25. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 24. Sitzung des Planungsausschusses vom 20.11.2019
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Vortrag: Bergbaustandorte - Grubenwasserkonzept Herr Roth, RAG
- 2.2Aufhebung des Piktogramms „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Ehemaliges Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 13/1643 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg im Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Kern der Beschlussvorlage ist der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der Nutzungsbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ im Gebiet der Stadt Dortmund.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen. Dabei sollen nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückgewiesen werden. Die Vorlage hält zudem fest, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Die Regionalplanungsbehörde soll beauftragt werden, die 6. Änderung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Maßnahme keine Auswirkungen auf den Haushalt; eine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist nicht erforderlich.
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Hauptdokument|20200122140240-0|20200123091439-0|20200123091557-0|20200123091603-0
- 2.3Aufhebung der Zweckbindung und des Piktogramms für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (ehemaliges Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 13/1644 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist ein Gebiet in der Stadt Castrop-Rauxel, das für gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgesehen ist. Mit der geplanten Änderung sollen die Zweckbindung sowie das Piktogramm für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in diesem Bereich aufgehoben werden.
Im Rahmen des Verfahrens nimmt die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis. Nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken sollen zurückgewiesen werden. Aus der Öffentlichkeit sind zu diesem Vorgang keine Stellungnahmen eingegangen. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die 14. Änderung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Die Vorlage, die im Verbandsausschuss vorberaten wurde, hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich.
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Hauptdokument|20200122140506-0|20200123091656-0|20200123091703-0|20200123091707-0
- 2.4Erarbeitungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl: Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Rahmen eines FlächentauschsZur Vorlage · 13/1645 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Erarbeitung der 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl beschließen. Gegenstand dieses Erarbeitungsbeschlusses ist die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Rahmen eines Flächentausches.
Das Verfahren zur Umsetzung dieser Planänderung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Im Zuge des Prozesses werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Privatpersonen beteiligt. Diesen wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Parallel dazu findet eine einmonatige öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung beim Kreis Recklinghausen und beim Regionalverband Ruhr statt, wodurch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird.
Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen aus dem Haushalt erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral gestaltet ist.
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Hauptdokument|20200127085210-0|20200127085210-1|20200127085210-2|20200127085212-3
- 2.513. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, Änderung der textlichen Festlegung 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben (newPark) - AufstellungbeschlussZur Vorlage · 13/1652 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1652 ist die Änderung der textlichen Festlegung 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben im Bereich newPark.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Aufstellung dieser Änderung gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetze Nordrhein-Westfalen vor. Die Verbandsversammlung soll dabei den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis nehmen und die nicht ausgeglichenen Anregungen sowie Bedenken zurückweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu diesem Vorgang eingegangen sind.
Nach dem Beschluss ist die Regionalplanungsbehörde angewiesen, die aufgestellte Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für den Haushalt ergeben sich durch diese Maßnahme keine Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Vorlage wurde durch die zuständige Fachabteilung zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|20200122142959-0|20200123105133-0|20200122143000-2|20200122144453-0
- 2.6Änderungsverfahren 35 E (Pferdebahnstraße / Berthold-Beitz-Boulevard - ESSEN 51) des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 13/1653 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über das Änderungsverfahren 35 E des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP), welches die Bereiche Pferdebahnstraße und Berthold-Beitz-Boulevard in Essen umfasst. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Der Vorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 16. Januar 2020 anschließt. Die Regionalplanungsbehörde hat in dieser Stellungnahme bereits die Aussicht gegeben, das Einvernehmen zu erteilen, da die geplante Änderung des RFNP im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen erfordert nach den gesetzlichen Vorgaben eine Willensübereinstimmung zwischen der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr und dem Regionalverband Ruhr. Durch die Zustimmung des Regionalverbands wird das Einvernehmen für das vorliegende Verfahren hergestellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20200207123327-2|20200207123327-3|20200207123327-4|20200207123330-5|20200207123331-6|20200207123327-0|20200207123327-1
- 2.7Anträge
- 2.8Anfragen und Mitteilungen
- 2.8.1Bericht über laufende Verfahren: RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Zeitplan für die Umsetzung der Aufträge der Beratung in den GremienZur Vorlage · 13/1664 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt Informationen zum Zeitplan für die Umsetzung von Aufträgen aus Gremienberatungen sowie zu den daraus resultierenden personellen Bedarfen vor. Dies erfolgt als Reaktion auf einen vorangegangenen Beschluss zur Vorlage eines entsprechenden Zeitplans.
Für den Regionalplan Ruhr wird derzeit ein Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte erarbeitet, der der Verbandsversammlung zeitnah vorgelegt werden soll. Die geplanten Daten für die Aufstellungsbeschlüsse der laufenden Regionalplanänderungsverfahren sind in einer tabellarischen Anlage enthalten.
Hinsichtlich des sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ wird eine Veröffentlichung in den Amtsblättern für Ende Februar oder Anfang März angestrebt. Die Fassung des Erarbeitungsbeschlusses ist für Juni 2020 vorgesehen, worauf ein Beteiligungsverfahren folgen soll. Über die Durchführung einer Erörterung wird nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen entschieden.
Zur personellen Situation in der Verwaltung wird mitgeteilt, dass Mitarbeiter des Referats für staatliche Regionalplanung die verschiedenen Verfahren betreuen. Während einzelne Mitarbeiter die laufenden Planänderungsverfahren und den sachlichen Teilplan bearbeiten, sind alle 14 Mitarbeitenden des Referats an der Auswertung der Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr beteiligt. Zudem stehen Stellenausschreibungen für drei zusätzliche Planerstellen bevor; eine Stelle für Verkehrsplanung wird ab März neu besetzt, während eine weitere Stelle entfristet wurde.
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- 3.2Anträge
- 3.3Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Jahresbericht 2019 und 10-jähriges Jubiläum in 2020Zur Vorlage · 13/1660 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Berichtsvolage 13/1660 behandelt den Jahresbericht 2019 sowie das zehnjährige Bestehen des Fahrradverleihsystems metropolradruhr. Das System ist seit 2010 in zehn Städten der Metropole Ruhr im Einsatz. Im Jahr 2019 wurden rund 2.000 Fahrräder über 630.000 Mal ausgeliehen, was einer Steigerung von etwa 37 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Erneuerung der Fahrzeugflotte wird fortgesetzt, und in einigen Städten werden Free-Floating-Zonen eingeführt, die das Abstellen der Räder außerhalb fester Stationen ermöglichen.
Anlässlich des Jubiläums planen der Regionalverband Ruhr (RVR) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am 18. Mai 2020 eine Veranstaltung im Erich-Brost-Pavillon auf der Zeche Zollverein in Essen. Ziel ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten des Systems aufzuzeigen und neue Partner zu gewinnen. Eingeladen sind unter anderem Vertreter der Kommunalverwaltungen, Fraktionsvorsitzende des Ruhrparlaments sowie Verkehrsunternehmen und Hochschulen. Im Rahmen eines Modellprojekts zur regionalen Mobilitätsentwicklung wird die räumliche und angebotsseitige Erweiterung des Systems thematisiert. Zur Unterstützung dieser Vorhaben auf Landesebene soll ein gemeinsames Schreiben der Verwaltungsspitzen an den Landesverkehrsminister vorbereitet werden. Die Kosten für die Jubiläumsveranstaltung belaufen sich auf etwa 13.000 Euro, wobei die Kosten zu gleichen Teilen zwischen dem RVR und dem VRR getragen werden.
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- 4.2Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1667 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr gibt Auskunft über den aktuellen Stand der zweiten Stufe des Endberichts. Im Rahmen dieses Prozesses fanden zwischen Dezember 2019 und Januar 2020 drei Regionalkonferenzen in Wesel, Unna und Recklinghausen statt. An diesen Veranstaltungen nahmen jeweils etwa 60 Personen aus Politik und Verwaltung teil. Die Diskussionen behandelten unter anderem die Notwendigkeit quantifizierbarer Ziele auf der Leitbildebene, Verantwortlichkeiten für die Umsetzung von Modellprojekten sowie den Bezug zur Ruhrkonferenz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Parallel dazu läuft ein Beteiligungsverfahren, bei dem Kommunen, Kreise und Verbände eingeladen wurden, Anregungen zum Entwurf des Endberichts bis zum 29. Mai 2020 einzureichen. Die Verwaltung stellte den beteiligten Gremien hierfür eine Mustervorlage sowie einen Musterbeschlussvorschlag zur Verfügung. Eine weitere Informationsveranstaltung für Vertreter der Wirtschaftsverbände ist für März 2020 vorgesehen. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Auswertung der eingegangenen Hinweise erfolgen, wobei die Ergebnisse voraussichtlich im September 2020 den politischen Gremien des Regionalverbands Ruhr zur Beratung vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus diesem Bericht nicht.
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- 4.3Radschnellwege in der Metropole Ruhr, hier: SachstandZur Vorlage · 13/1657 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Radschnellwege in der Metropole Ruhr erläutert die aktuellen Planungs- und Bauphasen der Projekte. Für den Radschnellweg RS1 in Duisburg wird derzeit die Ausschreibung für die Objektplanung in drei Losen vorbereitet, wobei auch technische Abstimmungen mit der Deutschen Bahn bezüglich der Brückenlösungen laufen. In Mülheim an der Ruhr befindet sich ein Bebauungsplan in Aufstellung, wobei Sanierungsarbeiten an einer denkmalgeschützten Stützwand notwendig sind. Für den Abschnitt zwischen Mülkreis und Essen haben die Vorbereitungen für eine Brückenkonstruktion bereits begonnen.
In Essen wurde im Eltingviertel eine Planvariante beschlossen, deren Bebauungsplanverfahren etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen wird; zudem ist die Verlegung eines Gleisanschlusses geplant. In Gelsenkirchen ist der Baubeginn für einen 2,8 Kilometer langen Abschnitt für das Frühjahr 2020 vorgesehen, wobei die Kosten auf etwa 7,2 Millionen Euro geschätzt werden. Für Bochum und Dortmund sind ebenfalls Planungsfortschritte sowie Beschlüsse zum Ausbau erster Bauabschnitte dokumentiert. Im Kreis Unna ist aufgrund von Umweltverträglichkeitsprüfungen und umfangreichem Grunderwerb ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
In Hamm stehen Vermessungsarbeiten sowie die Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an. Bezüglich des Radschnellwegs RS MR wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie an das Verkehrsministerium übergeben, und in Essen wurde eine neue Wegverbindung freigegeben. Zudem finden Abstimmungen zwischen den Kommunen Bottrop und Gladbeck mit den zuständigen Behörden zur weiteren Umsetzung von Radvorrangrouten statt.
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- 4.4WALDband - SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1655 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht sowie der Statusbericht zum Projekt WALDband für den Stand Februar 2020 wurden in den zuständigen Gremien zur Kenntnis genommen. Das Projekt befindet sich nach der Phase der Förderakquise aktuell in der Umsetzung seiner 16 Teilprojekte. Ein wesentlicher Bestandteil ist das regionaltouristische Konzept für den Naturpark Hohe Mark, welches als Grundlage für weitere Maßnahmen dient.
Dieses Konzept umfasst die touristischen Leitprodukte Hohe Mark Steig, Hohe Mark Radroute und die Hohe Mark Erlebnisräume. Während die Umsetzung des Steigs durch RVR Ruhr Grün und der Radroute durch den Naturpark Hohe Mark erfolgt, werden die Erlebnisräume gemeinsam von beiden Institutionen entwickelt. Dabei liegt der Fokus zunächst auf zwei Pilotgebieten: dem Raum Dülmen/Reken sowie dem Raum Bottrop/Kirchheller Heide.
Die Bearbeitung des Erlebnisraumes Kirchheller Heide begann Mitte 2019 mit dem Ziel, naturtouristische Attraktionen, Infrastrukturen und Serviceangebote zu verknüpfen. In die entsprechende Arbeitsgruppe sind neben der Verwaltung und dem Naturpark Hohe Mark auch die Städte Bottrop und Oberhausen, der Landesbetrieb Wald + Holz NRW sowie die Biologische Station westliches Ruhrgebiet eingebunden. Ein Maßnahmenkatalog wird derzeit vorbereitet, wobei ein Zwischenbericht für das dritte Quartal 2020 erwartet wird. Für die Umsetzung sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 4.5Fortführung Luftbildkooperation Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 13/1673 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat der Empfehlung des Planungsausschusses zugestimmt, ein Übernahmekonzept für die Luftbildbefliegungen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vorzubereiten. Damit soll die Fortführung der Luftbildkooperation im Rahmen des Geonetwerks Metropole Ruhr vorbereitet werden.
Die Kooperation wurde 2017 zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen der Metropole Ruhr initiiert, um Anforderungen an das Bildmaterial sowie die Befliegungszeiträume abzustimmen und Kosten durch gemeinsame Ausschreibungen zu senken. Nachdem die Befliegungen in den Jahren 2018 und 2019 die gesetzten Ansprüche erfüllten, empfahl eine externe Evaluation die Weiterführung der Kooperation unter der Federführung des RVR. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zudem zugesagt, sich finanziell an der Kooperation zu beteiligen und das Material in seine turnusmäßigen Befliegungen zu integrieren.
Um Planungssicherheit für die Haushaltsaufstellung nach 2021 zu gewährleisten, soll nun ein Konzept zur Integration der Luftbildbefliegungen in den Aufgabenbereich des RVR erarbeitet werden. Die zuständige Fachabteilung wird hierzu in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Geonetwerks die Vorbereitung eines Übernahmekonzepts übernehmen, welches anschließend den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als haushaltsneutral dargestellt.
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- 4.6Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/1676 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über das neue Liegenschaftskonzept entscheiden und die Verwaltung mit dessen Anwendung beauftragen. Die Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Beschluss aus dem Haushalt 2019, der die Erstellung eines Konzepts für die Liegenschaften des Verbandes vorsah.
Die zuständige Fachabteilung hat hierfür die liegenschaftsbezogenen Handlungsfelder in einem Entwurf strukturiert. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses wurden die Ziele des Konzepts verschiedenen internen Referaten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün und den Beteiligungs- oder Tochtergesellschaften vorgestellt. Die inhaltlichen Diskussionen konzentrierten sich dabei schwerpunktmäßig auf die Themenbereiche Landwirtschaft, Freizeit, Tourismus sowie Klima. Nach einer Beratung in der Verbandskonferenz wurden zudem letzte Anpassungen in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer vorgenommen.
Für den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine überplanmäßige Mittelbereitstellung. Mögliche finanzielle Folgen, die sich aus der konkreten Umsetzung des Liegenschaftskonzepts ergeben könnten, werden im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt.
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- 4.7Anträge
- 4.8Anfragen und Mitteilungen
- 4.8.1Sachstand regionales RadwegenetzZur Vorlage · 13/1659 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage den aktuellen Sachstand zum regionalen Radwegenetz angefragt. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2019 zur Entwicklung dieses Netzes. Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung sowie über die Finanzierung des Vorhabens. Dabei wird nach der Erwartung von Fördermitteln auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene gefragt.
Zudem befasst sich die Anfrage mit den personellen und finanziellen Kapazitäten innerhalb der Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) für das regionale Radwegenetz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, inwieweit die zwischen 2020 und 2023 erhöhten Bundesmittel für den Radverkehr in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro für die Realisierung des regionalen Netzes genutzt werden können. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, Fördermöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen aufzulisten, wobei ein besonderer Fokus auf der Infrastruktur für Radschnellverbindungen liegt.
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- 4.8.2Weiterentwicklung Regionales Radwegenetz: Radhauptverbindung Neukirchen-Vluyn – Kamp-LintfortZur Vorlage · 13/1688 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR) hat eine Fraktionsanfrage zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes eingereicht. Im Fokus der Anfrage steht die geplante Radhauptverbindung zwischen den Kommunen Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort, die im Entwurf zum regionalen Radwegenetz vorgesehen ist. Ziel des RVR-Radwegekonzepts ist es, das bestehende Netzwerk für die tägliche Mobilität in der Metropole Ruhr umzubauen und zu erweitern.
Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, zu verschiedenen Punkten der Planung schriftlich Stellung zu beziehen. Erfragt wird der aktuelle Planungsstand für die Strecke zwischen Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort sowie die Bestätigung, ob der Ausbau wie im Entwurf geplant als Radhauptverbindung realisiert wird. In diesem Zusammenhang werden Informationen zum Beginn der konkreten Umsetzungsphase sowie zum voraussichtlichen Zeitpunkt der vollständigen Realisierung des Ausbaus benötigt.
Die Verwaltung wurde gebeten, die Antworten bis zur Sitzung des Verbandsausschusses am 16. März 2020 oder spätestens bis zur Verbandsversammlung am 27. März 2020 vorzulegen.
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- 4.8.3RS1 - kilometergenauer SachstandZur Vorlage · 13/1697 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der Piratenpartei hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 13/1697) um eine detaillierte Auskunft zum aktuellen Sachstand des Radwegprojekts RS1 gebeten. Ergänzend zu den bereits vorliegenden Berichten fordert die Fraktion eine kilometergenaue Aufstellung der insgesamt 101 Kilometer langen geplanten Strecke.
Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zum Baufortschritt: Es soll ermittelt werden, welche Abschnitte des RS1 bereits fertiggestellt und voll nutzbar sind, an wie vielen Kilometern derzeit gebaut wird und welche Teilstücke aufgrund von Hindernissen noch nicht realisiert werden können. Für Letzteres bittet die Fraktion um eine Zusammenfassung der entsprechenden Gründe.
Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, fordert die Fraktion zudem die Erstellung einer tabellarischen Auflistung der verschiedenen Teilabschnitte. Diese Tabelle soll den jeweiligen Start- und Endpunkt der Lokalitäten sowie die Kilometerangaben enthalten und den aktuellen Status – etwa „fertig“, „in Bau“ oder „Gesprächsbedarf mit Kommune“ – ausweisen. Die Fraktion regt an, eine solche aktualisierte Übersicht künftig standardmäßig jedem Sachstandsbericht zum RS1 beizufügen.
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- 4.8.4Bericht über laufende Verfahren: RVR als Träger öffentlicher Belange