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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Einführung und Verpflichtung neuer Mitglieder
- 1.2Genehmigung der Niederschrift
- 1.3Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.3.1Antrag der CDU-Fraktion Um- und Nachbesetzung in GremienZur Vorlage · 15/0397 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU hat mit der Vorlage 15/0397 einen Antrag auf Um- und Nachbesetzung in verschiedenen Gremien der Verbandsversammlung gestellt. Der Beschlussvorschlag sieht personelle Veränderungen in mehreren Ausschüssen sowie in der BA Ruhr Grün vor.
Im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften sollen Stellvertretungen neu besetzt werden, nachdem ein Mitglied aus dem Gremium ausgeschieden ist. Weitere Neubesetzungen der Stellvertretenden Mitglieder sind für den Ausschuss für Planung und Mobilität, den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales sowie für den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen.
Die vorliegenden Informationen zur Vorlage deuten darauf hin, dass die personellen Änderungen haushaltsneutral erfolgen. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Zudem entstehen aus den Besetzungsänderungen keine Veräußerungsgewinne oder -verluste, die Auswirkungen auf die Bilanz haben könnten. Die Verbandsversammlung wird über den Antrag in der Sitzung am 9. Oktober 2026 beraten.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 1.3.2Antrag der AfD-Fraktion Gremienumbesetzung Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 1.3.3Antrag der AfD-Fraktion Gremienumbesetzung AKSBWZur Vorlage · 15/0503 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Drucksache 15/0503 der AfD-Fraktion behandelt die Neubesetzung eines Sitzes im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft (AKSBW). Mit dem Fraktionsantrag wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für den genannten Ausschuss zu wählen. Diese personelle Änderung erfolgt als Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 stattfinden soll. Die Entscheidung ist als beschließend eingestuft.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die personelle Umbesetzung im Ausschuss ist somit haushaltsneutral. Es entstehen durch die Neubesetzung keine Veräußerungsgewinne oder -verluste, die die Bilanz beeinflussen könnten. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 1.3.4Antrag der SPD-Fraktion Umbesetzungen in den RVR-GremienZur Vorlage · 15/0530 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion SPD hat im Rahmen der Vorlage 15/0530 einen Antrag auf Umbesetzungen in verschiedenen Gremien des Regionalverbands Ruhr (RVR) gestellt. Der Antrag umfasst die Neubesetzung mehrerer Positionen in Ausschüssen sowie im Aufsichtsrat der Kultur Ruhr GmbH.
Konkret sieht der Beschlussvorschlag vor, eine sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Europa, Wirtschaft und Soziales, für Planung und Mobilität sowie für Umwelt, Klima und Liegenschaften zu benennen. Zudem sollen im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft eine weitere sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied sowie im Betriebsausschuss Ruhr Grün ein stellvertretendes Mitglied neu besetzt werden. Im Aufsichtsrat der Kultur Ruhr GmbH ist die Benennung eines ordentlichen Mitglieds vorgesehen.
Die personellen Änderungen erfolgen jeweils als Ersatz für bisherige Mitglieder der genannten Gremien. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch diese Umbesetzungen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Eine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel ist nicht erforderlich. Die Verbandsversammlung hat über den Antrag im Rahmen der Sitzung am 9. Oktober 2026 beschließend zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 2Aktuelles/Haushalt 2027
- 2.1Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2027Zur Vorlage · 15/0477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0477 wird die Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2027 für den Regionalverband Ruhr beantragt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde durch den Kämmerer erstellt und dem Regionaldirektor zur Bestätigung vorgelegt. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung wird der bestätigte Entwurf anschließend der Verbandsversammlung zugeleitet.
Der Haushaltsplan 2027 soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 in digitaler Form vorgestellt werden. Die Vorlage umfasst neben dem Haushaltsplan auch den Entwurf eines Haushaltskonsolidierungsplans für das Jahr 2027. Zudem ist ein Vergleich zwischen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029 des Haushaltsplans 2025/2026 und dem neuen Planentwurf für den Zeitraum 2027 bis 2030 beigefügt. Für die detaillierte Einsicht stehen interaktive Möglichkeiten der Haushaltsplanung über das System IKVS zur Verfügung.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung vorgesehen, während die Verbandsversammlung über den Entwurf beschließen soll. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Vorlage entstehen und keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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Hauptdokument|20261022134408-0|20261022134501-1|20261022134501-2
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0477 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0477 wird die Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2027 für den Regionalverband Ruhr beantragt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde durch den Kämmerer erstellt und dem Regionaldirektor zur Bestätigung vorgelegt. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung wird der bestätigte Entwurf anschließend der Verbandsversammlung zugeleitet.
Der Haushaltsplan 2027 soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 in digitaler Form vorgestellt werden. Die Vorlage umfasst neben dem Haushaltsplan auch den Entwurf eines Haushaltskonsolidierungsplans für das Jahr 2027. Zudem ist ein Vergleich zwischen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029 des Haushaltsplans 2025/2026 und dem neuen Planentwurf für den Zeitraum 2027 bis 2030 beigefügt. Für die detaillierte Einsicht stehen interaktive Möglichkeiten der Haushaltsplanung über das System IKVS zur Verfügung.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung vorgesehen, während die Verbandsversammlung über den Entwurf beschließen soll. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Vorlage entstehen und keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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Hauptdokument|20261022134408-0|20261022134501-1|20261022134501-2
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0477 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0477 wird die Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2027 für den Regionalverband Ruhr beantragt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde durch den Kämmerer erstellt und dem Regionaldirektor zur Bestätigung vorgelegt. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung wird der bestätigte Entwurf anschließend der Verbandsversammlung zugeleitet.
Der Haushaltsplan 2027 soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 in digitaler Form vorgestellt werden. Die Vorlage umfasst neben dem Haushaltsplan auch den Entwurf eines Haushaltskonsolidierungsplans für das Jahr 2027. Zudem ist ein Vergleich zwischen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029 des Haushaltsplans 2025/2026 und dem neuen Planentwurf für den Zeitraum 2027 bis 2030 beigefügt. Für die detaillierte Einsicht stehen interaktive Möglichkeiten der Haushaltsplanung über das System IKVS zur Verfügung.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung vorgesehen, während die Verbandsversammlung über den Entwurf beschließen soll. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Vorlage entstehen und keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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Hauptdokument|20261022134408-0|20261022134501-1|20261022134501-2
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0477 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0477 wird die Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2027 für den Regionalverband Ruhr beantragt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde durch den Kämmerer erstellt und dem Regionaldirektor zur Bestätigung vorgelegt. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung wird der bestätigte Entwurf anschließend der Verbandsversammlung zugeleitet.
Der Haushaltsplan 2027 soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 in digitaler Form vorgestellt werden. Die Vorlage umfasst neben dem Haushaltsplan auch den Entwurf eines Haushaltskonsolidierungsplans für das Jahr 2027. Zudem ist ein Vergleich zwischen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029 des Haushaltsplans 2025/2026 und dem neuen Planentwurf für den Zeitraum 2027 bis 2030 beigefügt. Für die detaillierte Einsicht stehen interaktive Möglichkeiten der Haushaltsplanung über das System IKVS zur Verfügung.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung vorgesehen, während die Verbandsversammlung über den Entwurf beschließen soll. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Vorlage entstehen und keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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Hauptdokument|20261022134408-0|20261022134501-1|20261022134501-2
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 2.2Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2027Zur Vorlage · 15/0476 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0476 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2027. Im Mittelpunkt steht die Festsetzung der Verbandsumlage des Regionalverbandes Ruhr, wobei ein gleichbleibender Hebesatz von 0,68 % vorgesehen ist. Das zugrunde liegende Beteiligungsverfahren basierte auf einem Eckdatenpapier der Kämmerei aus dem Zeitraum zwischen Juli und September 2026.
Die Stellungnahmen der beteiligten Kommunen und Kreise zeigen ein weitgehend einheitliches Bild hinsichtlich des Umlagesatzes. Die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Duisburg, Herne, Bochum, Hagen, Dortmund und Gelsenkirchen sowie die Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen befürworten überwiegend die Beibehaltung des Hebesatzes auf dem Niveau von 0,68 %. Die Stadt Essen weist in diesem Zusammenhang auf eine Verringerung der Umlagegrundlagen um etwa 1,6 Millionen Euro hin. Der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg unterstützen zudem die Deckung von Fehlbeträgen über die Ausgleichsrücklage.
Gleichzeitig enthalten die Rückmeldungen Forderungen nach einer kritischen Überprüfung von Aufgaben, Investitionsprogrammen und Kostenblöcken, wie etwa dem Personalapparat oder Beteiligungen. Der Kreis Unna thematisiert die geplanten zusätzlichen Planstellen sowie steigende Personalaufwendungen und fordert eine Priorisierung freiwilliger Projekte. Der Ennepe-Ruhr-Kreis regt eine strukturelle Konsolidierung an, um eine Umlageerhöhung von rund 4,6 Millionen Euro zu vermeiden. Die Stadt Hagen verweist zudem auf jährliche Mehraufwendungen für kulturelle Projekte. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist laut Vorlage nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0476 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0476 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2027. Im Mittelpunkt steht die Festsetzung der Verbandsumlage des Regionalverbandes Ruhr, wobei ein gleichbleibender Hebesatz von 0,68 % vorgesehen ist. Das zugrunde liegende Beteiligungsverfahren basierte auf einem Eckdatenpapier der Kämmerei aus dem Zeitraum zwischen Juli und September 2026.
Die Stellungnahmen der beteiligten Kommunen und Kreise zeigen ein weitgehend einheitliches Bild hinsichtlich des Umlagesatzes. Die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Duisburg, Herne, Bochum, Hagen, Dortmund und Gelsenkirchen sowie die Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen befürworten überwiegend die Beibehaltung des Hebesatzes auf dem Niveau von 0,68 %. Die Stadt Essen weist in diesem Zusammenhang auf eine Verringerung der Umlagegrundlagen um etwa 1,6 Millionen Euro hin. Der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg unterstützen zudem die Deckung von Fehlbeträgen über die Ausgleichsrücklage.
Gleichzeitig enthalten die Rückmeldungen Forderungen nach einer kritischen Überprüfung von Aufgaben, Investitionsprogrammen und Kostenblöcken, wie etwa dem Personalapparat oder Beteiligungen. Der Kreis Unna thematisiert die geplanten zusätzlichen Planstellen sowie steigende Personalaufwendungen und fordert eine Priorisierung freiwilliger Projekte. Der Ennepe-Ruhr-Kreis regt eine strukturelle Konsolidierung an, um eine Umlageerhöhung von rund 4,6 Millionen Euro zu vermeiden. Die Stadt Hagen verweist zudem auf jährliche Mehraufwendungen für kulturelle Projekte. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist laut Vorlage nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 4.1Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Waldbereichs mit den Freiraumfunktionen Regionaler Grünzug (RG) und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt DortmundZur Vorlage · 15/0435 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 sieht die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist ein etwa 1,9 Hektar großes Gebiet in der Stadt Dortmund, das derzeit als Waldbereich mit den Funktionen eines Regionalen Grünzugs sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen ist. Die geplante Änderung sieht vor, dieses Areal in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwidmen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Antrag gestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zu schaffen. Hintergrund ist ein prognostiziertes Wachstum der Schülerzahlen im Stadtgebiet, das laut Rat der Stadt Dortmund zusätzliche Kapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen erforderlich macht.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen bereits über die geplante Änderung informiert. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung für einen Monat öffentlich ausgelegt und über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die betroffenen Behörden werden gesondert zur Stellungnahme aufgefordert.
