6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses
- 1.2Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 08.03.2022
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0569 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0569 befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr. Der entsprechende Tagesordnungspunkt ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 24. Mai 2022 vorgesehen, wobei die Vorlage zur Kenntnisnahme eingereicht wurde.
Der Sachverhalt sieht vor, dass im Rahmen der genannten Sitzung ein mündlicher Bericht zu den Mobilitätsentwicklungen erfolgt. In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine Nachveranschlagungen oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich. Die Vorlage ist somit als haushaltsneutral einzustufen, da keine zusätzlichen Ausgaben oder Folgewirkungen über den bereits veranschlagten Bedarf hinaus entstehen. Es werden zudem keine Veräußerungsgewinne oder -verluste ausgewiesen, die Auswirkungen auf die Bilanz haben könnten.
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- 4.2Umsetzungskonzept Regionales Radwegenetz in der Metropole Ruhr Hier: EndberichtZur Vorlage · 14/0568 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Endbericht zum Umsetzungskonzept für das regionale Radwegenetz in der Metropole Ruhr beschließen. Dieser Bericht schließt die Arbeiten an der Weiterentwicklung eines bereits 2019 beschlossenen Bedarfsplans für das Alltagsradwegenetz ab, welcher von einem Großteil der regionalen Kommunen und Kreise unterstützt wird.
Nach der Verabschiedung des Berichts soll dieser dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Baulastträgern übermittelt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Aufnahme des Radwegenetzes in den Aktionsplan des Landes-Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW zu erörtern und zusätzliche Fördermöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene zu prüfen. Zur Dokumentation der Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist ein Monitoring vorgesehen, das durch regelmäßige Fortschrittsberichte über laufende Projekte in der Region erfolgen soll. Die dafür erforderlichen personellen und sachlichen Mittel sollen in die künftige Haushaltsplanung einfließen. Als weitere konzeptionelle Schritte sind die Weiterentwicklung des regionalen Freizeitnetzes für den Radverkehr ab 2022 sowie die Fortschreibung des Gesamtkonzepts ab 2023 geplant.
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- 4.3Mobilitätsimpuls.RUHR 2023Zur Vorlage · 14/0581 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat die Berichtsvorlage 14/0581 zum Projekt „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“ zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die Nahverkehrspläne im Verbandsgebiet zu synchronisieren und interkommunale Optimierungsmöglichkeiten im öffentlichen Personennahverkehr zu identifizieren. Im Fokus stehen dabei punktuelle Verbesserungen, wie der Lückenschluss bei Verbindungen ohne regionale Eisenbahnstrecken oder neue Verknüptionsmöglichkeiten zwischen Stadtteilen benachbarter Kommunen, die bis zum 1. Januar 2024 umsetzbar sind.
Im Rahmen der bisherigen Prozessphasen wurden durch eine Facharbeitsgruppe mehr als 60 Optimierungsmöglichkeiten und Schwachstellen im interkommunalen ÖPNV identifiziert. Die Bewertung dieser Punkte erfolgt durch die beteiligten lokalen und regionalen Aufgabenträger. Für die Projekte, die zur weiteren Verfolgung ausgewählt werden, müssen die zuständigen Akteure bis zum 20. Mai 2022 gemeinsame Projektsteckbriefe beim RVR einreichen.
Die Ergebnisse der aktuellen Arbeitsphase werden in der Sitzung des Arbeitskreises Nahverkehrsplanung.RUHR am 2. Juni 2022 erörtert. Der RVR und die VRR AöR beabsichtigen zudem, Fördermöglichkeiten zur Deckung des Finanzierungsmehraufwands zu erschließen. Laut Vorlage sind für das Projekt keine zusätzlichen Haushaltsmittel über den bestehenden Plan hinaus erforderlich.
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- 4.4Übersicht Radwege an Landesstraßen im VerbandsgebietZur Vorlage · 14/0584 · Berichtsvorlage
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In der Berichtsvorlage 14/0584 wird eine Übersicht über die Radwege an Landesstraßen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Die Erstellung dieser Übersicht erfolgte auf Grundlage einer Entscheidung des Ausschusses für Mobilität vom 16. November 2021, wonach die Verwaltung den Anteil der Radverkehrsinfrastruktur an Landesstraßen dokumentieren sollte.
Die Verwaltung hat hierzu eine Karte erstellt, welche die Radwegeinfrastruktur im Baulastbereich des Landesbetriebes Straßenbau NRW darstellt. Die Karte unterscheidet zwischen Ortsdurchfahrten und freier Strecke und ermöglicht Rückschlüsse auf die Breite sowie die Art der Infrastruktur. Die räumliche Lage der Radwege wird in dieser Darstellung bislang nur schematisch abgebildet.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW führt derzeit eine umfassende Zustandserfassung der Radwegeinfrastruktur durch, um die Datenqualität zu erhöhen. Weitere Veröffentlichungen von Karten oder Daten werden im laufenden Jahr nicht erwartet. Die vorliegende Berichtsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr.
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- 4.5Termine und Protokolle des politischen Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0603 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität setzt sich mit der Bereitstellung von Informationen aus dem politischen Arbeitskreis VRR-NWL-RVR auseinander. Die vorliegende Berichtsvorlage bezieht sich auf eine Anregung aus der Sitzung des Ausschusses vom 16. November 2021, wonach den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses die Termine und Protokolle dieses Arbeitskreises zugänglich gemacht werden sollen.
Die nächsten Sitzungen des politischen Arbeitskreises sind für den 10. Juni 2022 per Videokonferenz sowie für den 24. Oktober 2022 und den 19. Dezember 2022 angesetzt. Über die künftige Bereitstellung der Protokolle wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich, da die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Die anfallenden Personalkosten werden durch bisher nicht in Anspruch genommene Mittel im Referat 21 gedeckt.
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- 4.6Eingaben zu MobilitätsfragenZur Vorlage · 14/0583 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität setzt sich mit einer Berichtsvorlage zur Kenntnisnahme von Eingaben zu Mobilitätsfragen auseinander. Die Vorlage geht auf eine Anregung der Vorsitzenden aus der konstituierenden Sitzung zurück, die eine Erhöhung der Transparenz in der Verbandsarbeit anstrebt. Ziel ist es, die Bearbeitung von Anfragen, Eingaben und Hinweisen, die von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Initiativen eingehen, durch eine regelmäßige tabellarische Übersicht für das Gremium dokumentiert darzustellen.
Die vorliegende Übersicht deckt den Zeitraum von Januar 2022 bis Mai 2022 ab. Mit der Einführung dieser tabellarischen Form der Berichterstattung entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Ausschusses am 24. Mai 2022 vorbereitet.
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- 5Anträge
- 5.1Offene Planstellen beim Radwegebau in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0586 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0586 der Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ sieht Maßnahmen zur Besetzung offener Planstellen beim Radwegebau in der Metropole Ruhr vor. Die Verwaltung soll eine Datengrundlage erstellen, die einen Überblick über alle nicht besetzten Stellen für den Radwegebau bei öffentlichen Stellen, insbesondere Stadt- und Kreisverwaltungen, ermöglicht. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten zur zeitnahen Besetzung dieser Stellen darzustellen. Als Optionen werden unter anderem Kooperationen mit Hochschulen für duale Studiengänge, eine Verstärkung der Ausbildungsbemühungen sowie Personalumschichtungen aus fachverwandten Bereichen wie dem Straßenbau genannt. In die Entwicklung einer entsprechenden Strategie soll die Beigeordnetenkonferenz Mobilität einbezogen werden.
Hintergrund des Antrags ist der Bedarf an Fachkräften für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, der unter anderem durch lokale Radentscheide begründet ist. Der Antrag weist darauf hin, dass in Essen derzeit 30 und in Bochum etwa zwölf Planstellen im Bereich Radverkehrsinfrastruktur unbesetzt sind. Da die Metropole Ruhr bei der Personalgewinnung mit anderen öffentlichen Stellen sowie der Privatwirtschaft konkurriert und durch anstehende Pensionierungen mit einem weiteren Fachkräftemangel zu rechnen ist, wird eine engere Zusammenarbeit der Kommunen angestrebt. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur nachhaltigen Sicherstellung des Personalbedarfs.
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- 6Anfragen und Mitteilungen nach RVR-Gesetz
- 6.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke ÖPNV als Jobmotor - Rückschlüsse der Studie des VDV auf die Potentiale für das RuhrgebietZur Vorlage · 14/0505-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke erläuterte die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel die wirtschaftlichen Potenziale des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Zu den volkswirtschaftlichen Effekten des ÖPNV liegen für das Gebiet keine konkreten Zahlen vor, da eine Ableitung aus vorhandenen Kennzahlen der RVR-Verwaltung aufgrund regionaler Besonderheiten nicht als verlässlich erachtet wird.
Hinsichtlich der Auswirkungen von Investitionen des Bundes und des Landes auf die Beschäftigungssituation wird davon ausgegangen, dass Förderungen im Bereich der umweltverträglichen Verkehrsträger positive lokale und regionale Effekte haben können. Eine präzise Quantifizierung dieser Wirkungen ist jedoch ohne eine umfangreiche wissenschaftliche Studie nicht möglich.
Bezüglich der Umsetzung von Projekten aus dem Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr wies die Verwaltung darauf hin, dass die Realisierung in der Regel durch regionale Akteure und nicht direkt durch Bund oder Land erfolgt. Dennoch wird eine finanzielle Unterstützung durch höhere Ebenen für bestimmte Vorhaben als vielversprechend eingestuft. Dazu gehören die Anbindung des Dortmunder Flughafens an den regionalen ÖPNV, die Verbesserung von Ausstattungsstandards an Verkehrsstationen sowie die Projekte zur Schieneninfrastruktur im Rahmen von „Schiene 2040“ und der Ausbau leistungsfähiger ÖPNV-Anbindungen für Städte ohne bestehenden Schienenanschluss.
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- 6.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Zielnetzkonzeption 2032/2040 des Landes NRW - konkrete Maßnahmen für die RegionZur Vorlage · 14/0506-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Drucksache 14/0506-1 nimmt die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel Stellung zu einer Anfrage der Fraktion Die Linke bezüglich der Zielnetzkonzeption 2032/2040 des Landes Nordrhein-Westfalen und deren Auswirkungen auf konkrete Maßnahmen in der Region.
Die Regionaldirektorin führt aus, dass die Inhalte und Zielsetzungen des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts sowie der landesweiten Zielnetzkonzeption grundsätzlich voneinander abweichen. Aufgrund unterschiedlicher Maßstabsebenen gebe es keine direkten Schnittmengen auf der Ebene konkreter Maßnahmen. Während die Zielnetzkonzeption des Landes NRW das Ziel verfolgt, das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr zu verdoppeln, konzentriert sich das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept darauf, Bedarfe zur Verbesserung der regionalen Mobilität aufzudecken und entsprechende Wege zu deren Deckung zu identifizieren.
Hinsichtlich der Frage nach weiteren Planungen für den regionalen Schienenverkehr, die über die landesweite Zielnetzkonzeption hinausgehen könnten, stellt die Verwaltung fest, dass dem Regionalverband Ruhr die Zuständigkeit für eine solche Einschätzung fehle. Eine Bewertung von Schienenverkehrsprojekten, die nicht Teil der bestehenden Landesplanung sind, sei dem Verband aufgrund mangelnder eigener Kompetenzen nicht möglich.
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- 6.3Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Beseitigung von Systembrüchen im Straßenbahnnetz - Stand der Umsetzung und der Förderung durch das Land NRWZur Vorlage · 14/0507-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Stand der Beseitigung von Systembrüchen im Straßenbahnnetz sowie zur Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen reagiert.
Bezüglich der Fragen nach konkreten Maßnahmen des Landes, der finanziellen Unterstützung für Kommunen und dem Einsatz von Landesmitteln zum Abbau des Investitionsstaus gab die Verwaltung an, dass diese Themen in die Zuständigkeit der Landesregierung bzw. der Landesverwaltung fallen. Eine fachliche Beantwortung durch den Regionalverband sei daher nicht möglich.
Zur Frage nach möglichen Hürden sowie zur Rolle des Regionalverbandes in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) verwies die Antwort auf das Spiekermann-Gutachten, welches die bestehenden Hindernisse detailliert darstellt. Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr verfügt über keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse zu technischen oder organisatorischen Hemmnissen. Zudem wurde klargestellt, dass der Regionalverband keine Zuständigkeit oder Kompetenzen im Bereich des Stadtbahnbaus und der Stadtbahnplanung besitzt und daher verwaltungsseitig keine Rolle in diesem Bereich angestrebt wird.
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- 6.4Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Radwege an AutobahnbrückenZur Vorlage · 14/0512-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen zur Infrastruktur von Radwegen an Autobahnbrücken hat die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) Stellung bezogen. Die Verwaltung stellte fest, dass die Fragen zu den Regelungen beim Neubau oder Ersatzneubau bedeutender Brücken, den Baustandards sowie zum Austausch mit Nachbarkommunen und den konkreten Planungen der Autobahn GmbH nicht in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes fallen. Diese Themen liegen in der Verantwortung der Landesregierung bzw. der Autobahn GmbH.
Bezüglich der Synergieeffekte für das regionale Radwegenetz führt die Verwaltung aus, dass bei einer regelmäßigen Mitplanung und Errichtung von Radwegen an Brückenbauwerken erhebliche positive Netzeffekte zu erwarten seien. Aus fachlicher Perspektive wird empfohlen, die Errichtung von Radwegen an Autobahn- und Eisenbahnbrücken standardmäßig vorzusehen, sofern diese größere naturräumliche Barrieren überbrücken. Ziel dieser Maßnahme sei es, die Chancengleichheit der Verkehrsträger des Umweltverbundes zu stärken.
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- 6.5Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion WasserwegeZur Vorlage · 14/0522-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Wasserwege reagiert und dabei die Zuständigkeiten sowie die Rolle der Binnenschifffahrt in der Metropole Ruhr dargelegt. Die Verantwortung für die Planung, Errichtung und Unterhaltung von Bundeswasserstraßen liegt bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Der Regionalverband übernimmt lediglich die Integration der fachplanerischen Vorgaben im Rahmen der Regionalplanung, ohne dabei eine fachrechtliche oder planerische Zuständigkeit für die Wasserwege zu besitzen.
Im Rahmen des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes sieht die Verwaltung keine Veranlassung für eine intensivere Beschäftigung mit dem Wasserverkehr über das aktuelle Maß hinaus. Das Konzept thematisiert bereits Aspekte wie die Verkehrs- und Logistikinfrastruktur, die Digitalisierung der Binnenschifffahrt sowie die Landstromversorgung in Häfen.
Ein Ziel des Verbandes ist die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie die Schiene oder das Binnenschiff. Eine Notwendigkeit, Güterverkehr von der Bahn auf den Wasserweg zu verlagern, erkennt die Verwaltung jedoch nicht an. Der Zustand der Hafenanlagen wird als sehr gut beschrieben, wobei mit weiteren Ausbauplanungen der WSV zu rechnen ist. Die Verbandsversammlung wird über entsprechende Vorhaben regelmäßig in Kenntnis gesetzt.
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- 6.6Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Aktualität des BundesverkehrswegeplansZur Vorlage · 14/0563 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Ruhrparlament hat eine Anfrage zur Aktualität des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) gestellt. Im Fokus steht die laufende Bedarfsplanüberprüfung, deren Abschluss für das Jahr 2023 erwartet wird. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Informationen darüber, welche Autobahnabschnitte in der Metropole Ruhr vom aktuellen BVWP betroffen sind und wann mit entsprechenden Baumaßnahmen zu rechnen ist.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Rolle der RVR-Verwaltung im Überprüfungsprozess sowie zum Stand der Verkehrsprognose 2040 und deren Bedeutung für das Straßennetz. Des Weiteren wird erfragt, inwiefern neue Radschnellverbindungen und Schnellbusverbindungen in die Planung einfließen und wie sich gestiegene Baukosten auf die Umsetzung des BVWP auswirken könnten. Abschließend bittet die Fraktion um eine Bewertung der künftigen Entwicklung der Straßeninfrastruktur unter Berücksichtigung globaler Trends.
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- 6.7Aktualität des Bundesverkehrswegeplans in Ergänzung der Anfrage der SPD im Ruhrparlament Drucksache Nr. 14/0563Zur Vorlage · 14/0582 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr die Drucksache 14/0582 als Fraktionsanfrage eingebracht. Ergänzend zu einer bereits vorliegenden Anfrage der SPD-Fraktion bittet die Fraktion um Informationen zur Aktualität des Bundesverkehrswegeplans. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Autobahnabschnitte der A 2 und A 3 innerhalb des Verbandsgebietes.
Die Anfrage umfasst Fragen zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung. Hierbei wird erfragt, inwieweit verkehrstechnische Alternativen wie die Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene oder Wasserstraßen untersucht werden. Zudem möchte die Fraktion wissen, welche konkreten Alternativen zum achtspurigen Ausbau der A 3 geprüft wurden und welche Erkenntnisse zu Entlastungseffekten für die Straßeninfrastruktur sowie zur Minimierung von Umweltbelastungen vorliegen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kosten-Nutzen-Analyse der Vorhaben. Die Fraktion bittet um Auskunft über die einfließenden Parameter, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltungskosten und spezifische Umweltbelastungen verschiedener Verkehrsarten. Zudem werden aktuelle Ergebnisse zur Kosten-Nutzen-Analyse bezüglich der Erweiterung der A 3 angefordert. Eine Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung wird bis zum nächsten Termin des Ausschusses für Mobilität am 24. Mai 2022 angestrebt.
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- 6.8Stand der Gespräche mit der DB zur Nutzung von Bahntrassen für den RS 1Zur Vorlage · 14/0585 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Informationen zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn bezüglich des Radschnellwegs RS 1 angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Nutzung ehemaliger Bahntrassen für den geplanten Radweg, der von Hamm nach Duisburg und Moers führen soll.
Die Anfrage bezieht sich auf die Notwendigkeit von Flächenerwerben oder Gestattungsverträgen für bestimmte Abschnitte der Trassenführung. Hintergrund ist eine Änderung der Strategie seitens der Deutschen Bahn hinsichtlich der Nutzung und des Verkaufs nicht aktuell genutzter Gleisflächen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs.
Die Fraktion bittet die Vertreterin von Straßen.NRW um Auskunft darüber, für welche Streckenabschnitte auf Grundstücken der Deutschen Bahn bereits Gespräche über Flächennutzungen stattgefunden haben. Dabei wird insbesondere nach den Ergebnissen für den Abschnitt zwischen der Stadtgrenze Duisburg und der Hochschule Mülheim gefragt. Zudem soll geklärt werden, ob sich aus der aktuellen Situation ein Bedarf an alternativen Planungen ergibt und mit welchen zeitlichen Verzögerungen beim Bau des Radschnellwegs zu rechnen ist.
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- 6.9Wassertaxen als Ergänzung in der FreizeitmobilitätZur Vorlage · 14/0592 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/0592 eingereicht, um die Nutzung von Bundeswasserstraßen für die Freizeitmobilität zu untersuchen. Im Fokus stehen dabei das Netz aus Rhein-Herne-, Wesel-Datteln- und Datteln-Hamm-Kanal, welches eine Gesamtlänge von etwa 150 Kilometern aufweist. Neben der Bedeutung dieser Wasserstraßen als Verkehrsweg für den Güterverkehr wird die potenzielle Ergänzung des Kanalsystems zur Förderung der Freizeitaktivitäten thematisiert, insbesondere unter Berücksichtigung von Ankerpunkten wie der Route der Industriekultur.
Die Anfrage stellt gezielte Fragen an die RVR-Verwaltung und den Ausschuss für Mobilität. Es wird erfragt, ob beim Regionalverband oder seinen Beteiligungen Überlegungen zur Nutzung dieser Wasserstraßen für die Freizeitmobilität bestehen und welcher Sachstand dazu vorliegt. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob der Verwaltung andere öffentliche Umsetzungsvorhaben in der Metropole Ruhr bekannt sind, welche die Bundeswasserstraßen als Ergänzung zur Freizeitgestaltung einbeziehen. Abschließend wird um eine Auflistung von Freizeit-Destinationen mit RVR-Beteiligung gebeten, die gut erreichbar an einer Bundeswasserstraße liegen. Die Beantwortung der Fragen ist bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 24. Mai 2022 vorgesehen.
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- 6.10IGA-Radwegeprojekte in RVR-TrägerschaftZur Vorlage · 14/0588 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Vorlage 14/0588 eine Anfrage zu den IGA-Radwegprojekten in der Trägerschaft des Regionalverbands Ruhr (RVR) gestellt. Grundlage ist das Mobilitätskonzept zur IGA 202einander, welches die Verknüpfung von fünf Zukunftsgärten durch ein Radwegenetz vorsieht. Da bestimmte Teilstücke, wie etwa an der König-Ludwig-Trasse oder der Zechenbahn Lohberg, nach aktuellem Planungsstand nicht vor der IGA 2027 fertiggestellt werden sollen, bittet die Fraktion die Verwaltung um detaillierte Informationen.
Die Anfrage fordert eine Übersicht über bereits fertiggestellte sowie geplante Teilstücke unter Berücksichtigung anderer Projektträger wie der EGLV oder Kommunen und verlangt eine Gesamtzusammenstellung aller Projektzeitpläne. Zudem werden die Verwaltung nach potenziellen Risiken für Verzögerungen sowie nach Möglichkeiten zur Beschleunigung der Bauarbeiten befragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Durchgängigkeit des Radwegenetzes: Die Fraktion fragt nach der Nutzung von Alternativrouten im bestehenden Straßen- und Wegenetz für Abschnitte, die bis 2027 nicht fertiggestellt sind, sowie nach den Verantwortlichkeiten und Zeitplänen für deren Einrichtung.
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- 6.11Mitteilungen der Verwaltung
- 6.12Mitteilungen der Vorsitzenden