10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2023
- 3Ziele NRW.innovativ und Regionales Innovationsprofil der Region Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1027 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen nimmt den Vortrag über die Ziele von NRW.innovativ sowie das regionale Innovationsprofil der Region Metropole Ruhr zur Kenntnis. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Konsortium aus Unternehmen und Institutionen, darunter die Prognos AG, Kearny und das Fraunhofer ISI, mit der Gründung des Kompetenzzentrums NRW.innovativ beauftragt.
Das Zentrum dient als zentrale Schnittstelle zur Vernetzung der Innovationslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Die inhaltliche Fokussierung liegt auf verschiedenen Feldern wie der intelligenten Produktion, vernetzten Mobilität, Umweltwirtschaft, Energie, Medizin sowie der Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft. Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Tätigkeit ist die Erstellung regionaler Innovationsprofile für alle neun NRW-Regionen.
Im Rahmen der Vorlage berichtet Judith Schwienbacher, Projektleiterin bei der Prognos AG, über die Ziele von NRW.innovativ und das derzeit in Arbeit befindliche regionale Innovationsprofil für die Metropole Ruhr. Aus dem Vorgang ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sowie keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 4Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: SachstandZur Vorlage · 14/1026 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Masterplan Mittelstand und Handwerk für die Metropole Ruhr wurde dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Erarbeitung des Plans erfolgt durch den Regionalverband Ruhr (RVR) in Kooperation mit den Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster. Die Fertigstellung ist bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode 2025 vorgesehen.
Der Masterplan adressiert Themen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Flächenbedarf, Bildung sowie Innovation. Derzeit werden die Bereiche Klimaschutz, Bildung und Ausbildung sowie Flächenbedarf und Planungsrecht bearbeitet. In die Ausarbeitung fließen bereits Ergebnisse aus laufenden Kooperationsvorhaben ein, etwa aus dem Projekt „Klimafit Ruhr“. Die Bearbeitung der Themen Kreislaufwirtschaft, Mobilität sowie Mittelstandskultur und Innovation ist ab 2024 unter Vorbehalt der Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln geplant.
Zusätzlich wird eine Struktur- und Potenzialanalyse durch die EDIPA GmbH durchgeführt, deren Abschluss für das dritte Quartal 2023 erwartet wird. Die Projektkoordination liegt beim RVR-Referat Regionalentwicklung, wobei eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der Handwerkskammern die Steuerung übernimmt. Die finanziellen Auswirkungen des Projekts sind durch die bestehenden Mittel der beteiligten Fachreferate gedeckt, sodass keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 5Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR LiegenschaftenZur Vorlage · 14/1025 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr plant, den Ausbau erneuerbarer Energien auf seinen Liegenschaften zu forcieren. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für Standorte mit bereits laufenden Windenergie-Planungen Dritter den Abschluss von Gestattungsverträgen zu marktgerechten Konditionen vor, um bestehende Projekte zu unterstützen und den Ausbau zu beschleunigen.
Für bestimmte Windenergie-Standorte auf Halden und Waldflächen sowie ausgewählte Photovoltaik-Flächen soll zunächst eine interne Abstimmung mit der AGR erfolgen, um konzerninterne Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Standorte, die nicht durch die AGR entwickelt werden, sollen über ein Interessensbekundungsverfahren an Projektierer und Betreiber vergeben werden.
Über die reine Verpachtung von Flächen hinaus wird eine Beteiligung des RVR an Betreibergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG vorgeschlagen. Ziel ist es, neben den Pachteinnahmen gegebenenfalls auch Gewinnausschüttungen zu generieren. Die Verwaltung prüft hierzu die wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie die Gründung einer Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung.
Die Grundlage bildet eine Potenzialanalyse, bei der 22 Standorte für Windenergie sowie 10 Flächen für Photovoltaik und neun Bereiche für schwimmende PV-Anlagen identifiziert wurden. Die Strategie konzentriert sich auf die Technologien Wind und Solar, wobei die Maximierung des Stromertrags sowie die Förderung regionaler Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung im Fokus stehen.
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- 6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 6.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Besucher- und Einnahmenentwicklung im 1. Quartal 2023Zur Vorlage · 14/1041 · Berichtsvorlage
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Der Bericht über die Besucher- und Einnahmenentwicklung der Freizeitgesellschaften im ersten Quartal 2023 weist für die fünf Revierparks und zwei Freizeitzentren eine Besucherzahl von 352.358 Personen aus. Dies entspricht einer Steigerung von 28 % gegenüber dem Vorjahr und liegt 14 % über den Planwerten, wenngleich die Zahlen 14 % unter dem Niveau des ersten Quartals 2019 liegen. Die Einnahmen aus Eintrittsentgelten beliefen sich auf 4,1 Millionen Euro, was einem Zuwachs von 43 % im Vergleich zum Vorjahr und 26 % gegenüber der Planung entspricht. Trotz geringerer Besucherzahlen als im Jahr 2019 stiegen die Einnahmen um 11 %, was auf Preiserhöhungen wie den Energie-Euro zurückzuführen ist. Der durchschnittliche Eintrittspreis lag bei 11,75 Euro gegenüber 9,18 Euro im Jahr 2019.
In der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH wurde der Strategieprozess mit der Definition von Vision und Zielen abgeschlossen. Während für das Solbad Vonderort aufgrund eines abgelehnten Fördermittelantrags ein Neubau in Erwägung gezogen wird, soll für den Revierpark Mattlerbusch die Planung einer neuen Niederrheintherme vorbereitet werden. Im Revierpark Gysenberg Herne wurde ein neues BHKW in Betrieb genommen, um das LAGO als Gesundheitsbad zu etablieren. Im Revierpark Wischlingen wurde am Ende März ein neues Sportbad eröffnet. Der Maximilianpark verzeichnete hingegen mit 15.306 Besuchern eine Abweichung von 44 % unter den Planwerten, was auf die Wetterlage zurückgeführt wird und zu einem Rückgang der Einnahmen gegenüber der Planung um 15 % führte.
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- 6.2Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Zukünftige Strategie der Gesellschaft
- 6.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Kündigung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1042 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über den Fortbestand der Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Kündigung aufrechtzuerhalten und die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Schritte zu beauftragen.
Zuvor wurde eine Einbindung der Gesellschaft in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) geprüft. Die Stadt Dortmund hat jedoch klargestellt, dass keine Integration der RPW in die FMR erfolgen soll. Als einzige mögliche Synergie wird die Übertragung der Finanzbuchhaltung der RPW an die FMR zum 1. Januar 2024 betrachtet, wodurch jährliche Einsparungen von etwa 27.000 Euro möglich wären.
Im Falle einer Aufrechterhaltung der Kündigung wird der RVR ab dem Jahr 2024 keine Regelzuschüsse in Höhe von 478.000 Euro sowie keine Investitionszuschüsse in Höhe von 200.000 Euro mehr bereitstellen. Dies erfordert Abstimmungen mit der Stadt Dortmund über künftige Folgekosten, die Umsetzung bereits beschlossener Investitionsmaßnahmen, wie etwa die Sanierung von Passagen, sowie formelle Aufgaben wie die Neubesetzung des Aufsichtsrats.
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- 6.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1037 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 14/1037 wird die Verbandsversammlung ersucht, den Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH zum 31. Dezember 2020 festzustellen. Der Antrag umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft, wobei keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Der Jahresabschluss weist einen Überschuss von 1,7 Tausend Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 0,6 Tausend Euro verzeichnet wurde. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Durch einen seit April 2020 bestehenden Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern über die Grundstücke des Seebades und die Gastronomie hat sich die Struktur der Gesellschaft verändert. Die operative Betriebsführung sowie die damit verbundenen wetterabhängigen Risiken und notwendige Investitionen liegen nun bei den Stadtwerken Haltern, wodurch die Seegesellschaft primär als Mantelgesellschaft fungiert.
Die wirtschaftliche Entwicklung führt dazu, dass keine Gesellschafterzuschüsse erforderlich sind. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen notwendig sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 7Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Jahresabschluss der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zum 31. Dezember 2022. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Das Geschäftsjahr 2022 endete mit einem Jahresfehlbetrag von 2,207 Millionen Euro, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Die im Berichtsjahr geleisteten Gesellschafterzuschüsse beliefen sich auf insgesamt 2,861 Millionen Euro, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr bei 1,530 Millionen Euro lag.
Im Zuge einer Zwischenkontrolle wurde eine Überkompensation in Höhe von 5,655 Millionen Euro festgestellt. Diese Abweichung resultiert aus zeitlichen Verschiebungen einzelner Teilprojekte der IGA, weshalb die Gesellschafter den überschüssigen Betrag zurückfordern werden. Die Anzahl der Beschäftigten in der Gesellschaft stieg im Vergleich zum Vorjahr von 14 auf 21 Personen an.
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- 8Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 62,37 und 64,07 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/1049 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zu übernehmen. Diese Bürgschaft betrifft den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die Gleiserneuerung im Abschnitt zwischen km 62,37 und 64,07 der Strecke Hattingen – Wengern-Ost. Der Verband übernimmt dabei 50 % der förderfähigen Kosten, was maximal 371.064,88 Euro entspricht, und erhebt hierfür eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision.
Die Maßnahme dient der Erneuerung des Oberbaus auf der TER-Infrastruktur, die neben dem touristischen Schienenverkehr auch für den Güterverkehr genutzt wird. Ziel ist es, eine mögliche Sperrung des Gleisabschnitts zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, um die Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen aufrechtzuerhalten.
Die Finanzierung der Investition setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen: Das Eisenbahn-Bundesamt übernimmt bis zu 50 % der Kosten, während das Land Nordrhein-Westfalen weitere 40 % beisteuert. Der Regionalverband Ruhr hat bereits einen investiven Sonderzuschuss von maximal 100.000 Euro zugesagt, wodurch eine Gesamtförderquote von 90 % erreicht wird. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird als gering eingestuft, da die Nutzung der Infrastruktur gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
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- 9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 14/1033 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll den Jahresabschluss der Ruhrwind Herten GmbH zum 31. Dezember 2022 feststellen, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließen und der Geschäftsführung Entlastung erteilen. Der Abschluss wurde durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 327.700 Euro ab, nachdem im Vorjahr ein Ergebnis von 66.300 Euro vorlag. Es ist vorgesehen, 327.000 Euro an die Gesellschafter auszuschütten und den restlichen Betrag in die Gewinnrücklage einzustellen. Für den Haushaltsplan des Regionalverbands Ruhr (RVR) führt dies zu einer Anpassung der Erträge aus Gewinnausschüttungen im Jahr 2023: Statt der ursprünglich veranschlagten 27.000 Euro werden aufgrund der höheren Ausschüttung tatsächliche Erträge in Höhe von rund 167.000 Euro erwartet.
Im Berichtsjahr war neben der Geschäftsführung eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin angestellt. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1050 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll die Feststellung des Jahresabschlusses der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2022 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, den Abschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu bestimmen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von dem vereidigten Buchprüfer Günther Himmelmann geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2022 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 69,7 T€, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresüberschuss von 35,9 T€ darstellt. Die Erträge umfassten dabei auch Zuschüsse in Höhe von 430,0 T€. Der vorgeschlagene Umgang mit dem Überschuss sieht vor, diesen auf die neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine Verletzung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck erfüllt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren zwölf Arbeitnehmer beschäftigt. Für die Umsetzung des Beschlusses sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Vorlage haushaltsneutral ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 11Angelegenheiten der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) - Einstellung des Geschäftsbetriebes / Auflösung der GesellschaftZur Vorlage · 14/0898 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Auflösung der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2023, beschließen. Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung erteilt, alle erforderlichen Folgebeschlüsse zu fassen.
Die AmG wurde als hundertprozentige Tochtergesellschaft des RVR gegründet, um den Mitgliedern des Verbandes Entsorgungsleistungen im Wege einer ausschreibungsfreien In-House-Vergabe zu ermöglichen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage konnte das angestrebte Geschäftsmodell bisher nicht realisiert werden, da sich aktuell keine Aufträge abzeichnen und auch perspektivisch kein Bedarf bei den potenziellen Auftraggebern erkennbar ist. Seit der Gründung im Jahr 2016 hat die Gesellschaft keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt.
Die Auflösung erfolgt auch vor dem Hintergrund administrativer Vorgaben zur Erstellung von Jahresabschlüssen. Eine bisherige Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde für die Berichtspflichten wurde zeitlich auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 begrenzt. Die Maßnahme hat laut Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbandes, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Zudem ergeben sich aus der Entscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 12Umsetzung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG)Zur Vorlage · 14/1051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Aufteilung von Entlastungsbeträgen aus dem Strompreisbremsegesetz sowie dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für Erdgas und Wärme innerhalb des RVR-Unternehmensverbunds entscheiden. Für den gesamten Unternehmensverbund gilt eine Höchstgrenze der Entlastungssummen von netto 2 Millionen Euro.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die verfügbaren Beträge so aufzuteilen, dass die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) einen Anteil von 1.051.000 Euro erhält. Der verbleibende Betrag in Höhe von 949.000 Euro soll der AGR-Gruppe zugewiesen werden. Die Betreibergesellschaft Silbersee II mbH wird aufgrund eines zu geringen Betrags nicht berücksichtigt. Anstatt einer proportionalen Verteilung schlägt die Verwaltung vor, der FMR den individuell höchstmöglichen Teilbetrag zuzuweisen, um der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens Rechnung zu tragen. Die AGR-Gruppe hat dieser Entscheidung zugestimmt.
Für die Umsetzung müssen die beteiligten Unternehmen gegenüber ihren Energielieferanten Selbsterklärungen abgeben, in denen der Anteil der Entlastungssumme an der Verbund-Höchstgrenze ausgewiesen wird. Zudem ist die jeweilige Gesellschafterversammlung der nachgeordneten Unternehmen für die Entscheidung über die Selbsterklärung zuständig. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den RVR-Haushalt, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 13Anträge
- 14Anfragen und Mitteilungen
- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2023nicht öffentlich
- 3Jurybesetzung zur Vergabe des Auftrags an die Kreativ-Agentur für die neue Phase der Standortmarketingkampagne 'Metropole Ruhr - Stadt der Städte' für die Jahre 2024 - 2026nicht öffentlichZur Vorlage · 14/1068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Besetzung der Fachjury zur Auswahl einer Kreativagentur für die Standortmarketingkampagne „Metropole Ruhr - Stadt der Städte“ für den Zeitraum 2024 bis 2026. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen vier weitere stimmberechtigte Mitglieder aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen für die Teilnahme an der Jurysitzung benannt werden. Die bestehende Zusammensetzung der Fachjury wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage ist die Entscheidung vom 31. März 2023, die Kampagne zu verlängern. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des Auftrags an eine betreuende Agentur wurde am 2. Mai 2023 gestartet. Im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens werden im September 2023 drei Bieter ihre Konzepte der Fachjury vorstellen, wobei die Auswahl anhand festgelegter Bewertungskriterien erfolgt.
Die Fachjury setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören unter anderem die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel, der Vorsitzende der Verbandsversammlung Dr. Frank Dudda, der Vorsitzende des Kommunalrates Thomas Eiskirch sowie der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Roland Mitschke. Die Benennung der vier zusätzlichen Mitglieder ist für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen am 23. Mai 2023 vorgesehen. Aus den Haushaltsauswirkungen geht hervor, dass für das Vorhaben keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 4Anträgenicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich