Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0429 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 487.000 Euro ab, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 885.000 Euro darstellt. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Zudem wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 200.000 Euro betrug.
Die Prüfung ergab keine Hinweise gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Bericht weist darauf hin, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit im Vorjahr durch ein Überbrückungsdarlehen von 400.000 Euro aufrechterhalten wurde. Ein zweiter Teilbetrag in gleicher Höhe wurde 2025 planmäßig von der Sozialstiftung Xanten ausgezahlt. Aufgrund der strukturell defizitären Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft auf jährliche Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Euro angewiesen.
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Dokumente
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