromissen im Planentwurf. Zudem wird angeführt, dass viele Stellungnahmen aus den vorangegangenen Beteiligungsrunden durch planmäßige Änderungen bereits inhaltlich überholt seien. Da die eingegangenen Anregungen und Bedenken in den Beteiligungssynopsen bereits abschließend behandelt wurden, sehe die Verwaltung keinen inhaltlichen Mehrwert für das weitere Abwägungungsverfahren. Durch diesen Verzicht entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 2.4Anträge
- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 3.2.1Flächen für die WindenergieZur Vorlage · 14/1058 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 14/1058 hat die Fraktion AfD Informationen zu Flächen für die Windenergie im Regionalverband Ruhr angefordert. Die Anfrage umfasst die Bitte um eine aktuelle Liste von Standorten für Windenergieanlagen sowie die Angabe der gesamten betroffenen Fläche in Hektar, da die zuletzt zur Verfügung gestellten Daten aus dem Jahr 2021 stammen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem aktuellen Entwurf des Regionalplans. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie groß die Flächen für Windenergie sind, die im letzten Entwurf entfallen sind, und ob eine teilweise oder vollständige Wiederaufnahme dieser Flächen in den Plan vorgesehen ist. Zudem wird die Position der Verwaltung zu der Überlegung abgefragt, als Vorranggebiete ausgewiesene BSN als zusätzliches Flächenpotenzial für die Windenergie in Betracht zu ziehen.
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- 3.2.2Sachstand zum Begleitantrag Sachlicher Teilplan Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/1059 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage den aktuellen Bearbeitungsstand des Begleitantrages zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte angefragt. Der betreffende Beschluss (Drs. 14/0236) wurde vom Ruhrparlament am 25. Juni 2021 verabschiedet.
Ziel der damaligen Entscheidung ist es, die Anforderungen des Landesentwicklungsplanes durch eine bedarfsgerechte Flächenausweisung sowie unter Berücksichtigung aktueller Marktentwicklungen zu erfüllen. Dies soll unter anderem dazu führen, dass Regionalplan-Änderungsverfahren eingeleitet werden können, sofern von den beteiligten Standortkommunen adäquater Flächenersatz vorgeschlagen wird oder alternative Standorte innerhalb der Region zur Verfügung stehen.
Die Anfrage umfasst die Bitte um eine schriftliche Auskunft zum derzeitigen Status der Umsetzung des Begleitantrages. Dabei wird um eine detaillierte Darstellung des Bearbeitungsstandes gebeten, die den sieben einzelnen Beschlusspunkten des ursprünglichen Antrags entspricht.
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- 3.2.3Anfrage Die Grünen Erörterungstermin im Verfahren des RP RuhrZur Vorlage · 14/1075 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 14/1075 thematisiert die Fraktion Die Grünen das weitere Vorgehen im Verfahren des Regionalplans Ruhr. Grundlage der Anfrage ist ein Vorschlag der Verwaltung aus der Drucksache 14/0987, auf einen Erörterungstermin zu den Stellungnahmen im Rahmen des Regionalplanverfahrens zu verzichten.
Die Fraktion führt an, dass die Sinnhaftigkeit eines solchen Termins maßgeblich von den Inhalten der in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen abhänge. Da eine Auswertung der Stellungnahmen aus der dritten Offenlage zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliege und auch der Verbandsversammlung keine entsprechende Auswertung zur Verfügung stehe, hinterfragt die Fraktion die Empfehlung der Verwaltung.
Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, darzulegen, welche Entscheidungsgrundlage für den Vorschlag herangezogen wurde, bereits jetzt auf einen Erörterungstermin zu verzichten, bevor die inhaltliche Auswertung der Stellungnahmen abgeschlossen ist. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Beantwortung der Anfrage zuständig.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: SachstandZur Vorlage · 14/1026 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Masterplan Mittelstand und Handwerk für die Metropole Ruhr wurde dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Erarbeitung des Plans erfolgt durch den Regionalverband Ruhr (RVR) in Kooperation mit den Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster. Die Fertigstellung ist bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode 2025 vorgesehen.
Der Masterplan adressiert Themen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Flächenbedarf, Bildung sowie Innovation. Derzeit werden die Bereiche Klimaschutz, Bildung und Ausbildung sowie Flächenbedarf und Planungsrecht bearbeitet. In die Ausarbeitung fließen bereits Ergebnisse aus laufenden Kooperationsvorhaben ein, etwa aus dem Projekt „Klimafit Ruhr“. Die Bearbeitung der Themen Kreislaufwirtschaft, Mobilität sowie Mittelstandskultur und Innovation ist ab 2024 unter Vorbehalt der Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln geplant.
Zusätzlich wird eine Struktur- und Potenzialanalyse durch die EDIPA GmbH durchgeführt, deren Abschluss für das dritte Quartal 2023 erwartet wird. Die Projektkoordination liegt beim RVR-Referat Regionalentwicklung, wobei eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der Handwerkskammern die Steuerung übernimmt. Die finanziellen Auswirkungen des Projekts sind durch die bestehenden Mittel der beteiligten Fachreferate gedeckt, sodass keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 4.2Regionales Freizeitmobilitätskonzept: EvaluierungssansatzZur Vorlage · 14/0877-1 · Berichtsvorlage
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Der Planungsausschuss nimmt den Evaluierungsansatz zum Regionalen Freizeitmobilitätskonzept (FMK) zur Kenntnis. Die Erarbeitung dieses Ansatzes erfolgte zwischen Juni und Dezember 2022 durch das Gutachterbüro mib Mobility GmbH in Zusammenarbeit mit den Referaten Regionalentwicklung und Mobilität des Regionalverbands Ruhr.
Ziel des Verfahrens ist die kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen aus dem FMK durch die Nutzung spezifischer Indikatoren. Das Ergebnis umfasst einen Endbericht, eine Kurzfassung sowie eine umfangreiche Indikatorentabelle mit rund 60 qualitativ und quantitativ messbaren Indikatoren. Diese Tabelle ordnet den Maßnahmen Parameter wie Priorität, Zeitrahmen, Kosteneinschätzung und Datengrundlagen zu, um dem Regionalverband Ruhr sowie beteiligten Partnern künftige Wirkungs- und Umsetzungsanalysen zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Finanzierung sollen die für die weitere Bearbeitung des Konzepts erforderlichen Personal- und Sachmittel über Fördermittelanträge eingeworben werden. Hierfür wird ein jährlicher Bedarf von etwa 85.000 Euro veranschlagt. Sollte keine Anschlussförderung für das Jahr 2023 gefunden werden, erfolgt die Weiterentwicklung des Projekts über die Haushaltsplanung der zuständigen Referate ab dem Jahr 2024. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln ist aktuell nicht erforderlich.
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- 4.3Anpassung Arbeitsprogramm Referat 8Zur Vorlage · 14/1028 · Berichtsvorlage
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Der Bericht zur Anpassung des Arbeitsprogramms von Referat 8 im Regionalverband Ruhr befasst sich mit der Neuausrichtung bestehender Projekte aufgrund personeller Kapazitätsengpässe. Im März 2023 wurden dem Team Masterplanung zwei zusätzliche Aufgaben übertragen: die Vorprüfung regionaler Großformate ab 2030 sowie die Erarbeitung eines integrierten regionalen Entwicklungskonzepts als Grundlage für Förderungen.
Die Umsetzung dieser neuen Aufträge erfordert eine Anpassung der Jahresplanung, da personelle Ressourcen derzeit eingeschränkt sind. Die Teamleitung wird aufgrund von Elternzeit kommissarisch geführt, was die Kapazitäten in der fachlichen Projektarbeit reduziert. Zudem ist eine Projektstelle für einen Masterplan Mittelstand und Handwerk bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2023 vakant, und temporäre Stellenvakanzen führten zu Verzögerungen bei Daueraufgaben bis Mitte April 2023.
In der Folge werden die Projekte konkret verändert: Die Überarbeitung der „Perspektiven zur räumlichen Entwicklung“ soll nun in das neue regionale Entwicklungskonzept integriert werden, dessen Finalisierung für 2024 geplant ist. Beim Projekt „Innovationsband – Konzept für integrierte Stadtentwicklung am RS1“ liegt der Schwerpunkt 2023 auf der erneuten Antragstellung von Fördermitteln, wobei ein Projektbeginn in 2024 angestrebt wird. Die Fachtagung des „Netzwerks Siedlungskultur“ wird zudem in das Jahr 2024 verschoben. Die Anpassungen sind haushaltsneutral und weisen keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 4.4Anträge
- 4.5Anfragen und Mitteilungen
- 4.5.1Bericht laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/1016 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/1016 informiert den Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr über laufende Verfahren, in denen der Verband als Träger öffentlicher Belange auftritt. Der Bericht umfasst sämtliche Beteiligungsverfahren, bei denen der RVR im Zeitraum vom 25. Januar 2023 bis zum 15. April 2023 um eine Stellungnahme gebeten wurde oder die dem Verband zur Kenntnisnahme zugegangen sind. Die entsprechenden Details zu den einzelnen Verfahren sind in einer Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass durch die Berichterstattung keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Der Haushaltsplan bleibt von diesen Vorgängen unberührt. Zudem ergeben sich aus den vorliegenden Informationen keine Auswirkungen auf die Bilanz des Verbandes durch Veräußerungsgewinne oder -verluste. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Planungsausschusses am 24. Mai 2023 erstellt.
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