4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2026
- 3Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) - 25 Jahre RUHRTOPCARD. Bilanz und AusblickZur Vorlage · 15/0551 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0551 der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) befasst sich mit der 25-jährigen Entwicklung der RUHR.TOPCARD. Das Dokument legt dar, wie sich das Produkt von einer zeitlich begrenzten Freizeitkarte für Touristen zu einem ganzjährigen Marketinginstrument für die regionale Freizeit-, Kultur- und Tourismuswirtschaft entwickelt hat. Nach einer Neuausrichtung im Jahr 2007, die den Fokus auf die einheimische Bevölkerung legte, wurden durch Vertriebspartnerschaften und die Modernisierung der technischen Plattform die Reichweite und die Nutzung der digitalen Angebote gesteigert. Aktuell werden 47 % der über den Webshop verkauften Karten digital genutzt, während die zugehörige App rund 108.000 Downloads verzeichnet.
Die Kennzahlen der RTG zeigen eine steigende Nachfrage. In den Jahren 2024 und 2025 wurden jeweils über 275.000 Karten verkauft. Die Ausschüttungen an die Partnerbetriebe erreichten im Jahr 2025 mit einem Wert von über 10,2 Millionen Euro einen Höchststand. Für die Zukunft ist die weitere Digitalisierung der Vertriebs- und Serviceprozesse vorgesehen. Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung eines neuen Webshops im Jahr 2027, der eine verbesserte Performance sowie die Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes zum Ziel hat. Aus haushaltsmäßiger Sicht ist laut Vorlage keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
- 4.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH - Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen 2027Zur Vorlage · 15/0572 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0572 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen für das Jahr 2027 für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH vor. Die Verbandsversammlung soll die angepassten Gesellschafterzuschüsse für 2027 zur Kenntnis nehmen und dem Abschluss der aktualisierten Vereinbarungen zustimmen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der anteiligen Gewährung durch die Mitgesellschafter.
Für das Jahr 2027 wird ein Zuschussbedarf von 5.722.617 € ausgewiesen. Die geplanten Investitionszuschüsse belaufen sich auf insgesamt 10.790.000 €. Davon sollen 7.799.000 € durch die Gesellschafter bereitgestellt werden. Diese Mittel sind unter anderem für die Sanierung des Bades in Vonderort in Höhe von 6.000.000 € sowie für Planungsleistungen zur Niederrhein-Therme in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen. Für das Projekt in Vonderort werden zudem Bundesmittel in Höhe von 3.000.000 € erwartet. Die neuen Vereinbarungen sind befristet bis zum 31.12.2027.
Der Teilfinanzplan für die Kostenstelle 06300 sieht ab 2027 jährliche Auszahlungen von 463.000 € im Jahr 2027 und jeweils 425.000 € für die Folgejahre ab 2028 vor. Im Haushaltsplan 2027 ergibt sich eine Abweichung von 399.500 €, die durch Neukalkulationen zustande kam und durch den Beschluss zum Haushaltsplan 2027 ausgeglichen wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Hauptdokument|20261026095529-0|20261022100853-1|20261022100854-2|20261022100854-3
Beratungsfolge
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4.2Synergien der FMR-Verschmelzung und Effekte, die durch einen Beitritt der RPG in die FMR erzielt werden können
- 5Angelegenheiten der Ruhr LIVE GmbH - Zuschusserhöhung 2026 und 2027Zur Vorlage · 15/0573 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0573 befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten der Ruhr LIVE GmbH, wobei der Schwerpunkt auf der Anpassung der Zuschussleistungen liegt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung eine Erhöhung der Zuschussleistung für das Jahr 2026 um 270.000 Euro beschließt. Mit dieser Maßnahme ist eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verbunden. Die entsprechende budgetabgebende Buchung soll im Produkt 040100 erfolgen, während die budgetaufnehmende Buchung im Produkt 010600 vorgenommen wird.
Darüber hinaus wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2027 zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungsfolge in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss behandelt, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung fällt. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
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- 12.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0573 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0573 befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten der Ruhr LIVE GmbH, wobei der Schwerpunkt auf der Anpassung der Zuschussleistungen liegt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung eine Erhöhung der Zuschussleistung für das Jahr 2026 um 270.000 Euro beschließt. Mit dieser Maßnahme ist eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verbunden. Die entsprechende budgetabgebende Buchung soll im Produkt 040100 erfolgen, während die budgetaufnehmende Buchung im Produkt 010600 vorgenommen wird.
Darüber hinaus wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2027 zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungsfolge in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss behandelt, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung fällt. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
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- 12.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0573 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0573 befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten der Ruhr LIVE GmbH, wobei der Schwerpunkt auf der Anpassung der Zuschussleistungen liegt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung eine Erhöhung der Zuschussleistung für das Jahr 2026 um 270.000 Euro beschließt. Mit dieser Maßnahme ist eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verbunden. Die entsprechende budgetabgebende Buchung soll im Produkt 040100 erfolgen, während die budgetaufnehmende Buchung im Produkt 010600 vorgenommen wird.
Darüber hinaus wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2027 zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungsfolge in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss behandelt, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung fällt. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
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- 12.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 6Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Gesellschaftervereinbarung 2027Zur Vorlage · 15/0561 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0561 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen befasst sich mit der Gesellschaftervereinbarung 2027 der Revierpark Gysenberg Herne GmbH. Die Gesellschaft wird zu gleichen Teilen vom Regionalverband Ruhr und der Stadt Herne gehalten. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2026 ausläuft, sieht der Beschlussvorschlag die Zustimmung der Verbandsversammlung zur neuen Fassung für das Jahr 2027 vor, unter der Voraussetzung, dass die Gremien der Stadt Herne eine gleichlautende Entscheidung treffen.
Für das Wirtschaftsjahr 2027 ist eine Anpassung der Zuschüsse vorgesehen. Der konsumtive Gesellschafterzuschuss soll von 1.500.000 Euro auf 2.200.000 Euro erhöht werden, während der Investitionszuschuss von 1.200.000 Euro auf 500.000 Euro reduziert werden soll. Hintergrund ist ein kalkulierter Jahresfehlbetrag von 2.200.000 Euro sowie die Notwendigkeit, Einnahmelücken zu decken und Zinsbelastungen zu reduzieren. Geplante Investitionsmaßnahmen umfassen unter anderem die energetische Sanierung von Dachflächen sowie die Installation einer Photovoltaikanlage.
Zudem ist eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung vorgesehen, wobei ein Konzept für weitere Flächen in Entwicklung ist. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung werden für 2027 mit 130.000 Euro veranschlagt. Die Geschäftsführung erhält den Auftrag, die Effizienz zu steigern, die Kundenbindung zu stärken und bestehende Dienstleistungsverträge mit der FMR und der HBG auf eine Revision zu prüfen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 7Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2025Zur Vorlage · 15/0571 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0571 sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2025 beschließt. Der Bericht wird gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erstellt, um die politischen Vertreter sowie die Öffentlichkeit über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung des Verbandes zu informieren.
Obwohl der Regionalverband Ruhr aufgrund der bestehenden Erstellungspflicht eines Gesamtabschlusses nicht von der Aufstellungspflicht befreit ist, wird der Beteiligungsbericht zur Wahrung der Berichtskontinuität und zur Gewährleistung von Transparenz fortgeführt. Der Fokus des Berichts liegt auf der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Beteiligungen. Die inhaltliche Grundlage bilden die geprüften und testierten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2025. Neben den unmittelbaren Beteiligungen werden auch die wirtschaftlichen Daten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie der Business Metropole Ruhr GmbH berücksichtigt.
Der Bericht dient als Nachschlagewerk für die Verbandsleitung, die Gremien und die Bevölkerung. Nach der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung Ende 2026 wird das Dokument auf der Homepage der Metropole Ruhr veröffentlicht. Eine förmliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster entfällt. Ein Exemplar des Berichts wird der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, zugeleitet. Die Vorlage ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 8Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH
- 8.1Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen den Teilen A: km 50,03 - 51,70 und B: km 56,70 - 56,85 und km 59,65 - 59,87 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 15/0546 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Die Bürgschaft soll die 50-prozentige Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) an den förderfähigen Kosten für die Gleiserneuerung auf der Strecke Hattingen – Wengern-Ost absichern. Der Betrag der Bürgschaft ist auf maximal 579.988,0 Einzelbetrag begrenzt, basierend auf einem maximalen förderfähigen Gesamtbetrag von 1.159.976,00 Euro. Der RVR wird hierfür eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erheben.
Die Maßnahme dient der Instandsetzung des Oberbaus in spezifischen Abschnitten zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost. Da der aktuelle Zustand Mängel aufweist, besteht die Notwendigkeit der Erneuerung, um eine Sperrung der Infrastruktur und damit den Verlust der Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen zu verhindern. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch eine Kombination aus Bundesmitteln, Mitteln der Landesnahverkehrsgesellschaft sowie einem investiven Sonderzuschuss des RVR in Höhe von maximal 100.000 Euro, der für das Jahr 2027 vorgesehen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Risiko eines Bürgschaftsfalls aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur als gering einzustufen ist. Der Beschluss erfordert eine Anzeige nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, weshalb die Vorlage zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen und der Verbandsversammlung vorgelegt wird.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 8.2Zuschuss zum IGA2027-Projekt Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall an die TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbHZur Vorlage · 15/0550 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0550 sieht eine Änderung der Zuweisung eines bereits beschlossenen Zuschusses für das IGA2027-Projekt „Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall“ vor. Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, den am 04.07.2025 beschlossenen Betrag von maximal 200.000 Euro nicht an die Stadt Witten, sondern an die Touristik-EisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER GmbH) zu leisten. Die Mittel sollen als investiver Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 zur Finanzierung des Eigenanteils am Projekt zur Verfügung gestellt werden.
Hintergrund der Anpassung ist die veränderte Zuständigkeit bei der Modernisierung von zwei Bahnübergängen an der Nachtigallstraße und der Muttentalstraße. Da die technische Erneuerung der Anlagen über das Eisenbahnkreuzungsgesetz abgewickelt wird, kann der Förderantrag nur durch das zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die TER GmbH, gestellt werden. Die Stadt Witten ist von der Kostenverantwortung für diese spezifischen Maßnahmen entlastet. Das Gesamtprojekt zur Ertüchtigung der Bahnübergänge wird voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro kosten, wobei das Land Nordrhein-Westfalen zwei Drittel und die TER GmbH ein Drittel der Kosten trägt. Die TER GmbH übernimmt dabei die signaltechnische Planung und die Bauausführung der technischen Sicherungsanlagen. Das Projekt ist Teil der konzeptionellen Entwicklung für die Internationale Gartenschau 2027 im Mittleren Ruhrtal.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 9Beitritt d-NRWZur Vorlage · 15/0548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0548 wird der Beitritt des Regionalverbands Ruhr zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt. Der Beitritt umfasst die Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage in Höhe von 1.000 Euro als Anteil am Stammkapital. Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter erfolgen.
Die d-NRW AöR fungiert als staatlich-kommunales IT-Unternehmen und dient als zentrale Anlaufstelle für die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Leistungsaustauschs von Online-Diensten. Ein wesentlicher Aspekt des Beitritts ist die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe, wodurch die Träger der Anstalt Aufträge im Rahmen der kommunalstaatlichen Kooperation ausschreibungsfrei erteilen können. Dies betrifft unter anderem Dienstleistungen im Bereich des E-Governments sowie die fachliche Unterstützung bei der Nutzung von Informationstechnik.
Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die einmalige Einlage des Stammkapitals. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich, da die Kosten über die Änderungsliste der Verwaltung im Haushaltsplanentwurf 2027 veranschlagt werden. Der Vorgang ist haushaltsneutral. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Die Vorlage wird im Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales vorberatend behandelt.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10Haushaltsangelegenheiten
- 10.1Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2026 bis 30.09.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0559 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 15/0559 informiert die Verwaltung über die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung.
Die rechtliche Grundlage für die Durchführung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bildet § 83 der Gemeindeordnung NRW. Demnach sind solche Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Gemäß dem im Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen ab dieser Grenze bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung.
Die vorliegende Dokumentation führt die entsprechenden Genehmigungen gemäß der beigefügten Anlage auf. Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass für die betrachteten Vorgänge keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Ein Klima-Check im Rahmen der Beschlussvorlage ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf die entsprechenden Prozesse.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.2Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2027 in Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 15/0556 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0556 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2027. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilpläne für die Organisationseinheiten Referat 6 (Finanzmanagement) und Referat 16 (Allgemeine Finanzwirtschaft) zu beschließen. Dieser Vorschlag gilt unter dem Vorbehalt von Änderungsvorschlägen, die separat in den Verbandsausschuss oder die Verbandsversammlung eingebracht werden.
Der Entwurf des Haushaltsplans 2027 wurde bereits im Oktober 2026 der Verbandsversammlung vorgelegt und ist öffentlich über die Website des Regionalverbandes Ruhr sowie als interaktiver Haushalt einsehbar. Gegenstand der Beratungen im federführenden Ausschuss sind die spezifischen Haushaltsansätze der genannten Referate. Die Vorlage verweist zur detaillierten Einsicht auf eine Anlage, die den Gesamtergebnis- und Finanzplan sowie die konsumtiven und investiven Planansätze inklusive einer Projektübersicht enthält.
Die Vorlage dokumentiert zudem die finanziellen Auswirkungen und stellt fest, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Vorlage. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach der Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 9. November 2026 im Verbandsausschuss und schließlich am 11. Dezember 2026 in der Verbandsversammlung beschlussfähig ist.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10.3Projekt- und Finanzberichtswesen zum 30.09.2026Zur Vorlage · 15/0569 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 15/0569 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit dem Stichtag 30.09.2026 enthält die Ergebnis- und Investitionsprognose für das Haushaltsjahr 2026. Im Ergebnishaushalt wird eine Verbesserung des Jahresergebnisses nach Abzug des globalen Minderaufwands um etwa 1.514 T€ prognostiziert. Diese Entwicklung ergibt sich aus erwarteten Mehrerträgen von rund 7.710 T€ und Mehraufwendungen von rund 3.545 T€. Innerhalb der Strategiefelder zeigt sich ein Minderbedarf im Bereich Querschnitt von circa 3.737 T€, während in den Bereichen Tourismus/Freizeit und Umwelt/Grüne Infrastruktur ein Mehrbedarf von jeweils rund 792 T€ beziehungsweise 630 T€ verzeichnet wird. Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um rund 3.121 T€ erwartet.
Der vorliegende Bericht umfasst zudem einen Teilfinanzplan für die Jahre 2027 bis 2030, der Einzahlungen, Auszahlungen sowie den Eigenanteil darstellt und Vergleiche zwischen der Veranschlagung im Haushaltsplan und tatsächlichen Abweichungen zieht. Die Vorlage beschreibt die Auswirkungen auf den Haushalt, wobei zwischen Haushaltsverbesserungen, Haushaltsneutralität und Haushaltsverschlechterungen durch Mittelbereitstellung unterschieden wird. Eine Bilanzprüfung untersucht mögliche Veräußerungsgewinne oder -verluste gemäß den kommunalen Verwaltungsvorschriften. Ein durchgeführter Klima-Check dokumentiert die Vorhandensein oder das Fehlen klimarelevanter Auswirkungen sowie etwaige Mehraufwände bei Alternativvorschlägen. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung zur Kenntnahme.
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- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 11Anträge
- 12Anfragen und Mitteilungen
- 12.1Anfrage der AfD-Fraktion - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 15/0568 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 15/0568) Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Revierpark Gysenberg Herne GmbH angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vom 09. Oktober 2026, überplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitzustellen. Ein Gutachten zur Optimierung des Beteiligungsportfolios des RVR hatte Anfang 2026 darauf hingewiesen, dass die bisherigen Zuschüsse nicht ausreichen und die finanzielle Entwicklung des Unternehmens von Unsicherheitsfaktoren geprägt ist.
Die Anfrage umfasst verschiedene finanzielle und strategische Aspekte. Die Verwaltung wird gebeten, die Höhe der konsumtiven und investiven Zuschüsse sowie der Mittel aus der Kapitalrücklage seit dem Jahr 2020 darzulegen. Zudem werden Details zu bereits umgesetzten sowie für den Zeitraum 2027 bis 2032 geplanten Investitionen in den Bereichen Gebäude und Technik sowie die Einpreisung dieser Kosten in den Haushalt 2027–2030 abgefragt.
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Einnahmensteigerung, wie Sponsoring oder veränderte Betriebsmodelle, sowie die Prüfung von Verwertungsoptionen wie einem Sale-and-Lease-back von Immobilien thematisiert. Die Anfrage fragt zudem nach Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten und den finanziellen sowie rechtlichen Folgen eines möglichen Ausstiegs des RVR aus der Beteiligung. Abschließend wird nach der Rolle des Vorsitzenden der Verbandsversammlung und des Oberbürgermeisters von Herne in diesem Verfahren gefragt. Die Beantwortung wird bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 09. November 2026 erbeten.
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Beratungsfolge
- 09.11.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)