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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr / Planungsausschuss
- 1.112. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1732 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, entscheiden. Gegenstand der Planänderung ist die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Aufstellung der 12. Änderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) vor. In diesem Zusammenhang soll die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das Beteiligungsverfahren sowie die entsprechende Synopse zur Kenntnis nehmen. Anregungen und Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht wurden und für die kein Meinungsausgleich erzielt werden konnte, sollen zurückgewiesen werden. Es wird dokumentiert, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zudem ist die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß § 19 Abs. 6 LPlG der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage enthält den Hinweis, dass das Verfahren haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Auswirkungen auf die Bilanz erforderlich sind.
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Hauptdokument|20200422091511-0|20200422091511-1|20200422091511-2|20200422092718-0|20200422092718-1|20200422092719-2|20200422092719-3
- 1.214. Änderung Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1728 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1728 ist der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) in der Hansestadt Breckerfeld.
Die Planung basiert auf einem Bedarf an neuen Wohnbauflächen in Breckerfeld, insbesondere im Bereich der Klevinghauser Straße zwischen dem Friedhof und der Kleingartenanlage. Da laut Siedlungsflächenmonitoring keine ausreichenden Reserven im aktuellen Regionalplan oder Flächennutzungsplan vorhanden sind, soll die Erweiterung des Siedlungsbereichs zur Schaffung von Bauland ermöglichen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nahmen 15 von 38 angeforderten Stellen Stellung. Während aus der Öffentlichkeit keine Einwendungen eingingen, konnten bei der Erörterung von Anregungen und Bedenken mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände sowie der Landwirtschaftskammer keine Einigungen erzielt werden. Die Vorlage sieht vor, diese nicht ausgeglichenen Anregungen zurückzuweisen. Nach dem Beschluss soll die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigen. Für den Haushalt entstehen durch das Vorhaben keine zusätzlichen Kosten.
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Hauptdokument|20200420150349-0|20200421151117-1|20200420150029-0|20200421151117-0|20200420150031-1
- 1.3Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 13/1729 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über den Erarbeitungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr. Mit der Beschlussvorlage 13/1729 wird die Durchführung des Erarbeitungsverfahrens durch die Regionalplanungsbehörde beantragt. Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen wurden bereits über die Aufstellung dieses Teilplans in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg informiert.
Der Entwurf des Sachlichen Teilplans soll im Rahmen des Verfahrens für die Dauer von zwei Monaten beim Regionalverband Ruhr sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten des Verbandsgebiets öffentlich ausgelegt werden. Ergänzend dazu erfolgt eine elektronische Veröffentlichung auf der Internetseite des Regionalverbandes. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung wird mindestens zwei Wochen im Voraus in den entsprechenden Amtsblättern veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, zum Planentwurf, zum Umweltbericht sowie zur Begründung Stellung zu nehmen. Die Regionalplanungsbehörde wird zudem die Pflichtbeteiligten und ausgewählte Behörden im Rahmen des Verfahrens anschreiben. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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Hauptdokument|20200420160949-0|20200420160955-0|20200420161003-0|20200420161012-0|20200427095811-0|20200427095822-0|20200427095912-0
- 1.4Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.1Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2019Zur Vorlage · 13/1730 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhrwind Herten GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2019 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 69.200 Euro aus, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 35.600 Euro darstellt. Die Strommenge belief sich auf 7.256.502 kWh und lag damit um 505.502 kWh über der Planung. Für das Jahr 2020 ist eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 69.000 Euro vorgesehen, während ein Restbetrag von etwa 200 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Windkraftanlage, die im Jahr 2016 im Rahmen eines Repowerings in Betrieb ging, wird über eine Dauer von 16 Jahren abgeschrieben. Für die Nutzung des Grundstücks entrichtet die Gesellschaft ein jährliches Entgelt von 40.000 Euro. Die technische und kaufmännische Betriebsführung durch die Hertener Stadtwerke GmbH erfolgt gegen eine jährliche Vergütung von 26.000 Euro.
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- 2.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Mehrkosten in Verbindung mit den Projekten „Staumauersanierung“, „Glör 365“ und „Andere Maßnahmen“Zur Vorlage · 13/1736 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Gewährung von Sonderzuschüssen an die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH (FSG) für das Haushaltsjahr 2020 beraten. Die Beschlussvorlage sieht vor, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 274.700 Euro zu bewilligen. Dieser Betrag unterteilt sich in 243.400 Euro für investive Maßnahmen und 31.300 Euro für konsumtive Ausgaben.
Die Mittel dienen der Deckung von Mehrkosten bei verschiedenen Baumaßnahmen. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Sanierung der Staumauer. Nach einer vertieften Überprüfung der technischen Anlagen wurden zusätzliche Instandsetzungsbedarfe an der Sicherheits- und Messtechnik festgestellt, was einen investiven Anteil des RVR in Höhe von 161.200 Euro zur Folge hat.
Ein weiterer Teil der Mittel ist für das Projekt „Glör 365“ vorgesehen, welches die Standortentwicklung und Aufenthaltsqualität fördern soll. Kostensteigerungen ergeben sich hier aus Gutachten zum rechtssicheren Badebetrieb sowie aus den Ergebnissen von Ausschreibungsverfahren. Der RVR-Anteil an den Mehrkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 95.500 Euro. Zusätzlich werden 18.000 Euro für weitere Maßnahmen, wie die Installation einer Fahrradabstellanlage nach dem Abriss eines Gebäudes, beantragt.
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- 2.3Angelegenheiten der IGA 2027 gGmbH - Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft 'Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH'Zur Vorlage · 13/1739 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Kreis Recklinghausen sowie die Städte Bergkamen und Lünen als neue Gesellschafter aufzunehmen. Damit einhergehend sollen der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschaftervereinbarung angepasst werden. Im Rahmen dieser Erweiterung ist zudem die Veräußerung von Anteilen des RVR an der Gesellschaft im Wert von 1.100 Euro vorgesehen.
Durch die Aufnahme der neuen Mitglieder verändert sich die Struktur des Aufsichtsrates, dessen Anzahl von 15 auf 18 Sitze steigt. Die drei neuen Gesellschafter erhalten jeweils einen Sitz, üben jedoch gemeinsam eine Stimme aus, die im jährlichen Wechsel ausgeübt wird. Um die Letztentscheidungskompetenz des RVR und der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft bei der Gesamtplanung sowie bei Budgets zu gewährleisten, werden die erforderlichen Stimmenmehrheiten für bestimmte Beschlüsse neu geregelt. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Beauftragung der IGA GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, um die EU-beihilferechtliche Konformität der Zuschussleistungen sicherzustellen.
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Hauptdokument|20200508125410-0|20200508125411-1|20200508125412-2
- 2.4Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Prüfung des Vorschlages der Künstlerischen Leitung zur alternativen Durchführung der RuhrtriennaleZur Vorlage · 13/1750 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 13/1750 regelt die Fraktion Die Linke die Prüfung einer alternativen Durchführung der Ruhrtriennale für das Jahr 2020. Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vorschlag der künstlerischen Leitung der Kultur Ruhr GmbH prüft, die Veranstaltung im Herbst 20mu020 unter Einhaltung entsprechender Corona-Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Die künstlerische Leiterin Stefanie Carp steht laut Begründung bereits im Austausch mit den beteiligten Künstlern, um die Umsetzung der Projekte unter den aktuellen veranstaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen. Ziel ist es, die Ruhrtriennale als Forschungsraum für neue Formate im Kulturbereich des Ruhrgebiets und Nordrhein-Westfalias zu nutzen. Zudem wird angeführt, dass die bereits für das Jahr 2020 bereitgestellten Mittel eingesetzt werden sollen.
Der Antrag fordert zudem die Vertreter der Verbandsversammlung im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH auf, die notwendigen Beschlüsse und Schritte einzuleiten. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Prüfprozess sind laut dem Dokument nicht vorgesehen, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 2.5Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften - SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1737 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvolage 13/1737 informiert über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Verwaltung erarbeitet Lösungsansätze zur Sicherung der Liquidität in Abstimmung mit den Gesellschaften und deren Mitgesellschaftern. Da sich die regulatorischen Rahmenbedingungen stetig ändern, sind verbindliche Aussagen zu den finanziellen Folgen für den RVR-Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Gesellschaften wurden aufgefordert, Liquiditätsberechnungen bis zum 31. Dezember 2020 vorzulegen, um den Bedarf an Soforthilfen bestimmen zu können.
Besonders betroffen sind die Freizeitgesellschaften, darunter die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) sowie die Revierpark-Gesellschaften Gysenberg und Wischlingen. Aufgrund behördlicher Schließungen seit Mitte März 2020 entfallen Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Gastronomie und Veranstaltungen. Die monatlichen Einnahmeausfälle bei der FMR und den beiden Revierpark-Gesellschaften belaufen sich auf etwa 1,4 Millionen Euro. Geplante Veranstaltungen wie Märkte oder Festivals wurden abgesagt.
Zur Kostenreduzierung werden Maßnahmen in den Bereichen Energie, Öffentlichkeitsarbeit und Vertragsmanagement umgesetzt. Im Personalbereich wurde für insgesamt 186 Mitarbeiter der FMR sowie der Revierpark-Gesellschaften Kurzarbeit angezeigt. Die abschließende Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen wird nach Vorliegen der Abrechnungen für die Monate April und Mai erwartet.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.6Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1724 · Berichtsvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr liegt den politischen Gremien zur Kenntnis vor. Nachdem der Entwurf des Endberichts der zweiten Stufe bereits im Herbst 2019 vorgelegt wurde, wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verschiedene Regionalkonferenzen sowie Informationsveranstaltungen für Vertreter der Wirtschaftsförderung, der IHK und der HWK durchgeführt.
Die ursprünglich geplante Frist für die Einreichung von Anregungen durch beteiligte Kommunen, Kreise und Verbände bis zum 29. Mai 2020 kann aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden. Die im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Kontaktbeschränkungen führten zu Ausfällen politischer Gremiensitzungen in den betroffenen Gebietskörperschaften, wodurch eine rechtzeitige Befassung der Gremien erschwert wurde.
Um die Beteiligung aller Akteure sicherzustellen, hat der Regionalverband Ruhr den Zeitraum für Stellungnahmen bis zum 30. September 2020 verlängert. Nach Abschluss dieser Phase wird die Verwaltung die Auswertung der eingegangenen Hinweise vornehmen. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse des gesamten Prozesses im Frühjahr 2021 den politischen Gremien des Regionalverbandes zur Beratung vorzulegen. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 2.7Statusbericht zum Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1733 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht zur Drucksache 13/1733 informiert über den aktuellen Sachstand des Freizeit- und Tourismuskonzeptes für die Metropole Ruhr. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konzeptes wurde auf Basis früherer politischer Beschlüsse entschieden, die Bestandsanalyse um weitere öffentliche sowie private Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen zu ergänzen. Zudem werden relevante Projekte der Region mit einem Zeithorizont von etwa zehn Jahren in die Konzeption einbezogen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) arbeitet bei diesen Aufgaben eng mit dem Regionalverband Tourismus Ruhr (RTG) zusammen. Der Bericht enthält zudem einen Statusbericht vom März 2020, welcher den aktuellen Stand sowie die weiteren Arbeitsschritte für die Jahre 2020 und 2021 darlegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Kosten für Personal- und Sachaufwendungen sind im Haushaltsplan vorgesehen und führen zu einer haushaltsneutralen Entwicklung.
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- 2.8Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1731 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1731 informiert über den aktuellen Sachstand des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Im Fokus stehen die Auswertung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Überlegungen zu einer strategischen Weiterentwicklung des Programms.
Die Auswertung der 344 Anregungen, die von 56 öffentlichen Stellen und Einzelpersonen eingereicht wurden, ist weit fortgeschritten. Die Rückmeldungen decken verschiedene Themenfelder ab, darunter Wirtschaft, Mobilität, Wohnen sowie Klimaschutz. In einer vorliegenden Synopse werden die Beiträge kategorisiert, um festzulegen, inwieweit sie in das Programm einfließen oder als neue Themen aufgenommen werden. Die eingegangenen Hinweise befürworten die Funktion des Handlungsprogramms als ergänzendes Instrument zum Regionalplan Ruhr, regen jedoch auch eine stärkere Berücksichtigung von Querschnittsthemen wie Gesundheit und Gendergerechtigkeit sowie der kommunalen Perspektiven an.
Parallel dazu werden Ansätze für eine perspektivische Weiterentwicklung geprüft. Mögliche Szenarien umfassen eine räumlich-thematische Entwicklungsstrategie, ein regionales Strategiebuch oder eine sogenannte Dekaden-Strategie mit Fokus auf Themen wie Digitalisierung und Klimaresilienz. Ein fachlicher Austausch mit dem Arbeitskreis sowie dem Beirat Regionaler Diskurs ist für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Die politischen Gremien des Regionalverbands Ruhr sollen im zweiten Halbjahr 2020 über die weiteren Schritte informiert werden.
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- 2.9Grundsatzvertrag zwischen der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und dem Regionalverband RuhrZur Vorlage · 13/1753 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage zum Grundsatzvertrag zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR liegt dem Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet ein Vertrag, der am 13. Mai 2020 von den Verwaltungen beider Institutionen unterzeichnet wurde.
Die Partnerschaft ist Teil des im Juli 2018 beschlossenen Ziel- und Strategiekonzepts der RVR-Familie. Im Rahmen des Strategiefeldes Mobilität strebt der Regionalverband die Entwicklung einer vernetzten und nachhaltigen Mobilitätsstruktur in der Metropole Ruhr an. Durch den Grundsatzvertrag sollen die Aufgaben zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität künftig intensiver abgestimmt und wahrgenommen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Umsetzung ist somit haushaltsneutral gestaltet. Der Sachverhalt wurde bereits im Planungsausschuss am 20. Mai 2020 mitgeteilt.
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- –Vorlagen für den Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.10Mitteilung über erfolggefährdende Entwicklungen im ForstbereichZur Vorlage · 13/1711 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1711 informiert über Entwicklungen im Forstbereich, die als erfolggefährdend eingestuft werden. Ziel der Vorlage ist es, den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün sowie den Verbandsausschuss über diesen Sachstand in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Beratungen in den Gremien waren für den 15. Mai 2020 im Betriebsausschuss und den 29. Mai 2020 im Verbandsausschuss angesetzt, wobei die Vorlagen zur Kenntnisnahme vorgesehen waren.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der beschriebenen Sachlage gibt das Dokument an, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Vorlage wird als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung geführt. Zudem sind laut dem vorliegenden Text keine finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten in der Bilanz zu erwarten.
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- –Vorlagen für den Kultur- und Sportausschuss
- 2.11Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die geplanten Jubiläums- und Kulturveranstaltungen des RVR 2020Zur Vorlage · 13/1744 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die für das Jahr 2020 geplanten Jubiläums- und Kulturveranstaltungen berichtet. Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1744 dient dazu, den Ausschuss über die Veränderungen bei diesen geplanten Ereignissen in Kenntnis zu setzen.
Neben den Auswirkungen auf die Veranstaltungen umfasst die Vorlage auch die Untersuchung der finanziellen und haushaltsmäßigen Folgen. Hierbei werden die Auswirkungen auf den Teilergebnisplan sowie den Teilfinanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 und darüber hinaus betrachtet. Die Dokumentation legt dar, wie sich die pandemiebedingten Anpassungen auf die Kostenstellen und die Budgetplanung des Verbandes auswirken könnten, wobei insbesondere die Erträge, Personalaufwendungen sowie Sachaufwendungen im Fokus stehen. Ziel der Vorlage ist die Information des Ausschusses über den Stand der Auswirkungen auf das kulturelle Programm des RVR im Jahr 2020.
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- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.12Steuerlicher QuerverbundZur Vorlage · 13/1748 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1748 wurde die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beauftragt, die Möglichkeit eines steuerlichen Querverbunds zwischen den Beteiligungsgesellschaften des Verbandes zu prüfen. Die Untersuchung soll klären, zwischen welchen profitablen und defizitären Gesellschaften ein solcher Verbund gebildet werden kann und wie sich die finanziellen Auswirkungen auf Basis der aktuellen Daten darstellen würden.
Ein steuerlicher Querverbund ermöglicht laut Antrag die Ermittlung eines einheitlichen Einkommens. Durch die damit verbundene Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaft- und Gewerbesteuer könnten Steuerersparnisse erzielt werden.
Die vorliegenden Unterlagen weisen darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt erforderlich sind, da die Maßnahme als haushaltsneutral oder als Verbesserung einzustufen ist. Der Antrag wurde zur Beratung im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung vorgelegt.
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- 2.13Anfragen und Mitteilungen
- 2.13.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Piratenfraktion Maßnahmen des RVR in Zeiten der COVID-19-PandemieZur Vorlage · 13/1716-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel erläuterte in einer Antwort auf die Anfrage der Piratenfraktion die Maßnahmen des Regionalverbands Ruhr (RVR) während der COVID-19-Pandemie. Zur Steuerung der Situation wurde Anfang März 2020 ein Corona-Krisenstab eingerichtet, der sich regelmäßig trifft. Um die Personenpräsenz in den Dienstgebäuden zu reduzieren, setzt der RVR verstärkt auf Telearbeit und mobiles Arbeiten. Hierfür stehen aktuell 47 Teleheimarbeitsplätze zur Verfügung, wobei der Zugriff auf Daten, Kalender und E-Mails auch über mobile Endgeräte wie Smartphones und iPads ermöglicht wird. Zusätzliche Serverzugänge werden durch den Krisenstab nach Dringlichkeit vergeben.
Im Bereich der Veranstaltungen wurden alle Termine bis Ende April 2020 abgesagt; für den Festakt zum hundertjährigen Jubiläum des RVR werden Verlegungen geprüft. Für die Kommunikation werden derzeit browserbasierte Videokonferenzen genutzt, während mittelfristig die Einführung von MS Teams geplant ist. Die vorhandene Datenrate von 200 Mbit/s wird als ausreichend für die benötigten Terminalserververbindungen eingestuft.
Hinsichtlich der Gremienarbeit wurden im zweiten Quartal nicht zwingend notwendige Fachausschusssitzungen abgesagt und die Themen auf die Sitzung des Verbandsausschusses am 29. Mai 2020 verschoben. Gemäß den Vorgaben des Ministeriums kann der Verbandsausschuss Beschlüsse fassen, die der Bestätigung durch die Verbandsversammlung unterliegen, wobei Wahlen weiterhin der Zuständigkeit der Verbandsversammlung vorbehalten bleiben.
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- 2.13.2Finanzielle Auswirkungen der Corona-PandemieFinanzielle Auswirkungen der Corona-PandemieZur Vorlage · 13/1749 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Freien Wähler hat mit der Drucksache 13/1749 eine Anfrage an die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) gestellt, die sich mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie befasst. Die Fraktion bittet darum, im Verbandsausschuss die derzeit abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen für den RVR-Haushalt darzustellen.
Im Fokus der Anfrage steht dabei insbesondere die Frage nach der Notwendigkeit einer Haushaltsrevision. Die Verwaltung soll prüfen und erläutern, ob der bereits für das Folgejahr beschlossene Haushalt aufgrund der pandemiebedingten Entwicklungen neu aufgestellt werden muss. Die entsprechende Vorlage ist für die Sitzung des Verbandsausschusses am 29. Mai 2020 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- –Vorlagen für den Kultur- und Sportausschussnicht öffentlich
- 1Ehrenpreis des Literaturpreises Ruhr 2020nicht öffentlich
- –Vorlagen aus dem Umweltausschussnicht öffentlich
- 2Übernahme von 20 Halden der RAG in der Metropole Ruhrnicht öffentlich
- 3Grundstücksangelegenheiten 168/16nicht öffentlich
- –Vorlagen für den Betriebsausschuss Ruhr Grünnicht öffentlich
- 4RVR Ruhr Grün - Vierteljahresbericht I. Quartal 2020nicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich