13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Protokoll der 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 14.11.2023
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Ankündigung der (Neu-) Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 14/1417 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1417 informiert über die anstehende (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Pläne dienen als langfristiges Planungsinstrument für Infrastrukturmaßnahmen mit einem Horizont von zehn bis fünfzehn Jahren und basieren auf einer einheitlichen Bewertungsmethodik zur Priorisierung von Vorhaben.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung sollen die bestehenden Bedarfspläne für Landesstraßen sowie den öffentlichen Personennahverkehr, die auf dem Stand der Jahre 2006/2007 beruhen, fortgeschrieben werden. Zudem wird erstmals ein Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes erstellt.
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 20. Februar 2024 wird eine Vertretung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) den Prozess zur Aufstellung vorstellen. Die Präsentation umfasst den gesetzlichen Hintergrund sowie die Planung des Prozesses unter Einbindung regionaler Planungsträger. Des Weiteren werden die Aktualisierung der Übergangsregelungen für den ÖPNV und die Vorbereitungsverfahren für die Planung von Radschnellverbindungen thematisiert.
Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 2.2Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2024'Zur Vorlage · 14/1438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2024“. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst regionale Voten für die Gebiete des RVR innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum genannten Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage verabschieden. Die Unterrichtung erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
Der Entscheidungsprozess ist in einem festgelegten Zeitplan vorgesehen. Vor der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 finden Beratungen in den zuständigen Gremien statt. Dazu gehören die Sitzungen im Ausschuss für Mobilität am 20. Februar 2024, im Planungsausschuss am 21. Februar 2024 sowie im Verbandsausschuss am 4. März 2024. Die Vorlage dient der gemeinsamen Abstimmung über die regionalen Positionen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus für das Jahr 2024.
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Hauptdokument|20240209152307-0|20240209152311-0|20240209152316-0|20240209152320-0
- 2.3Förderprogramm 'Nahmobilität 2024'Zur Vorlage · 14/1439 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Sitzung am 15. März 2024 über das Förderprogramm „Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2024“ entscheiden. Die Beschlussvorlage 14/1439 sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Vorschlag für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten gemäß den Anlagen 1 und 2 zustimmt. Dies umfasst das regionale Votum für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie die Radvorrangrouten im Regierungsbezirk Münster.
Zudem wird der Beschlussvorschlag eine Kenntnisnahme der Informationen sowie des Vorschlags für das Förderprogramm Nahmobilität 2024 beinhalten. Die Vorlage enthält hierzu die Listen zur Förderung der Nahmobilität in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Sitzungsvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt und wird durch den Verbandsausschuss federführend bearbeitet.
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Hauptdokument|20240209151738-0|20240209151742-0|20240209151747-0|20240209151751-0|20240209151755-0|20240209151759-0
- 2.4Rückblick über das Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2023'Zur Vorlage · 14/1436 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1436 bietet einen Rückblick auf das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2023“ für die im Regionalverband Ruhr (RVR) liegenden Gebiete. Der Inhalt umfasst eine Nachbetrachtung sowie verschiedene Aktualisierungen zum genannten Programm, unterteilt nach den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die entsprechenden Anlagen enthalten detaillierte Informationen zur Nachbetrachtung des Programms für die jeweiligen Gebiete innerhalb der drei Regierungsbezirke.
Die Vorlage dient als Grundlage für die Sitzungen des Ausschusses für Mobilität am 20. Februar 2024 sowie des Planungsausschusses am 21. Februar 2024. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Dokumentation wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
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Hauptdokument|20240209150405-0|20240209150409-0|20240209150414-0|20240209150419-0
- 2.5Rückblick über das Förderprogramm 'Nahmobilität 2023'Zur Vorlage · 14/1437 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird eine Berichtsvorlage zur Kenntnisnahme behandelt. Die Vorlage mit der Nummer 14/1437 bietet einen Rückblick auf das Förderprogramm „Nahmobilität 2023“ und umfasst die Nachbetrachtung sowie Aktualisierungen für die Gebiete des RVR innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Unterlagen enthalten spezifische Auswertungen zur Umsetzung des Programms in den drei jeweiligen Regionen. In den drei beigefügten Anlagen werden die Ergebnisse der Nachbetrachtung sowie relevante Aktualisierungen für die Gebiete im Regierungsbezirk Arnsberg, im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Regierungsbezirk Münster aufgeführt. Damit wird der Status der Maßnahmen aus dem Förderprogramm 2023 dokumentiert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster durch Thomas Schürmann vorgelegt.
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Hauptdokument|20240209151030-0|20240209151034-0|20240209151039-0|20240209151044-0
- 2.6Förderprogramm 'Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement 2023' - RückblickZur Vorlage · 14/1447 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/1447 bietet einen Rückblick auf das Förderprogramm „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ (FöRi-MM) für das Jahr 2023 im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Richtlinien des Programms, die am 1. Juli 2022 in Kraft traten, gelten voraussichtlich bis zum 30. Juni 2027.
Im Haushaltsjahr 2023 wurden auf Landesebene insgesamt 19,4 Millionen Euro für diesen Förderbereich bereitgestellt, wobei die Fördersätze im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Innerhalb des RVR-Gebäudes, welches die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst, wurden im Jahr 2023 insgesamt fünf Maßnahmen bewilligt. Das entsprechende Fördervolumen belief sich auf 456.740 Euro. Die Verteilung der bewilligten Anträge umfasst zwei Projekte in Arnsberg, zwei in Düsseldorf sowie zwei im Regierungsbezirk Münster, wobei ein Antrag in Münster zurückgezogen wurde.
Für das Haushaltsjahr 2024 sieht der aktuelle Haushaltsplanentwurf des Landeskabinetts NRW mit 19,4 Millionen Euro weiterhin dieselbe Mittelbereitstellung wie im Vorjahr vor. Dem Ausschuss für Mobilität wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Hauptdokument|20240209145549-0|20240209145554-0|20240209145558-0
- 3Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1013 · Berichtsvorlage
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Im Ausschuss für Mobilität wird in der Sitzung am 20. Februar 2024 über die aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr berichtet. Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1013 dient der Information der Ausschussmitglieder und ist formal zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Der Sachverhalt wird im Rahmen der Sitzung mündlich erläutert. Aus den bereitgestellten Unterlagen geht hervor, dass die Berichterstattung keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen erfordert; die Vorlage ist somit haushaltsneutral gestaltet. Ein im Rahmen des Verfahrens durchgeführter Klima-Check ergab zudem, dass sich aus den beschriebenen Entwicklungen keine klimarelevanten Auswirkungen ergeben. Die Verantwortung für die Vorlage liegt bei der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel.
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- 4.2Sachstand DeutschlandTicketZur Vorlage · 14/0564 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/0564 befasst sich mit dem Sachstand zum DeutschlandTicket. Hintergrund der Vorlage sind Fragen, die in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 9. Mai 2023 zu verschiedenen Themenbereichen offen geblieben waren.
Im Zentrum der Berichterstattung stehen die Nachfragezahlen zum DeutschlandTicket in den ländlich geprägten Gebieten der Metropole Ruhr sowie des Verbandsgebiets des Regionalverbandes Ruhr. Zudem wird der aktuelle Stand zum DeutschlandTicket Sozial thematisiert. Ein weiterer Bestandteil des Sachstands ist der Fortschritt beim Umbau von Haltestellen zu barrierefreien Anlagen.
Für die Sitzung des Ausschusses am 20. Februar 2024 ist ein mündlicher Bericht durch Vertreter des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) sowie des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine zusätzlichen finanziellen Mittel beansprucht werden und keine klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
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- 4.3Regionale Radwegepflege - Pilotprojekt zur Analyse möglicher zentraler Dienstleistungen durch den RVRZur Vorlage · 14/1409 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) prüft die Fortführung eines Pilotprojekts zur zentralen Übernahme von Dienstleistungen bei der regionalen Radwegepflege. Ziel der Vorlage ist es, zu untersuchen, inwieweit der RVR als Dienstleister für überregional bedeutsame Radwege fungieren kann, unabhängig von der jeweiligen Bauladenverantwortung. Dabei sollen konkrete Pflegevereinbarungen sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte erarbeitet werden.
An dem Projekt beteiligen sich die Städte Bochum, Haltern am See, Kamen, Witten und Duisburg. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Prüfung von Synergieeffekten durch eine zentralisierte Verwaltung der Aufgaben, wie etwa Wegweisung, Verkehrssicherheitskontrollen und die Grundpflege der Infrastruktur. Derzeit erfolgt die Pflege weitgehend dezentral oder über externe Dienstleister, was aufgrund langer Anfahrtswege und aktueller Marktschwankungen als wenig wirtschaftlich eingestuft wird.
Die Ergebnisse des Pilotprojekts basieren auf der Analyse verschiedener Radwegabschnitte, unter anderem im Bereich Witten. Auf Grundlage der ermittelten Kostenschätzungen soll in den kommenden Monaten eine Beratung mit den Projektpartnern über den weiteren Leistungsumfang und die finanzielle Umsetzung erfolgen. Damit sollen langfristig die Qualität der Radwegeinfrastruktur gesichert und die Effizienz der Unterhaltung gesteigert werden.
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- 4.4Regionales Radwegenetz für die Metropole Ruhr Hier: Integration des Freizeitnetzes in das Regionale RadwegenetzZur Vorlage · 14/1428 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, das Regionale Radwegenetz auf Basis der Karte „Gesamtradwegenetz“ als Grundlage für das weitere Vorgehen zu beschließen. Damit soll das bestehende Freizeitradwegenetz in das Regionale Radwegenetz integriert werden. Der dazugehörige Arbeitsbericht zur Integration wird zur Kenntnis genommen.
Ziel dieser Zusammenführung ist es, die bisher getrennten Konzepte für den Alltags- und Freizeitradverkehr in einem einheitlichen Gesamtplan zu vereinen. Durch diese Bündelung sollen redundante Planungsaktivitäten vermieden und die Pflege sowie Unterhaltung des Netzes optimiert werden. Im Rahmen eines Analyseprozesses wurden 53 Fokussierungsbereiche mit einer Gesamtlänge von 138 Kilometern in 34 Kommunen identifiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass Teile der Strecken im Regionalen Radwegenetz weitergeführt, andere parallel beibehalten oder planerisch nicht weiterverfolgt werden. Das daraus resultierende integrierte Gesamtnetz umfasst eine Länge von rund 3.200 Kilometern.
Die Integration dient als Baustein für eine systematisierte Infrastrukturplanung des RVR sowie der beteiligten Kommunen und Kreise. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 4.5Fahrradverleihsystem metropolradruhr Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 14/1451 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/1451 legt den Jahresbericht 2023 für das Fahrradverleihsystem metropolradruhr vor. Der Bericht wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen, den Verkehrsunternehmen sowie dem Betreiberunternehmen Tier erstellt und dient dem Ausschuss für Mobilität zur Kenntnisnahme.
Die Vorlage knüpft an eine Berichterstattung zum Sachstand des Verleihsystems aus dem August 2023 (Drucksache Nr. 14/1140) an. Es ist vorgesehen, den Jahresbericht künftig in einem jährlichen Turnus vorzulegen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Vorlage ist somit haushaltsneutral. Die darin enthaltenen Budgetplanungen für die Jahre 2025 bis 2028 beziehen sich auf den Eigenanteil des Regionalverbands. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 4.6Mobilitätsimpuls.RUHR - Sachstand kommunale BeratungZur Vorlage · 14/1427 · Berichtsvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR wurde dem Ausschuss für Mobilität vorgelegt. Im Rahmen dieses Programms moderiert und koordiniert der Regionalverband Ruhr (RVR) in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen zur Verbesserung des interkommunalen Personennahverkehrs.
Zwischen Oktober und Dezember 2023 haben zwölf kommunale Aufgabenträger – zehn Städte sowie zwei Kreise – den Endbericht zum regionalen Aktionsprogramm 2023 beschlossen. Die Beratungen für die Stadt Dortmund und den Kreis Recklinghausen stehen noch aus und sollen bis Ende Februar 2024 abgeschlossen sein. Die Beschlussvorlagen basierten auf einheitlichen Textbausteinen, die durch lokale Ergänzungen individualisiert wurden; im Falle des Kreises Unna und der Stadt Hamm erfolgten lediglich geringfügiente redaktionelle Anpassungen.
Mit den vorliegenden Beschlüssen binden sich die lokalen Aufgabenträger an das regionale Aktionsprogramm und planen die Überführung der Projekte in ihre bestehenden Nahverkehrspläne. Zudem wurde die Mitwirkung am Programm „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ bestätigt. Auch für externe Aufgabenträger außerhalb der Metropole Ruhr sowie für den Kreis Wesel wurden Beschlussvorlagen zum Programm 2023 erstellt. Die RVR-Verwaltung begleitet die politischen Beratungen der Kommunen auf Anfrage, ein Angebot, das bislang von sieben Aufgabenträgern genutzt wurde. Aus dem Bericht ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 5Anfragen nach RVR-Gesetz
- 6Mitteilungen der Verwaltung
- 7Mitteilungen der Vorsitzenden