Eine durchgeführte Umweltprüfung ergab, dass die Änderung raumordnerisch verträglich ist und den Zielen der Raumordnung entspricht. Im Rahmen eines Klimachecks wurden keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima festgestellt, da die konkreten Auswirkungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung entstehen würden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20260806092534-3|20260806092531-0|20260807105435-0|20260806092532-1|20260806092534-2
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0435 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 sieht die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist ein etwa 1,9 Hektar großes Gebiet in der Stadt Dortmund, das derzeit als Waldbereich mit den Funktionen eines Regionalen Grünzugs sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen ist. Die geplante Änderung sieht vor, dieses Areal in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwidmen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Antrag gestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zu schaffen. Hintergrund ist ein prognostiziertes Wachstum der Schülerzahlen im Stadtgebiet, das laut Rat der Stadt Dortmund zusätzliche Kapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen erforderlich macht.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen bereits über die geplante Änderung informiert. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung für einen Monat öffentlich ausgelegt und über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Die betroffenen Behörden werden gesondert zur Stellungnahme aufgefordert.
Eine durchgeführte Umweltprüfung ergab, dass die Änderung raumordnerisch verträglich ist und den Zielen der Raumordnung entspricht. Im Rahmen eines Klimachecks wurden keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima festgestellt, da die konkreten Auswirkungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung entstehen würden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
Automatisch erzeugt durch
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Hauptdokument|20260806092534-3|20260806092531-0|20260807105435-0|20260806092532-1|20260806092534-2
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 5Fraktionsanträge
- 6Anfragen und Mitteilungen
- 6.1Anfragen
- 6.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 7Vorlagen aus dem Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 7.1Europäische Jugendhauptstadt / European Youth CapitalZur Vorlage · 15/0466 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0466 befasst sich mit der Bewerbung des Ruhrgebietes als Europäische Jugendhauptstadt (EYC) für das Jahr 2031. Die Verbandsversammlung soll die Sachdarstellung sowie die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über die Vorbereitung der Bewerbung, deren Einreichung für Februar 2028 geplant ist, sowie über die Bereitstellung der Mittel soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Der Prozess ist in drei Phasen unterteilt: die Vorbereitung bis Februar 2028, die Weiterentwicklung bei einer Nominierung bis zur Bekanntgabe im Oktober 2028 sowie die Programmphase von 2029 bis 2032. Für den Haushalt 2027 sind Sachkosten in Höhe von 15.000 Euro sowie eine Planstelle angemeldet. Der Kostenplan sieht für das Jahr 2027 Personalaufwendungen von 63.000 Euro und Sachaufwendungen von 30.000 Euro vor. Bis zum Zeitraum 2030/2031 steigen die Aufwendungen auf jährlich 300.000 Euro für Personal und 20<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für Sachmittel an. Eine befristete Stelle ist bereits ab Juni 2026 mit einer Vollzeitbesetzung vorgesehen.
Die Auswirkungen auf den Haushalt beinhalten eine notwendige Nachveranschlagung bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung. Für den Haushaltsplan 2025/2026 sind keine Ressourcen vorgesehen; die Mittelbedarfe für 2026 werden aus dem Budget des Referats 3 gedeckt. Der Entwurf für die Folgejahre ab 2027 sieht eine unbefristete Vollzeitstelle sowie jährliche Sachmittel in Höhe von 15.000 Euro vor. Die zusätzlichen Mittel für die Projektphasen 1 bis 3 sind im Entwurf nicht enthalten, was ohne Deckungsvorschläge zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen würde. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Hauptdokument|20260824153056-0|20260824153104-0|20260824153110-0
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
Zur Vorlage · 15/0466 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0466 befasst sich mit der Bewerbung des Ruhrgebietes als Europäische Jugendhauptstadt (EYC) für das Jahr 2031. Die Verbandsversammlung soll die Sachdarstellung sowie die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über die Vorbereitung der Bewerbung, deren Einreichung für Februar 2028 geplant ist, sowie über die Bereitstellung der Mittel soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Der Prozess ist in drei Phasen unterteilt: die Vorbereitung bis Februar 2028, die Weiterentwicklung bei einer Nominierung bis zur Bekanntgabe im Oktober 2028 sowie die Programmphase von 2029 bis 2032. Für den Haushalt 2027 sind Sachkosten in Höhe von 15.000 Euro sowie eine Planstelle angemeldet. Der Kostenplan sieht für das Jahr 2027 Personalaufwendungen von 63.000 Euro und Sachaufwendungen von 30.000 Euro vor. Bis zum Zeitraum 2030/2031 steigen die Aufwendungen auf jährlich 300.000 Euro für Personal und 20<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für Sachmittel an. Eine befristete Stelle ist bereits ab Juni 2026 mit einer Vollzeitbesetzung vorgesehen.
Die Auswirkungen auf den Haushalt beinhalten eine notwendige Nachveranschlagung bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung. Für den Haushaltsplan 2025/2026 sind keine Ressourcen vorgesehen; die Mittelbedarfe für 2026 werden aus dem Budget des Referats 3 gedeckt. Der Entwurf für die Folgejahre ab 2027 sieht eine unbefristete Vollzeitstelle sowie jährliche Sachmittel in Höhe von 15.000 Euro vor. Die zusätzlichen Mittel für die Projektphasen 1 bis 3 sind im Entwurf nicht enthalten, was ohne Deckungsvorschläge zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen würde. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Hauptdokument|20260824153056-0|20260824153104-0|20260824153110-0
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
Zur Vorlage · 15/0466 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0466 befasst sich mit der Bewerbung des Ruhrgebietes als Europäische Jugendhauptstadt (EYC) für das Jahr 2031. Die Verbandsversammlung soll die Sachdarstellung sowie die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über die Vorbereitung der Bewerbung, deren Einreichung für Februar 2028 geplant ist, sowie über die Bereitstellung der Mittel soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Der Prozess ist in drei Phasen unterteilt: die Vorbereitung bis Februar 2028, die Weiterentwicklung bei einer Nominierung bis zur Bekanntgabe im Oktober 2028 sowie die Programmphase von 2029 bis 2032. Für den Haushalt 2027 sind Sachkosten in Höhe von 15.000 Euro sowie eine Planstelle angemeldet. Der Kostenplan sieht für das Jahr 2027 Personalaufwendungen von 63.000 Euro und Sachaufwendungen von 30.000 Euro vor. Bis zum Zeitraum 2030/2031 steigen die Aufwendungen auf jährlich 300.000 Euro für Personal und 20<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für Sachmittel an. Eine befristete Stelle ist bereits ab Juni 2026 mit einer Vollzeitbesetzung vorgesehen.
Die Auswirkungen auf den Haushalt beinhalten eine notwendige Nachveranschlagung bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung. Für den Haushaltsplan 2025/2026 sind keine Ressourcen vorgesehen; die Mittelbedarfe für 2026 werden aus dem Budget des Referats 3 gedeckt. Der Entwurf für die Folgejahre ab 2027 sieht eine unbefristete Vollzeitstelle sowie jährliche Sachmittel in Höhe von 15.000 Euro vor. Die zusätzlichen Mittel für die Projektphasen 1 bis 3 sind im Entwurf nicht enthalten, was ohne Deckungsvorschläge zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen würde. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Hauptdokument|20260824153056-0|20260824153104-0|20260824153110-0
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 8.1Emscher Landschaftspark (ELP) / Route Industriekultur (RIK) - RVR Vertrag mit dem Land NRWZur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0390 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Fortführung der Verträge zwischen dem Regionalen Zeitverband (RVR) und dem Land Nordrhein-Westfalen für den Emscher Landschaftspark (ELP) sowie die Route Industriekultur (RIK). Da der aktuelle Vertrag zum Ende des Jahres 2026 ausläuft, wird eine Verlängerung um zehn Jahre angestrebt.
Für die Finanzierung von 15 Standorten sind Gesamtkosten in Höhe von 5.000.000 Euro vorgesehen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, sodass ein Eigenanteil des RVR von 2.500.000 Euro verbleibt. Für acht Standorte, die unter RVR Ruhr Grün geführt werden, beläuft sich der jährliche Eigenanteil auf 1.180.000 Euro. Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Endabstimmung und Unterzeichnung des RVR-Vertrages sowie der anschließenden Verhandlung von Einzelverträgen mit den Standortbetreibern zu beauftragen. Die Beratungsfrist für die zuständigen Gremien endet am 09.10.2026.
Parallel dazu ist die Vertragsfortschreibung für fünf Großstandorte der Route Industriekultur für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036 Gegenstand der Vorlage. Ziel ist die Sicherung der Finanzierung für Grundsicherung und Instandsetzung. Die bisherige jährliche Finanzierungssumme beläuft sich auf 9,5 Millionen Euro, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 5,6 Millionen Euro und der RVR 3,9 Millionen Euro beisteuert. Die Fortführung wird als haushaltsneutral bewertet, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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Zur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0390 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Fortführung der Verträge zwischen dem Regionalen Zeitverband (RVR) und dem Land Nordrhein-Westfalen für den Emscher Landschaftspark (ELP) sowie die Route Industriekultur (RIK). Da der aktuelle Vertrag zum Ende des Jahres 2026 ausläuft, wird eine Verlängerung um zehn Jahre angestrebt.
Für die Finanzierung von 15 Standorten sind Gesamtkosten in Höhe von 5.000.000 Euro vorgesehen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, sodass ein Eigenanteil des RVR von 2.500.000 Euro verbleibt. Für acht Standorte, die unter RVR Ruhr Grün geführt werden, beläuft sich der jährliche Eigenanteil auf 1.180.000 Euro. Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Endabstimmung und Unterzeichnung des RVR-Vertrages sowie der anschließenden Verhandlung von Einzelverträgen mit den Standortbetreibern zu beauftragen. Die Beratungsfrist für die zuständigen Gremien endet am 09.10.2026.
Parallel dazu ist die Vertragsfortschreibung für fünf Großstandorte der Route Industriekultur für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036 Gegenstand der Vorlage. Ziel ist die Sicherung der Finanzierung für Grundsicherung und Instandsetzung. Die bisherige jährliche Finanzierungssumme beläuft sich auf 9,5 Millionen Euro, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 5,6 Millionen Euro und der RVR 3,9 Millionen Euro beisteuert. Die Fortführung wird als haushaltsneutral bewertet, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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Zur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0390 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Fortführung der Verträge zwischen dem Regionalen Zeitverband (RVR) und dem Land Nordrhein-Westfalen für den Emscher Landschaftspark (ELP) sowie die Route Industriekultur (RIK). Da der aktuelle Vertrag zum Ende des Jahres 2026 ausläuft, wird eine Verlängerung um zehn Jahre angestrebt.
Für die Finanzierung von 15 Standorten sind Gesamtkosten in Höhe von 5.000.000 Euro vorgesehen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, sodass ein Eigenanteil des RVR von 2.500.000 Euro verbleibt. Für acht Standorte, die unter RVR Ruhr Grün geführt werden, beläuft sich der jährliche Eigenanteil auf 1.180.000 Euro. Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Endabstimmung und Unterzeichnung des RVR-Vertrages sowie der anschließenden Verhandlung von Einzelverträgen mit den Standortbetreibern zu beauftragen. Die Beratungsfrist für die zuständigen Gremien endet am 09.10.2026.
Parallel dazu ist die Vertragsfortschreibung für fünf Großstandorte der Route Industriekultur für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036 Gegenstand der Vorlage. Ziel ist die Sicherung der Finanzierung für Grundsicherung und Instandsetzung. Die bisherige jährliche Finanzierungssumme beläuft sich auf 9,5 Millionen Euro, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 5,6 Millionen Euro und der RVR 3,9 Millionen Euro beisteuert. Die Fortführung wird als haushaltsneutral bewertet, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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Zur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0390 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Fortführung der Verträge zwischen dem Regionalen Zeitverband (RVR) und dem Land Nordrhein-Westfalen für den Emscher Landschaftspark (ELP) sowie die Route Industriekultur (RIK). Da der aktuelle Vertrag zum Ende des Jahres 2026 ausläuft, wird eine Verlängerung um zehn Jahre angestrebt.
Für die Finanzierung von 15 Standorten sind Gesamtkosten in Höhe von 5.000.000 Euro vorgesehen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, sodass ein Eigenanteil des RVR von 2.500.000 Euro verbleibt. Für acht Standorte, die unter RVR Ruhr Grün geführt werden, beläuft sich der jährliche Eigenanteil auf 1.180.000 Euro. Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Endabstimmung und Unterzeichnung des RVR-Vertrages sowie der anschließenden Verhandlung von Einzelverträgen mit den Standortbetreibern zu beauftragen. Die Beratungsfrist für die zuständigen Gremien endet am 09.10.2026.
Parallel dazu ist die Vertragsfortschreibung für fünf Großstandorte der Route Industriekultur für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036 Gegenstand der Vorlage. Ziel ist die Sicherung der Finanzierung für Grundsicherung und Instandsetzung. Die bisherige jährliche Finanzierungssumme beläuft sich auf 9,5 Millionen Euro, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 5,6 Millionen Euro und der RVR 3,9 Millionen Euro beisteuert. Die Fortführung wird als haushaltsneutral bewertet, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 8.2Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold (Dorsten) als 28. Ankerpunkt der Route IndustriekulturZur Vorlage · 15/0449 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0449 sieht die Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold in Dorsten als 28. Ankerpunkt der Route Industriekultur vor. Auf Grundlage einer Empfehlung des Expertengremiums soll die Verbandsversammlung den Standort offiziell anerkennen. Die Verwaltung erhält im Zuge dessen den Auftrag, die notwendigen infrastrukturellen und medialen Anpassungen im System der Route Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag wurde von der Stadt Dorsten gestellt. Ein Expertengremium hat den Standort nach einer Besichtigung im Juni 2026 bewertet und die Aufnahme einstimmig empfohlen. Als wesentliche Merkmale des Standorts werden die historische Bedeutung der ehemaligen Zeche Fürst Leopold sowie die Transformation des Geländes durch die Ansiedlung von Unternehmen, Kulturinstitutionen und Gastronomie angeführt. Das Areal umfasst denkmalgeschützte Gebäude wie die Maschinenhalle und die Lohnhalle. Die wirtschaftliche Nutzung wird durch ein privates Unternehmen getragen, was die Vorlage als Beispiel für eine Public-Private-Partnership beschreibt.
Für die touristische Erschließung sind die Entwicklung einer App sowie die Aufstellung einer interaktiven Stele durch die Ruhr Tourismus GmbH vorgesehen. Zudem ist die Einrichtung einer Quartiersmanagement-Stelle durch den Hotelbetreiber geplant. Die Anbindung an das Radwegenetz RadrevierRuhr wird als bereits gegeben betrachtet. Die mit der Integration verbundenen Kosten für Beschilderung und Signalobjekte sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2027 berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
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Hauptdokument|20260819082238-0|20260819082253-0|20260819082301-0
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Zur Vorlage · 15/0449 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0449 sieht die Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold in Dorsten als 28. Ankerpunkt der Route Industriekultur vor. Auf Grundlage einer Empfehlung des Expertengremiums soll die Verbandsversammlung den Standort offiziell anerkennen. Die Verwaltung erhält im Zuge dessen den Auftrag, die notwendigen infrastrukturellen und medialen Anpassungen im System der Route Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag wurde von der Stadt Dorsten gestellt. Ein Expertengremium hat den Standort nach einer Besichtigung im Juni 2026 bewertet und die Aufnahme einstimmig empfohlen. Als wesentliche Merkmale des Standorts werden die historische Bedeutung der ehemaligen Zeche Fürst Leopold sowie die Transformation des Geländes durch die Ansiedlung von Unternehmen, Kulturinstitutionen und Gastronomie angeführt. Das Areal umfasst denkmalgeschützte Gebäude wie die Maschinenhalle und die Lohnhalle. Die wirtschaftliche Nutzung wird durch ein privates Unternehmen getragen, was die Vorlage als Beispiel für eine Public-Private-Partnership beschreibt.
Für die touristische Erschließung sind die Entwicklung einer App sowie die Aufstellung einer interaktiven Stele durch die Ruhr Tourismus GmbH vorgesehen. Zudem ist die Einrichtung einer Quartiersmanagement-Stelle durch den Hotelbetreiber geplant. Die Anbindung an das Radwegenetz RadrevierRuhr wird als bereits gegeben betrachtet. Die mit der Integration verbundenen Kosten für Beschilderung und Signalobjekte sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2027 berücksichtigt.
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Hauptdokument|20260819082238-0|20260819082253-0|20260819082301-0
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 9Vorlagen aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität
- 9.1Sachstand Förderprojekte "Urban.Trails" und "The Green Between" - Fördermittelakquise EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 "Erlebnis NRW"Zur Vorlage · 15/0305 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0305 des Ausschusses für Planung und Mobilität informiert über den aktuellen Sachstand der EFRE/JTF-Förderprojekte „Urban Trails“ und „The Green Between“ im Rahmen des Programms „Erlebnis. NRW“ 2021–2027. Das Projekt „Urban Trails“, welches seit dem 1. Januar 2025 läuft, beinhaltet die Entwicklung von bis zu 15 Wanderwegen. Das akquirierte Fördervolumen beläuft sich auf etwa 1,8 Millionen Euro, wobei dem Regionalverband Ruhr ein Anteil von 772.200 Euro zuweisbar ist, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 20 Prozent.
Das Projekt „The Green Between“ ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 angelegt. Das Fördervolumen beträgt hier etwa 700.000 Euro, wovon 600.000 Euro dem Ennepe-Ruhr-Kreis und 100.000 Euro dem Regionalverband Ruhr zugeordnet sind, ebenfalls mit einem Eigenanteil von 20 Prozent. Im Teilergebnisplan für das Jahr 202<0xE2><0x80><0xAF>7 ergibt sich durch die aggregierten Projekte eine Abweichung von -42.000 Euro. Eine Nachveranschlagung ist laut Vorlage nicht notwendig, da die Abweichung durch den Haushaltsplanbeschluss ausgeglichen wird.
Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen aus der Vorlage. Details zu möglichen Auswirkungen sind im beigefügten Klima-Check-Formular dokumentiert. Für den Fall negativer Auswirkungen sieht die Planung die Prüfung eines Alternativvorschlags vor, der entweder ohne Mehraufwand oder mit einem spezifischen finanziellen Mehraufwand umsetzbar wäre. Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Zur Vorlage · 15/0305 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0305 des Ausschusses für Planung und Mobilität informiert über den aktuellen Sachstand der EFRE/JTF-Förderprojekte „Urban Trails“ und „The Green Between“ im Rahmen des Programms „Erlebnis. NRW“ 2021–2027. Das Projekt „Urban Trails“, welches seit dem 1. Januar 2025 läuft, beinhaltet die Entwicklung von bis zu 15 Wanderwegen. Das akquirierte Fördervolumen beläuft sich auf etwa 1,8 Millionen Euro, wobei dem Regionalverband Ruhr ein Anteil von 772.200 Euro zuweisbar ist, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 20 Prozent.
Das Projekt „The Green Between“ ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 angelegt. Das Fördervolumen beträgt hier etwa 700.000 Euro, wovon 600.000 Euro dem Ennepe-Ruhr-Kreis und 100.000 Euro dem Regionalverband Ruhr zugeordnet sind, ebenfalls mit einem Eigenanteil von 20 Prozent. Im Teilergebnisplan für das Jahr 202<0xE2><0x80><0xAF>7 ergibt sich durch die aggregierten Projekte eine Abweichung von -42.000 Euro. Eine Nachveranschlagung ist laut Vorlage nicht notwendig, da die Abweichung durch den Haushaltsplanbeschluss ausgeglichen wird.
Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen aus der Vorlage. Details zu möglichen Auswirkungen sind im beigefügten Klima-Check-Formular dokumentiert. Für den Fall negativer Auswirkungen sieht die Planung die Prüfung eines Alternativvorschlags vor, der entweder ohne Mehraufwand oder mit einem spezifischen finanziellen Mehraufwand umsetzbar wäre. Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.1Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.2Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.3Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0426 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0426 befasst sich mit dem Jahresabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die Aufgaben der Gesellschaft im Berichtsjahr entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und der öffentlichen Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 21.358,3 T€ ab, wobei im Vorjahr ein Ergebnis von 25.706,9 T€ verzeichnet wurde. Von diesem Überschuss sollen 12.801,1 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Regionalverband Ruhr (RVR) ausgeschüttet werden.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 302 Mitarbeiter. Es sind keine Zuschüsse für die Gesellschaft vorgesehen und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0426 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0426 befasst sich mit dem Jahresabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die Aufgaben der Gesellschaft im Berichtsjahr entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und der öffentlichen Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 21.358,3 T€ ab, wobei im Vorjahr ein Ergebnis von 25.706,9 T€ verzeichnet wurde. Von diesem Überschuss sollen 12.801,1 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Regionalverband Ruhr (RVR) ausgeschüttet werden.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 302 Mitarbeiter. Es sind keine Zuschüsse für die Gesellschaft vorgesehen und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0426 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0426 befasst sich mit dem Jahresabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die Aufgaben der Gesellschaft im Berichtsjahr entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und der öffentlichen Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 21.358,3 T€ ab, wobei im Vorjahr ein Ergebnis von 25.706,9 T€ verzeichnet wurde. Von diesem Überschuss sollen 12.801,1 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Regionalverband Ruhr (RVR) ausgeschüttet werden.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 302 Mitarbeiter. Es sind keine Zuschüsse für die Gesellschaft vorgesehen und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.4Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0429 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0429 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 487.000 Euro ab, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 885.000 Euro darstellt. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Zudem wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 200.000 Euro betrug.
Die Prüfung ergab keine Hinweise gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Bericht weist darauf hin, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit im Vorjahr durch ein Überbrückungsdarlehen von 400.000 Euro aufrechterhalten wurde. Ein zweiter Teilbetrag in gleicher Höhe wurde 2025 planmäßig von der Sozialstiftung Xanten ausgezahlt. Aufgrund der strukturell defizitären Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft auf jährliche Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Euro angewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0429 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0429 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 487.000 Euro ab, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 885.000 Euro darstellt. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Zudem wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 200.000 Euro betrug.
Die Prüfung ergab keine Hinweise gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Bericht weist darauf hin, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit im Vorjahr durch ein Überbrückungsdarlehen von 400.000 Euro aufrechterhalten wurde. Ein zweiter Teilbetrag in gleicher Höhe wurde 2025 planmäßig von der Sozialstiftung Xanten ausgezahlt. Aufgrund der strukturell defizitären Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft auf jährliche Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Euro angewiesen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0429 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0429 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 487.000 Euro ab, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 885.000 Euro darstellt. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Zudem wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 200.000 Euro betrug.
Die Prüfung ergab keine Hinweise gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Bericht weist darauf hin, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit im Vorjahr durch ein Überbrückungsdarlehen von 400.000 Euro aufrechterhalten wurde. Ein zweiter Teilbetrag in gleicher Höhe wurde 2025 planmäßig von der Sozialstiftung Xanten ausgezahlt. Aufgrund der strukturell defizitären Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft auf jährliche Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Euro angewiesen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.5Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.6Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH -Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.7Angelegenheiten der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0441 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0441 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Vorlage wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 485,3 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 298,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2025 ausgezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300,0 T€, wovon 159,0 T€ auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0441 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0441 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Vorlage wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 485,3 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 298,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2025 ausgezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300,0 T€, wovon 159,0 T€ auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0441 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0441 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Vorlage wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 485,3 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 298,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2025 ausgezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300,0 T€, wovon 159,0 T€ auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.8Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0442 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0442 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet die Vorlage für die weiteren Beratungsstufen im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.081,8 T€ ab, der aus der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Badbereich einen Rückgang der Besucherzahlen von 323.142 auf 295.055 Personen sowie einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern von 4.139 T€ auf 3.840 T€. Als Ursache für die Umsatzrückgänge werden Baumaßnahmen angeführt.
