14. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung des Planungsausschusses
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2024 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 14/1513 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vorgelegt. Gegenstand der Drucksache 14/1513 ist der Sachstand zu den Jahresbauprogrammen 2024, die gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) beschlossen wurden.
Die Vorlage umfasst drei spezifische Bereiche der Straßeninfrastruktur: die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, den Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten bis zu drei Millionen Euro sowie den Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen. Die Informationen werden im Rahmen einer gemeinsamen Einreichung durch die Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen präsentiert.
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung des Mobilitätsausschusses sieht vor, den aktuellen Sachstand zu diesen Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Damit dient das Dokument der Information über den Fortschritt der geplanten Bauvorhaben im Bereich der Landesstraßen für das Jahr 2024.
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Hauptdokument|20240417183055-0|20240417183123-0|20240417183126-0|20240417183128-0
- 2.2Sachstandsbericht: 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Festlegungen zum Ausbau der WindenergieZur Vorlage · 14/1564 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde bereitet die erste Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) vor, um verbindliche Festlegungen zum Ausbau der Windenergie zu treffen. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 10. November 2023, mit dem die Vorbereitung der Flächenfestlegung für Windenergiebereiche beauftragt wurde.
Der vorliegende Sachstandsbericht dient der Information des Planungsausschusses im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2024. Er dokumentiert den aktuellen Stand der administrativen Vorbereitungen für den anstehenden Aufstellungsbeschluss. Ziel der Änderung ist die Definition spezifischer Gebiete, die für die Nutzung von Windenergie vorgesehen sind.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Planung wird festgehalten, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden müssen und das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Prozesses durchgeführter Klima-Check ergab zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine spezifischen klimarelevanten Auswirkungen auf die vorliegende Planungsänderung.
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- 2.3Urteil des OVG NRW zur 1. Änderung des LEP NRWZur Vorlage · 14/1563 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Berichtsvorlage 14/1563 wird über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 21. März 2024 informiert. Das Gericht hat den überwiegenden Teil der Festlegungen aus dem ersten Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan (LEP NRW) für unwirksam erklärt. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Urteil zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtswirksam ist.
Nach den vorliegenden Informationen umfasst das Urteil unter anderem das LEP-Ziel 2-3, welches den Siedlungsraum und Freiraum betrifft. Die Landesplanungsbehörde prüft derzeit die konkreten Auswirkungen dieser Entscheidung auf die weitere Planung in Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der finanziellen Lage ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt; eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich. Auch im Rahmen des Klima-Checks wurden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Die Verwaltung unter der Leitung von Regionaldirektor Garrelt Duin legte den Bericht dem Planungsausschuss zur Kenntnis vor.
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- 2.4Anträge
- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 2.5.11. Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der WindenergieZur Vorlage · 14/1489 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/1489 eingereicht, die sich mit der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der Windenergie befasst. Da der Regionalverband in seiner Funktion als Regionalplanungsbehörde für die Festlegung von Flächen zur Windenergienutzung verantwortlich ist, bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zu den Planungsgrundlagen.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Abgrenzung von Ausschluss- und Suchräumen. Hierbei wird nach den harten sowie weichen Kriterien gefragt, die für diesen Prozess zugrunde gelegt werden sollen. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob ein System zur Bewertung der Überlagerung mehrerer weicher Ausschlusskriterien vorgesehen ist. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, wann die Vorstellung dieser methodischen Kriterien in den zuständigen Gremien geplant ist. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Verbandsversammlung und den Planungsausschuss vorgelegt.
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- 2.5.2Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: 1. Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der WindenergieZur Vorlage · 14/1489-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr erläutert die Regionalplanungsbehörde den aktuellen Stand der Windenergieplanung. Bezüglich der Abgrenzung von Ausschluss- und Suchräumen wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der neuen Rechtslage durch das Windenergie-Bundesgesetz (WindBG) sowie Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) und Raumordnungsgesetz (ROG) eine Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabukriterien in der Regionalplanung nicht mehr erforderlich ist.
Die Behörde führt derzeit einen iterativen Prozess durch, um Flächen als Suchräume für die Windenergienutzung zu ermitteln. Die dabei verwendeten Kriterien werden aktuell validiert und bei Bedarf angepasst. Ein spezifisches Bewertungssystem für die Überlagerung mehrerer weicher Ausschlusskriterien existiert nicht, da die strikte Trennung der Kriterien entfällt. Über den weiteren Zeitplan zur Vorstellung dieser methodischen Kriterien in den Gremien wird die Regionalplanungsbehörde in der Sitzung des Planungsausschusses am 27. Mai 2024 berichten.
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- 2.5.31. Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der WindenergieZur Vorlage · 14/1558 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr bezüglich des Ausbaus der Windenergie eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Erstellung des Umweltberichtes, für den ein vorläufiger Zeitraum von Mai bis Juli 2024 vorgesehen ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die strategische Umweltprüfung sowie die Erarbeitung des Umweltberichtes durch den Regionalverband Ruhr selbst durchgeführt oder über ein externes Büro realisiert werden sollen. Darüber hinaus wird nach der Gebietskulisse gefragt, für welche Bereiche eine solche Umweltprüfung notwendig ist. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, ob der aktuelle Zeitplan eingehalten werden kann bzw. welche Gründe gegen eine Einhaltung des vorgesehenen Zeitraums sprechen könnten.
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- 2.5.4Raumverträglichkeitsprüfung Windader West/ hier: KonverterstandortZur Vorlage · 14/1508 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 14/1508) Fragen zur Raumverträglichkeitsprüfung für den Konverterstandort der Windader West gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde Eingriffe in den Regionalen Grünzug Nr. 12 verhindern kann und wie die Auswirkungen auf dieses Gebiet zu bewerten sind.
Die Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück von 270.000 Quadratmetern im Dorstener Stadtteil Altendorf-Ulfkotte, das bereits Mitte 2023 von Amprion erworben wurde. Laut der Fraktion liegt dieser Standort in einem Landschaftsschutzgebiet sowie in einem Bergsenkungs- und Überschwemmungsgebiet. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Angaben von Amprion-Mitarbeitern Alternativen im Umkreis von 20 Kilometern um den Erdleitungs-Endpunkt Marl-Polsum nicht in Betracht gezogen wurden. Da das Vorhaben auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzrechtes als privilegiertes Verfahren im Außenbereich geplant ist, wird die Rolle der Bauleit- und Regionalplanung sowie die Bedeutung der Raumverträglichkeitsprüfung zwischen der Bundesfachplanung und der Bezirksregierung Münster hinterfragt.
Zudem bittet die Fraktion um Auskunft über die Prüfungsverfahren für die etwa zehn Kilometer lange Verbindung zwischen dem Leitungsende Marl-Polsum und dem Konverterstandort sowie über die Entscheidungsmöglichkeiten der Standortgemeinde beim Einholen des gemeindlichen Einvernehmens.
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- 2.5.5Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: Raumverträglichkeitsprüfung Windader West/ hier: KonverterstandortZur Vorlage · 14/1508-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Konverterstandort des Vorhabens „Heide West – Polsum“ reagiert. Dabei grenzte die Behörde das Projekt von der Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Windader West“ ab.
Hinsichtlich möglicher Eingriffe in regionale Grünzüge erläuterte die Behörde, dass Konverter als privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig sind. Sollte das Vorhaben jedoch eine Fläche von mehr als 10 Hektar beanspruchen und somit raumbedeutsam sein, wird die Regionalplanungsbehörde im Zulassungsverfahren prüfen, ob die Ziele der Raumordnung gewahrt bleiben. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen ist erst nach Vorliegen konkreter Planunterlagen möglich.
Im Verfahren zur Bundesfachplanung für das Projekt „Heide West – Polsum“ fungiert der RVR als Träger öffentlicher Belange, während die Bundesnetzagentur die Federführung übernimmt. Ein negatives Ergebnis einer Raumverträglichkeitsprüfung müsste im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden, wobei eine Abweichung durch die Planfeststellungsbehörde in begründeten Fällen möglich bleibt.
Die Distanz zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Polsum und dem vorgesehenen Konverterstandort in Dorsten-Altendorf-Ulfkotte beträgt etwa 1,4 Kilometer. Für die notwendige Anbindungsleitung ist ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen liegt in der Zuständigkeit der Stadt Dorsten.
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- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 3.2.1Umsetzung des Themenfeldes "Wohnen" aus dem Handlungsprogramm zum Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/1568 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Umsetzung des Themenfeldes Wohnen aus dem Handlungsprogramm zum Regionalplan Ruhr gestellt. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Fortschritte der sogenannten „Innovationsoffensive Wohnen“. Dabei erkundigt sich die Fraktion nach den bisherigen Maßnahmen der Verwaltung zur Realisierung dieser Initiative sowie nach der Bedeutung regionaler Vernetzungen für diesen Prozess.
Des Weiteren wird die Möglichkeit erörtert, den kommenden Wohnungsmarktbericht des Ruhrgebiets durch die Darstellung von Best-Practice-Beispielen zu ergänzen und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Aktualisierung sowie mögliche Erweiterung des Datensatzes „ruhrFis-Monitoring Daseinsvorsorge“, insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Charta Grüne Infrastruktur.
Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, inwiefern die Handreichungen des Frauennetzwerkes Ruhrgebiet zu klimaresilienten und gendergerechten Stadt- und Regionsentwicklungen in die planerischen Überlegungen der Verwaltung einfließen.
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- 3.2.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Umsetzung des Themenfeldes "Wohnen" aus dem Handlungsprogramm zum Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/1568-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE den aktuellen Stand zur Umsetzung der „Innovationsoffensive Wohnen“ aus dem Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Die Initiative umfasst verschiedene Analysen und Berichte, darunter die Veröffentlichung des ruhrFIS Monitorings Daseinsvorsorge im Juni 2024, eine Analyse wohnungspolitischer Instrumente im dritten Quartal 2024 sowie den sechsten Regionalen Wohnungsmarktbericht im vierten Quartal 2024. Die Arbeiten erfolgen in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsmarkt Ruhr und weiteren regionalen Netzwerken wie dem Arbeitskreis Regionaler Diskurs oder dem Planer:in-Netzwerk des RVR.
Ein über das Monitoring hinausgehender Bericht zu Best-Practice-Beispielen ist für den nächsten Wohnungsmarktbericht nicht vorgesehen. Die Erarbeitung eines umfassenden regionalen Wohnungsmarktkonzeptes wurde zugunsten einer Analyse wohnungspolitischer Instrumente zurückgestellt. Das ruhrFIS Monitoring wurde methodisch weiterentwickelt, um die Erreichbarkeit grundzentraler Einrichtungen zu erfassen.
Inhaltliche Anknüpfungspunkte zur Handreichung des Frauennetzwerkes Ruhrgebiet bezüglich klimaresilienter und gendergerechter Stadtentwicklung sind in den bestehenden Raumanalysen und Monitoring-Verfahren enthalten. Kriterien wie die soziale Mischung, die Erreichbarkeit von Infrastruktur sowie die Integration grüner und blauer Infrastruktur werden in den aktuellen Analysen und im Qualitätsbaukasten zur Hotspot-Entwicklung berücksichtigt.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1ruhrFIS-Monitoring Daseinsvorsorge 2023Zur Vorlage · 14/1562 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat die Ergebnisse des Monitorings zur Daseinsvorsorge für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Die Berichtsvorlage beschreibt die Neuauflage des im Jahr 2017 erstmals durchgeführten ruhrFIS-Monitorings, welches die räumliche Verteilung und Erreichbarkeit ausgewählter Einrichtungen untersucht. Der Fokus liegt auf elf Kategorien, darunter Lebensmittelmärkte, Apotheken, Arztpraxen, Kindertagesstätten sowie Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die methodische Weiterentwicklung umfasst den Übergang von der Berechnung von Luftliniendistanzen hin zu wegebasierten Entfernungen in Minuten für Fußgänger und Radfahrer. Die Analyse basiert auf einem aktuellen Bevölkerungsraster der Metropole Ruhr. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass rund 35 Prozent der Bevölkerung bereits heute in sogenannten „15-Minuten-Quartieren“ leben, in denen die untersuchten Einrichtungen innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder per Rad erreichbar sind. Bei einer Berechnung ohne Berücksichtigung von Kinderarztpraxen steigt dieser Anteil auf 61 Prozent. Die Untersuchung identifiziert zudem Gebiete mit Erreichbarkeitsdefiziten sowie Räume mit Entwicklungspotenzial für die Nachverdichtung. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für evidenzbasierte Raumentwicklungsstrategien dienen und werden nach der redaktionellen Fertigstellung digital sowie in Printform veröffentlicht.
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- 4.2Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: SachstandZur Vorlage · 14/1560 · Berichtsvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat einen Sachstandsbericht zur Erarbeitung des Masterplans Mittelstand und Handwerk für die Metropole Ruhr vorgelegt. Das Vorhaben, das in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster erfolgt, umfasst Themen wie Innovation, Fachkräftesicherung, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie Mobilität und Planungsrecht.
Die Ergebnisse einer durch die EDIPA GmbH durchgeführten Struktur- und Potenzialanalyse werden derzeit in die themenbezogenen Arbeitsgruppen integriert. Im Bereich Bildung wurde im Februar 2024 der Bericht „Handwerksbetriebe in der Metropole Ruhr“ veröffentlicht, welcher Schwerpunkte auf Betriebsstrukturen und Nachfolgelösungen setzt.
Ein Teil der Umsetzung ist das Projekt „Klimafit Ruhr“, dessen Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wurde. Das Netzwerk, welches die Klimaneutralität bis spätestens 2045 anstrebt, hat seine Mitgliederzahl von 30 im Jahr 2019 auf aktuell 52 Partner erweitert, darunter verschiedene Kreishandwerkerschaften und Kommunen des Verbandsgebiets. Die weitere Bearbeitung des Masterplans sieht die Identifizierung von Handlungsansätzen und Umsetzungsprojekten in den jeweiligen Themenfeldern vor. Für die Durchführung der Arbeiten sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 4.3Anträge
- 4.4Anfragen und Mitteilungen
- 4.4.1Förderprogramm "Strategische Regionalentwicklungskonzepte"Zur Vorlage · 14/1559 · Fraktionsanfrage
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Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur Drucksache 14/1559 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist das Förderprogramm „Strategische Regionalentwicklungskonzepte“, welches vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) aufgelegt wurde.
Nach Angaben in der Vorlage endete die Antragsfrist für dieses Programm am 10. März 2024. Bisher sind insgesamt 29 Anträge auf Förderung eingegangen, wobei eine Auswahl von zwölf Regionen vorgesehen ist, die gefördert werden sollen. Die Fraktion bittet im Rahmen der Anfrage um Auskunft darüber, ob sich der Regionalverband Ruhr für dieses Förderprogramm beworben hat. Sollte eine Bewerbung erfolgt sein, wird zudem nach der inhaltlichen Grundlage des eingereichten Konzepts gefragt.
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- 4.4.2Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/1536 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat für die Sitzung des Planungsausschusses am 27. Mai 2024 eine Berichtsvorlage zu laufenden Verfahren vorgelegt, die zur Kenntnisnahme bestimmt ist. Der Bericht dokumentiert sämtliche Beteiligungsverfahren, in denen der RVR in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten wurde oder die dem Verband im Zeitraum vom 16. Januar 2024 bis zum 16. April 2024 zur Kenntnisnahme zugegangen sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich, wodurch die Vorgänge als haushaltsneutral betrachtet werden. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die behandelten Verfahren. Die Vorlage wurde im Bereich Planung unter Beteiligung von Regionaldirektor Garrelt Duin sowie der zuständigen Mitarbeitenden Lars Imwolde, Tana Petzinger und Stefan Kuczera erstellt.
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