Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2026 bis 30.09.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 15/0559 informiert die Verwaltung über die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung.
Die rechtliche Grundlage für die Durchführung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bildet § 83 der Gemeindeordnung NRW. Demnach sind solche Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Gemäß dem im Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen ab dieser Grenze bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung.
Die vorliegende Dokumentation führt die entsprechenden Genehmigungen gemäß der beigefügten Anlage auf. Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass für die betrachteten Vorgänge keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Ein Klima-Check im Rahmen der Beschlussvorlage ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf die entsprechenden Prozesse.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151910100660
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20261019113748-0
Beratungsfolge
- 09.11.2026anstehend
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