Gleichzeitig stiegen die Sachaufwendungen aufgrund höherer Energie- und Betriebsführungsentgelte sowie die Personalaufwendungen infolge von Tarifanpassungen und Personalübernahmen. Der Jahresfehlbetrag liegt mit 3.082 T€ unter dem Vorjahresergebnis, jedoch über dem geplanten Wert von 1.982 T€. Für Investitionen flossen Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 1.016 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 65 Mitarbeitende. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0442 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0442 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet die Vorlage für die weiteren Beratungsstufen im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.081,8 T€ ab, der aus der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Badbereich einen Rückgang der Besucherzahlen von 323.142 auf 295.055 Personen sowie einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern von 4.139 T€ auf 3.840 T€. Als Ursache für die Umsatzrückgänge werden Baumaßnahmen angeführt.
Gleichzeitig stiegen die Sachaufwendungen aufgrund höherer Energie- und Betriebsführungsentgelte sowie die Personalaufwendungen infolge von Tarifanpassungen und Personalübernahmen. Der Jahresfehlbetrag liegt mit 3.082 T€ unter dem Vorjahresergebnis, jedoch über dem geplanten Wert von 1.982 T€. Für Investitionen flossen Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 1.016 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 65 Mitarbeitende. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0442 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0442 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet die Vorlage für die weiteren Beratungsstufen im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.081,8 T€ ab, der aus der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Badbereich einen Rückgang der Besucherzahlen von 323.142 auf 295.055 Personen sowie einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern von 4.139 T€ auf 3.840 T€. Als Ursache für die Umsatzrückgänge werden Baumaßnahmen angeführt.
Gleichzeitig stiegen die Sachaufwendungen aufgrund höherer Energie- und Betriebsführungsentgelte sowie die Personalaufwendungen infolge von Tarifanpassungen und Personalübernahmen. Der Jahresfehlbetrag liegt mit 3.082 T€ unter dem Vorjahresergebnis, jedoch über dem geplanten Wert von 1.982 T€. Für Investitionen flossen Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 1.016 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 65 Mitarbeitende. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0444 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfer wiesen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Gesellschaft die anfallenden Ausgaben nicht vollständig aus eigenen Einnahmen decken kann.
Das Geschäftsjahr 2025 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6.778.500 Euro ab, was durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde. Im Berichtsjahr wurden die regulären Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.127.500 Euro fristgerecht ausgezahlt. Zusätzlich wurden Sondermittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt, unter anderem für die Sanierung des Dachs im Palmengarten sowie zur Sicherung der Liquidität im Revierpark Vonderort. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 298 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren Nachveranschlagungen oder haushaltsrelevanten Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0444 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0444 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfer wiesen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Gesellschaft die anfallenden Ausgaben nicht vollständig aus eigenen Einnahmen decken kann.
Das Geschäftsjahr 2025 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6.778.500 Euro ab, was durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde. Im Berichtsjahr wurden die regulären Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.127.500 Euro fristgerecht ausgezahlt. Zusätzlich wurden Sondermittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt, unter anderem für die Sanierung des Dachs im Palmengarten sowie zur Sicherung der Liquidität im Revierpark Vonderort. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 298 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren Nachveranschlagungen oder haushaltsrelevanten Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0444 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0444 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfer wiesen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Gesellschaft die anfallenden Ausgaben nicht vollständig aus eigenen Einnahmen decken kann.
Das Geschäftsjahr 2025 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6.778.500 Euro ab, was durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde. Im Berichtsjahr wurden die regulären Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.127.500 Euro fristgerecht ausgezahlt. Zusätzlich wurden Sondermittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt, unter anderem für die Sanierung des Dachs im Palmengarten sowie zur Sicherung der Liquidität im Revierpark Vonderort. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 298 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren Nachveranschlagungen oder haushaltsrelevanten Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.10Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Nebenabrede 2027 - 2029Zur Vorlage · 15/0448 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0448 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Aktualisierung der Nebenabrede für die Umweltzentrum Westfalen GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich.
Nach Abstimmung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern ist vorgesehen, die Höhe des Betriebskostenzuschusses unverändert zu lassen. Der jährliche Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) jeweils 300.000 Euro beträgt. Im Gegensatz zum Jahr 2026 wird für die Jahre 2027 bis 2029 kein investiver Zuschuss gewährt. Hintergrund ist, dass der Kreis Unna die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die Ökologiestation sukzessive in seinen eigenen Aufgabenbereich übernimmt, was die Gesellschaft entlastet.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Eine Evaluierung der Zuschusshöhe ist für das Jahr 2029 geplant. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurde über das Vorhaben vorab informiert. Der Entwurf der Nebenabrede liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0448 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0448 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Aktualisierung der Nebenabrede für die Umweltzentrum Westfalen GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich.
Nach Abstimmung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern ist vorgesehen, die Höhe des Betriebskostenzuschusses unverändert zu lassen. Der jährliche Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) jeweils 300.000 Euro beträgt. Im Gegensatz zum Jahr 2026 wird für die Jahre 2027 bis 2029 kein investiver Zuschuss gewährt. Hintergrund ist, dass der Kreis Unna die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die Ökologiestation sukzessive in seinen eigenen Aufgabenbereich übernimmt, was die Gesellschaft entlastet.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Eine Evaluierung der Zuschusshöhe ist für das Jahr 2029 geplant. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurde über das Vorhaben vorab informiert. Der Entwurf der Nebenabrede liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0448 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Aktualisierung der Nebenabrede für die Umweltzentrum Westfalen GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich.
Nach Abstimmung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern ist vorgesehen, die Höhe des Betriebskostenzuschusses unverändert zu lassen. Der jährliche Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) jeweils 300.000 Euro beträgt. Im Gegensatz zum Jahr 2026 wird für die Jahre 2027 bis 2029 kein investiver Zuschuss gewährt. Hintergrund ist, dass der Kreis Unna die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die Ökologiestation sukzessive in seinen eigenen Aufgabenbereich übernimmt, was die Gesellschaft entlastet.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Eine Evaluierung der Zuschusshöhe ist für das Jahr 2029 geplant. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurde über das Vorhaben vorab informiert. Der Entwurf der Nebenabrede liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.11Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0450 befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, die am 9. Oktober 2026 stattfindet. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 87,6 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 3,7 T€ erzielt wurde. Als Ursache für das Ergebnis werden erhöhte Kosten für die Begutachtung von Gleisanlagen sowie für die Instandsetzung der Infrastruktur und des Gleisumfeldes angeführt. Ein Bericht der Wirtschaftsprüfer bestätigt den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, weist jedoch darauf hin, dass der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurde.
Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung wurde erreicht. Es wurden im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage stellt fest, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0450 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0450 befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, die am 9. Oktober 2026 stattfindet. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 87,6 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 3,7 T€ erzielt wurde. Als Ursache für das Ergebnis werden erhöhte Kosten für die Begutachtung von Gleisanlagen sowie für die Instandsetzung der Infrastruktur und des Gleisumfeldes angeführt. Ein Bericht der Wirtschaftsprüfer bestätigt den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, weist jedoch darauf hin, dass der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurde.
Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung wurde erreicht. Es wurden im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage stellt fest, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0450 befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, die am 9. Oktober 2026 stattfindet. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 87,6 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 3,7 T€ erzielt wurde. Als Ursache für das Ergebnis werden erhöhte Kosten für die Begutachtung von Gleisanlagen sowie für die Instandsetzung der Infrastruktur und des Gleisumfeldes angeführt. Ein Bericht der Wirtschaftsprüfer bestätigt den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, weist jedoch darauf hin, dass der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurde.
Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung wurde erreicht. Es wurden im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage stellt fest, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.12Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung des Zuschusses im Jahr 2026, Verstetigung der Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2027 ff sowie Anpassung der Nebenabrede 2027-2029Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0468 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vor, um den Zuschuss an die Kultur Ruhr GmbH zu erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem Jahr 2026 um jährlich 95.000 Euro erfolgen und ab 2027 verstetigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vorgesehen, wobei die Verwaltung ermächtigt wird, redaktionelle Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen.
Die Umsetzung der Mittelerhöhung ab 2026 ist an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seine Zuschüsse proportional um etwa 99.000 Euro pro Jahr erhöhen. Zum anderen stehen die Mittel ab dem Jahr 2027 unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsplanung.
Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer budgetabgebenden Bereitstellung von 95.000 Euro innerhalb des Personalkostenbudgets. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergibt sich infolge der neuen Kulturstrategie trotz der geplanten Erhöhung ein saldierter Minderbedarf von jährlich 305.000 Euro.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0468 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vor, um den Zuschuss an die Kultur Ruhr GmbH zu erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem Jahr 2026 um jährlich 95.000 Euro erfolgen und ab 2027 verstetigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vorgesehen, wobei die Verwaltung ermächtigt wird, redaktionelle Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen.
Die Umsetzung der Mittelerhöhung ab 2026 ist an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seine Zuschüsse proportional um etwa 99.000 Euro pro Jahr erhöhen. Zum anderen stehen die Mittel ab dem Jahr 2027 unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsplanung.
Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer budgetabgebenden Bereitstellung von 95.000 Euro innerhalb des Personalkostenbudgets. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergibt sich infolge der neuen Kulturstrategie trotz der geplanten Erhöhung ein saldierter Minderbedarf von jährlich 305.000 Euro.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Die Beschlussvorlage 15/0468 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vor, um den Zuschuss an die Kultur Ruhr GmbH zu erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem Jahr 2026 um jährlich 95.000 Euro erfolgen und ab 2027 verstetigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vorgesehen, wobei die Verwaltung ermächtigt wird, redaktionelle Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen.
Die Umsetzung der Mittelerhöhung ab 2026 ist an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seine Zuschüsse proportional um etwa 99.000 Euro pro Jahr erhöhen. Zum anderen stehen die Mittel ab dem Jahr 2027 unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsplanung.
Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer budgetabgebenden Bereitstellung von 95.000 Euro innerhalb des Personalkostenbudgets. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergibt sich infolge der neuen Kulturstrategie trotz der geplanten Erhöhung ein saldierter Minderbedarf von jährlich 305.000 Euro.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.13Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0474 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0474 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung bereitet hierzu die Entscheidung vor, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 erfolgen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschulssen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Jahresabschluss und den Lagebericht uneingeschränkt. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 624,2 T€, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 558,8 T€ darstellt. Diese Erlöse setzten sich aus Ticketverkäufen in Höhe von 573,3 T€, Pachteinnahmen von 21,0 T€ sowie Einnahmen aus Veranstaltungen in Höhe von 29,9 T€ zusammen. Die Gesellschaft verzeichnete einen Jahresüberschuss von 58,6 T€. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, und es sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0474 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0474 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung bereitet hierzu die Entscheidung vor, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 erfolgen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschulssen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Jahresabschluss und den Lagebericht uneingeschränkt. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 624,2 T€, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 558,8 T€ darstellt. Diese Erlöse setzten sich aus Ticketverkäufen in Höhe von 573,3 T€, Pachteinnahmen von 21,0 T€ sowie Einnahmen aus Veranstaltungen in Höhe von 29,9 T€ zusammen. Die Gesellschaft verzeichnete einen Jahresüberschuss von 58,6 T€. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, und es sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0474 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung bereitet hierzu die Entscheidung vor, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 erfolgen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschulssen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Jahresabschluss und den Lagebericht uneingeschränkt. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 624,2 T€, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 558,8 T€ darstellt. Diese Erlöse setzten sich aus Ticketverkäufen in Höhe von 573,3 T€, Pachteinnahmen von 21,0 T€ sowie Einnahmen aus Veranstaltungen in Höhe von 29,9 T€ zusammen. Die Gesellschaft verzeichnete einen Jahresüberschuss von 58,6 T€. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, und es sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.14Weitere erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellungen in der Kostenstelle "Beteiligungssteuerung"Zur Vorlage · 15/0486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0486 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Kostenstelle Beteiligungssteuerung vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine Liquiditätshilfe für die Freizeitzentrum Xanten GmbH in Höhe von maximal 225.000 Euro. Diese Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kreis Wesel und die Stadt Xanten anteilig Mittel beisteuern. Hintergrund der Maßnahme ist ein prognostizierter Jahresfehlbetrag der Gesellschaft in Höhe von 1.556.000 Euro sowie ein erwarteter negativer Liquiditätsbestand von 417.000 Euro zum Jahresende 2026, was auf Mindererlöse in der Gastronomie und im Naturbad zurückzuführen ist. Zudem wird die Zustimmung zur Übernahme eines überplanmäßigen Personalkostenbedarfs von 525.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Regelung weiterer Mittelbedarfe bei verschiedenen Beteiligungsgesellschaften. Für die Business Metropole Ruhr GmbH sowie den Revierpark Gysenberg Herne GmbH sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in Höhe von 250.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen. Weitere überplanmäßige Beträge betreffen die Ruhr LIVE GmbH, die Manifesta 16 Ruhr gGmbH und die Kultur Ruhr GmbH. Bei der Freizeitzentrum Xanten GmbH entsteht durch die Vorfinanzierung einer Zuschusserhöhung bis Ende 2026 ein zusätzlicher Budgetbedarf von 300.000 Euro. Die Auswirkungen der Verwaltungsvereinbarung zur Regionalen Kulturstrategie Ruhr auf den Doppelhaushalt 2025/2026 konnten aufgrund des Unterzeichnungszeitpunkts im Januar 2026 noch nicht berücksichtigt werden; ein entsprechender Haushaltsbeschluss für den weiteren Bedarf wird separat eingeholt.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0486 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0486 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Kostenstelle Beteiligungssteuerung vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine Liquiditätshilfe für die Freizeitzentrum Xanten GmbH in Höhe von maximal 225.000 Euro. Diese Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kreis Wesel und die Stadt Xanten anteilig Mittel beisteuern. Hintergrund der Maßnahme ist ein prognostizierter Jahresfehlbetrag der Gesellschaft in Höhe von 1.556.000 Euro sowie ein erwarteter negativer Liquiditätsbestand von 417.000 Euro zum Jahresende 2026, was auf Mindererlöse in der Gastronomie und im Naturbad zurückzuführen ist. Zudem wird die Zustimmung zur Übernahme eines überplanmäßigen Personalkostenbedarfs von 525.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Regelung weiterer Mittelbedarfe bei verschiedenen Beteiligungsgesellschaften. Für die Business Metropole Ruhr GmbH sowie den Revierpark Gysenberg Herne GmbH sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in Höhe von 250.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen. Weitere überplanmäßige Beträge betreffen die Ruhr LIVE GmbH, die Manifesta 16 Ruhr gGmbH und die Kultur Ruhr GmbH. Bei der Freizeitzentrum Xanten GmbH entsteht durch die Vorfinanzierung einer Zuschusserhöhung bis Ende 2026 ein zusätzlicher Budgetbedarf von 300.000 Euro. Die Auswirkungen der Verwaltungsvereinbarung zur Regionalen Kulturstrategie Ruhr auf den Doppelhaushalt 2025/2026 konnten aufgrund des Unterzeichnungszeitpunkts im Januar 2026 noch nicht berücksichtigt werden; ein entsprechender Haushaltsbeschluss für den weiteren Bedarf wird separat eingeholt.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0486 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0486 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Kostenstelle Beteiligungssteuerung vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine Liquiditätshilfe für die Freizeitzentrum Xanten GmbH in Höhe von maximal 225.000 Euro. Diese Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kreis Wesel und die Stadt Xanten anteilig Mittel beisteuern. Hintergrund der Maßnahme ist ein prognostizierter Jahresfehlbetrag der Gesellschaft in Höhe von 1.556.000 Euro sowie ein erwarteter negativer Liquiditätsbestand von 417.000 Euro zum Jahresende 2026, was auf Mindererlöse in der Gastronomie und im Naturbad zurückzuführen ist. Zudem wird die Zustimmung zur Übernahme eines überplanmäßigen Personalkostenbedarfs von 525.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Regelung weiterer Mittelbedarfe bei verschiedenen Beteiligungsgesellschaften. Für die Business Metropole Ruhr GmbH sowie den Revierpark Gysenberg Herne GmbH sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in Höhe von 250.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen. Weitere überplanmäßige Beträge betreffen die Ruhr LIVE GmbH, die Manifesta 16 Ruhr gGmbH und die Kultur Ruhr GmbH. Bei der Freizeitzentrum Xanten GmbH entsteht durch die Vorfinanzierung einer Zuschusserhöhung bis Ende 2026 ein zusätzlicher Budgetbedarf von 300.000 Euro. Die Auswirkungen der Verwaltungsvereinbarung zur Regionalen Kulturstrategie Ruhr auf den Doppelhaushalt 2025/2026 konnten aufgrund des Unterzeichnungszeitpunkts im Januar 2026 noch nicht berücksichtigt werden; ein entsprechender Haushaltsbeschluss für den weiteren Bedarf wird separat eingeholt.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0427 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0427 befasst sich mit dem Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Abschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die übertragenen Aufgaben im Berichtsjahr erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erreicht.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 15.032,9 T€ ab, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 26.114,3 T€ darstellt. Von diesem Überschuss sollen 6.511,8 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Es sind keine Zuschüsse vorgesehen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 959 Mitarbeitende.
Der Konzernabschluss wurde bereits am 26. Juni 2026 im Aufsichtsrat der AGR mbH behandelt. Eine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0427 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0427 befasst sich mit dem Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Abschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die übertragenen Aufgaben im Berichtsjahr erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erreicht.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 15.032,9 T€ ab, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 26.114,3 T€ darstellt. Von diesem Überschuss sollen 6.511,8 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Es sind keine Zuschüsse vorgesehen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 959 Mitarbeitende.
Der Konzernabschluss wurde bereits am 26. Juni 2026 im Aufsichtsrat der AGR mbH behandelt. Eine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0427 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0427 befasst sich mit dem Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Abschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die übertragenen Aufgaben im Berichtsjahr erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erreicht.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 15.032,9 T€ ab, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 26.114,3 T€ darstellt. Von diesem Überschuss sollen 6.511,8 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Es sind keine Zuschüsse vorgesehen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 959 Mitarbeitende.
Der Konzernabschluss wurde bereits am 26. Juni 2026 im Aufsichtsrat der AGR mbH behandelt. Eine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.16Projekt- und Finanzberichtswesen zum 31.05.2026Zur Vorlage · 15/0470 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0470 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit Stichtag 31.05.2026 enthält eine Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2026. Es wird eine Verbesserung des Ergebnisses um etwa 1.820 T€ erwartet. Diese Prognose ergibt sich aus Mehrerträgen von rund 5.594 T€ und Mehraufwendungen von rund 3.775 T€. Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden verringerte Personalkosten in Höhe von 1.490 T€ sowie Minderbedarfe in den Strategiefeldern Bildung, Arbeit, Kultur, Leben, Mobilität, Energie und Querschnitt angeführt. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe in den Bereichen Tourismus, Umwelt und Wirtschaft sowie bei bestimmten Bauprojekten, wie etwa der Brücke Prosperstraße.
Die Investitionsprognose weist zudem eine Saldoverbesserung von rund 1.290 T€ aus. Diese resultiert aus Minderbedarfen bei RVR Ruhr Grün in Höhe von 920 T€ sowie Verzögerungen bei Baumaßnahmen, beispielsweise beim Hoesch-Hafenbahn-Radweg. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
Der vorliegende Teilfinanzplan für die Jahre 2027 bis 2030 umfasst Angaben zu Einzahlungen, Auszahlungen und dem Eigenanteil sowie einen Vergleich zur Veranschlagung im Haushaltsplan. Die Vorlage beschreibt die Auswirkungen auf den Haushalt, die Bilanzprüfung hinsichtlich Veräußerungsergebnissen sowie einen Klima-Check zur Bewertung klimarelevanter Auswirkungen. Zuständig für die Bearbeitung sind die Sachbearbeitung, die Referatsleitung, die Bereichsleitung der Wirtschaftsführung sowie die Regionaldirektion.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0470 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0470 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit Stichtag 31.05.2026 enthält eine Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2026. Es wird eine Verbesserung des Ergebnisses um etwa 1.820 T€ erwartet. Diese Prognose ergibt sich aus Mehrerträgen von rund 5.594 T€ und Mehraufwendungen von rund 3.775 T€. Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden verringerte Personalkosten in Höhe von 1.490 T€ sowie Minderbedarfe in den Strategiefeldern Bildung, Arbeit, Kultur, Leben, Mobilität, Energie und Querschnitt angeführt. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe in den Bereichen Tourismus, Umwelt und Wirtschaft sowie bei bestimmten Bauprojekten, wie etwa der Brücke Prosperstraße.
Die Investitionsprognose weist zudem eine Saldoverbesserung von rund 1.290 T€ aus. Diese resultiert aus Minderbedarfen bei RVR Ruhr Grün in Höhe von 920 T€ sowie Verzögerungen bei Baumaßnahmen, beispielsweise beim Hoesch-Hafenbahn-Radweg. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
Der vorliegende Teilfinanzplan für die Jahre 2027 bis 2030 umfasst Angaben zu Einzahlungen, Auszahlungen und dem Eigenanteil sowie einen Vergleich zur Veranschlagung im Haushaltsplan. Die Vorlage beschreibt die Auswirkungen auf den Haushalt, die Bilanzprüfung hinsichtlich Veräußerungsergebnissen sowie einen Klima-Check zur Bewertung klimarelevanter Auswirkungen. Zuständig für die Bearbeitung sind die Sachbearbeitung, die Referatsleitung, die Bereichsleitung der Wirtschaftsführung sowie die Regionaldirektion.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0470 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0470 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit Stichtag 31.05.2026 enthält eine Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2026. Es wird eine Verbesserung des Ergebnisses um etwa 1.820 T€ erwartet. Diese Prognose ergibt sich aus Mehrerträgen von rund 5.594 T€ und Mehraufwendungen von rund 3.775 T€. Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden verringerte Personalkosten in Höhe von 1.490 T€ sowie Minderbedarfe in den Strategiefeldern Bildung, Arbeit, Kultur, Leben, Mobilität, Energie und Querschnitt angeführt. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe in den Bereichen Tourismus, Umwelt und Wirtschaft sowie bei bestimmten Bauprojekten, wie etwa der Brücke Prosperstraße.
Die Investitionsprognose weist zudem eine Saldoverbesserung von rund 1.290 T€ aus. Diese resultiert aus Minderbedarfen bei RVR Ruhr Grün in Höhe von 920 T€ sowie Verzögerungen bei Baumaßnahmen, beispielsweise beim Hoesch-Hafenbahn-Radweg. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
Der vorliegende Teilfinanzplan für die Jahre 2027 bis 2030 umfasst Angaben zu Einzahlungen, Auszahlungen und dem Eigenanteil sowie einen Vergleich zur Veranschlagung im Haushaltsplan. Die Vorlage beschreibt die Auswirkungen auf den Haushalt, die Bilanzprüfung hinsichtlich Veräußerungsergebnissen sowie einen Klima-Check zur Bewertung klimarelevanter Auswirkungen. Zuständig für die Bearbeitung sind die Sachbearbeitung, die Referatsleitung, die Bereichsleitung der Wirtschaftsführung sowie die Regionaldirektion.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.17Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2026 bis 30.06.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0473 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0473 informiert über die im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Kämmerer hat die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den internen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepten des Regionalverbands Ruhr (RVR) genehmigt.
Nach den geltenden Regelungen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen durch die zuständige Finanzverwaltung.
Die Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Vorgänge keine weiteren Nachveranschlagungen oder Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was eine Haushaltsneutralität zur Folge hat. Zudem ergeben sich aus den Maßnahmen keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0473 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0473 informiert über die im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Kämmerer hat die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den internen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepten des Regionalverbands Ruhr (RVR) genehmigt.
Nach den geltenden Regelungen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen durch die zuständige Finanzverwaltung.
Die Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Vorgänge keine weiteren Nachveranschlagungen oder Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was eine Haushaltsneutralität zur Folge hat. Zudem ergeben sich aus den Maßnahmen keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0473 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0473 informiert über die im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Kämmerer hat die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den internen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepten des Regionalverbands Ruhr (RVR) genehmigt.
Nach den geltenden Regelungen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen durch die zuständige Finanzverwaltung.
Die Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Vorgänge keine weiteren Nachveranschlagungen oder Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was eine Haushaltsneutralität zur Folge hat. Zudem ergeben sich aus den Maßnahmen keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10.18Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH hier: Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe (2026) in Höhe von 1,0 Mio. € (RVR-Anteil 500,0 T€)Zur Vorlage · 15/0430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0430 sieht die Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe durch den Regionalverband Ruhr (RVR) für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH vor. Als Gesellschafter übernimmt der Regionalverband einen Anteil von 500.000 Euro an einer insgesamt 1,0 Millionen Euro hohen Hilfslinie. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpende, dass die Stadt Herne als Mitgesellschafter einen gleich hohen Betrag bereitstellt. Zudem wird die Umsetzung der bereits vom Aufsichtsrat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung auf den vorgesehenen Flächen zeitnah erwartet.
Hintergrund der Vorlage ist die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Die Geschäftsführung informierte die Gesellschafter über einen erhöhten Liquiditätsbedarf sowie eine verschlechterte Ergebnisprognose für das Jahr 2026. Erwartet wird ein Liquiditätsbedarf von rund 1,5 Millionen Euro zum Jahresende sowie ein Jahresfehlbetrag von etwa 2,2 Millionen Euro. Als Ursachen für die Entwicklung werden geringere Umsatzerlöse, Kostensteigerungen im Material- und Personalaufwand sowie Korrekturen bei Umsatzsteuervoranmeldungen angeführt.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung. Die Mittelbereitstellung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2026 und wird im Personalkostenbudget des Regionalverbandes durch Einsparungen finanziert. Die Gesellschafter fordern zudem eine Aufarbeitung der Ursachen für die Abweichungen zwischen der bisherigen Planung und der aktuellen wirtschaftlichen Lage in den kommenden Gremiensitzungen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0430 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0430 sieht die Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe durch den Regionalverband Ruhr (RVR) für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH vor. Als Gesellschafter übernimmt der Regionalverband einen Anteil von 500.000 Euro an einer insgesamt 1,0 Millionen Euro hohen Hilfslinie. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpende, dass die Stadt Herne als Mitgesellschafter einen gleich hohen Betrag bereitstellt. Zudem wird die Umsetzung der bereits vom Aufsichtsrat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung auf den vorgesehenen Flächen zeitnah erwartet.
Hintergrund der Vorlage ist die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Die Geschäftsführung informierte die Gesellschafter über einen erhöhten Liquiditätsbedarf sowie eine verschlechterte Ergebnisprognose für das Jahr 2026. Erwartet wird ein Liquiditätsbedarf von rund 1,5 Millionen Euro zum Jahresende sowie ein Jahresfehlbetrag von etwa 2,2 Millionen Euro. Als Ursachen für die Entwicklung werden geringere Umsatzerlöse, Kostensteigerungen im Material- und Personalaufwand sowie Korrekturen bei Umsatzsteuervoranmeldungen angeführt.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung. Die Mittelbereitstellung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2026 und wird im Personalkostenbudget des Regionalverbandes durch Einsparungen finanziert. Die Gesellschafter fordern zudem eine Aufarbeitung der Ursachen für die Abweichungen zwischen der bisherigen Planung und der aktuellen wirtschaftlichen Lage in den kommenden Gremiensitzungen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0430 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0430 sieht die Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe durch den Regionalverband Ruhr (RVR) für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH vor. Als Gesellschafter übernimmt der Regionalverband einen Anteil von 500.000 Euro an einer insgesamt 1,0 Millionen Euro hohen Hilfslinie. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpende, dass die Stadt Herne als Mitgesellschafter einen gleich hohen Betrag bereitstellt. Zudem wird die Umsetzung der bereits vom Aufsichtsrat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung auf den vorgesehenen Flächen zeitnah erwartet.
Hintergrund der Vorlage ist die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Die Geschäftsführung informierte die Gesellschafter über einen erhöhten Liquiditätsbedarf sowie eine verschlechterte Ergebnisprognose für das Jahr 2026. Erwartet wird ein Liquiditätsbedarf von rund 1,5 Millionen Euro zum Jahresende sowie ein Jahresfehlbetrag von etwa 2,2 Millionen Euro. Als Ursachen für die Entwicklung werden geringere Umsatzerlöse, Kostensteigerungen im Material- und Personalaufwand sowie Korrekturen bei Umsatzsteuervoranmeldungen angeführt.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung. Die Mittelbereitstellung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2026 und wird im Personalkostenbudget des Regionalverbandes durch Einsparungen finanziert. Die Gesellschafter fordern zudem eine Aufarbeitung der Ursachen für die Abweichungen zwischen der bisherigen Planung und der aktuellen wirtschaftlichen Lage in den kommenden Gremiensitzungen.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.18.1Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH hier: Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe (2026) in Höhe von 1,0 Mio. EUR (RVR-Anteil 500,0 TEUR) Ergänzung des Beschlussvorschlages der VerwaltungZur Vorlage · 15/0528 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 15/0528) wird eine Ergänzung des Beschlussvorschlages der Verwaltung zur finanziellen Situation der Revierpark Gysenberg Herne GmbH angestrebt. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe für das Jahr 2026 in Höhe von insgesamt 1,0 Millionen Euro, wovon der Regionalverband Ruhr einen Anteil von 500.000 Euro trägt.
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung fordert die Fraktion eine detaillierte Untersuchung zur zukünftigen Ausrichtung der Gesellschaft. Um die Entscheidung über eine mögliche Verlängerung der bestehenden Gesellschaftervereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Stadt Herne vorzubereiten, soll die Verwaltung beauftragt werden, die bisherigen Synergieeffekte der aktuellen Geschäftsführung durch die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) darzustellen. Des Weiteren sollen die potenziellen Effekte analysiert werden, die ein Beitritt der Revierpark Gysenberg GmbH zur FMR mit sich bringen könnte.
Die Ergebnisse dieser Analyse sollen im November im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen präsentiert werden. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Entscheidung über die Übernahme der Geschäftsführung und die künftige organisatorische Struktur der Gesellschaft.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.1Förderantragstellung durch die Verwaltung für den Neubau des RVR-Besucherzentrums Hoheward in HertenZur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0411 des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften sieht die Erarbeitung und Anmeldung eines Förderantrags durch die Verwaltung für den Neubau des RVR-Besucherzentrums Hoheward vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer touristischen Infrastruktur am Standort Herten zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Als Förderinstrument wird die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GWP) angestrebt, die bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt eine Förderquote von bis zu 90 % ermöglicht.
Der geplante Neubau soll in modularer Bauweise in mehreren Abschnitten realisiert werden. Für die erste Ausbaustufe, welche Empfang, Information, Büroflächen und Sanitäranlagen umfasst, werden Kosten zwischen 4,5 und 5,0 Mio. EUR veranschlagt. Eine zweite Ausbaustufe mit einem Ausstellungsbereich wird mit etwa 3 bis 4 Mio. EUR kalkuliert. Die Verwaltung soll den entsprechenden Förderantrag im Jahr 2026 erstellen und einreichen, wobei die Antragsfrist am 31.10.2026 endet.
Die Finanzierung des Vorhabens wird erst nach einer positiven Rückmeldung des Fördermittelgebers durch einen separaten Bau- und Finanzierungsbeschluss konkretisiert. Für den Haushalt entstehen durch die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Projekts. Die Beratung der Vorlage erfolgt im September und Oktober 2026 in den zuständigen Gremien.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0411 des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften sieht die Erarbeitung und Anmeldung eines Förderantrags durch die Verwaltung für den Neubau des RVR-Besucherzentrums Hoheward vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer touristischen Infrastruktur am Standort Herten zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Als Förderinstrument wird die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GWP) angestrebt, die bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt eine Förderquote von bis zu 90 % ermöglicht.
Der geplante Neubau soll in modularer Bauweise in mehreren Abschnitten realisiert werden. Für die erste Ausbaustufe, welche Empfang, Information, Büroflächen und Sanitäranlagen umfasst, werden Kosten zwischen 4,5 und 5,0 Mio. EUR veranschlagt. Eine zweite Ausbaustufe mit einem Ausstellungsbereich wird mit etwa 3 bis 4 Mio. EUR kalkuliert. Die Verwaltung soll den entsprechenden Förderantrag im Jahr 2026 erstellen und einreichen, wobei die Antragsfrist am 31.10.2026 endet.
Die Finanzierung des Vorhabens wird erst nach einer positiven Rückmeldung des Fördermittelgebers durch einen separaten Bau- und Finanzierungsbeschluss konkretisiert. Für den Haushalt entstehen durch die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Projekts. Die Beratung der Vorlage erfolgt im September und Oktober 2026 in den zuständigen Gremien.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0411 des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften sieht die Erarbeitung und Anmeldung eines Förderantrags durch die Verwaltung für den Neubau des RVR-Besucherzentrums Hoheward vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer touristischen Infrastruktur am Standort Herten zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Als Förderinstrument wird die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GWP) angestrebt, die bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt eine Förderquote von bis zu 90 % ermöglicht.
Der geplante Neubau soll in modularer Bauweise in mehreren Abschnitten realisiert werden. Für die erste Ausbaustufe, welche Empfang, Information, Büroflächen und Sanitäranlagen umfasst, werden Kosten zwischen 4,5 und 5,0 Mio. EUR veranschlagt. Eine zweite Ausbaustufe mit einem Ausstellungsbereich wird mit etwa 3 bis 4 Mio. EUR kalkuliert. Die Verwaltung soll den entsprechenden Förderantrag im Jahr 2026 erstellen und einreichen, wobei die Antragsfrist am 31.10.2026 endet.
Die Finanzierung des Vorhabens wird erst nach einer positiven Rückmeldung des Fördermittelgebers durch einen separaten Bau- und Finanzierungsbeschluss konkretisiert. Für den Haushalt entstehen durch die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Projekts. Die Beratung der Vorlage erfolgt im September und Oktober 2026 in den zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.2Fortführung des Kooperationsvertrages Besucherzentrum Hoheward mit den Städten Herten und RecklinghausenZur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0412 des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften sieht die Fortführung des Kooperationsvertrages zwischen dem Regionalverband Ruhr, der Stadt Herten und der Stadt Recklinghausen zum gemeinsamen Betrieb des Besucherzentrums Hoheward vor. Der Vertragsentwurf sieht eine Fortsetzung der Kooperation unter unveränderten Rahmenbedingungen vor, beginnend am 1. Januar 2027 und befristet bis zum 31. Dezember 2029. Eine Sonderklausel ermöglicht einen Vertragsausstieg nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren unter Angabe von Gründen.
Der Regionalverband Ruhr beteiligt sich mit einem jährlichen Sachzuschuss von 193.000 Euro sowie Personalkosten von rund 316.000 Euro, was vier Planstellen und einen Ausbildungsplatz umfasst. Die Stadt Herten leistet über die HTVG einen jährlichen Zuschuss, der sich durch eine bereits erfolgte Erhöhung um 8,5 Prozent auf 65.100 Euro beläuft. Die Stadt Recklinghausen trägt einen Kostenbeitrag von 39.060 Euro.
Finanziell sind für den Zeitraum von 2027 bis 2030 Erträge von jeweils 206.000 Euro gegenüber steigenden Personal- und Sachaufwendungen aufgeführt. Aufgrund einer Personalkostenneukalkulation und erhöhter Zuschüsse des Regionalverbandes Ruhr ist eine Nachveranschlagung bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Der weitere Betrieb des Zentrums ist auf die Förderung der touristischen Entwicklung und des Strukturwandels in der Region ausgerichtet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0412 des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften sieht die Fortführung des Kooperationsvertrages zwischen dem Regionalverband Ruhr, der Stadt Herten und der Stadt Recklinghausen zum gemeinsamen Betrieb des Besucherzentrums Hoheward vor. Der Vertragsentwurf sieht eine Fortsetzung der Kooperation unter unveränderten Rahmenbedingungen vor, beginnend am 1. Januar 2027 und befristet bis zum 31. Dezember 2029. Eine Sonderklausel ermöglicht einen Vertragsausstieg nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren unter Angabe von Gründen.
Der Regionalverband Ruhr beteiligt sich mit einem jährlichen Sachzuschuss von 193.000 Euro sowie Personalkosten von rund 316.000 Euro, was vier Planstellen und einen Ausbildungsplatz umfasst. Die Stadt Herten leistet über die HTVG einen jährlichen Zuschuss, der sich durch eine bereits erfolgte Erhöhung um 8,5 Prozent auf 65.100 Euro beläuft. Die Stadt Recklinghausen trägt einen Kostenbeitrag von 39.060 Euro.
Finanziell sind für den Zeitraum von 2027 bis 2030 Erträge von jeweils 206.000 Euro gegenüber steigenden Personal- und Sachaufwendungen aufgeführt. Aufgrund einer Personalkostenneukalkulation und erhöhter Zuschüsse des Regionalverbandes Ruhr ist eine Nachveranschlagung bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Der weitere Betrieb des Zentrums ist auf die Förderung der touristischen Entwicklung und des Strukturwandels in der Region ausgerichtet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0412 des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften sieht die Fortführung des Kooperationsvertrages zwischen dem Regionalverband Ruhr, der Stadt Herten und der Stadt Recklinghausen zum gemeinsamen Betrieb des Besucherzentrums Hoheward vor. Der Vertragsentwurf sieht eine Fortsetzung der Kooperation unter unveränderten Rahmenbedingungen vor, beginnend am 1. Januar 2027 und befristet bis zum 31. Dezember 2029. Eine Sonderklausel ermöglicht einen Vertragsausstieg nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren unter Angabe von Gründen.
Der Regionalverband Ruhr beteiligt sich mit einem jährlichen Sachzuschuss von 193.000 Euro sowie Personalkosten von rund 316.000 Euro, was vier Planstellen und einen Ausbildungsplatz umfasst. Die Stadt Herten leistet über die HTVG einen jährlichen Zuschuss, der sich durch eine bereits erfolgte Erhöhung um 8,5 Prozent auf 65.100 Euro beläuft. Die Stadt Recklinghausen trägt einen Kostenbeitrag von 39.060 Euro.
Finanziell sind für den Zeitraum von 2027 bis 2030 Erträge von jeweils 206.000 Euro gegenüber steigenden Personal- und Sachaufwendungen aufgeführt. Aufgrund einer Personalkostenneukalkulation und erhöhter Zuschüsse des Regionalverbandes Ruhr ist eine Nachveranschlagung bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Der weitere Betrieb des Zentrums ist auf die Förderung der touristischen Entwicklung und des Strukturwandels in der Region ausgerichtet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 11.3Fortführung Klimafit Ruhr - Umsetzungsprojekt Masterplan HandwerkZur Vorlage · 15/0418 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0418 wird die Fortführung des Projekts Klimafit Ruhr bis zum Jahr 2030 beantraget. Das Vorhaben ist als Umsetzungsprojekt im verabschiedeten Masterplan Handwerk vorgesehen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Projekt über das bisherige Vertragsende im Jahr 2026 hinaus fortzusetzen. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Verbandskommunen beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 sowie die Stärkung des lokalen Handwerks.
Das Projekt umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte, darunter die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr zur Förderung von Photovoltaik sowie das Projekt Energiesparhaus Ruhr, welches sich auf die energetische Gebäudesanierung und die Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung konzentriert. Das Netzwerk umfasst zum aktuellen Stand 55 Projektpartner, darunter die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie verschiedene Kommunen und Kreishandwerkerschaften.
Die Fortführung soll den Austausch zwischen Kommunen, Handwerk und Bürgerinnen und Bürgern fördern und die kommunalen Verwaltungen durch die Bereitstellung von Vorlagen, wie etwa Förderrichtlinien und Maßnahmenkonzepten, entlasten. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Regionalverbands Ruhr zu berücksichtigen, wobei laut Vorlage keine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften ist für die Vorberatung zuständig.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0418 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0418 wird die Fortführung des Projekts Klimafit Ruhr bis zum Jahr 2030 beantraget. Das Vorhaben ist als Umsetzungsprojekt im verabschiedeten Masterplan Handwerk vorgesehen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Projekt über das bisherige Vertragsende im Jahr 2026 hinaus fortzusetzen. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Verbandskommunen beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 sowie die Stärkung des lokalen Handwerks.
Das Projekt umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte, darunter die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr zur Förderung von Photovoltaik sowie das Projekt Energiesparhaus Ruhr, welches sich auf die energetische Gebäudesanierung und die Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung konzentriert. Das Netzwerk umfasst zum aktuellen Stand 55 Projektpartner, darunter die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie verschiedene Kommunen und Kreishandwerkerschaften.
Die Fortführung soll den Austausch zwischen Kommunen, Handwerk und Bürgerinnen und Bürgern fördern und die kommunalen Verwaltungen durch die Bereitstellung von Vorlagen, wie etwa Förderrichtlinien und Maßnahmenkonzepten, entlasten. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Regionalverbands Ruhr zu berücksichtigen, wobei laut Vorlage keine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften ist für die Vorberatung zuständig.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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Zur Vorlage · 15/0418 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0418 wird die Fortführung des Projekts Klimafit Ruhr bis zum Jahr 2030 beantraget. Das Vorhaben ist als Umsetzungsprojekt im verabschiedeten Masterplan Handwerk vorgesehen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Projekt über das bisherige Vertragsende im Jahr 2026 hinaus fortzusetzen. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Verbandskommunen beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 sowie die Stärkung des lokalen Handwerks.
Das Projekt umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte, darunter die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr zur Förderung von Photovoltaik sowie das Projekt Energiesparhaus Ruhr, welches sich auf die energetische Gebäudesanierung und die Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung konzentriert. Das Netzwerk umfasst zum aktuellen Stand 55 Projektpartner, darunter die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie verschiedene Kommunen und Kreishandwerkerschaften.
Die Fortführung soll den Austausch zwischen Kommunen, Handwerk und Bürgerinnen und Bürgern fördern und die kommunalen Verwaltungen durch die Bereitstellung von Vorlagen, wie etwa Förderrichtlinien und Maßnahmenkonzepten, entlasten. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Regionalverbands Ruhr zu berücksichtigen, wobei laut Vorlage keine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften ist für die Vorberatung zuständig.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 12Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 13Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 14Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 14.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Hoesch-Hafenbahn-Weg (Sonderbauwerk)"Zur Vorlage · 15/0483 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0483 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg (Sonderbauwerk)“ im Haushaltsjahr 2026 vor. Die Mittel sollen zur Deckung des Eigenanteils der Investitionsmaßnahme verwendet werden. Die Finanzierung erfolgt durch Umverteilung aus verschiedenen Budgets, darunter Mittel aus dem Finanzmanagement für Zuschüsse an Ruhr Grün sowie aus dem Bereich Mobilität für Projekte wie die Allee des Wandels, die König-Ludwig-Trasse und weitere Abschnitte des Hoesch-Hafenbahn-Wegs.
Hintergrund der Vorlage ist die Erneuerung einer Brücke am „Massener Weg“, die den Radweg unterquert. Aufgrund eines schlechten baulichen Zustands wurde das Bauwerk durch die Deutsche Bahn erneuert und um eine Stützmauer zur Böschungssicherung ergänzt. Während die Baumaßnahme weitgehend im Jahr 2024 abgeschlossen wurde, steht die Schlussabwicklung für das Jahr 2026 noch aus. Es wird mit einem Rechnungsaufkommen von 1.250.000 Euro gerechnet. Da im Haushaltsansatz 2026 keine Mittel für diesen Zweck etatiert wurden und die Förderfähigkeit der ausstehenden Rechnungen derzeit noch nicht abschließend geprüft werden kann, ist die überplanmäßige Bereitstellung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit erforderlich.
Die Gesamtkosten des Projekts werden voraussichtlich bei rund 4.620.000 Euro liegen, was unter der ursprünglichen Annahme von 7.140.000 Euro liegt. Die erwartete Förderquote beträgt etwa 86 Prozent. Die Mittelbereitstellung führt zu einer Haushaltsverschlechterung, wobei die Deckung durch Bauverzögerungen und interne Priorisierungen anderer Teilprojekte ermöglicht wird.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0483 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0483 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg (Sonderbauwerk)“ im Haushaltsjahr 2026 vor. Die Mittel sollen zur Deckung des Eigenanteils der Investitionsmaßnahme verwendet werden. Die Finanzierung erfolgt durch Umverteilung aus verschiedenen Budgets, darunter Mittel aus dem Finanzmanagement für Zuschüsse an Ruhr Grün sowie aus dem Bereich Mobilität für Projekte wie die Allee des Wandels, die König-Ludwig-Trasse und weitere Abschnitte des Hoesch-Hafenbahn-Wegs.
Hintergrund der Vorlage ist die Erneuerung einer Brücke am „Massener Weg“, die den Radweg unterquert. Aufgrund eines schlechten baulichen Zustands wurde das Bauwerk durch die Deutsche Bahn erneuert und um eine Stützmauer zur Böschungssicherung ergänzt. Während die Baumaßnahme weitgehend im Jahr 2024 abgeschlossen wurde, steht die Schlussabwicklung für das Jahr 2026 noch aus. Es wird mit einem Rechnungsaufkommen von 1.250.000 Euro gerechnet. Da im Haushaltsansatz 2026 keine Mittel für diesen Zweck etatiert wurden und die Förderfähigkeit der ausstehenden Rechnungen derzeit noch nicht abschließend geprüft werden kann, ist die überplanmäßige Bereitstellung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit erforderlich.
Die Gesamtkosten des Projekts werden voraussichtlich bei rund 4.620.000 Euro liegen, was unter der ursprünglichen Annahme von 7.140.000 Euro liegt. Die erwartete Förderquote beträgt etwa 86 Prozent. Die Mittelbereitstellung führt zu einer Haushaltsverschlechterung, wobei die Deckung durch Bauverzögerungen und interne Priorisierungen anderer Teilprojekte ermöglicht wird.
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- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 14.2RVR auf dem richtigen Kurs! - Eine Strategie für erfolgreiche Verbandsarbeit beim Regionalverband Ruhr.Zur Vorlage · 15/0487 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0487 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sieht die Verabschiedung der Strategie „RVR auf dem richtigen KURS“ vor. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und steht zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung an.
Die Grundlage für die Strategie bildet ein Auftrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Sommer 2025. Die Politik forderte die Verwaltung auf, eine überarbeitete Strategie vorzulegen, die den Verband als Dienstleister und Ermöglichungsstelle für das Ruhrgebiet stärkt sowie Doppelstrukturen vermeidet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Das Ruhrgebiet – Heimat für Zukunft“ wurden die Sichtweisen verschiedener Referate, eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen eingeholt und ausgewertet.
Die Verbandsleitung plant, die Ergebnisse der Strategie durch weitere Workshops mit Führungskräften zu vertiefen. Ziel dieser Gespräche ist es, das Verständnis zwischen Fach- und Querschnittsreferaten zu fördern und bestehende Strukturen sowie Entscheidungsabläufe weiter zu verschlanken.
Aus finanzieller Sicht ist die Umsetzung der Strategie haushaltsneutral; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0487 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0487 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sieht die Verabschiedung der Strategie „RVR auf dem richtigen KURS“ vor. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und steht zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung an.
Die Grundlage für die Strategie bildet ein Auftrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Sommer 2025. Die Politik forderte die Verwaltung auf, eine überarbeitete Strategie vorzulegen, die den Verband als Dienstleister und Ermöglichungsstelle für das Ruhrgebiet stärkt sowie Doppelstrukturen vermeidet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Das Ruhrgebiet – Heimat für Zukunft“ wurden die Sichtweisen verschiedener Referate, eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen eingeholt und ausgewertet.
Die Verbandsleitung plant, die Ergebnisse der Strategie durch weitere Workshops mit Führungskräften zu vertiefen. Ziel dieser Gespräche ist es, das Verständnis zwischen Fach- und Querschnittsreferaten zu fördern und bestehende Strukturen sowie Entscheidungsabläufe weiter zu verschlanken.
Aus finanzieller Sicht ist die Umsetzung der Strategie haushaltsneutral; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 14.2.1Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Drucksache 14/0487 RVR auf dem richtigen Kurs! - StrategiepapierZur Vorlage · 15/0531 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der AfD (Drucksache 15/0531) wird die Verbandsversammlung beauftragt, das Strategiepapier „RVR auf dem richtigen Kurs!“ unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage zu überarbeiten. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Drucksache 14/0487 nach einer ersten Lesung in der Sitzung am 09.10.2026 konkretisiert und erneut vorlegt.
Die Überarbeitung des Strategiepapiers soll nach den Vorgaben des Antrags drei wesentliche Kriterien erfüllen. Erstens sollen Pflichtaufgaben vorrangig durchgeführt und finanziert werden. Zweitens ist die Fortführung und Umsetzung freiwilliger Aufgaben nur dann vorzusehen, wenn eine gesicherte Finanzierung gewährleistet ist. Drittens soll auf neue freiwillige Aufgaben verzichtet werden, sofern keine entsprechende Finanzierung nachgewiesen werden kann.
Der Antrag geht von einer angespannten Haushaltslage aus. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbare Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Es werden keine Veräußerungsgewinne oder -verluste erwartet, die Auswirkungen auf die Bilanz des Regionalverbands Ruhr haben könnten.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 14.2.2Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke RVR auf dem richtigen Kurs! - Eine Strategie für erfolgreiche Verbandsarbeit beim Regionalverband RuhrZur Vorlage · 15/0536 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 15/0536 der Fraktion Die Linke wird eine Erweiterung der strategischen Aussagen der Strategie des Regionalverbandes Ruhr (RVR) mit dem Titel „RVR auf dem richtigen KURS“ beantragt. Die Verbandsversammlung soll beschließen, die bestehende Strategie in mehreren Punkten zu ergänzen.
Im Bereich des Auftrags sollen die Beteiligungen des RVR stärker in die Umsetzung einbezogen werden, wobei Themen wie Abfallwirtschaft, Tourismus und Wirtschaftsförderung explizit genannt werden sollen. Bezüglich der regionalen Lage fordert der Antrag, dass die Finanzierung der Kommunen auskömmlich sein muss, der Klimaschutz stärker gefördert werden soll und soziale Herausforderungen wie Kinderarmut, Arbeitslosigkeit sowie die Wohnungsqualität stärker thematisiert werden sollen.
Hinsichtlich des Rollenverständnisses soll die Funktion des Verbandes und der Verbandsversammlung als Sprachrohr gegenüber verschiedenen Akteuren, darunter die EU, der Bund und die Wissenschaft, verdeutlicht werden. Zudem wird eine bessere Einbindung der Ergebnisse aus dem Kommunalrat und den Beigeordnetenkonferenzen sowie eine verbindlichere Rolle des Kommunalrates als Bindeglied zu den Kommunen angestrebt.
Im Bereich der Organisation sollen die Themen Bildung, Mobilität, Handwerk, Gesundheit sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung konkretisiert werden. Zudem sollen Aktivitäten zur Fachkräftegewinnung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Beseitigung von Arbeitslosigkeit einer klaren Zuordnung unterzogen werden. Der Antrag ist haushaltsneutral gestaltet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 14.3Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0522 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0522 zur Verbandsversammlung befasst sich mit dem Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf soll von der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsausschuss zur Prüfung sowie zur Erstellung des Schlussberichtes gemäß der Gemeindeordnung NRW überwiesen werden. Der Konsolidierungskreis umfasst neben dem Regionalverband Ruhr auch die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, RVR Ruhr Grün sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH.
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 8.781 T€. Dies entspricht einer Verringerung des Vorjahresergebnisses um 22.233 T€. Die Bilanzsumme der Passiva weist 1.065.428 TEUR aus, während die Bilanzsumme insgesamt 1.065 T€ beträgt. Bei der Aufstellung des Abschlusses wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH beratend hinzugezogen.
Die Vorlage enthält zudem detaillierte finanzielle Darstellungen der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 und darüber hinaus. Gegenstand der Darstellung ist die Gegenüberstellung von Erträgen, Personal- und Sachaufwendungen, Abschreibungen sowie Zinsaufwand. Der Teilfinanzplan umfasst die Ein- und Auszahlungen und gibt Aufschluss darüber, ob eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Des Weiteren werden potenzielle Auswirkungen von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten auf die Bilanz sowie die Ergebnisse eines Klima-Checks aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 15Fraktionsanträge/Resolutionen
- 15.1Resolution der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen GRW-Förderung sichern - Transformation des Ruhrgebiets gemeinsam fortführenZur Vorlage · 15/0532 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen ein Fraktionsantrag mit der Nummer 15/0532 zur Beratung vorgelegt. Der Antrag mit dem Titel „Resolution des Ruhrparlaments: GRW-Förderung sichern - Transformation des Ruhrgebiets gemeinsam fortführen“ wurde für die Sitzung am 9. Oktober 2026 als beschlussfähig eingestuft.
Gegenstand des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution, die darauf abzielt, die Förderung durch die Gemeinschaftsrichtlinie zur Förderung von Wirtschaft und Berufsbildung (GRW) zu sichern und den Transformationsprozess im Ruhrgebiet fortzusetzen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beiliegende Resolution annimmt.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich laut den Angaben in der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass der Antrag haushaltsneutral bleibt. Zudem entstehen durch den Beschluss keine Veräußerungsgewinne oder -verluste, die die Bilanz des Verbandes beeinflussen würden. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 15.1.1Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke Resolution der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen GRW-Förderung sichern - Transformation des Ruhrgebiets gemeinsam fortführenZur Vorlage · 15/0534 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen eines Fraktionsantrags (Drucksache 15/0534) Ergänzungen zu einer Resolution des Ruhrparlaments vorgeschlagen. Der Antrag befasst sich mit der Sicherung der Gemeinschaftsrichtlinien zur Förderung der regionalen Wirtschaft (GRW) und der Fortführung der Transformation im Ruhrgebiet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bestehende Resolution in zwei spezifischen Abschnitten zu erweitern. Im zweiten Absatz soll nach dem Satz zur Bedeutung der GRW als zentrales Instrument der Strukturpolitik ein Zusatz eingefügt werden. Dieser soll erläutern, dass das Instrument zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse geschaffen wurde und Investitionen ermöglicht sowie Arbeitsplätze schafft und sichert.
Des Weiteren soll im vierten Absatz nach der Erwähnung von wirtschaftlicher Strukturschwäche und Transformationsbedarf als maßgebliche Faktoren ein ergänzender Satz hinzugefügt werden. Dieser soll darauf hinweisen, dass diese Faktoren zu nicht gleichwertigen Lebensverhältnissen führen.
Der Antrag wurde zur Beschlussfassung in die Verbandsversammlung eingereicht, die am 09.10.2026 über die Vorlage beraten sollte. Laut den Angaben in der Drucksache sind durch die vorgeschlagenen Ergänzungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder die Bilanz zu erwarten. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 15.1.2Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion Resolution der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen GRW-Förderung sichern - Transformation des Ruhrgebiets gemeinsam fortführenZur Vorlage · 15/0537 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Rahmen des Fraktionsantrags 15/0537 eine Erweiterung einer bestehenden Resolution zur GRW-Förderung vorgeschlagen. Der Antrag zielt darauf ab, die Kriterien für die Neuabgrenzung der Fördergebiete festzulegen und die Sicherung der Fördermittel für das Ruhrgebiet zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Ergänzung der Resolution sieht vor, dass die Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete auf Basis objektiver wirtschaftlicher Kennzahlen wie Arbeitslosigkeit, Beschäftigungsentwicklung, regionale Wertschöpfung, Produktivität und kommunale Finanzkraft erfolgen muss. Politische Transformationsziele sollen die wirtschaftliche Strukturschwäche nicht überlagern. Die Förderung soll zudem technologieoffen und branchenneutral gestaltet sein, wobei der Fokus auf der Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Ausgleich von Standortnachteilen liegen soll.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Forderung, dass eine Ausweitung der Fördergebiete auf andere Regionen nicht zu einer Kürzung der Mittel für das Ruhrgebiet führen darf. Eine entsprechende Erhöhung der Haushaltsmittel durch Bund und Länder wird gefordert. Zudem verlangt der Antrag die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Vorlage einer Folgenabschätzung für die Kreise und kreisfreien Städte des Ruhrgebiets. Schließlich soll sichergestellt werden, dass die Vergabe von Fördermitteln zur Steigerung der Arbeitsproduktivität den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen und die regionale Wertschöpfung bindet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 16Anfragen und Mitteilungen
- 16.1Anfragen
- 16.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Stand Verlängerung zur Schüttung von Abfällen auf der Zentraldeponie EmscherbruchZur Vorlage · 15/0461-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der AGR auf die Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke erläutert den aktuellen Status sowie die künftige Planung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE). Bis zum 31. Dezember 2025 wurden auf der Deponie 31.486.710 m³ mit insgesamt 868.841 Mg Abfall der Deponieklassen I, II und III verfüllt. Das verbleibende Restvolumen beläuft sich auf 3.676.784 m³, wobei durch Impulsverdichtung ein Volumen von etwa 168.000 m³ zurückgewonnen werden kann. Da die Nachfolgestandorte aufgrund von Verzögerungen neu bewertet werden müssen, übernimmt die ZDE eine Brückenfunktion. Ein Ende der Schüttung ohne Ersatzstandorte würde die Entsorgungssicherheit im Ruhrgebiet, insbesondere für die Deponieklasse III mit einem jährlichen Bedarf von etwa 306.000 Mg, beeinträchtigen.
Zur Erfüllung des Sicherungsauftrags des Landesentwicklungsplans NRW werden die Berghalden Lohmannsheide in Duisburg, die Brinkfortsheide-Erweiterung in Marl, die Hürfeld in Dorsten sowie die Deponie Eichenallee in Hünxe als potenzielle Standorte betrachtet. Die Entscheidung über diese Standorte liegt bei der Verbandssammlung. Zudem sind Maßnahmen zur Verbesserung der Informationspolitik der AGR vorgesehen. Dazu gehören eine frühzeitige Information politischer Gremien, die Bereitstellung von Daten auf der Website der AGR sowie die Prüfung eines Online-Dashboards für Betriebs-, Verkehrs- und Umweltdaten. Ein kontinuierlicher Dialog mit Politik, Anwohnern und Medien sowie eine Transparenzsteigerung durch die Dokumentation von Maßnahmen anhand von Kennzahlen sollen ebenfalls umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 09.10.2026 · 4. Sitzung der Verbandsversammlung
- 16.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 17Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 18Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 19.1Anfragennicht öffentlich
- 19.2Mitteilungennicht öffentlich