22. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung des Planungsausschusses (27.02.2019)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Bergbaustandorte - Grubenwasserkonzept Vortrag: Herr M. Roth, RAG Dt. Steinkohle AG
- 2.1Wohnbaulandentwicklung: Landesinitiative Bauland an der Schiene - Siedlungsentwicklung an Haltepunkten des SPNV Vortrag: Herr T. Lennertz, BEG NRW
- 2.2Resolution des Kreises Wesel 'Nachhaltigkeit beim Kiesabbau'Zur Vorlage · 13/1416 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1416 behandelt die Resolution des Kreises Wesel zum Thema „Nachhaltigkeit beim Kiesabbau“. Der Kreisausschuss des Kreises Wesel hat diese Resolution in seiner Sitzung am 27. Februar 2019 mehrheitlich beschlossen.
Im Rahmen der Vorlage wird dargelegt, dass eine Ausführung dieser Resolution, die auch an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, den Landtagspräsidenten sowie an die Landesumweltministerin und den Landeswirtschaftsminister gerichtet war, am 12. März 2019 an die Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr übermittelt wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Resolution zur Kenntnis nimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder eine Nachveranschlagung von Mitteln durch diesen Vorgang erforderlich. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage für die Beratung in den Gremien des Regionalverbandes Ruhr vorbereitet.
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- 2.3Abgrabungsmonitoring von Nordrhein-Westfalen – Lockergesteine Hier: Monitoringbericht für das Planungsgebiet Regionalverband Ruhr zum 01.01.2019Zur Vorlage · 13/1425 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat den Monitoringbericht über die Abgrabungen von Lockergesteinen im Planungsgebiet zum Stand 1. Januar 2019 zur Kenntnis genommen. Die Daten wurden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen auf Grundlage einer luftbildgestützten Untersuchung erstellt. Ziel der Erhebung ist die Ermittlung der planerisch gesicherten Rohstoffmengen in den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) sowie in weiteren genehmigten Abgrabungen.
Der Bericht weist für verschiedene Rohstoffgruppen unterschiedliche Versorgungszeiträume aus. Während bei Sand eine Reichweite von 30 Jahren ermittelt wurde, liegen die Zeiträume für Kies/Kiessand und präquartären Sand mit 16 beziehungsweise 14 Jahren unter dem im Landesentwicklungsplan NRW festgelegten Zielwert von mindestens 20 Jahren. Für die Gruppe Ton/Schluff wird ein planerisch gesichertes Gesamtvolumen von 42,4 Millionen Kubikmetern ausgewiesen. Die Einhaltung des geforderten Mindestversorgungszeitraums von 10 Jahren ist für alle betrachteten Rohstoffarten gewährleistet.
Die vorliegende Berichtsvorlage basiert auf der Fortführung früherer Auswertungen und zeigt die Entwicklung der Flächeninanspruchnahme durch Rohstoffgewinnung auf. Es entstehen durch die Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 2.4Anträge
- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 2.5.1Bericht über laufende Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Regionaler Diskurs Regionalplan Ruhr und Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr: SachstandsberichteZur Vorlage · 13/1415 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über den aktuellen Sachstand zum Regionalplan Ruhr sowie zum Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr informiert. Das Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr ist nach Ablauf der Eingabefrist am 1. März 2019 abgeschlossen. Die zuständige Fachabteilung erfasst derzeit die eingegangenen Stellungnahmen digital. Bis Mitte April 2019 wurden bereits 4.575 Stellungnahmen im System „Beteiligung online“ hinterlegt, während weitere E-Mails und postalische Unterlagen noch verarbeitet werden. Anonymisierte Auszüge der Stellungnahmen wurden den Fraktionsgeschäftsstellen bereits zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Erfassung erfolgt eine thematische Aufteilung der Inhalte sowie die Erarbeitung von Erwiderungsvorschlägen durch die Verwaltung, wobei eine zweite Beteiligungsphase absehbar ist.
Zum Handlungsprogramm liegen seit Anfang März 2019 rund 50 Stellungnahmen von öffentlichen und privaten Stellen vor, die etwa 300 Hinweise enthalten. Die Rückmeldungen bestätigen grundsätzlich den Prozess sowie die Ergänzung des Regionalplans durch informelle Planungsinstrumente. Es wurden Vorschläge zur Priorisierung von Handlungsansätzen, zur Berücksichtigung von Ressourcen sowie zur Klärung von Überprüfungsverfahren eingereicht. Die Verwaltung erstellt derzeit eine thematische Synopse für die fachliche Abstimmung in den Fachreferaten, die im Zeitraum von Mai bis Juli 2019 stattfinden soll. Eine weitere Befassung der Gremien ist nach der Sommerpause vorgesehen. Für die genannten Vorgänge sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 3.2Anträge
- 3.3Anfragen und Mitteilungen
- 3.3.1Auswirkungen der geplanten LEP-Änderungen auf die Festlegungen des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1418 · Berichtsvorlage
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Die Verwaltung hat in einer Berichtsvorlage die Auswirkungen der geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erläutert. Die Informationen dienen als Antwort auf eine Anfrage der Fraktion CDU im Verbandsausschuss.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Walderhaltung gemäß LEP-Ziel 7.3-1. Hier sind Änderungen am textlichen Ziel 2.7-1 sowie die Rücknahme von Windenergiebereichen in Waldgebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr erforderlich. Dies würde den Wegfall von etwa 1.200 Hektar bedeuten, da für eine Inanspruchnahme von Waldflächen kein Bedarf nachgewiesen werden kann. Zudem erfordern die LEP-Ziele 2-3 Anpassungen der textlichen Ziele 1.3-1 und 1.1-9 im Regionalplanentwurf.
Im Bereich der Rohstoffsicherung gemäß LEP-Ziel 9.2-1 wäre eine räumliche Steuerung durch den Ausschluss von Gebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr mit einer Begründungspflicht verbunden. Eine Ausweitung des Versorgungszeitraums für Lockergesteine wie Kies, Sand und Ton auf 25 Jahre gemäß LEP-Ziel 9.2-2 würde ebenfalls Anpassungen im Planentwurf notwendig machen. Für die Ziele zur Siedlungsentwicklung in Freiräumen sowie für die Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutende Großvorhaben werden keine Auswirkungen auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erwartet.
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- 3.3.2Vorläufige Zeitplanung bei der Aufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1419 · Berichtsvorlage
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Die Verwaltung hat zur Vorlage 13/1419 einen vorläufigen Zeitplan für die Aufstellung des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Dieser dient als Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion. Die Planung geht davon aus, den Aufstellungsbeschluss bis zu den anstehenden Kommunalwahlen fassen zu können, sofern die Arbeitsschritte innerhalb der vorgesehenen Zeiträume abgeschlossen werden.
Die Auswertung von rund 120 Eingaben öffentlicher Stellen sowie etwa 4.600 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ist ein Bestandteil der weiteren Schritte. Die Verarbeitung erfolgt über ein elektronisches Auswertungssystem des Landesbetriebs IT.NRW, um eine fachliche und rechtliche Prüfung zu ermöglichen. Im Zuge dessen müssen private Stellungnahmen für die Mitglieder der Verbandsversammlung anonymisiert werden.
Zudem ist die Einarbeitung von Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) vorgesehen, was eine zweite Offenlage nach sich ziehen kann. Hierfür wird ein Beschluss der Verbandsversammlung bis Ende 2019 benötigt. Der weitere Zeitplan ist zudem von der möglichen Änderung des Landesplanungsgesetzes bezüglich des Meinungsausgleichstermins sowie von der Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik abhängig. Die Verwaltung schlägt vor, den Planungsausschuss monatlich über den Stand der Arbeiten zu informieren oder eine fraktionsübergreifende Kommission einzusetzen.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetz Hier: Ergebnis der kommunalen Befassung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1399 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes (RRWN) in der Metropole Ruhr. Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zu übernehmen, bei dem Stellungnahmen aus den Kommunen und Kreisen ausgewertet wurden. Von den 54 eingegangenen Rückmeldungen befürworteten oder begrüßten die beteiligten lokalen Gebietskörperschaften das Vorhaben weitgehend; eine grundsätzliche Ablehnung wurde nicht verzeichnet. Aus den fachlichen Anmerkungen resultierten 51 Änderungen an der kartografischen Darstellung des Netzes.
Mit dem Beschluss soll das RRWN, bestehend aus Bericht und Karte, als Bedarfsplan für den regionalen Alltagsradverkehr etabliert werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung sowie die Finanzierung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene voranzutreiben und über die Ergebnisse zu berichten. Zudem soll die konkrete Umsetzungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Regionale Mobilität und dem Landesverkehrsministerium erfolgen. Ein dreijährlicher Rhythmus für die Evaluation und Fortschreibung des Netzes ist vorgesehen. Darüber hinaus wird die Vorbereitung von Grundlagen für eine Erweiterung des Netzes im Bereich des Freizeitverkehrs beauftragt.
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- 4.2Radschnellweg Ruhr RS1 Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1406 · Berichtsvorlage
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Der vorliegende Sachstandsbericht zum Radschnellweg Ruhr (RS1) dient der Information des Planungsausschusses über den aktuellen Stand der verschiedenen Abschnitte. In Duisburg bereitet die Stadt derzeit die Ausschreibung für das Projektmanagement vor, wobei ein Baubeginn im ersten Abschnitt für das Jahr 2020 vorgesehen ist. Zudem erfolgt eine technische Bewertung von elf Brückenbauwerken.
In Mülheim an der Ruhr steht die Freigabe des Abschnitts von der Ruhrpromenade bis zur Duisburger Straße kurz bevor. Für die Erweiterung des Bereichs zwischen Essen-Univiertel und dem Hauptbahnhof Mülheim sind Planungsvereinbarungen zwischen Straßen.NRW und dem Regionalverband Ruhr in der Endabstimmung, wobei ein Baubeginn für 2021 angestrebt wird.
In Essen ist für die Brücke über den Berthold-Beitz-Boulevard die Eröffnung für Herbst 2021 geplant. Im Eltingviertel werden technische Untersuchungen zur Machbarkeit durchgeführt, um eine Entscheidung des zuständigen Ausschusses zu ermöglichen. Aufgrund notwendiger Gleisverlegungen im Bereich der Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft ist mit sichtbaren Maßnahmen erst ab 2022 zu rechnen.
In Gelsenkirchen liegt für den ersten Abschnitt Baurecht vor; dort wird während der Errichtung eines Regenrückhaltebeckens durch die Emschergenossenschaft vorübergehend ein schmalerer Radweg genutzt. In Bochum finden derzeit Vermessungsarbeiten statt, wobei der Rat eine neue Tragensuche durch einen externen Gutachter veranlasst hat.
In Dortmund werden die Planungen für die Ortsdurchfahrten von der Stadt durchgeführt, wobei erste bauliche Maßnahmen für Herbst 2019 geplant sind. Es wird angestrebt, im Jahr 2021 mehrere Abschnitte gleichzeitig umzusetzen.
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- 4.3Entwicklung einer EuroVelo der Industriekultur im Rahmen des internationalen NetzwerksZur Vorlage · 13/1424 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung und Beantragung einer EuroVelo-Route der Industriekultur bei der European Cyclists Federation (ECF) einzuleiten. Die Kosten für das Antragsverfahren werden über die Kostenstelle für das nationale und internationale Netzwerk der Route der Industriekultur finanziert. Parallel dazu soll die Verwaltung Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen führen, um eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die Aufbau- und Umsetzungsphase zu etablieren und zu finanzieren. Diese Stelle ist für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren vorgesehen. Über den Fortgang der Gespräche sowie über die weiteren Umsetzungsschritte ist die Verbandsversammlung kontinuierlich in Kenntnis zu setzen.
Die geplante Route basiert auf einer Konzeptstudie, welche die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt hat. Die Linienführung soll entlang des europäischen Kohlebandes verlaufen und eine Gesamtlänge von etwa 3.700 Kilometern erreichen. Die Strecke verbindet Industrieregionen von Süd-Wales und Cornwall über Nordfrankreich, Belgien und das Saarland bis nach Berlin und Oberschlesien in Tschechien. Das Projekt nutzt bestehende Qualitätsradrouten und sieht vor, vorhandene Lücken im Streckennetz zu schließen. Ziel ist eine verbesserte radtouristische Vernetzung sowie die Stärkung des Marketings mit europäischen Partnerregionen im Rahmen der internationalen Netzwerkarbeit.
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- 4.4Forschungsprojekt „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region-Ruhr“ im Rahmen der BMBF-Leitinitiative Zukunftsstadt Hier: SachstandberichtZur Vorlage · 13/1423 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1423 informiert über den Sachstand des Forschungsprojekts „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region-Ruhr“. Das vom Bundesministerium für Bildung und Hochschule finanzierte Vorhaben wird von der Fakultät für Raumplanung der TU Dortmund geleitet. Ziel ist die Entwicklung von Strategien zur Steigerung der Klimaresilienz und der sozial-ökologischen Gerechtigkeit in der Metropole Ruhr auf regionaler, städtischer und quartierbezogener Ebene. Als Praxispartner sind der Regionalverband Ruhr sowie die Städte Bottrop und Dortmund beteiligt.
Die Analyseergebnisse des ersten Forschungsjahres zeigen, dass Herausforderungen durch extreme Wetterereignisse und Fragen der Umweltgerechtigkeit bereits auf verschiedenen Ebenen thematisiert werden. Dennoch wurde ein Handlungsbedarf für eine verbesserte, ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit identifiziert. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung der Aufgaben des Regionalverbandes Ruhr sowie die Entwicklung langfristiger, anpassungsflexibler Strategien angestrebt, die etwa die Siedlungsentwicklung und den Erhalt von Freiräumen integrieren.
In der nächsten Projektphase liegt der Fokus auf der Erarbeitung von Ansätzen zur Optimierung der Zusammenarbeit in den Bereichen grüne Infrastruktur, Wohnungspolitik und am Beispiel des Radschnellwegs RS1. Dabei sollen messbare Ergebnisindikatoren entwickelt werden, um die regionale Anpassungsfähigkeit zu erhöhen. Bis zum Herbst 2019 sind zudem Zukunftswerkstätten mit Akteuren aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft geplant. Für das Projekt sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 4.5Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr - SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1407 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr informiert über den aktuellen Fortschritt des Planungsprozesses. Nach Abschluss der Analysephase liegt der Schwerpunkt derzeit auf der Erarbeitung von Handlungsansätzen. Die Erstellung erfolgt durch ein Gutachterkonsortium in Zusammenarbeit mit Verbandskommunen, regionalen Partnern sowie dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einbindung des fachlichen Arbeitskreises Regionale Mobilität.
Die vorliegenden Entwürfe umfassen 35 Handlungsansätze, die auf sechs Leitbildern basieren. Die thematischen Schwerpunkte reichen von der Verbesserung der überregionalen Anbindung und der Stärkung des Schienenverkehrs, wie etwa des RRX, bis hin zur Schaffung intelligenter Infrastrukturen für autonomes Fahren. Weitere Inhalte betreffen den Ausbau der Verkehrs- und Terminalinfrastruktur auf Schiene und Wasserstraße, die Reduzierung von Lärm und Luftschadstoffen sowie die Förderung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs. Auch die Entwicklung des regionalen Radwegenetzes und die Harmonisierung von Tarifen sind Bestandteile der Planung.
Die Handlungsansätze wurden bereits in Workshops des Arbeitskreises diskutiert, wobei fachliche Hinweise in die weitere Bearbeitung einfließen. Die nächste Phase umfasst die Erarbeitung konkreter Projektsteckbriefe. Der Entwurf des Endberichtes soll voraussichtlich im Herbst 2019 den Gremien vorgelegt werden, worauf eine Beteiligung der Kommunen und Verbände folgen soll. Eine abschließende Einbringung in die RVR-Gremien ist für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Die Durchführung des Vorhabens ist haushaltsneutral gestaltet.
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- 4.6Auf dem Weg zu einem Freizeit-/Tourismuskonzept Metropole Ruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung plant die Weiterentwicklung eines Freizeit- und Tourismuskonzeptes für die Metropole Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung in Kooperation mit der Regionalen Tourismusgesellschaft (RTG) eine Analyse sowie eine Bestandskategorisierung öffentlicher und privater Einrichtungen durchführt. Ziel ist es, die Bedeutung dieser Angebote zu erfassen und eine Datenbank als Grundlage für ein regelmäßiges Monitoring zu erstellen.
Im Rahmen dieses Prozesses soll eine Online-Befragung zu rund 20 Themenfeldern mit über 200 Einrichtungen durchgeführt werden, wobei Indikatoren wie Besucherzahlen und Zielgruppen ausgewertet werden. Die Kosten für diesen Arbeitsschritt werden auf etwa 168.000 Euro geschätzt, der Zeitraum umfasst die Jahre 2019 und 2020. Zudem sollen laufende regionale Planungen, wie etwa die Internationale Gartenbauausstellung (IGA) 2027, in die Untersuchung einbezogen werden.
Auf Grundlage der Analyseergebnisse sollen Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, die unter anderem Leitbilder für die zukünftige Gestaltung des touristischen Angebots enthalten. Für diesen zweiten Schritt sind Kosten von etwa 107.000 Euro vorgesehen, was auch eine befristete personelle Verstärkung umfasst. Zur fachlichen Begleitung soll ein Fachbeirat aus bis zu zwölf externen Expertinnen und Experten eingesetzt werden. Die politische Begleitung durch Mitglieder des Aufsichtsrates der RTG ist ebenfalls Bestandteil des Vorhabens.
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- 4.7Anträge
- 4.8Anfragen und Mitteilungen
- 4.8.1Entwicklung der Verbandsgrünflächen hier: Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Die Linke vom 31.01.2019Zur Vorlage · 13/1357-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Entwicklung der Verbandsgrünflächen in der Metropole Ruhr reagiert. In den vergangenen zehn Jahren vergrößerte sich der Bestand an überörtlich bedeutsamen Grünflächen um 851 Hektar auf insgesamt 270.432 Hektar, was etwa 61,1 % der Fläche der Metropole Ruhr entspricht. Zu den Neuaufnahmen zählen insbesondere Bereiche entlang des Ost-West-Grünzuges sowie Wasserflächen von Ruhr, Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal. Derzeit wird die gesamte Flächenkulisse überarbeitet, wobei durch geänderte Flächennutzungspläne sowohl weitere Flächen aufgenommen als auch bestehende aus dem Verzeichnis herausgenommen werden können.
Die Aktualisierung des Verzeichnisses basiert auf dem Entwurf des Freiraumkonzepts Metropoleruhr und nutzt digitale Arbeitstechniken zur Flächenabgrenzung. Die endgültige Festlegung der neuen Grenzen erfolgt nach Abstimmung mit den Kommunen durch die Verbandsversammlung. Obwohl die Verbandsgrünflächen nicht unmittelbar mit den planerischen Bereichen des Regionalplans gleichzusetzen sind, werden sie durch Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie als regionale Grünzüge abgesichert. Bei Bauleitplanungen, welche die Flächen berühren, sind die Kommunen verpflichtet, den Regionalverband Ruhr als Träger öffentlicher Belange einzubeziehen. Eine Löschung von Flächen aus dem Verzeichnis erfolgt erst nach Abschluss der entsprechenden Flächennutzungsplan-Verfahren und einem Beschluss der Verbandsversammlung.
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- 4.8.2Anfrage der SPD-Fraktion Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept – AnalyseberichtZur Vorlage · 13/1432 · Fraktionsanfrage
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Mit der Drucksache 13/1432 hat die SPD-Fraktion eine Fraktionsanfrage zum Thema „Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept – Analysebericht“ vorgelegt. In dem am 25. April 2019 eingereichten Dokument wird um die Beantwortung der beiliegenden Fragen gebeten.
Die Vorlage ist für den Planungsausschuss bestimmt und steht auf der Tagesordnung der Sitzung am 22. Mai 2019 mit dem Status „zur Kenntnis“. Damit soll dem Ausschuss die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Inhalte des Analyseberichts zum regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept zu informieren. Die Anfrage zielt darauf ab, Auskünfte zu den im Anhang aufgeführten Fragestellungen zu erhalten, um eine Grundlage für die parlamentarische Information über den Stand der Mobilitätsplanung zu schaffen.
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- 4.8.3Anfrage der SPD-Fraktion Anbindung Dortmund Airport und ECO PORTZur Vorlage · 13/1433 · Fraktionsanfrage
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Mit der Drucksache Nummer 13/1433 hat die SPD-Fraktion eine Fraktionsanfrage eingereicht, die sich mit der Anbindung des Dortmund Airports und des ECO PORT befasst. Die Vorlage war für die Sitzung des Planungsausschusses am 22. Mai 2019 auf der Tagesordnung gesetzt, wobei der Beratungsstatus zur Kenntnisnahme festlegte.
Inhaltlich ersucht die Fraktion um die Beantwortung der in der Anfrage enthaltenen Fragen. Der Fokus der parlamentarischen Anfrage liegt auf der infrastrukturellen Anbindung zwischen dem Flughafen Dortmund und dem Wirtschaftsgebiet ECO PORT. Die zuständigen Stellen werden durch dieses Schreiben aufgefordert, zu den beigefügten Fragestellungen Stellung zu nehmen. Die Vorlage dient somit der Informationsbeschaffung innerhalb des Gremiums über die Verbindungsmöglichkeiten zwischen diesen beiden Standorten.
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- 4.8.4Anfrage der SPD-Fraktion Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept - E-ScooterZur Vorlage · 13/1450 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 13/1450 hat die SPD-Fraktion eine Fraktionsanfrage zum regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept vorgelegt, wobei der Fokus auf dem Bereich der E-Scooter liegt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Planungsausschusses am 22. Mai 2019 sowie für die Sitzung des Verbandsausschusses am 17. Juni 2019 zur Kenntnisnahme in die Beratungsfolge aufgenommen.
Der Verbandsausschuss übernimmt dabei die Federführung für das Verfahren. Die Anfrage der Fraktion zielt auf eine Beantwortung der im Dokument enthaltenen Fragen zum regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept ab. Die Drucksache ist als öffentliche Vorlage klassifiziert. Damit wird die Erarbeitung von Informationen zur Einordnung von E-Scootern in das regionale Mobilitätskonzept angestrebt.
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- 4.8.5Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange
- 4.8.6Bericht zur zentralen Baustellenkonferenz für NRW