3. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 02. Sitzung des Planungsaussschusses (26.05.2021)
- 1.3Bestellung des stellvertr. Schriftführers für den Planungsausschuss
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Städtebauförderung hier: Bericht zur Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes 2021 und der Sofortprogramme 'Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021' und 'Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021'Zur Vorlage · 14/0259 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 14/0259 dient als Berichtsvorlage für die Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes Ruhr am 8. September 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Information über die Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes 2021 sowie zweier spezifischer Sofortprogramme im Land Nordrhein-Westfalen.
Der Bericht behandelt neben dem Städtebauförderprogramm 2021 (STEP 2021) insbesondere den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ und das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021“. Die Vorlage wurde gemeinschaftlich von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Die Drucksache enthält neben textlichen Erläuterungen zu den Programmen verschiedene Übersichten zur Veröffentlichung der jeweiligen Fördermaßnahmen. Der Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss sieht vor, den Bericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen vorgelegt.
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Hauptdokument|20210803132250-0|20210803132252-0|20210803132255-0|20210803132258-0
- 2.2Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur zweiten BeteiligungZur Vorlage · 14/0249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Durchführung einer zweiten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr beschlossen. Nachdem im Rahmen der ersten Beteiligung rund 5.000 Stellungnahmen eingegangen waren, hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf sowie die Begründung und den Umweltbericht überarbeitet. Diese Änderungen resultieren aus der Auswertung der eingegangenen Anregungen, redaktionellen Überarbeitungen sowie der Anpassung an die aktuellen Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW.
Die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen dieser zweiten Phase beschränkt sich auf die geänderten Teile des Planentwurfs und des Umweltberichts, während zur geänderten Begründung in vollem Umfang Stellung genommen werden kann. Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr, die Begründung und der Umweltbericht werden für die Dauer von drei Monaten öffentlich ausgelegt. Während beim Regionalverband Ruhr eine Druckfassung bereitgestellt wird, erfolgt die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten ausschließlich elektronisch. Die Unterlagen sind zudem auf den Internetseiten der Regionalplanungsbehörde einsehbar. Über Ort und Dauer der Auslegung werden die zuständigen Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie die Öffentlichkeit über die Amtsblätter informiert.
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Hauptdokument|20210713142157-0|20210713142203-0|20210713142209-0|20210713142212-0|20210713142218-0|20210713142230-0|20210713142237-0|20210713142243-0|20210713142306-0|20210713142309-0|20210713142019-0|20210713142321-0|20210713142325-0|20210713142330-0|20210713142347-0|20210713142350-0|20210713142358-0|20210713142403-0|20210713142407-0|20210713142411-0|20210713142415-0|20210720140621-0|20210713142419-0|20210713142423-0|20210713142430-0|20210713151440-0|20210804085512-0|20210804090140-0|20210804090335-0|20210720140444-0|20210804083516-0|20210720144452-0|20210713142038-0|20210727110942-0|20210713142047-0|20210713142051-0|20210713142118-0|20210713142146-0|20210713142154-0
- 2.3Aufstellungsbeschluss zur 90. Änderung des Regionalplanes GEP 99: Änderung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit Güterumschlaghafen in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie Änderung eines Schienenweges auf dem Gebiet der Stadt Duisburg (Alt-Homberg)Zur Vorlage · 14/0247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ein Gebiet in Duisburg-Alt-Homberg, das bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie einen Güterumschlaghafen ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwandeln. Zudem ist eine Änderung eines Schienenweges auf dem Stadtgebiet von Duislag vorgesehen.
Hintergrund der Änderung ist ein Antrag der Stadt Duisburg, um die städtebauliche Umstrukturierung brachliegender Gewerbeflächen und ungenutzter Bahnflächen zu ermöglichen. Die Planung sieht vor, das Quartier am Rhein als gemischte Baufläche sowie als Wohn- und Grünfläche neu zu ordnen. Eine durchgeführte Vorprüfung ergab, dass die Änderung keine erheblichen zusätzlichen Umweltauswirkungen zur Folge hat, weshalb kein Umweltbericht erstellt werden muss.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten. Die entsprechenden Entwürfe und Begründungen werden im Rahmen des Verfahrens für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können elektronisch in Duisburg sowie in Druckform beim Regionalverband Ruhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit und betroffene Stellen die Möglichkeit, Stellung zum Planentwurf sowie zur Begründung zu nehmen.
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Hauptdokument|20210719102005-0|20210719102530-0|20210719102101-0|20210719102006-2
- 2.4Gleichstromverbindung Emden Ost ? Osterath (A-Nord): Abschluss des BundesfachplanungsverfahrensZur Vorlage · 14/0278 · Berichtsvorlage
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Der Bericht zum Abschluss des Bundesfachplanungsverfahrens für die Gleichstromverbindung Emden Ost – Osterath (A-Nord) wurde dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Das Projekt der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion sieht eine Erdkabelleitung vor, die Windenergie aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen transportieren soll. Die geplante Leistung beträgt etwa zwei Gigawatt, was der Versorgung von rund zwei Millionen Menschen entspricht.
Im Rahmen des Verfahrens wurde über die gesamte Streckenlänge von 300 Kilometern ein 1.000 Meter breiter Trassenkorridor festgelegt. Für den südlichsten der vier Planungsabschnitte hat die Bundesnetzagentur diesen Korridor am 31. Mai 2021 bekannt gegeben. Die Auswahl des Korridors erfolgte unter Beteiligung der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr sowie weiterer Regionalplanungsbehörden in Nordrhein-Westfalen.
Der festgelegte Trassenkorridor tangiert das Verbandsgebiet des RVR im Bereich des Kreises Wesel, konkret die Städte Hamminkeln und Xanten sowie die Gemeinde Sonsbeck. Alternative Trassenabschnitte, die eine stärkere Betroffenheit des RVR-Gebietes zur Folge gehabt hätten, sind nicht mehr Gegenstand der Planung. Die weitere Feintrassierung innerhalb des Korridors erfolgt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur. Für den Regionalverband Ruhr ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 2.5Änderungen des LPlG NRWZur Vorlage · 14/0269 · Berichtsvorlage
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Der Planungsausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Änderungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) am 16. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Die entsprechenden Regelungen wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Juli 2021 veröffentlicht.
Die Neuregelung definiert die Regionaldirektion des Regionalverbandes Ruhr als staatliche Regionalplanungsbehörde für das Verbandsgebiet. Als regionaler Planungsträger fungiert innerhalb dieses Gebiets die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, welche die Aufgaben des Regionalrates wahrnimmt.
Der Text beschreibt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Planungsträger, insbesondere bei der Aufstellung von Regionalplänen sowie bei der Beratung zu raumbedeutsamen Entwicklungen in Bereichen wie Städtebau, Verkehr, Wasserwirtschaft und Kultur. Die Planungsträger können Vorschläge für regionale Förderprogramme unterbreiten und entscheiden über die Verkehrsplanung, etwa für Landesstraßen oder Radschnellverbindungen.
Zudem werden Vorgaben zur Beteiligung öffentlicher Stellen und zur öffentlichen Auslegung von Raumordnungsplänen festgelegt. Diese Unterlagen müssen für mindestens einen Monat öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten elektronisch erfolgt. Die Vorlage umfasst darüber hinaus Regelungen zu Zielabweichungsverfahren sowie zum Verfahren der Erarbeitung und Feststellung von Regionalplänen.
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- 2.6Bericht des MULNV NRW zu Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021Zur Vorlage · 14/0316 · Berichtsvorlage
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Der Planungsausschuss nimmt im Rahmen der Berichtsvorlage 14/0316 den Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) zu den Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021 zur Kenntnis. Der Bericht thematisiert die Auswirkungen sowie erste Schlussfolgerungen aus den Flutereignissen.
Die Vorlage basiert auf einem schriftlichen Bericht, der dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtages NRW in einer Sondersitzung im August 2021 vorgelegt wurde. Die Regionalplanungsbehörde stellt diesen Bericht den zuständigen Gremien zur Information zur Verfügung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Die Bearbeitung erfolgt durch die Sachbearbeiterin Ulrike Cramm und den Referatsleiter Michael Bongartz unter der Leitung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel.
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- 2.7Anträge
- 2.8Anfragen und Mitteilungen
- 2.8.1Hochwasserfolgen durch KiesabbauZur Vorlage · 14/0313 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Grünen hat mit der Fraktionsanfrage 14/0313 Fragen zu den potenziellen Hochwasserfolgen durch Kiesabbau an die Verwaltung gestellt. Als Hintergrund dient das Hochwasserereignis Mitte Juli 2021 in Erftstadt-Blessem, bei dem die Erft in eine nahegelegene Kiesgrube floss und dadurch Erosionsprozesse sowie Schäden an Gebäuden und Feldern auslöste.
Vor dem Hintergrund der im zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgeschlagenen Flächen für den Abbau von Lockergesteinen (BSAB-Flächen) im Kreis Wesel und im nördlichen Ruhrgebiet bittet die Fraktion um eine Beurteilung der Gefahren durch extreme Hochwasserereignisse, deren Häufigkeit und Intensität sich infolge des Klimawandels verändern können.
Die Anfrage umfasst zudem die Frage, in welcher Weise die Überschwemmungsgefährdung bei der Auswahl dieser Flächen berücksichtigt wurde. Des Weiteren wird nach der Berücksichtigung der Oberflächengeometrie und der daraus resultierenden potenziellen Gefährdung für die Umgebung im Rahmen der nachgeordneten Genehmigungsentscheidungen gefragt. Die Anfrage wurde von Karsten Finke eingereicht.
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- 2.8.2Flächenentwicklungen durch den Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0314 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/0314 eine Anfrage zum weiteren Verfahren des Regionalplans Ruhr gestellt. Hintergrund ist die Information, dass die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Überarbeitung des Entwurfs so weit abgeschlossen hat, dass in der Verbandsversammlung am 24. September 2021 die zweite Offenlage beschlossen werden kann. Diese Phase soll eine dreimonatige Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.
Die Anfrage bezieht sich auf die Auswirkungen des Planverfahrens auf die Flächenentwicklungen in der Metraropole Ruhr. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Auflistung von Stadtentwicklungsprojekten, deren Realisierung vor dem endgültigen Feststellungsbeschluss des Regionalplans nicht möglich ist. Dabei soll insbesondere dargelegt werden, welche Flächenmobilisierungen aufgrund fehlender Bedarfsreserven im derzeit geltenden Plan ohne Änderungen am Regionalplan nicht realisierbar sind.
Zudem wird nach städtebaulichen Projekten gefragt, deren Umsetzung erst durch die anschließende Fortschreibung oder Änderungsverfahren nach dem Feststellungsbeschluss möglich wird. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft über Gespräche zwischen der Verwaltung und den kommunalen sowie Kreisverwaltungen zum Zeitplan der Aufstellung des Regionalplans Ruhr sowie über etwaige Zusagen hinsichtlich einer baldigen Fertigstellung des Verfahrens.
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- 2.8.3Bericht über laufende Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 3.2.1Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe auf Regionalplan und HandlungsprogrammZur Vorlage · 14/0309 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) hat mit der Drucksache 14/0309 eine Anfrage zu den Auswirkungen der Starkregenereignisse vom Juli 2021 auf die regionale Planung eingereicht. Die Fragen beziehen sich primär auf die Prüfung, ob der zweite Entwurf des Regionalplans hinsichtlich des Hochwasser- und Starkregenschutzes angepasst werden muss oder ob die aktuellen Planungen diesen Schutz bereits ausreichend berücksichtigen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Handlungsprogramm zum Regionalplan Ruhr, insbesondere im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Fraktion bittet um eine Einschätzung der Verwaltung, ob nach den Erfahrungen aus dem Hochwasser im Juli 2021 ein Bedarf für weitere Ergänzungen des Programms besteht. Dabei werden unter anderem Ansätze zur klimaangepassten Stadtentwicklung thematisiert, wie die regionale Erfassung von Brachflächenpotenzialen oder die Erstellung eines Flächenkatasters mit hohem Entsiegelungspotenzial. Abschließend wird nach der weiteren Planung der Verwaltung bezüglich der inhaltlichen Befassung mit dem Handlungsprogramm gefragt.
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- 3.2.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe auf Regionalplan und HandlungsprogrammZur Vorlage · 14/0309-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke zu den Auswirkungen der Starkregenereignisse vom Juli 2021 auf den Regionalplan Ruhr und das entsprechende Handlungsprogramm reagiert. Eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfs des Regionalplans ist nach Angaben der Verwaltung nicht erforderlich, da die zeichnerischen Festlegungen von Überschwemmungsbereichen bereits auf den bestehenden wasserwirtschaftlichen Rechtsgrundlagen und Hochwasserrisikokarten basieren. Der Plan umfasst sowohl den Ausschluss bestimmter Siedlungsentwicklungen in Überschwemmungsgebieten als auch die Förderung klimaanpassungsspezifischer Bauweisen.
Das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr befindet sich derzeit in einer Überarbeitungsphase. Im Rahmen des Gremienverlaufs wird demnächst das Projekt „Klimaresilienz-Check – Grüne Infrastruktur für naturbasierten Hochwasserschutz“ vorgestellt, welches die Leistungsfähigkeit grüner Infrastrukturen bewerten soll. Das im Entwurf erwähnte Konzept der „Schwamm-Stadt“ steht dabei im Einklang mit regionalen Initiativen wie der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“.
Für die weitere Bearbeitung des Handlungsprogramms ist im Oktober 2021 ein fachlicher Austausch mit dem Beirat Regionaler Diskurs sowie eine politische Befassung im November 2021 vorgesehen. Die künftige Ausgestaltung des Programms, etwa als räumlich-thematische Entwicklungsstrategie, soll unter Einbeziehung der beteiligten Akteure festgelegt werden.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1WALDband ? Sachstandsbericht: Statusbericht WALDband und WALDband 2.0 ? Hohe Mark ErlebnisräumeZur Vorlage · 14/0265 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/0265 informiert über den aktuellen Sachstand des Projekts WALDband sowie über die Entwicklung der WALDband 2.0 – Hohe Mark Erlebnisräume. Das Projekt WALDband befindet sich derzeit in der Realisierungsphase, nachdem für zahlreiche Teilprojekte Fördermittel akquiriert werden konnten. In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden die Teilprojekte zur naturverträglichen Tourismusentwicklung der Haard sowie der Hohe Mark Steig abgeschlossen. Der Bericht bietet einen Überblick über den Status aller 16 Teilprojekte des Vorhabens.
Im Bereich WALDband 2.0 liegt der Fokus auf dem regionaltouristischen Konzept für den Naturpark Hohe Mark, das durch EFRE-Mittel gefördert wird. Dieses Konzept umfasst drei zentrale Leitprodukte: den bereits umgesetzten Hohe Mark Steig, die derzeit durch den Naturpark Hohe Mark umgesetzte Hohe Mark Radroute sowie die sich in der gemeinsamen Entwicklung befindlichen Hohe Mark Erlebnisräume. Letztere sollen räumlich-thematische Angebote für Aufenthalte im Naturpark schaffen und dabei hohe Qualitätsstandards anstreben, vergleichbar mit Zertifizierungen für Wanderwege oder Radrouten. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie für den Heidhof in Abstimmung mit Ruhr Grün durchgeführt, deren Ergebnisse im Betriebsausschuss vorgestellt werden. Für die weiteren Entwicklungen ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich.
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- 4.2Anträge
- 4.3Anfragen und Mitteilungen
- –Regionale Befahrung Geonetzwerk Anfrage der AfD vom 25.06.2021Zur Vorlage · 14/0305 · Fraktionsanfrage Antwort
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In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur regionalen Befahrung des Geonetzwerks (Drucksache 14/0305) erläutert die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel den Stand der Planungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Bezüglich der möglichen Nutzung von Förderkulissen stellt die Verwaltung klar, dass die Nennung einer Förderstruktur keine Übernahme der zugrunde liegenden Charta bedeutet. Falls im Projektverlauf eine Beteiligung am Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ erfolgt, wird die Verwaltung die Leitlinien der aktuellen Version der Smart City Charta vorab prüfen.
Auf die in der Anfrage thematisierten Textpassagen weist die Antwort darauf hin, dass es sich hierbei um Auszüge aus einem Impulsvortrag handelt, die im Anhang der Charta von 2017 den Entstehungsprozess beschreiben. Für eine etwaige Teilnahme an Förderaufrufen seien nicht Inhalte aus Sekundärliteratur maßgeblich, sondern die aktuelle Version der Charta.
Hinsichtlich der Lizenzbedingungen und Nutzungsrechte befindet sich die Detailplanung derzeit noch in einem laufenden Prozess. Zudem ist für das Projekt eine Kostenbeteiligung der Mitgliedskommunen vorgesehen.
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- 4.3.2Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange