2. Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses
- 3Klimaoffensive Ruhr; Klimaneutrale Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr soll einen Masterplan mit dem Titel „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ entwickeln. Ziel der Vorlage ist die Senkung regionaler Treibhausgas-Emissionen, um die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens einzuhalten und die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan soll Netzwerkmanagement, Projektsteuerung sowie den Einsatz digitaler Werkzeuge zur Beteiligung verschiedener Akteure und zur sektorübergreifenden Koordination umfassen.
Das Vorhaben knüpft an die bereits 2019 beschlossene „Klimaoffensive Ruhr“ an, welche verschiedene Maßnahmen wie Solarinitiativen oder Projekte zur grünen Infrastruktur bündelt. Zur Steuerung der energetischen Prozesse ist der Einsatz digitaler Instrumente vorgesehen, etwa eines „digitalen Zwillings“, um die Verflechtungen der Energieflüsse zu überwachen und Emissionsminderungen zwischen den verschiedenen Sektoren abzustimmen.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein Förderantrag über rund 3,75 Millionen Euro eingereicht. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, sind alternative Förderprogramme oder eine Anschubfinanzierung aus RVR-Eigenmitteln in Höhe von etwa 375.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen, um Personal- und Sachmittel zu decken.
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- 3.1Antrag der Fraktion Die Linke Klimaoffensive Ruhr; Klimaneutrale Metropole Ruhr ? Entwicklung unterschiedlicher Szenarien bei der MasterplanentwicklungZur Vorlage · 14/0216 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0216 der Fraktion DIE LINKE wird die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ zu entwickeln. Ziel des Plans ist die Senkung regionaler Treibhausgas-Emissionen zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens sowie der novellierten Fassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Dabei wird das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 angestrebt.
Im Rahmen der Masterplanentwicklung sollen drei verschiedene Szenarien erarbeitet werden, die aufzeigen, wie Klimaneutralität in den Jahren 2030, 2040 und 2045 erreicht werden kann. Diese Szenarien sind dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie der Verbandsversammlung zur weiteren Beratung vorzulegen. Der Masterplan soll zudem Netzwerkmanagement, Projektsteuerung sowie den Einsatz digitaler Werkzeuge zur Beteiligung verschiedener Akteure umfassen, um ein sektorübergreifendes Vorgehen in der Metropole Ruhr zu ermöglichen.
Der von Heike Kretschmer und Wolfgang Freye eingereichte Antrag begründet die Notwendigkeit der Szenarien mit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es sollen ehrgeizigere Ziele geprüft werden, um eine führende Rolle der Region im Klimaschutz einzunehmen. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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- 3.2Antrag der Fraktion B90/Die Grünen Klimaneutrale Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0217 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0217 der Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ wird eine Änderung der Klimaziele für die Metropole Ruhr vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschluss zur Entwicklung eines Masterplans „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ anzupassen.
Nach dem Entwurf soll die Verwaltung beauftragt werden, unter Beteiligung der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ruhrparlaments einen Masterplan zu entwickeln, der im Jahr 2022 vorgelegt werden soll. Ziel ist die Absenkung der regionalen Treibhausgas-Emissionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens und unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021. Die Umsetzung soll auf Basis eines CO2-Budgets erfolgen, das sich an den Ermittlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung orientiert. Als Zielvorgabe wird eine Klimaneutralität der Metropole Ruhr bis spätestens 2035 angestrebt.
Die Begründung des Antrags verweist auf die rechtlichen Anforderungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine zu starke Verschiebung von Emissionsminderungsverpflichtungen in die Zukunft die Grundrechte beeinträchtigen könne. Der Antrag wurde von Karsten Finke und Jan Matzoll eingebracht. Es werden keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt durch diesen Antrag erwartet.
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- 4Fortführung Kooperationsvertrag Besucherzentrum HohewardZur Vorlage · 14/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, die Kooperation mit den Städten Herten und Recklinghausen zum Betrieb des Besucherzentrums Hoheward ab dem 1. Januar 2022 für zunächst fünf Jahre fortzuführen. Die finanziellen Rahmenbedingungen sollen dabei unverändert bleiben. Der Regionalverband übernimmt Kosten in Höhe von 185.000 Euro für Sachmittel sowie 240.000 Euro für Personalkosten, was vier Planstellen und einen Ausbildungsplatz umfasst, ergänzt um jährliche Investitionsmittel von rund 10.000 Euro. Die Stadt Herten beteiligt sich über die HTVG mit einem jährlichen Zuschuss von 60.000 Euro brutto, während die Stadt Recklinghausen 36.000 Euro beisteuert.
Im Rahmen der Vorlage wird die Verwaltung zudem beauftragt, gemeinsam mit den Partnerkommunen einen Standortvorschlag sowie ein Umsetzungskonzept für das Besucherzentrum und einen Infopunkt zu erarbeiten. Dieses Konzept soll städtebauliche, eigentumsrechtliche und wirtschaftliche Aspekte abbilden. Parallel dazu ist die Erstellung eines Handlungskonzepts zur weiteren touristischen Entwicklung des Landschaftsparks Hoheward vorgesehen. Die Entscheidung folgt auf vorangegangene befristete Verlängerungen der Kooperation und zielt auf eine dauerhafte, tragfähige Zusammenarbeit für die Einrichtung ab.
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- 5Weiterbetrieb des ?Trainingsbergwerks Recklinghausen? als Besucher*innen- und Erlebnisbergwerk der Metropole Ruhr; SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0166 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Situation des Trainingsbergwerks Recklinghausen legt dar, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) die Anlage seit Juli 2019 besitzt, um deren Erhalt als Besucherbergwerk zu sichern. Der Betrieb und die Instandhaltung obliegen dem Verein Trainingsbergwerk Recklinghausen e.V. im Rahmen eines Nutzungsvertrages, wobei der Verein sämtliche Kosten trägt und keine finanzielle Beteiligung des RVR vereinbart wurde.
Trotz der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen im Besucherverkehr konnte der Verein die Jahre 2019 und 2020 wirtschaftlich positiv abschließen. Die Finanzierung wird maßgeblich durch die Vermietung von Büroflächen, die Installation eines Fremdbetriebs sowie ehrenamtliches Engagement sichergestellt. Der Wirtschaftsplan für 2021 sowie die Planung bis 2025 weisen ein ausgeglichenes Finanzergebnis aus, was durch das Finanzmanagement des RVR geprüft wurde.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wird der bestehende Nutzungsvertrag unverändert fortgeführt. Ein Nachtrag zum Vertrag soll den erfolgreichen Abschluss der vereinbarten Erprobungsphase dokumentieren, um dem Verein Planungssicherheit für Investitionen und die Vermarktung zu geben. Parallel dazu wird ein bestehender Vertrag mit der Stadt Recklinghausen, der Regelungen für einen möglichen finanziellen Beistand im Defizitfall enthält, entsprechend ergänzt. Für den RVR ergeben sich aus dieser Fortführung keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 6Übernahme von Halden der RAG in der Metropole Ruhr; hier: Sachstandsbericht Weiterentwicklung der in 2021 übernommenen HaldenZur Vorlage · 14/0191 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz des Regionalverbands Ruhr wird die Berichtsvorlage 14/0191 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist ein Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung der Halden in der Metropole Ruhr, welche im Jahr 2021 von der RAG übernommen wurden.
Der Bericht dient dazu, den Ausschuss über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Entwicklung dieser Flächen nach deren Übernahme zu informieren. Die Vorlage war für die Sitzung am 21. Mai 2021 vorgesehen. Aus den finanziellen Angaben der Drucksache geht hervor, dass durch diesen Sachstandsbericht keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht.
Die Unterlagen wurden im Bereich Umwelt unter der Leitung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel erstellt. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis, wobei die Vorlage lediglich den aktuellen Entwicklungsstand der übernommenen Halden darlegt.
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- 7Grüne Infrastruktur; SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0189 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz hat einen Sachstandsbericht zur „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ zur Kenntnis genommen. Das Leitprojekt, welches vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) koordiniert wird, umfasst verschiedene Projektbausteine zur Klimaanpassung und zum Umweltschutz in der Metropole Ruhr.
Im Zeitraum 2020 bis 2021 wurden diverse Maßnahmen umgesetzt, darunter die Konzeption einer Strategie für grüne Infrastruktur sowie ein Aktionsprogramm für „Grüne Lückenschlüsse“. Während viele Bausteine bereits abgeschlossen sind und sich im Prozess des Verwendungsnachweises befinden, wurde für einzelne Bauprojekte eine Verlängerung der Förderzeiträume erwirkt. Die Finanzierung erfolgte größtenteils durch Zuwendungen des Umweltministeriums NRW, ergänzt durch Eigenmittel des RVR.
Im Bereich der regionalen Biodiversitätsstrategie wurden Positionspapiere veröffentlicht; die inhaltliche Leitung übernehmen Dr. Peter Keil und Prof. Dr. Daniel Hering unter Beteiligung weiterer wissenschaftlicher Partner. Auch die Kommunikationsoffensive umfasst sowohl abgeschlossene Maßnahmen wie Online-Fachtagungen als auch laufende Projekte wie ein Factbook. Für die Jahre 2021 und 2022 ist die Fortführung der Strategien geplant, um die Vorbereitung einer Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr für die Verbandsversammlung im Jahr 2022 zu unterstützen.
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- 8Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes Ruhr; SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0205 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/0205 informiert über den aktuellen Sachstand des Liegenschaftskonzepts des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der Auftrag zur Erstellung dieses Konzepts basiert auf Beschlüssen der Verbandsversammlung vom Dezember 2018. Im Zuge der Ausarbeitung hat das Referat für Liegenschaften und Hochbau die liegenschaftsbezogenen Handlungsfelder in einem Entwurf strukturiert.
Der Entwicklungsprozess beinhaltete im Jahr 2019 verschiedene Beteiligungsphasen, bei denen die RVR-Referate, die Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie beteiligte Tochtergesellschaften einbezogen wurden. Nach inhaltlichen Diskussionen und der Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer im Februar 2020 wurde das Konzept den Verbandsgremien im Frühjahr 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine weitere Behandlung der Vorlage verzögerte sich jedoch aufgrund von Beratungsbedarf sowie der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Da die Inhalte des Konzepts weiterhin als aktuell eingestuft werden, ist eine erneute Beschlussfassung durch die Gremien für den Zeitraum August oder September 2021 beabsichtigt. Als erster Schritt erfolgt die Vorstellung des Sachstands im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz in der Sitzung am 21. Mai 2021. Die Vorlage weist keine Auswirkungen auf den Haushalt aus.
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- 9Anträge
- 10Anfragen und Mitteilungen
- 10.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kauf einer RAG-Trasse in BottropZur Vorlage · 14/0129-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kauf einer RAG-Trasse in Bottrop reagiert. Der Erwerb und die Herrichtung dieser Trasse zu einer Wegeverbindung sind derzeit kein Projekt des RVR. In der Vergangenheit wurden Sondierungsgespräche mit der RAG geführt, die jedoch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Linienführung des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet (RSMR) über die Gladbecker Straße zurückgestellt wurden.
Bezüglich eines möglichen Baus der Alternativtrasse befürwortet die Verwaltung die Entwicklung zusammenhängender Radverkehrsinfrastruktur, da dies zur Verbesserung der Nahmobilität im Korridor Essen-Bottrop-Gladbeck beitragen würde. Eine direkte Verbindung zwischen Gladbeck und Essen könnte so umweg- und kreuzungsarm gestaltet werden. Die Einstufung dieser Strecke als Radschnellweg ist von der Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und den zuständigen Landesbehörden abhängig.
Zum aktuellen Sachstand des RSMR wird festgehalten, dass die vollständige Machbarkeitsstudie inklusive Nutzen-Kosten-Analyse im Herbst 2019 an das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen übergeben wurde. Die weitere Planung und Realisierung des Projekts liegen in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen.NRW.
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- 10.2Bergrecht MottbruchhaldeZur Vorlage · 14/0171 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine parlamentarische Anfrage zur Rechtslage der Mottbruchhalde eingereicht. Mit der Drucksache 14/0171 beabsichtigt die Fraktion, detaillierte Informationen über die bestehenden bergrechtlichen Auflagen für das Gelände einzuholen. Die Anfrage ist an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz gerichtet.
Die parlamentarische Anfrage umfasst spezifische Fragen zur aktuellen Situation sowie zur zeitlichen Entwicklung der regulatorischen Anforderungen. Konkret wird um eine detaillierte Darstellung der bergrechtlichen Auflagen gebeten, die für die Mottbruchhalde gelten. Zudem möchte die Fraktion nachvollziehen, welchen Veränderungen diese Auflagen in den vergangenen zwei Jahren unterlagen. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Klärung, ob derzeit Änderungen an den bergrechtlichen Auflagen beantragt wurden oder mit solchen in der Zukunft zu rechnen ist. Die Vorlage wurde für die Sitzung am 21. Mai 2021 zur Kenntnisnahme im zuständigen Ausschuss vorgesehen.
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- 10.3Auswirkungen der Änderungen des Landeswassergesetzes auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der RVR LiegenschaftenZur Vorlage · 14/0198 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Fraktionsanfrage 14/0198 Fragen zu den Auswirkungen der Novelle des Landeswassergesetzes NRW auf die Bewirtschaftung der Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) gestellt. Ziel der Anfrage ist es, die Auswirkungen der Gesetzesneufassung auf die nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der RVR-Flächen zu untersuchen.
Die Fraktion bittet um Erläuterungen dazu, inwieweit die Änderungen die Bestrebungen des Verbandes beeinflussen. Dabei stehen insbesondere die erleichterte Einbringung von Düngemitteln und flüssigen Industrieabfällen in den Boden sowie die Abschaffung von Gewässerrandstreifen im Fokus der Anfrage. Zudem wird nach den Folgen für die Bodenschatzgewinnung in Schutzgebieten gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Auswirkungen für verpachtete Flächen des RVR. Die Fraktion möchte klären, welche Konsequenzen die gesetzlichen Änderungen für den Umgang mit Landwirten und der Industrie im Verbandsgebiet mit sich bringen könnten.
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- 10.3.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion Auswirkungen der Änderungen des Landeswassergesetzes auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der RVR LiegenschaftenZur Vorlage · 14/0198-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen der Novellierung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) auf die verbandseigenen Liegenschaften reagiert. Wesentliche Änderungen betreffen die Reduzierung der vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen auf fünf Meter sowie den Wegfall von Verboten zur Anwendung und Lagerung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in diesem Bereich. Zudem betrifft die Neufassung die Aufhebung des Verbots der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten, wobei die endgültige Regelung von künftigen Wasserschutzgebietsverordnungen abhängt.
Der RVR bewirtschaftet etwa 1.310 Hektar landwirtschaftliche Flächen, primär durch die Einrichtung Ruhr Grün. Die Verwaltung prüft derzeit im Rahmen der Erstellung neuer Leitlinien zur Verpachtung und eines neuen Liegenschaftskonzeptes, wie auf die Gesetzesänderungen reagiert werden kann. In neueren Pachtverträgen wurde die Düngung mit Klärschlamm, Kompost und Gärresten bereits untersagt. Ziel des künftigen Konzepts ist eine Reduzierung des Einsatzes synthetischer Düngemittel. Ein besonderer Fokus soll auf Flächen in unmittelbarer Gewässernähe liegen, um die Biodiversität zu fördern. Aktuell sind keine verbandseigenen Flächen für die Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten bekannt.
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- 10.4Vermeidung von Pestizid- und Herbizidausbringung auf verpachteten RVR Liegenschaften / Förderung der ökologischen LandwirtschaftZur Vorlage · 14/0202 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der SPD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Vermeidung von Pestizid- und Herbizidausbringung auf verpachteten Liegenschaften gestellt. Im Zentrum der Drucksache 14/0202 steht die Frage, welche bestehenden Regelungen zur Reduzierung des Einsatzes von Wirkstoffen wie Glyphosat auf den Pachtflächen des Verbands existieren.
Die Anfrage umfasst zudem die Untersuchung, ob für unterschiedliche Landnutzungsarten, etwa Naturschutzgebiete, Weideland oder konventionelle Flächen, differenzierte Vorgaben gelten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft vertragliche Bestimmungen zur Förderung der Biodiversität, wie beispielsweise die Verpflichtung zum Anlegen von Blühstreifen an Ackerrändern.
Darüber hinaus möchte die Fraktion klären, unter welchen Bedingungen Pachtverträge entschädigungslos gekündigt werden können, um die ökologische Landwirtschaft in der Metropole Ruhr zu fördern. Abschließend wird nach bekannten Fördermöglichkeiten gefragt, mit denen die Verwaltung Pächter über ökologische Alternativen informieren und unterstützen kann.
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- 10.4.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion Vermeidung von Pestizid- und Herbizidausbringung auf verpachteten RVR Liegenschaften / Förderung der ökologischen LandwirtschaftZur Vorlage · 14/0202-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion die Regelungen zur Nutzung von Pflanzenschutzmitteln auf verpachteten Liegenschaften dargelegt. In Landschaftsschutzgebieten gilt das Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes, wobei nichtchemische Verfahren Vorrang haben sollen und ein Herbizideinsatz nach der Ernte untersagt ist. In Naturschutzgebieten sind die Anwendung sowie die Lagerung von Pestiziden und Herbiziden vollständig untersagt. Für weitere Flächen, wie etwa Grünland außerhalb von Schutzgebieten, wird eine minimale Anwendung chemischer Mittel angestrebt, wobei die Vorgaben der jeweiligen kommunalen Landschaftspläne einzuhalten sind.
Zur Förderung der Biodiversität sieht der RVR bereits seit 2014 Regelungen in den Pachtverträgen vor, die unter anderem das Anlegen von Blühstreifen an Ackerrändern umfassen. Die landwirtschaftlichen Pachtverträge haben standardmäßig eine einjährige Laufzeit vom 1. November bis zum 31. Oktober mit einer halbjährigen Kündigungsfrist. Abweichende Fristen, die im Zuge des RAG-Flächenankaufs entstanden sind, werden im Rahmen der Anpassung an Standardverträge vereinheitlicht.
Hinsichtlich der Unterstützung ökologischer Landwirtschaft beabsichtigt die Verwaltung, bestehende Fördermöglichkeiten bei der Gestaltung neuer Pachtverträge zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Mittel erfolgt fallbezogen aufgrund sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen. Zudem wird auf die Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer verwiesen.
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- 10.5WaldbrotZur Vorlage · 14/0206 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine parlamentarische Anfrage zum Projekt „Waldbrot“ gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Kooperation zwischen dem Regionalverband und dem Unternehmen CSM Bakery Solutions, bei der pro verkauftem Brot mindestens 30 Cent für Wiederaufforstungsmaßnahmen des Eigenbetriebs RuhrGrün bereitgestellt werden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wer die Initiative für diese Zusammenarbeit ergriffen hat und weshalb die Entscheidung nicht im Verwaltungsvorstand erörtert wurde. Zudem wird nach dem angewandten Vergabeverfahren gefragt, um die Möglichkeiten für regionale Partner zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird hinterfragt, warum ein multinationaler Konzern als Kooperationspartner gewählt wurde anstatt regionaler Bäckereien.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Frage, inwieweit das Projekt zur Imagepflege des Unternehmens beitragen könnte, insbesondere im Hinblick auf die industrielle Produktionsweise von CSM Bakery Solutions und deren Auswirkungen auf traditionelle regionale Bäckereien. Abschließend werden Informationen zum Verhältnis zwischen dem administrativen Aufwand und dem finanziellen Ertrag sowie zur Höhe der bereits durch das Projekt erwirtschafteten Mittel angefordert.
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- 10.5.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen WaldbrotZur Vorlage · 14/0206-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Rahmenbedingungen der Kooperation beim Projekt „Waldbrot“. Die Firma CSM Bakery Solutions tritt dabei als Vermittler zwischen den teilnehmenden Bäckereien und dem Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün auf, während die einzelnen Bäckereien die direkten Vertragspartner des RVR sind. Pro verkauftem Brot wird ein Mindestbeitrag von 0,25 Euro für Wiederaufforstungsmaßnahmen bereitgestellt; die teilnehmenden Betriebe können diesen Betrag jedoch freiwillig erhöhen.
Die Initiative für das Projekt ging von einem Mitarbeiter der Firma CSM Bakery Solutions aus, nachdem dieser auf das Programm zur Wiederaufforstung aufmerksam wurde. Für die Umsetzung wurde ein bestehender Mustersponsoringvertrag des RVR verwendet. Ein formelles Vergabeverfahren wurde nicht angewandt, da Kooperationsmöglichkeiten für alle Interessierten offenstehen. Derzeit liegen 13 Sponsoringverträge mit lokalen und regionalen Bäckereien vor, wodurch das Projekt an rund 100 Verkaufsstellen im Verbandsgebiet umgesetzt wird.
Auf die Frage nach der Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen gab CSM Bakery Solutions an, dass für das Waldbrot keine solchen Bestandteile verwendet werden. Der administrative Aufwand wird aufgrund der Nutzung bestehender Vertragsvorlagen als gering eingestuft. Erste Abrechnungen einer teilnehmenden Bäckerie über einen Zeitraum von etwa neun Wochen weisen einen Betrag von 891 Euro aus. Weitere Bäckereien nehmen derzeit noch an der Aktion teil.
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- 10.6LichtverschmutzungZur Vorlage · 14/0210 · Beschlussvorlage
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Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Beschlussvorlage 14/0210 eine Anfrage zum Thema Lichtverschmutzung an die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) gestellt. Die Vorlage thematisiert die Auswirkungen von künstlichen Lichtemissionen auf Insekten sowie auf den Tag-Nacht-Rhythmus von Pflanzen und Menschen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu drei Kernpunkten. Zunächst wird nach bestehenden Analyse- oder Erhebungsmethoden zur Lichtverschmutzung seitens des Regionalverbands gefragt. Des Weiteren wird nach Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen auf verbandseigenen Flächen gefragt. Abschließend wird untersucht, welche Möglichkeiten der RVR bietet, sein umfangreiches Karten- und Datenmaterial zur Unterstützung der Kommunen bei der Reduzierung von Lichtverschmutzung einzusetzen.
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- 2Grundstücksangelegenheiten 75/21nicht öffentlich
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- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich