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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 4.1Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22 D 33/24.NE 22 D 261/24.NE 22 D 75/25.NEZur Vorlage · 15/0428 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in drei laufenden Verfahren. Die Verwaltung soll beauftragt werden, gegen die Nichtzulassung der Revision im Rahmen der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 12. Juni 2026 vorzugehen. Betroffen sind die Verfahren 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE sowie 22 D 75/25.NE.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Nichtzulassungsbeschwerden gemäß § 133 VwGO fristgerecht einreicht und diese gegenüber dem OVG Münster begründet. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Planung und Mobilität vorberatend behandelt.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus diesem Vorgang nicht, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Hauptdokument|20260803094243-0|20260803094245-1|20260803094247-2
Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0428 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in drei laufenden Verfahren. Die Verwaltung soll beauftragt werden, gegen die Nichtzulassung der Revision im Rahmen der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 12. Juni 2026 vorzugehen. Betroffen sind die Verfahren 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE sowie 22 D 75/25.NE.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Nichtzulassungsbeschwerden gemäß § 133 VwGO fristgerecht einreicht und diese gegenüber dem OVG Münster begründet. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Planung und Mobilität vorberatend behandelt.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus diesem Vorgang nicht, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Hauptdokument|20260803094243-0|20260803094245-1|20260803094247-2
Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0428 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in drei laufenden Verfahren. Die Verwaltung soll beauftragt werden, gegen die Nichtzulassung der Revision im Rahmen der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 12. Juni 2026 vorzugehen. Betroffen sind die Verfahren 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE sowie 22 D 75/25.NE.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Nichtzulassungsbeschwerden gemäß § 133 VwGO fristgerecht einreicht und diese gegenüber dem OVG Münster begründet. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Planung und Mobilität vorberatend behandelt.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus diesem Vorgang nicht, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Hauptdokument|20260803094243-0|20260803094245-1|20260803094247-2
Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 19.08.2026 · Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.1.1Ersetzungsvorlage Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22 D 33/24.NE 22 D 261/24.NE 22 D 75/25.NEZur Vorlage · 15/0428-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0428-1 des Verbandsausschusses sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Verwaltung beauftragt, gegen die Nichtzulassung der Revision in den Verfahren 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE und 22 D 75/25.NE vorzugehen. Konkret soll gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 12. Juni 2026 fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 133 VwGO eingelegt und begründet werden.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die Auffassung, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft. Hierzu zählen die Zulässigkeit von Vorgaben zur Lesbarkeit handschriftlicher Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die verfassungsrechtliche Beurteilung von Folgen von Verfahrensfehlern sowie die Abgrenzung zwischen Teil- und Gesamtunwirksamkeit von Raumordnungsplänen.
Unabhängig von den rechtlichen Schritten plant die Verwaltung bereits mit der Neuaufstellung des Regionalplans, falls die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rechtskraft erlangen. Ein Aufstellungsbeschluss wird nach aktuellem Stand nicht vor dem dritten Quartal 202
27 erwartet, wobei die vollständige Rechtskraft des neuen Plans voraussichtlich nicht vor 2029 erreicht werden kann. Die Verwaltung strebt dabei eine Kooperation mit den betroffenen Kommunen und Unternehmen an, um die notwendigen Ressourcen für das Verfahren sicherzustellen.
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Hauptdokument|20260803094243-0|20260803094245-1|20260803094247-2
Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
- 4.1.2Ergänzungsantrag zur Drucksache Nr. 15/0428: Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE 22D 261/24. NE 22D 75/25.NEZur Vorlage · 15/0459 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Fraktionsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen wird ein ergänzender Beschluss zur Einleitung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2026 beantragt. Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung beauftragen, neben der Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE und 22D 75/25.NE weitere Schritte zur Sicherung der Regionalplanung einzuleiten.
Die Verwaltung soll die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen für eine mögliche Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr aufnehmen, um der Verbandsversammlung spätestens in der Sitzung am 22. Oktober 2027 einen Aufstellungsbeschluss vorzulegen. Parallel dazu ist zu prüfen, ob durch ergänzende Verfahren, Teil- oder Änderungsverfahren oder die Heilung von Verfahrensmängeln – etwa in den Bereichen Öffentlichkeitsbeteiligung, Datengrundlage, Rohstoffsicherung oder Umweltprüfung – eine schnellere Rechtssicherheit erreicht werden kann. Zudem soll gemeinsam mit der Landesplanungsbehörde untersucht werden, ob ein eigenständiger Teilplan Kies die Rechtssicherheit für den restlichen Regionalplan beschleunigen könnte.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung über den Stand der Rechtsmittel und die weiteren Planungsschritte fortlaufend berichtet. Bei einer Neuaufstellung soll ein transparentes Beteiligungsverfahren mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt werden, um die Mitwirkung der Mitgliedskommunen, der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0459 · Fraktionsantrag▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Fraktionsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen wird ein ergänzender Beschluss zur Einleitung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2026 beantragt. Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung beauftragen, neben der Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE und 22D 75/25.NE weitere Schritte zur Sicherung der Regionalplanung einzuleiten.
Die Verwaltung soll die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen für eine mögliche Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr aufnehmen, um der Verbandsversammlung spätestens in der Sitzung am 22. Oktober 2027 einen Aufstellungsbeschluss vorzulegen. Parallel dazu ist zu prüfen, ob durch ergänzende Verfahren, Teil- oder Änderungsverfahren oder die Heilung von Verfahrensmängeln – etwa in den Bereichen Öffentlichkeitsbeteiligung, Datengrundlage, Rohstoffsicherung oder Umweltprüfung – eine schnellere Rechtssicherheit erreicht werden kann. Zudem soll gemeinsam mit der Landesplanungsbehörde untersucht werden, ob ein eigenständiger Teilplan Kies die Rechtssicherheit für den restlichen Regionalplan beschleunigen könnte.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung über den Stand der Rechtsmittel und die weiteren Planungsschritte fortlaufend berichtet. Bei einer Neuaufstellung soll ein transparentes Beteiligungsverfahren mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt werden, um die Mitwirkung der Mitgliedskommunen, der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
- –Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen Drucksache Nr. 15/0459 zur Verwaltungsdrucksache Nr. 15/0428 Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE, 22D 75/25.NEZur Vorlage · 15/0464 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 15/0464 eingebracht, der als Ergänzung zu einem bestehenden Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in bestimmten Verfahren dient. Der Antrag sieht vor, dass der Fachausschuss und die Verbandsversammlung fortlaufend über den Stand der Beschwerden, die Vorbereitung einer Neuaufstellung des Regionalplans sowie die Prüfung alternativer Verfahren informiert werden. Zudem soll der Verbandsversammlung bei einer Zulassung der Revision der Antrag auf Revision zur Entscheidung vorgelegt werden.
Darüber hinaus fordert der Antrag die Landesregierung auf, die Kritik der Kommunen aus dem Kreis Wesel im Rahmen des Rohstoffmonitorings zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) stärker zu berücksichtigen. Konkret geht es um die Festlegungen zu Versorgungszeiträumen und dem Degressionspfad für die Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies und Sand. Es wird angeregt zu prüfen, ob neben einem Degressionsfaktor auch Belange des Umweltschutzes, der Sicherung landwirtschaftlicher Flächen sowie die Auswirkungen entstehender Wasserflächen stärker in die Berücksichtigung einbezogen werden können. Zudem wird das Landeswirtschaftsministerium gebeten, die Regelung des Degressionspfads per Erlass klarer darzustellen. Die Begründung führt an, dass die Klärung der Berechnungsgrundlagen im LEP eine Voraussetzung für die Neuaufstellung des Regionalplans darstelle. Der Antrag ist haushaltsneutral.
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Zur Vorlage · 15/0464 · Fraktionsantrag▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 15/0464 eingebracht, der als Ergänzung zu einem bestehenden Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in bestimmten Verfahren dient. Der Antrag sieht vor, dass der Fachausschuss und die Verbandsversammlung fortlaufend über den Stand der Beschwerden, die Vorbereitung einer Neuaufstellung des Regionalplans sowie die Prüfung alternativer Verfahren informiert werden. Zudem soll der Verbandsversammlung bei einer Zulassung der Revision der Antrag auf Revision zur Entscheidung vorgelegt werden.
Darüber hinaus fordert der Antrag die Landesregierung auf, die Kritik der Kommunen aus dem Kreis Wesel im Rahmen des Rohstoffmonitorings zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) stärker zu berücksichtigen. Konkret geht es um die Festlegungen zu Versorgungszeiträumen und dem Degressionspfad für die Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies und Sand. Es wird angeregt zu prüfen, ob neben einem Degressionsfaktor auch Belange des Umweltschutzes, der Sicherung landwirtschaftlicher Flächen sowie die Auswirkungen entstehender Wasserflächen stärker in die Berücksichtigung einbezogen werden können. Zudem wird das Landeswirtschaftsministerium gebeten, die Regelung des Degressionspfads per Erlass klarer darzustellen. Die Begründung führt an, dass die Klärung der Berechnungsgrundlagen im LEP eine Voraussetzung für die Neuaufstellung des Regionalplans darstelle. Der Antrag ist haushaltsneutral.
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- 5Fraktionsanträge
- 6Anfragen und Mitteilungen
- 6.1Anfragen
- 6.1.1Stand Verlängerung zur Schüttung von Abfällen auf der Zentraldeponie EmscherbruchZur Vorlage · 15/0461 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 15/0461 befasst sich die Fraktion Die Linke mit dem aktuellen Stand der geplanten Verlängerung der Abfallschüttung auf der Zentraldeponie Emscherbruch. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) beabsichtigt, die Schüttung von Abfällen der Deponieklassen I und II über das ursprünglich angekündigte Ende in den Jahren 2030/2031 hinaus zu verlängern.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die bisherigen Schüttmengen der verschiedenen Deponieklassen, insbesondere in den neuen Schüttfeldern, und setzt diese in Bezug zur Planung eines Schüttendes für 2030/2031 sowie zu einer möglichen Verlängerung. Zudem wird nach der durch Verdichtung erzielten zusätzlichen Kapazität sowie nach der Absicht gefragt, durch eine Verlängerung weitere Kapazitäten für bestimmte Abfallklassen zu gewinnen.
Des Weiteren werden die Folgen einer Einstellung der Schüttung zum geplanten Zeitpunkt für die Region im Hinblick auf das Abfallwirtschaftsgesetz sowie die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der AGR und die Beschäftigten thematisiert, sofern keine Ersatzflächen erschlossen werden. Die Anfrage umfasst zudem die Einschätzung der Regionalplanungsbehörde zur Ausweisung alternativer Deponieflächen außerhalb von Halden. Abschließend wird nach Maßnahmen gefragt, mit denen die AGR der Kritik an ihrer Informationspolitik gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit begegnen und ihre Glaubwürdigkeit wiederherstellen möchte.
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Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0461 · Fraktionsanfrage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 15/0461 befasst sich die Fraktion Die Linke mit dem aktuellen Stand der geplanten Verlängerung der Abfallschüttung auf der Zentraldeponie Emscherbruch. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) beabsichtigt, die Schüttung von Abfällen der Deponieklassen I und II über das ursprünglich angekündigte Ende in den Jahren 2030/2031 hinaus zu verlängern.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die bisherigen Schüttmengen der verschiedenen Deponieklassen, insbesondere in den neuen Schüttfeldern, und setzt diese in Bezug zur Planung eines Schüttendes für 2030/2031 sowie zu einer möglichen Verlängerung. Zudem wird nach der durch Verdichtung erzielten zusätzlichen Kapazität sowie nach der Absicht gefragt, durch eine Verlängerung weitere Kapazitäten für bestimmte Abfallklassen zu gewinnen.
Des Weiteren werden die Folgen einer Einstellung der Schüttung zum geplanten Zeitpunkt für die Region im Hinblick auf das Abfallwirtschaftsgesetz sowie die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der AGR und die Beschäftigten thematisiert, sofern keine Ersatzflächen erschlossen werden. Die Anfrage umfasst zudem die Einschätzung der Regionalplanungsbehörde zur Ausweisung alternativer Deponieflächen außerhalb von Halden. Abschließend wird nach Maßnahmen gefragt, mit denen die AGR der Kritik an ihrer Informationspolitik gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit begegnen und ihre Glaubwürdigkeit wiederherstellen möchte.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 21.08.2026 · Sondersitzung der Verbandsversammlung
- 21.08.2026 · Sondersitzung des Verbandsausschusses
- 6.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 7Fraktionsanträge/Resolutionen
- 8Anfragen und Mitteilungen
- 8.1Anfragen
- 8.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 9Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 9.1Anfragennicht öffentlich
- 9.2Mitteilungennicht öffentlich