Angelegenheiten der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0441 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Vorlage wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 485,3 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 298,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2025 ausgezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300,0 T€, wovon 159,0 T€ auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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