2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift über die erste Sitzung des AUKL
- 3Aktuelles
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Beschluss zur Durchführung zweier Interessenbekundungsverfahren (IBV) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR LiegenschaftenZur Vorlage · 15/0266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beabsichtigt, zwei Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung von Vertragspartnern für den Ausbau der Windenergie auf RVR-eigenen Flächen durchzuführen. Ziel der Verfahren ist die Suche nach Partnern für die Planung, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen an zwei spezifischen Standorten: in der Hohen Mark bei Haltern am See sowie am Krägeloher Berg in Breckerfeld.
In Haltern am See umfasst das Vorhaben die Bereiche Has_25 und Has_35, welche das Potenzial für mehrere Anlagen auf Waldflächen bieten. Im Bereich Breckerfeld ist die Errichtung von zwei bis drei Windenergieanlagen auf einer etwa 23 Hektar großen Fläche vorgesehen. Bei der Bewertung der eingegangenen Angebote sollen neben wirtschaftlichen Kriterien auch Konzepte zur regionalen Wertschöpfung sowie Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen berücksichtigt werden.
Zur Durchführung der Verfahren soll ein externer Berater hinzugezogen werden. Die anfallenden Planungs- und Beratungskosten sollen im Falle eines Zuschlags auf den erfolgreichen Bieter übertragen werden, sodass für den RVR keine Kosten entstehen. Das Vorhaben folgt der bereits beschlossenen Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien auf RVR-Liegenschaften und trägt zur Umsetzung der gesetzlichen Windenergieziele bei.
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Hauptdokument|20260513143415-0|20260513143927-0|20260513144317-0|20260513144515-0|20260513144911-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.2Sachstand Entwicklung Wasserwerk Volmarstein in Wetter an der RuhrZur Vorlage · 15/0264 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Entwicklung des Wasserwerks Volmarstein in Wetter an der Ruhr informiert über die aktuelle Situation und die veränderte Strategie des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Aufgrund der Abhängigkeit von einer neuen Ersatzleitung durch die Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen (AVU) wird mit der offiziellen Einreichung des Stilllegungsantrags voraussichtlich erst Anfang 2027 gerechnet.
Die geplante Entwicklung des Geländes zur ökologischen und touristischen Nutzung, die unter anderem einen Pflegestützpunkt von Ruhr Grün vorsieht, wird aufgrund der zeitlichen Verzögerungen sowie unklarer baulicher Rahmenbedingungen vorerst pausiert. Der RVR strebt daher keinen primären Erwerb der Immobilie mehr an. Als Gründe werden neben den noch nicht bezifferbaren Sanierungskosten für die historischen Gebäude auch die Anforderungen im Bereich des Hochwasserschutzes angeführt. Da das Gelände in einem Überschwemmungsgebiet liegt, könnten Anpassungen an der Deintechnik und ein erhöhter Pumpbedarf notwendig sein.
Trotz der Aussetzung des Kaufvorhabens bleibt der RVR als Kooperationspartner für eine mögliche Nachnutzung oder temporäre Pacht verfügbar. Parallel dazu prüft die Verwaltung alternative Standortoptionen entlang der Ruhr und des Ruhrtalradwegs, um die Ziele zur Förderung der grünen Infrastruktur weiterhin verfolgen zu können.
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Beratungsfolge
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.3Sachstand Umweltbildung im Regionalverband RuhrZur Vorlage · 15/0300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die strategische Weiterentwicklung seiner Umweltbildungsangebote. Laut einer vorliegenden Beschlussvorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, ein neues Umweltbildungskonzept für den RVR sowie „RVR Ruhr Grün“ zu erarbeiten. Grundlage hierfür ist eine seit Anfang 2025 durchgeführte Aufarbeitung des Umweltbildungsportfolios, um eine gemeinsame fachliche Basis und eine verbesserte Qualitätssicherung der Angebote zu gewährleisten.
Die künftige Bildungsarbeit soll durch bauliche Maßnahmen an verschiedenen Standorten gestärkt werden. Dazu gehören laufende oder geplante Maßnahmen am Heidhof, am Hof Punsmann, am Haus Ripshorst sowie am NaturForum/Bislicher Insel, die verbesserte Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit schaffen sollen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind verschiedene Projekte im Bereich der Umweltbildung veranschlagt, darunter die „Route der Industrienatur“, ein Umweltportal sowie die Weiterentwicklung des Umweltbildungszentrums Haus Ripshorst. Während für diese Vorhaben Erträge in Höhe von 4.000 Euro vorgesehen sind, werden Sach- und Personalaufwendungen in Höhe von 51.000 Euro beziehungsweise 407.000 Euro veranschlagt. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung über den Haushalt hinaus ist laut der Vorlage nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.4Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der ÖKODATA GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung zur Zustimmung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der ÖKODATA GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die IT-Dienstleistungen der ÖKODATA GmbH künftig als eigenen Bereich innerhalb der AGR mbH zu organisieren und dadurch die Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen zu vereinfachen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt zentrale IT-Dienstleistungen für die Gruppe. Im Zuge der Verschmelzung werden die 29 Mitarbeitenden der Gesellschaft in den TVÖD der AGR mbH überführt, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die Leitung des neuen IT-Bereichs übernehmen soll.
Finanziell führt der Vorgang zu einer Erhöhung der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, was primär auf Anpassungen bei den Vergütungen und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch wegfallende Verwaltungsaufgaben sowie ein einmaliger Buchverlust von 169.000 Euro. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4.5Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermöglichen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zur Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages zu ermächtigen. Die Geschäftsführung erhält zudem die Befugnis, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage der Maßnahme ist ein rückläufiger Bedarf an Personalleasing-Dienstleistungen sowie die Reduzierung von Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der eigenständigen Gesellschaftsstruktur. Durch die Verschmelzung sollen dauerhafte Strukturkosten, etwa für den Jahresabschluss und die Geschäftsbesorgung, in Höhe von jährlich 15.000 Euro eingespart werden. Dabei entsteht ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro.
Aktuell sind drei Mitarbeitende im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse tätig. Eine unbefristete Übernahme dieser Personen in die AGR mbH ist nicht geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die befristeten Verträge laufen spätestens Ende Februar 2027 aus. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, wobei die wirtschaftliche Wirkung auf den 1. Januar 2026 zurückdatieren soll.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 4.6Präsentation des RVR auf den IGA-FlächenZur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 eine Präsentation seiner Tätigkeiten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün. Das vorliegende Konzept sieht die Nutzung von drei sogenannten Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor, um die Leistungen des Verbandes als Planungs- und Umweltverband darzustellen.
In Duisburg soll eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum errichtet werden, wofür Kosten von etwa 250.000 Euro veranschlagt sind. In Gelsenkirchen wird die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren präsentiert, wobei die Finanzierung über den bestehenden Wirtschaftsplan erfolgt. Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen. Dieser Beitrag soll die Entwicklung der Region zur grünen Industrieregion thematisieren und erfordert nach aktuellem Stand Mittel in Höhe von 500.000 Euro, aufgeteilt in konsumtive und investive Anteile.
Die Vorlage sieht zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen sowie außerplanmäßiger Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 vor. Für die laufende Bewirtschaftung und Pflege der Ausstellungsflächen sind darüber hinaus Aufwandsermächtigungen für das Jahr 2027 eingeplant. Alle Beiträge sollen im Corporate Design des Regionalverbandes Ruhr gestaltet werden.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4.7Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH Abschluss einer ParkpflegevereinbarungZur Vorlage · 15/0299 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant eine neue Parkpflegevereinbarung für den Revierpark Wischlingen in Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH und der Stadt Dortmund. Nach der Beendigung des bisherigen Gesellschaftsvertrages zum Jahresende 2023 sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine paritätische Finanzierung der erhöhten Parkpflegekosten vor. Für den Zeitraum von 2026 bis 2028 sollen der Regionalverband und die Stadt Dortmund jeweils einen jährlichen Betrag von 90.000 Euro netto tragen. Nach Ablauf dieser drei Jahre ist eine Evaluation der tatsächlich entstandenen sowie zukünftigen Pflegekosten vorgesehen, um die langfristige Finanzierung festzulegen.
Zudem wird die Genehmigung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Diese Mittel dienen der Behebung festgestellter Mängel, der erstmaligen Neuanlage von Flächen sowie der Rückzahlung von Fördermitteln. Der Regionalverband übernimmt dabei Kosten für die Umsetzung von Förderinhalten und die Rückführung von Mitteln. Darüber hinaus umfasst die Vorlage Mittel zur Beseitigung von Pflegemissständen und Schäden durch Vandalismus. Die Revierpark Wischlingen GmbH übernimmt im Rahmen der Vereinbarung die Verantwortung für die Einhaltung der Zweckbestimmungen der Förderbescheide der Bezirksregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5Anfragen und Mitteilungen
- 5.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Strategie Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 15/0178-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD zur „Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ hat der Regionalverband Ruhr (RVR) Informationen zu Personal- und Sachkosten im Rahmen der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ vorgelegt.
Seit Beginn der Offensive wurden in der zuständigen Organisationseinheit des RVR insgesamt drei neue Stellen geschaffen. Im Jahr 2021 kamen zwei Stellen mit jährlichen Kosten von rund 172.172 Euro hinzu, im Jahr 2023 eine weitere Stelle mit jährlichen Kosten von etwa 78.470 Euro.
Hinsichtlich der Kosten für externe Leistungen gab die Verwaltung an, dass für die Erarbeitung der Strategie zwischen August 2022 und März 2024 ein Auftrag an ein Planungsbüro vergeben wurde, welches eine Agentur als Unterauftragnehmer einbezog. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 235.073,13 Euro. Davon entfielen 109.242 Euro auf den Beteiligungsprozess, Foren sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum von 2022 bis 2023. Separate Gutachten wurden nicht in Auftrag gegeben.
Auf die Frage nach dem Anteil der kommunalen Umlage (RVR-Umlage), der direkt in die Umsetzung der Strategie fließt, teilte der RVR mit, dass dieser Anteil nicht separat erhoben wird.
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Beratungsfolge
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.2Auswirkungen der Strategie Grüne Infrastruktur auf die Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen in der Metropole RuhrZur Vorlage · 15/0270 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 15/0270 eingereicht. Gegenstand der Anfrage sind die Auswirkungen der „Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ auf die Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen in der Region. Die Strategie ist Teil der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und umfasst 27 Handlungsziele zur Umsetzung grüner Infrastruktur.
Die Anfrage thematisiert potenzielle Zielkonflikte zwischen ökologischen Vorgaben und der ökonomischen Flächennutzung. Dabei wird um Auskunft gebeten, wie viele Hektar an bereits im Regionalplan ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen durch die Festlegung als Bestandteil der grünen Infrastruktur für eine industrielle Nutzung blockiert sind. Zudem wird nach einer Einschätzung der Verwaltung gefragt, ob ökologische Auflagen, wie etwa Entsiegelungs- oder Begrünungsvorgaben, das Risiko erhöhen, dass sich Unternehmen außerhalb des Ruhrgebiets ansiedeln.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Planung aktiver Entsiegelungsprogramme auf Flächen, die derzeit wirtschaftlich genutzt werden. Hierzu werden Informationen über den Umfang solcher Maßnahmen sowie die zu erwartenden Kosten pro Hektar angefordert. Die Vorlage ist im Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften zur Beratung vorgesehen.
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.3Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Auswirkungen der Strategie Grüne Infrastruktur auf die Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen in der Metropole RuhrZur Vorlage · 15/0270-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalverwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Auswirkungen der „Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ reagiert. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, inwieweit die Umsetzung ökologischer Ziele die Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen im Ruhrgebiet einschränken könnte.
Die Verwaltung erklärte, dass der Regionalplan Ruhr keine spezifische Gebietstypologie für „Grüne Infrastruktur“ enthält, sondern zwischen Siedlungsraum und Freiraum unterscheidet. Da eine Überlagerung dieser Gebiete ausgeschlossen ist, ergeben sich durch die Integration von Elementen grüner Infrastruktur keine Blockaden für die industrielle Nutzung bereits ausgewiesener Flächen.
Hinsichtlich der Standortpolitik sieht die RVR-Verwaltung kein Risiko, dass Unternehmen aufgrund ökologischer Vorgaben wie Entsiegelungs- oder Begrünungsauflagen aus der Region abwandern. Im Gegenteil wird die grüne Transformation als Standortvorteil bewertet, da sie die Klimaresilienz erhöht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärkt und die Attraktivität für Fachkräfte steigert. Aktuelle Pläne für Entsiegelungsprogramme auf wirtschaftlich genutzten Flächen oder entsprechende Budgetierungen wurden nicht angeführt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.4Anfrage Die Grünen Bürger*innenbeteiligung beim Solarausbau RuhrZur Vorlage · 15/0355 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 15/0355 eingereicht, welche die Bürgerbeteiligung beim Solarausbau in der Region zum Gegenstand hat. Hintergrund ist der Masterplan „Klimaneutrale Metropole Ruhr“, der die regionale Klimaneutralität bis 2045 anstrebt. Da die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Solaranlagen, anders als bei der Windkraft, gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, bittet die Fraktion um eine Prüfung von Möglichkeiten, die Beteiligung auf regionaler Ebene zu vereinfachen und zu unterstützen.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zur Umsetzung. Es wird erfragt, ob ein Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten an Solarprojekten im Ruhrgebiet mit dem Format der „Solarmetropole Ruhr“ verknüpft werden kann. Zudem soll geklärt werden, inwieweit Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei der Vergabe von RVR-eigenen Flächen als Zuschlagskriterien in Ausschreibungen oder Interessensbekundungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird nach Potenzialen für neue Beteiligungsplattformen oder die Gründung einer regionalen Bürgerenergiegenossenschaft gefragt, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen in der Region zu beschleunigen.
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.5Mitteilungen der Verwaltung
- 6Anträge
- 1Genehmigung der Niederschrift über die erste Sitzung des AUKLnicht öffentlich
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 2.1Verkauf des Trainingsbergwerks in Recklinghausen an den Trainingsbergwerk Recklinghausen e.V.nicht öffentlich
- 2.2Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich der Rheinaue Lüttingen in Xanten, Kreis Weselnicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 4Anträgenicht öffentlich