Weitere erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellungen in der Kostenstelle "Beteiligungssteuerung"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0486 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Kostenstelle Beteiligungssteuerung vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine Liquiditätshilfe für die Freizeitzentrum Xanten GmbH in Höhe von maximal 225.000 Euro. Diese Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kreis Wesel und die Stadt Xanten anteilig Mittel beisteuern. Hintergrund der Maßnahme ist ein prognostizierter Jahresfehlbetrag der Gesellschaft in Höhe von 1.556.000 Euro sowie ein erwarteter negativer Liquiditätsbestand von 417.000 Euro zum Jahresende 2026, was auf Mindererlöse in der Gastronomie und im Naturbad zurückzuführen ist. Zudem wird die Zustimmung zur Übernahme eines überplanmäßigen Personalkostenbedarfs von 525.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Regelung weiterer Mittelbedarfe bei verschiedenen Beteiligungsgesellschaften. Für die Business Metropole Ruhr GmbH sowie den Revierpark Gysenberg Herne GmbH sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in Höhe von 250.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen. Weitere überplanmäßige Beträge betreffen die Ruhr LIVE GmbH, die Manifesta 16 Ruhr gGmbH und die Kultur Ruhr GmbH. Bei der Freizeitzentrum Xanten GmbH entsteht durch die Vorfinanzierung einer Zuschusserhöhung bis Ende 2026 ein zusätzlicher Budgetbedarf von 300.000 Euro. Die Auswirkungen der Verwaltungsvereinbarung zur Regionalen Kulturstrategie Ruhr auf den Doppelhaushalt 2025/2026 konnten aufgrund des Unterzeichnungszeitpunkts im Januar 2026 noch nicht berücksichtigt werden; ein entsprechender Haushaltsbeschluss für den weiteren Bedarf wird separat eingeholt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260910065332-0
Beratungsfolge
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