Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen den Teilen A: km 50,03 - 51,70 und B: km 56,70 - 56,85 und km 59,65 - 59,87 der Strecke Hattingen - Wengern-Ost
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Die Bürgschaft soll die 50-prozentige Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) an den förderfähigen Kosten für die Gleiserneuerung auf der Strecke Hattingen – Wengern-Ost absichern. Der Betrag der Bürgschaft ist auf maximal 579.988,0 Einzelbetrag begrenzt, basierend auf einem maximalen förderfähigen Gesamtbetrag von 1.159.976,00 Euro. Der RVR wird hierfür eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erheben.
Die Maßnahme dient der Instandsetzung des Oberbaus in spezifischen Abschnitten zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost. Da der aktuelle Zustand Mängel aufweist, besteht die Notwendigkeit der Erneuerung, um eine Sperrung der Infrastruktur und damit den Verlust der Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen zu verhindern. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch eine Kombination aus Bundesmitteln, Mitteln der Landesnahverkehrsgesellschaft sowie einem investiven Sonderzuschuss des RVR in Höhe von maximal 100.000 Euro, der für das Jahr 2027 vorgesehen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Risiko eines Bürgschaftsfalls aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur als gering einzustufen ist. Der Beschluss erfordert eine Anzeige nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, weshalb die Vorlage zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen und der Verbandsversammlung vorgelegt wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.11.2026anstehend
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