9. Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2012 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0560 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0560 des Verbandsausschusses dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßen- und Radwegebau 2012“ für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr. Im Rahmen der Aufgaben des Regionalrates schlägt die Vorlage die Annahme der regionalen Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vor. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Kreise beim Bau verkehrswichtiger Straßen und Radwege, wobei die Mittel aus Kompensationszahlungen des Bundes resultieren.
Die Planung der Maßnahmen erfolgte durch die zuständigen Bezirksregierungen in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Antragstellenden. Ziel der Vorlage ist die Aufnahme von Projekten in das Jahresförderprogramm, die im Jahr 2012 baubar und finanzierbar sind. Für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr wurden insgesamt 26 neue Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 26,7 Millionen Euro eingeplant.
Das gesamte Investitionsvolumen dieser 26 Vorhaben beläuft sich auf etwa 44 Millionen Euro, wovon rund 40,5 Millionen Euro als zuwendungsfähig eingestuft werden. Die Vorlage berücksichtigt die Notwendigkeit einer verlässlichen mittelfristigen Planung für die Kommunen, um die Bereitstellung der erforderlichen Eigenanteile in der Haushaltsplanung zu ermöglichen. Die Bewilligung der Vorhaben ist auf Basis der verfügbaren Mittel im Haushaltsjahr 2012 sowie der entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
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- 2.2Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau; Rückblick auf 2011 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 12/0562 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0562 dient der Unterrichtung des Umweltausschusses des Regionalverbands Ruhr (RVR) über den Rückblick auf das Jahresförderprogramm (JFP) 2011 für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster vorgelegt.
Dem Bericht zufolge standen den Bezirksregierungen im Jahr 2011 ausreichende Finanzmittel zur Verfügung, um alle von der Verbandsversammlung beschlossenen Maßnahmen zu bewilligen. Die Erteilung der Zuwendungsbescheide erfolgte weitgehend planmäßig, wenngleich einzelne Vorhaben aus kommunalen Gründen keine Bewilligungsreife erreichten.
Im Regierungsbezirk Arnsberg wurde ein Vorhaben der Stadt Herne zur Deckenerneuerung der L 657 nach dem Rückzug des Antrags nicht bewilligt. Im Regierungsbezirk Düsseldorf konnten zwei Projekte nicht bewilligt werden: Ein Umbau der Ortsdurchfahrt Voerde im Kreis Wesel scheiterte am fehlenden Baurecht, während ein Alleenradweg in der Stadt Xanten mangels Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde nicht genehmigt wurde. Im Regierungsbezirk Münster wurde die geplante Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes in der Stadt Dorsten nicht bewilligt, da die Maßnahme aus Haushaltsgründen nicht darstellbar war und eine Verschiebung in das mittelfristige Programm beantragt wurde.
Die durch diese nicht bewilligten Vorhaben freigewordenen Finanzmittel wurden zur Erhöhung der Dotierung verbleibender Maßnahmen des JFP 2011, zur Förderung von Fortführungsmaßnahmen aus Vorjahren sowie zur Bewilligung von Kostenerhöhungsanträgen verwendet.
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- 2.3Förderprogramm für den kommunalen Sonder-Radwegebau 2012 (Radverkehrsförderung) hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0558 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0558 des Verbandsausschusses dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Sonder-Radwegebau 2012“. Im Rahmen der Aufgaben des Regionalrates nach dem Landesplanungsgesetz NRW nimmt die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) für das Verbandsgebiet den regionalen Vorschlag zum Jahresförderprogramm 2012 entgegen. Das Programm wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW finanziert und unterstützt Kommunen sowie Kreise bei der Verbesserung der Radverkehrsverhältnisse.
Die Vorlage basiert auf einer gemeinsamen Abstimmung der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Für das RVR-Gebiet wurden insgesamt 15 neue Maßnahmen eingeplant, die ein Investitionsvolumen von rund 0,63 Millionen Euro umfassen. Davon entfallen 465.900 Euro auf die Zuwendungen. Die Gesamtkosten der Vorhaben belaufen sich auf 627.600 Euro, wobei 621.100 Euro als zuwendungsfähig eingestuft wurden.
Neben den baulichen Maßnahmen umfasst das Programm den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS). Die Anlagen 1 bis 3 der Vorlage enthalten die regionalen Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Umsetzung der aufgeführten Vorhaben im Haushaltsjahr 2012 ist durch die verfügbaren Landesmittel sowie die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre sichergestellt.
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- 2.4Förderprogramm für den kommunalen Sonder-Radwegebau (Radverkehrsförderung); Rückblick auf 2011 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 12/0561 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0561 dient der Unterrichtung des Umweltausschusses über den Rückblick auf das Jahresförderprogramm 2011 im Bereich des kommunalen Sonder-Radwegebaus. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster vorgelegt.
Dem Bericht zufolge standen den Bezirksregierungen im Jahr 2011 ausreichende Finanzmittel zur Verfügung, um die von der Verbandsversammlung beschlossenen Maßnahmen zu bewilligen. Während die Erteilung der Zuwendungsbescheide weitgehend planmäßig verlief, erreichten einzelne Vorhaben bis zum Ende des Haushaltsjahres keine Bewilligungsreife.
Im Regierungsbezirk Arnsberg wurde ein Antrag der Stadt Lünen zur Radverkehrswegweisung zurückgezogen, nachdem die Maßnahme in einem parallelen Antrag des Kreises Unna berücksichtigt und bewilligt worden war. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde ein Vorhaben der Stadt Xanten kurzfristig bewilligt, während ein Antrag der Stadt Essen aufgrund unvollständiger Unterlagen nicht bewilligt werden konnte. Ein Vorhaben der Stadt Voerde wurde in eine bereits parallel geförderte Maßnahme integriert. Im Regierungsbezirk Münster konnten alle vorgesehenen Maßnahmen planmäßig bewilligt werden.
Freigewordene Finanzmittel aus dem Jahr 2011 wurden genutzt, um verbleibende Maßnahmen des Förderprogramms 2011 sowie Fortführungsmaßnahmen aus früheren Jahren stärker zu dotieren oder zur Bewilligung von Kostenerhöhungsanträgen einzusetzen. Der Umweltausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 3Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 3.1Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 für die Referate Landschaftsentwicklung/Umwelt und FlächenmanagementZur Vorlage · 12/0516 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0516 befasst sich mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 für die Referate 11 Landschaftsentwicklung/Umwelt sowie 12 Flächenmanagement. Der vorliegende Entwurf dient als Grundlage für die finanzielle Planung der genannten Fachbereiche innerhalb des Bereichs 4 Umwelt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Umweltausschuss dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung eine Empfehlung ausspricht, die Budgetvolumen für die Referate 11 und 12 gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung im Umweltausschuss für die Sitzung am 2. März 2012 vorgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in dem Dokument keine spezifischen Beträge oder Kostenstellen für Aufwendungen, Erträge oder Investitionsauszahlungen für das Jahr 2012 aufgeführt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu jährlichen Folgekosten oder erwarteten Einsparungen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Flächenmanagement hat die Vorlage zur Beratung vorbereitet.
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- 3.2Grüne Hauptstadt EuropasZur Vorlage · 12/0548 · Berichtsvorlage
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Im Umweltausschuss des Regionalverbands Ruhr wurde die Berichtsvorlage 12/0548 zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist ein Memorandum, welches die Bewerbung der Metropole Ruhr als „Grüne Hauptstadt Europas 2015“ behandelt.
Mit der Vorlage wurde der im Dokument dargestellten Vorgehensweise für den Bewerbungsprozess zugestimmt. Die zuständige Fachabteilung legte hierzu die strategischen Schritte dar, um die Metropole Ruhr für diesen Titel zu positionieren. Aus den Unterlagen geht hervor, dass für das beschriebene Vorhaben zum Zeitpunkt der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen verzeichnet wurden. Die Entscheidung über die weitere Umsetzung der Bewerbungsstrategie erfolgt auf Basis der im Memorandum festgelegten Maßnahmen.
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- 3.3Innovation-City; Vortrag Burkhard Drescher
- 3.4Elektromobilität; Vortrag Hendrik Ammoser (TÜV Rheinland)
- 3.5Sachstand Regionales RadwegenetzZur Vorlage · 12/0533 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0533 befasst sich mit dem Sachstand des regionalen Radwegenetzes. Die vorliegende Drucksache wurde am 8. Februar 2012 erstellt und diente als Grundlage für die Beratung im Umweltausschuss.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Information über den aktuellen Entwicklungsstand des genannten Radwegenetzes. Es wurde ein Beschlussvorschlag unterbreitet, wonach der Umweltausschuss den Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit ist keine weiterführende Entscheidung oder ein aktiver Beschluss über Maßnahmen erforderlich.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Erstellung des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Investitionsauszahlungen im Rahmen dieser Vorlage dokumentiert. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung lag bei der zuständigen Fachabteilung im Bereich Umwelt der Regionaldirektion.
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- 3.6Konzeptstudie RadschnellwegZur Vorlage · 12/0531 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0531 befasst sich mit der Umsetzung der Konzeptstudie Radschnellweg Ruhr. In der vorliegenden Drucksache wird vorgeschlagen, dass die zuständigen Ausschüsse die vorliegende Studie zur Kenntnis nehmen.
Konkret sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die Verwaltung mit der Umsetzung der weiteren Arbeitsschritte beauftragt wird. Die Vorlage war für die Sitzungen des Umweltausschusses am 2. März 2012 sowie des Planungsausschusses am 5. März 2012 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in dem Dokument keine Kosten oder Erträge für das laufende Jahr ausgewiesen. Es werden keine finanziellen Belastungen oder Investitionsauszahlungen für den betrachteten Zeitraum aufgeführt. Die Zuständigkeit für die inhaltliche Bearbeitung liegt im Bereich Planung der Route der Industriekultur.
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- 3.7Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Hier: Antrag für das Feld 'WeselGas' - Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde sowie des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 12/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0510 befasst sich mit der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Im Zentrum steht dabei der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß den §§ 6 ff des Bundesberggesetzes für das Feld „WeselGas“. Die Antragsteller für dieses Verfahren sind die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH sowie die PVG Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme zustimmt, die der Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange verfasst hat. Die entsprechende Stellungnahme ist in der Vorlage als Anlage enthalten. Mit der Annahme des Beschlussvorschlags wird die Verwaltung zudem beauftragt, die Stellungnahme an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Die Vorlage durchläuft eine Beratungsfolge über den Umweltausschuss und den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20120209183536|20120202180511|20120209163343|20120214111857|20120202180524
- 3.8Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Hier: Erlaubniserteilung für das Feld 'Donar' und Hinweise zu Stellungnahmen durch Bezirksregierung ArnsbergZur Vorlage · 12/0511 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0511 befasst sich mit der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Im Zentrum der Vorlage steht die Erteilung einer Erlaubnis durch die Bezirksregierung Arnsberg für das Feld „Donar“ sowie die Information über die damit verbundenen Hinweise zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Erteilung dieser Erlaubnis sowie die Hinweise zu den Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge zur Kenntnisnahme in den Umweltausschuss, den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie in die Verbandsversammlung eingestuft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Bearbeitung erfolgte durch das Referat für Staatliche Regionalplanung.
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Hauptdokument|20120202182847|20120202183204|20120209112708|20120209112859
- 3.9Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Hier: Antrag für das Feld 'Falke-South' - Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde sowie des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 12/0512 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0512 befasst sich mit der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Im Zentrum steht der Antrag der BNK Deutschland GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gemäß den §§ 6 ff des Bundesberggesetzes für das Feld „Falke-South“.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange bestätigt. Diese Stellungnahme wurde bereits von der Regionalplanungsbehörde sowie dem Regionalverband erstellt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens weiterzuleiten.
Die Vorlage durchläuft eine Beratungsfolge über den Umweltausschuss, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20120209182402|20120209152626|20120214154532|20120209111308
- 3.10Anträge
- 3.11Anfragen und Mitteilungen
- 1Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 2Grundstücksangelegenheiten 30/11nicht öffentlich
- 3Windenergieanlagen (WEA) auf Halden des RVRnicht öffentlichZur Vorlage · 12/0536 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0536 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Eignung von Halden des Verbandes für die Errichtung von Windenergieanlagen. Gegenstand der Vorlage ist eine referatsübergreifende Einschätzung, die die technische und planerische Eignung dieser Standorte bewertet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese fachübergreifende Einschätzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung wird angewiesen, die Ergebnisse dieser Beurteilung als Grundlage für zukünftige Anfragen und anstehende Planungsaufgaben heranzuziehen. Damit dient die Einschätzung als verbindliche Bewertungsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten im Bereich der Windenergie auf den im Zuständigkeitsbereich des Verbandes liegenden Halden.
Die Vorlage wurde für die Beratung in den relevanten Gremien, darunter der Umweltausschuss, der Planungsausschuss, der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung, zur Kenntnisnahme vorbereitet. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 4Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 5Anträgenicht öffentlich
- 6Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich