23. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 22. Sitzung des Planungsausschusses (vom 22.05.2019)
- 2Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 2.1Intensivierung der Einbindung der Politik in den Prozess der Neuaufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung plant die Einrichtung einer Kommission, um die politische Beteiligung am Prozess der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr zu intensivieren. Ziel ist es, die politisch Verantwortlichen stärker in das Regionalplanverfahren einzubinden und diesen Prozess aktiver zu begleiten.
Im Vergleich zu den regulären Sitzungen des Planungsausschusses bietet eine solche Kommission laut Verwaltung Vorteile wie kürzere Kommunikationswege, einen unmittelbaren Austausch über Inhalte sowie eine höhere Flexibilität bei der Tagesordnung. Zudem sollen die Nachvollziehbarkeit administrativer Entscheidungen verbessert und der Verwaltungsaufwand für die Vorbereitung von Vorlagen reduziert werden. Die Kommission soll zudem die Beratung nichtöffentlicher Themen erleichtern können.
Die Aufgaben der Kommission umfassen die regelmäßige Information über den Fortschritt der Planungsarbeiten, die Beratung zu rechtlichen oder fachlichen Änderungen sowie die Entscheidung bei spezifischen Konflikten, etwa im Bereich der Flächennutzung. Die Gruppe soll möglichst alle Fraktionen vertreten sein und sich aus maximal zehn Personen zusammensetzen, wobei die Mitwirkung sachkundiger Ratsmitglieder angestrebt wird. Die Umsetzung der Maßnahme ist haushaltsneutral.
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- 2.2Verzögerung zur Aufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1547 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zur Verzögerung der Aufstellung des Regionalplans Ruhr eingebracht. Hintergrund ist eine Mitteilung der Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vom 13. September 2019, wonach der vorgesehene Zeitplan für das kommende Jahr nach Einschätzung der Verwaltung nicht eingehalten werden kann.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, in der Sitzung des RVR-Verbandsausschusses am 30. September 2019 eine Vorlage zum aktuellen Sachstand des Regionalplans Ruhr sowie zur weiteren Organisation des Verfahrens vorzulegen.
Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt erforderlich. Es entstehen zudem keine Auswirkungen auf die Bilanz des Verbandes durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 2.3Anfragen und Mitteilungen
- 3Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3.1Änderungsverfahren 36 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 13/1488 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1488 dazu aufgerufen, das Einvernehmen für das Änderungsverfahren 36 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW zu erteilen. Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt und erfordert die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr.
Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2019 mitgeteilt, dass die geplante Änderung im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Die Behörde hat die Erteilung des Einvernehmens bereits in Aussicht gestellt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anzuschließen.
Zur Entscheidungsfindung liegen verschiedene Planunterlagen zum Änderungsverfahren vor, unter anderem eine Planübersicht, eine Begründung sowie ein Umweltbericht. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr erforderlich.
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Hauptdokument|20190808150631-0|20190808150631-1|20190808150631-2|20190808150632-3|20190808150632-4|20190808150633-5|20190808150633-6
- 3.214. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld - ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 13/1542 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen, beschließen. Gegenstand dieser Änderung ist die Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs in der Hansestadt Breckerfeld. Ziel des Vorhabens ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen zu schaffen, insbesondere im Bereich der Klevinghauser Straße zwischen dem Friedhof und der Kleingartenanlage.
Die Begründung führt einen Bedarf an neuen Wohnbauflächen in Breckerfeld an. Laut Erhebungen wurde ein Bruttowohnbaulandbedarf von 9,1 Hektar ermittelt, wobei die vorhandenen Siedlungsreserven im aktuellen Flächennutzungsplan nicht ausreichen. Das Verfahren zur Regionalplanänderung soll auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsfassung durchgeführt werden. Dabei werden die in der Beteiligtenliste aufgeführten Stellen gesondert angeschrieben. Die Änderung wird zudem für die Dauer von zwei Monaten beim Ennepe-Ruhr-Kreis und im Regionalverband Ruhr öffentlich ausgelegt sowie elektronisch veröffentlicht. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Haushalts durch dieses Verfahren ist nicht vorgesehen.
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Hauptdokument|20190918143330-0|20190918143532|20190918143331-2|20190918143333-3
- 3.3Gesetzentwurf zur Änderung des LPlG NRW - Erneute Gelegenheit zur StellungnahmeZur Vorlage · 13/1520 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auseinander. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat hierzu die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 13. September 2019 Anregungen zu dem vorliegenden Entwurf einzureichen.
Die Berichtsvorlage dient dazu, die Verbandsversammlung über die Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Der Bericht enthält eine tabellarische Übersicht ausgewählter Gesetzesänderungen sowie die fristgerecht abgegebene Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Regionalverband entstehen.
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- 3.4Inkrafttreten der Änderung des LEP NRWZur Vorlage · 13/1496 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in Kraft getreten ist. Die entsprechende Änderungsverordnung vom 12. Juli 2019 trat am 6. August 2019 rechtswirksam in Kraft. Die Bekanntmachung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, wobei eine Berichtigung zum 5. August 2019 erfolgte.
Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes wurden die Planunterlagen, die Planbegründung, die Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine zusammenfassende Erklärung seit dem 12. August 2019 in den Diensträumen der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr zur Einsichtnahme ausgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist, sodass die Änderung haushaltsneutral bleibt. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 3.5Anträge
- 3.6Anfragen und Mitteilungen
- 2.6.1Bericht über laufende Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr: Entwurf des Endberichtes zur 2. StufeZur Vorlage · 13/1495 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit dem Entwurf des Endberichtes zur zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr (Drucksache 13/1495). Der vorliegende Entwurf umfasst einen über 600 Seiten umfassenden Bericht sowie eine achtzehnseitige Kurzfassung. Die zweite Stufe des Konzepts beinhaltet die Phasen Analyse, Handlungsansätze und Modellprojekte, wobei die Erarbeitung durch ein Gutachterkonsortium zwischen Februar 2018 und August 2019 erfolgte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Endbericht zur Kenntnis nimmt und den Inhalten im Grundsatz zustimmt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Entwurf den beteiligten Kommunen, Kreisen sowie Institutionen und Verbänden zur Beteiligung vorzulegen, wobei ein achtmonatiger Zeitraum für diesen Prozess vorgeschlagen wird. Zudem soll die Verwaltung im Jahr 2019 drei Konferenzen durchführen, um politische und verwaltungseitige Vertretende über den Entwurf zu informieren. Die Ergebnisse der Beteiligungsphase sollen der Verbandsversammlung im Sommer 2020 zur Beratung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage nicht, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
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- 4.1.1Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (CDU/SPD/Grüne) Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr: Entwurf des Endberichtes zur 2.Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1544 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 13/1544 liegt ein Änderungsantrag vor, der den Beschlussvorschlag zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr betrifft. Gegenstand des Antrags ist der Entwurf des Endberichtes zur zweiten Stufe dieses regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes.
Der Antrag sieht eine Änderung des bestehenden Beschlussvorschlages vor. Konkret wird vorgeschlagen, dass die Verbandsversammlung den Endbericht zur zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr zur Kenntnis nimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln erforderlich ist. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral beschrieben, da keine zusätzlichen Ausgaben oder Erträge entstehen. Der Antrag wurde durch die Fraktionen CDU, SPD sowie B90/Die Grünen eingebracht.
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- 4.2Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Beantwortung der Fragen aus dem Planungsausschuss vom 27.02.2019Zur Vorlage · 13/1347-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Berichtsvorlage den Sachstand des Fahrradverleihsystems metropolradruhr sowie die Entwicklung von E-Scootern dargelegt. Mit Stand Juni 2019 verzeichnete das System 96.514 angemeldete Nutzer. Eine Platzierung von Stationen an Parkhäusern ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Kommunen oder Betreiber die Kosten für Infrastruktur und Betrieb tragen. Eine Ausweitung des Systems auf weitere Kommunen ist angestrebt, scheiterte jedoch bislang an der notwendigen Mitfinanzierung durch die beteiligten Städte. Während das System ursprünglich einen touristischen Fokus hatte, liegt der Schwerpunkt nun auf dem Alltagsverkehr.
Hinsichtlich der E-Scooter wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen der seit Juni 2019 geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erläutert. Im Ruhrgebiet werden aktuell in Herne und Dortmund Scooter des Anbieters Circ angeboten, während ein Einstieg von Nextbike möglich ist. Fachgesellschaften wie der ADFC oder die Deutsche Verkehrswacht wiesen auf potenzielle Konflikte im Straßenraum hin, insbesondere durch eine zusätzliche Beanspruchung der Radwege sowie mögliche Beeinträchtigungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Entwicklung dieser Mobilitätsformen wird im Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept berücksichtigt.
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- 4.3Radschnellweg Ruhr RS1 Hier: SachstandZur Vorlage · 13/1503 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Radschnellweg Ruhr (RS1) erläutert den aktuellen Planungsstand in verschiedenen Abschnitten. In Mülheim an der Ruhr wurde ein Abschnitt von der Ruhrpromenade bis zur Duisburger Straße, einschließlich der Anbindung an die Hochschule Ruhr West, bereits freigegeben. Für das Essener Eltingviertel führt die Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft Untersuchungen zu drei städtebaulichen Varianten durch; die Ergebnisse sollen im September 2019 vorgelegt werden, um das Bebauungsplanverfahren bis 2022 abzuschließen. In Hamm deutet eine Machbarkeitsstudie sowie Gespräche mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Lippeverband, der DB-Netz AG, Straßen NRW und der Stadt darauf hin, dass ein Bau auf dem Mitteldeich realisierbar ist.
In Gelsenkirchen wurde für drei Abschnitte Baurecht erlangt. Im Bereich eines Regenrückhaltebeckens der Emschergenossenschaft wird vorübergehend ein gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt. Während die Brücke über die Leithestraße im Bau ist, wird für den Abschnitt Richtung Bochum mit einem Baubeginn Anfang 2020 gerechnet. In Dortmund führen wirtschaftliche Auslastungen von Unternehmen zu leichten Terminverschiebungen. Im Kreis Unna sind aufgrund einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht und notwendiger Planfeststellungsverfahren erst ab 2025 Baumaßnahmen möglich, wenngleich die Strecke aktuell in einem geringeren Standard befahrbar ist.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) setzt die fachliche Kommunikation zu Radschnellverbindungen fort und hat einen gemeinsamen Arbeitskreis für die Projekte RS1 und Mittleres Ruhrgebiet zur Abstimmung der Akteure eingerichtet. Zudem wurde ein neuer Planungsleitfaden für Radschnellverbindungen in NRW veröffentlicht.
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- 4.4ruhrImpulse - Beiträge zur Regionalentwicklung Band 2: FlächennutzungZur Vorlage · 13/1481 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr hat eine Berichtsvorlage zum zweiten Band der Reihe „ruhr Impulse“ zur Kenntnis genommen. Dieser Band thematisiert die Flächennutzung und liefert Datengrundlagen sowie Analysen für planungsbezogene Aufgaben in der Metropole Ruhr. Während der erste Band der Reihe die demografische und ökonomische Entwicklung behandelte, untersucht dieser Bericht die aktuelle Flächennutzung sowie deren Wandel im Zeitraum von 2009 bis 2018.
Die Analyse beschreibt die Metropole Ruhr als eine hochverdichtete Regionalplanungsregion, was zu einem Nutzungsdruck auf die verfügbaren Flächen führt. Dabei stehen ökologische, ökonomische und soziale Funktionen in einem Wettbewerb um den begrenzten Raum. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung der Vegetationsflächen, die zwar den größten Anteil an der Flächennutzung ausmachen, jedoch im Vergleich zu anderen Regionen pro Kopf geringer ausfallen und Verluste durch die Umwandlung in Siedlungs- und Verkehrsflächen verzeichnen.
Der Bericht dient als Grundlage für die Erarbeitung von Konzepten und Instrumenten der Regionalentwicklung und bezieht Verweise auf das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung sowie den Entwurf des Regionalplans Ruhr ein. Eine Aktualisierung der Berichtsreihe ist alle drei Jahre vorgesehen. Für die vorliegende Berichtsvorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 4.5Sachstand Regionales WohnungsmarktkonzeptZur Vorlage · 13/1483 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat den Sachstandsbericht zum regionalen Wohnungsmarktkonzept zur Kenntnis genommen. Im Dezember 2018 beauftragten die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung damit, den Rahmen für ein solches Konzept zu erarbeiten, wofür Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt wurden. Das Vorhaben soll auf den bisherigen Arbeiten der AG Wohnungsmarkt Ruhr basieren, die bereits regionale Wohnungsmarktberichte und Nachfrageanalysen erstellt hat.
Im Rahmen des BMBF-Verbundprojektes „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region Ruhr“ ist für November 2019 ein Workshop mit Vertretern der TU Dortmund und der AG Wohnungsmarkt Ruhr geplant. In diesem Termin sollen die inhaltlichen Ziele sowie die organisatorischen Schritte eines möglichen regionalen Wohnungsmarktkonzeptes diskutiert werden. Auf Grundlage der Workshop-Ergebnisse soll eine Leistungsbeschreibung für ein externes Gutachten ausgearbeitet werden. Die Kosten für den Prozess werden vom RVR getragen, wobei die AG Wohnungsmarkt Ruhr die Erstellung des Gutachtens begleiten soll.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für eine fristgerechte Umsetzung eine Aufstockung der Sachmittel sowie eine zusätzliche Projektmanagement-Stelle von mindestens 50 Prozent erforderlich ist, da bestehende Personalkapazitäten durch andere Pflichtaufgaben gebunden sind. Eine finanzielle Beteiligung der Kommunen ist für das Projekt nicht vorgesehen.
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- 4.6Auf dem Weg zu einem 'Freizeit- und Tourismuskonzept Metropole Ruhr' Hier: Besetzung FachbeiratZur Vorlage · 13/1484 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1484 regelt die Besetzung eines Fachbeirates für das „Freizeit- und Tourismuskonzept Metropole Ruhr“. Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung beauftragen, in Kooperation mit der Regionalen Tourismusagentur (RTG), den Beirat mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen zu besetzen.
Die vorgeschlagene Zusammensetzung umfasst Vertreter des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen, der Geschäftsführung von Tourismus NRW e.V. sowie des Beirats der RTG. Zudem sollen Mitglieder des Landesbüros der Naturschutzverbände, der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes, der Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH, der Kulturexperten Dr. Scheytt GmbH, des ADFC, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund als Vertreter der Ruhr-IHK sowie der UNIQ GmbH in den Beirat berufen werden.
Der Fachbeirat hat die Aufgabe, den weiteren Erarbeitungsprozess des Konzepts zu begleiten, diesen kritisch zu reflektieren und Empfehlungen auszusprechen. Die Besetzung soll sowohl die Angebotsseite der Planung als auch die Nachfrageseite des Marketings berücksichtigen. Geplant ist ein Sitzungsturnus von zwei Sitzungen pro Jahr. Für den Fachbeirat entstehende Kosten sind im Rahmen der bestehenden Netzwerkarbeit im Haushalt abgedeckt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist.
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- 4.7Neues aus dem Geonetzwerk.metropole Ruhr- Sachstandsbericht zu ausgewählten ProjektenZur Vorlage · 13/1494 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss erhält einen Sachstandsbericht zum Geonetzwerk.metropole Ruhr, der über die Entwicklung ausgewählter Projekte informiert. Seit dem Beschluss der Verbandsversammlung im Jahr 2016 ist das Netzwerk nach einer dreijährigen Evaluationsphase als Daueraufgabe des Verbandes etabliert.
Der Bericht umfasst verschiedene Tätigkeitsbereiche und Projekte, darunter die Bebauungsplanübersicht Metropole Ruhr, die Luftbildkooperation sowie der Radroutenspeicher Metropole Ruhr. Zu den neueren Schwerpunkten gehören zudem die Bereiche Denkmäler, Statistik und Geodaten. Des Weiteren werden Aktivitäten wie der Schülerwettbewerb GeoAwardRuhr 2019 sowie die Organisation von Runden Tischen für die Ausbildung in der Geomatik und Vermessungstechnik und für Geonetwerke in Nordrhein-Westfalen aufgeführt.
Die Vorlage gibt Auskunft über die Nutzung der digitalen Angebote durch die Verwaltung, die Bürger sowie Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft. Durch die interkommunale Zusammenarbeit im Netzwerk wird eine Effizienzsteigerung angestrebt, die zu einer finanziellen Entlastung der beteiligten kommunalen Partner führen soll. Für die Umsetzung der beschriebenen Projekte sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Finanzierung innerhalb des bestehenden Rahmens erfolgt.
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- 4.8Anträge
- 4.9Anfragen und Mitteilungen
- 4.9.1Anfrage der SPD-Fraktion Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept – Analysebericht Hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/1432-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr reagiert. Die Analysephase der zweiten Stufe des Konzepts basiert auf den bereits von der Verbandsversammlung beschlossenen Leitbildern und Zielaussagen. Diese umfassen sechs Leitsätze, die Aspekte wie die regionale Vernetzung, die wirtschaftliche Stärke sowie eine umweltverträgliche und für alle zugängliche Mobilität behandeln. Seitens der Verwaltung besteht aktuell kein Bedarf an einer Anpassung dieser Leitbilder, wobei eine Überprüfung im Rahmen der dreijährigen Fortschreibung vorgesehen ist.
Im Rahmen der Erarbeitung von Handlungsansätzen und -optionen werden zudem Megatrends berücksichtigt. In der aktuellen dritten Phase werden Projektsteckbriefe für Pilotprojekte erstellt. Hierbei findet eine enge fachliche Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Ruhr-Konferenz statt, um Trends im Personen- und Wirtschaftsverkehr nutzbar zu machen.
Der Entwurf des Endberichtes soll dem Planungsausschuss am 18. September 2019 sowie der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2019 vorgelegt werden. Die darin vorgeschlagenen Handlungsoptionen und Modellprojekte sind Gegenstand der Beratung durch die Verbandsgremien. Die Verwaltung empfiehlt, weitere Entscheidungen und die Beauftragung von Maßnahmen erst nach der Bekanntgabe der Projektauswahl der Landesregierung aus der Ruhr-Konferenz im Herbst 2019 zu treffen, um eine Abstimmung zwischen dem regionalen Konzept und den landesweiten Entscheidungen zu gewährleisten.
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- 4.9.2Anfrage der SPD-Fraktion Anbindung Dortmund Airport und ECO PORT Hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/1433-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion zur Anbindung des Flughafens Dortmund und des Gewerbegebiets ECO PORT. Der Flughafen Dortmund ist neben dem Verkehrslandeplatz Dinslaken Schwarze-Heide der einzige landesbedeutende Verkehrsflughafen in der Metropole Ruhr. Die aktuelle Erreichbarkeit erfolgt über verschiedene Buslinien sowie Shuttle-Dienste, wobei eine direkte Schienenanbindung an den Fernverkehr oder den Schienenpersonennahverkehr derzeit nicht existiert. Der Entwurf des Regionalplans Ruhr sieht vor, die Anbindung des Flughafens an das öffentliche Verkehrsnetz zu verbessern, um die Attraktivität des Standortes zu steigern und das Straßennetz zu entlasten. Die Bezirksregierung Arnsberg fordert in diesem Zusammenhang eine textliche Festlegung einer Trasse im Regionalplan.
Eine Schienenanbindung könnte neben der Erreichbarkeit für Fluggäste auch die Anbindung des Gewerbegebiets ECO PORT verbessern und zur Reduzierung des PKW-Verkehrs beitragen. Eine mögliche Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene müsste durch Gutachten geprüft werden. Im Rahmen des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr wurde die Optimierungsfähigkeit der Flughafenanbindung bereits identifiziert. Ein interkommunales Mobilitätsentwicklungskonzept speziell für den Bereich Dortmund Airport und ECO PORT ist der Verwaltung nicht bekannt, jedoch besteht nach Fertigstellung des regionalen Konzepts die Möglichkeit zur Erarbeitung von Machbarkeitsstudien oder Projektsteckbriefen.
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- 4.9.3Anfrage der SPD-Fraktion Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept - E-Scooter Hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/1450-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SDP-Fraktion zum Thema E-Scooter im Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept reagiert. Die Nutzung von E-Scootern ist im Handlungsansatz zur regionalen Strategie für deren Regulierung und Einführung sowie im Modellprojekt zur Weiterentwicklung des regionalen Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ enthalten. Aktuell sind keine spezifischen Analyseergebnisse zur Nutzung von E-Scootern im Entwurf des Endberichtes der zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes aufgeführt, eine Anpassung der Analysen ist jedoch Bestandteil der dreijährigen Fortschreibung vorgesehen.
Der Betrieb von Free-Floating-Systemen benötigt keine stationären Einrichtungen, erfordert jedoch personellen und finanziellen Aufwand für die Wartung, Reinigung und das Laden der Fahrzeuge. Im Ruhrgebiet werden derzeit E-Scooter durch die Unternehmen Circ in Herne und Dortmund sowie durch Lime in Essen angeboten. Die Weiterentwicklung des Systems „metropolradruhr“ sieht vor, das aktuelle Angebot um Free-Floating-Optionen, Pedelecs und Lastenräder zu erweitern, wobei die Integration von E-Scootern als möglicher Baustein eines Modellprojektes berücksichtigt werden kann.
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- 4.9.4Anfrage der SPD-Fraktion Planung und den Bau des dritten Bauabschnitts der Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig auf der gesamten Länge zwischen Castrop-Rauxel und Oer-Erkenschwick hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/1466-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zum dritten Bauabschnitt der Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig zwischen Castrop-Rauxel und Oer-Erkenschwick reagiert. Ziel ist die Realisierung des Projekts, wofür Mittel für den Grunderwerb sowie die Projektrealisierung im Doppelhaushalt 2020/21 beantragt wurden. Ein entsprechender Projektsteckbrief liegt bereits vor.
Für die Umsetzung müssen vorrangig Flächen der RAG im Umfang von etwa 130.000 m² erworben werden. Zudem ist der Erwerb weiterer Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, deren genauer Umfang derzeit noch nicht beziffert werden kann. Die Verwaltung hat für das Projekt im Haushalt 2020/2021 rund 5,2 Millionen Euro vorgemerkt, wobei diese Schätzung auf dem aktuellen Kenntnisstand basiert.
Sofern die Mittel zur Verfügung stehen, sollen im kommenden Doppelhaushalt der Grunderwerb abgeschlossen, eine Förderkulisse erschlossen und landschaftsrechtliche Vorbehalte geklärt werden. Die beteiligten Kommunen Oer-Erkenschwick, Datteln und Castrop-Rauxel können das Vorhaben unterstützen, indem sie mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) Nutzungsüberlassungsverträge für die Pflege des Radweges vereinbaren, sich planungsrechtlich mit Einzelvorhaben auseinandersetzen oder Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bereitstellen.
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- 4.9.5Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange