16. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 15. Sitzung des Planungsausschusses
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2025Zur Vorlage · 14/1751 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1751 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2025. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten bis zu drei Millionen Euro betragen (Titel 777 12).
Der Entwurf sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste vor, welche die dreißig wichtigsten Vorhaben umfasst. Die Vorlage enthält zudem Detailangaben und Lagepläne zu den priorisierten Projekten sowie eine Auflistung weiterer Maßnahmen für das Jahr 2025. Ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen ist zudem ein Vergleich, der neue sowie veränderte Projekte gegenüber dem vorangegangenen Jahr aufzeigt.
Die Vorlage wird im Namen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Die Federführung liegt beim Verbandsausschuss. Im Rahmen des Beratungsprozesses wurden die Gremien Planungsausschuss, Ausschuss für Mobilität sowie der Verbandsausschuss in die Vorberatung einbezogen, bevor die Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt.
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Hauptdokument|20241030112918-0|20241030112925-3|20241030112923-0|20241030112924-1|20241030112925-2
- 2.2(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW Erstmalige Aufstellung des Bedarfsplans für RadschnellverbindungenZur Vorlage · 14/1753 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/1753 sieht die Festlegung einer Liste von Maßnahmenvorschlägen für ein Beteiligungsverfahren vor, welches der Definition des landesweiten Radvorrangnetzes in Nordrhein-Westfalen dient. Im Fokus steht dabei die erstmalige Aufstellung eines Bedarfsplans für potenzielle Radschnellverbindungen im Rahmen der (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW.
Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster unter Federführung des Verbandsausschusses erstellt. Der Beschlussvorschlag umfasst die Annahme der Maßnahmenvorschläge gemäß Anlage 1 der Vorlage als Grundlage für das weitere Verfahren zur Identifikation potenzieller Radschnellverbindungen.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach der Vorberatung in den relevanten Ausschüssen – dem Planungsausschuss und dem Ausschuss für Mobilität – in die Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 gelangt. Die gemeinsame Einreichung der Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen.
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- 2.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2025Zur Vorlage · 14/1785 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zum Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2025. Der Beschlussvorschlag umfasst die Festlegung einer Prioritätenliste, welche die 30 wichtigsten Vorhaben sowie weitere Maßnahmen und detaillierte Lagepläne beinhaltet.
Der Entscheidungsprozess ist in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Vorlage wird zunächst im Planungsausschuss am 13. November 2024 sowie im Ausschuss für Mobilität am 19. November 2024 beraten. Im Anschluss folgt die Beratung im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am 13. Dezember 2024 erwartet wird.
Die Einreichung der Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Federführend für die Bearbeitung ist die Bezirksregierung Düsseldorf unter der Leitung von ORBR Hamestuk.
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Hauptdokument|20241030113527-0|20241030113535-2|20241030113533-0|20241030113534-1
- 2.4Bericht zur Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2024Zur Vorlage · 14/1673 · Berichtsvorlage
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Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zur Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2024 vorgelegt. Die Drucksache 14/1673 ist für die Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbands Ruhr (RVR) am 13. November 2024 vorgesehen.
Der Bericht beinhaltet textliche Erläuterungen zum Städtebauförderprogramm 2024 sowie eine Übersicht über bestehende Abweichungen innerhalb der entsprechenden Planung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und am 25. Oktober 2024 in Düsseldorf unterzeichnet. Die Einreichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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- 2.51. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 14/1759 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr. Ziel der Planänderung ist die Festlegung von Windenergiebereichen, um die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zum Ausbau der erneuerbaren Energien umzusetzen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Ausweisung von 113 Windenergiebereichen mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Kennzeichnung dieser Flächen als Beschleunigungsgebiete. Dies soll das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vereinfachen, indem unter bestimmten Voraussetzungen auf Teile der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auf Artenschutzprüfungen verzichtet werden kann.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen über den Planentwurf informiert. Die Unterlagen, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erfolgt die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbands ausschließlich elektronisch. Während dieser Frist besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme durch die beteiligten Stellen. Die Planänderung wird als Beitrag zum Klimaschutz bewertet und hat laut vorliegender Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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Hauptdokument|20241023175455-0|20241023175530-1|20241023175532-2|20241023175603-3|20241023175608-4|20241023175748-5|20241023175753-6|20241023180021-7|20241023180021-8
- 2.6Anträge
- –1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 14/1841 · Fraktionsantrag
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Die Fraktionen CDU und SPD haben im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich Windenergie vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Auslegungsfrist für die Entwurfsunterlagen zum Aufstellungsbeschluss.
Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, die Frist für die Öffentlichkeit sowie für die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen während der Auslegungsphase auf sechs Wochen festzulegen. Die Begründung der Fraktionen führt an, dass die aktuelle Zeitplanung aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsferien sehr eng bemessen sei. Eine zu kurze Offenlagefrist könnte dazu führen, dass für die Erarbeitung fundierter Stellungnahmen nicht ausreichend Zeit zur Verfügung steht. In der Begründung wird zudem auf Erfahrungen mit knapp bemessenen Fristen in anderen regionalplanerischen Verfahren verwiesen.
Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und erfordert keine Nachveranschlagung von Mitteln. Die Vorlage ist für die Beratung im Planungsausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 2.7Anfragen und Mitteilungen
- 2.7.140 Bauprojekte im Ruhrgebiet - Fehler im LEPZur Vorlage · 14/1823 · Fraktionsanfrage
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Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/1823 eingereicht, die sich mit der möglichen Betroffenheit von rund 40 Bauprojekten im Ruhrgebiet durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 21. März 2024 zum Landesentwicklungsplan (LEP) befasst.
Die Anfrage bezieht sich auf einen Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 30. Oktober 2024, wonach Bauvorhaben aufgrund von Fehlern im LEP gestoppt werden müssten. Laut einer Einschätzung des Regionalverbandes Ruhr sind etwa 40 Vorhaben in unterschiedlichen Projektstadien betroffen, die auf Grundlage der bisherigen Vorschriften vorangetrieben wurden.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Sachverhalt. Erfragt wird, welche Regelungen im Einzelnen für unwirksam erklärt wurden und welche der 40 Bauprojekte in welchem Stadium sowie mit welchen Folgen betroffen sind. Zudem möchte die Fraktion klären, ob darüber hinaus weitere potenzielle Vorhaben von der Unwirksamkeit der Regelungen betroffen sein könnten. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Planungsausschuss für die Sitzung am 13. November 2024 aufgenommen.
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- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Regionaler Diskurs: Weiterentwicklung BeiratZur Vorlage · 14/1685 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/1685 sieht eine Anpassung des Aufgabenprofils sowie die Umbenennung des Beirats Regionaler Diskurs in Beirat Regionalentwicklung vor. Anlass für diese Änderung ist die Rechtskraft des Regionalplans Ruhr im Februar 2024. Das Gremium soll künftig neben der fachlichen Beratung bei strategischen Fragen auch die Bewertung von Umsetzungsprozessen sowie ein systematisches Monitoring regionaler Entwicklungen übernehmen. Dies umfasst unter anderem die Begleitung räumlicher Transformationsprozesse und regionaler Großformate.
Der Vorschlag beinhaltet zudem den Auftrag an die Verwaltung, ausscheidende Beiratsmitglieder nachzubesetzen und zu prüfen, ob weitere Personen aus ergänzenden Handlungsfeldern in das Gremium einzuladen sind. Der Beirat setzt sich derzeit aus Vertretern der Politik, Wissenschaft und Landesplanung zusammen. Die politische Besetzung erfolgt durch die Fraktionen des Ruhrparlaments, unter anderem durch Vertreter der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und AfD. Neben politischen Mitgliedern wie Prof. Dr. Hans-Peter Noll oder Ulrike Wilmshöver sind auch Experten aus der Landesplanung und Wissenschaft beteiligt. Die bisherige Arbeitsweise mit mindestens zwei regulären Sitzungen pro Jahr soll fortgeführt werden.
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- 3.2Anträge
- 3.3Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Umsetzungsstrategie Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr Hier: StatusberichtZur Vorlage · 14/1764 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr setzt sich im Rahmen der Sitzung am 13. November 2024 mit einem Statusbericht zur Umsetzung der Strategie für das Freizeit- und Tourismuskonzept der Metropole Ruhr auseinander. Die Vorlage (Drucksache Nr. 14/1764) basiert auf der konzeptionellen Grundlage aus dem Jahr 2022 sowie der im November 2023 konkretisierten Umsetzungsstrategie.
Der Bericht dokumentiert die Fortschritte bei der qualitativen Weiterentwicklung der regionalen Freizeit- und Tourismuslandschaft. Dabei werden insbesondere Projekte in ausgewählten Piloträumen angeführt, durch die Impulse gesetzt und Beratungsangebote vor Ort bereitgestellt wurden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dargelegt, dass keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Die im Dokument aufgeführten Abweichungen in der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 bis 2027 resultieren aus angepassten Entwürfen für den Haushalt 2025/2026 und werden durch den entsprechenden Beschluss zum Haushalt bereinigt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben. Die Vorlage wurde vom Regionaldirektor Garrelt Duin zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 4.2Rahmenplanung FTK-Hotspot Haldenlandschaft Moers/Neukirchen-Vluyn, östlicher Teilraum Halde Rheinpreußen/Baerler Busch/SeenZur Vorlage · 14/1770 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung mit der Erstellung einer Rahmenplanung für den FTK-Hotspot Haldenlandschaft Moers/Neukirchen-Vluyn beauftragen. Das Untersuchungsgebiet umfasst Teile der Städte Duisburg, Moers und Rheinberg, insbesondere die Flächen rund um die Halde Rheinpreußen, den Waldsee, den Baerler Busch sowie das Seengebiet mit den Seen Vietenhof, Laakmanshof und Lohheider See. Die Maßnahme ist Bestandteil des Freizeit- und Tourismuskonzeptes (FTK) Metropole Ruhr 2022.
Ziel der Rahmenplanung ist es, Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Freizeitgruppen wie Wanderern, Mountainbikern, Anglern und Hundebesitzern zu reduzieren und gleichzeitig die Erfordernisse des Landschaftsschutzes zu sichern. Konkret sollen die Potenziale der Freizeitgewässer untersucht, ein Besucherorientierungskonzept sowie ein naturverträgliches Wegenetz entwickelt und alternative Angebote zur Entzerrung der Standorte geschaffen werden. Zudem sollen bestehende Biotope gesichert und Flächen für den Naturschutz zurückgewonnen werden.
Die Erarbeitung erfolgt in mehreren Schritten unter Beteiligung der beteiligten Kommunen und verschiedener Fachbereiche des Regionalverbands Ruhr. Die Planung soll im Zeitraum von 2025 bis 2026 abgeschlossen sein, um als Grundlage für die weitere Entwicklung der Halde Rheinpreußen zu dienen. Erste planerische Analysen sind ab dem Winter 2024 vorgesehen.
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- 4.3Haushalt 2025-2026 für die Referate 8,9 und 15Zur Vorlage · 14/1775 · Beschlussvorlage
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Der Planungsausschuss empfiehlt die Verabschiedung der Haushaltsansätze für die Jahre 2025 und 2026 für die Referate Regionalentwicklung, Geoinformation und Raumbeobachtung sowie Staatliche Regionalplanung. Die Beschlussvorlage 14/1775 legt die finanziellen Eckwerte für diese Bereiche fest.
Für den gesamten Regionalverband Ruhr sieht der Entwurf im Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 127,1 Millionen Euro vor. Im Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von circa 115,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro veranschlagt. In beiden Planjahren wird ein jährlicher Fehlbetrag von 5,0 Millionen Euro kalkuliert.
Im Fokus der Beratung steht insbesondere der Produktbereich 09, der die räumliche Planung und Entwicklung sowie Geoinformation umfasst. Für das Jahr 2025 sind hier ordentliche Erträge von etwa 8,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 19,9 Millionen Euro vorgesehen, was einem Ergebnis von -11,574 Millionen Euro entspricht. Für das Jahr 2026 werden Erträge von etwa 8,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 20,5 Millionen Euro erwartet, resultierend in einem Ergebnis von -12,189 Millionen Euro. Die Planung umfasst die Teilbereiche Regionalentwicklung, Geoinformation und Raumbeobachtung sowie die staatliche Regionalplanung.
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- 4.4Bericht zur Umsetzung zum Regionalen FreizeitmobilitätskonzeptZur Vorlage · 14/1721 · Berichtsvorlage
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Der vorliegende Bericht zur Umsetzung des Regionalen Freizeitmobilitätskonzepts für die Metropole Ruhr konkretisiert die Realisierung von Maßnahmen aus diesem Konzept. Die Verbandsversammlung hatte die Verwaltung im Dezember 2022 mit der Erarbeitung dieses Berichts beauftragt. Die Ausarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit zwischen den Referaten Regionalentwicklung und Mobilität sowie regionalen Akteuren aus dem Unterarbeitskreis Freizeitmobilität, dem unter anderem Vertreter von Kommunen, Kreisen, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) und der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH angehören.
Der Bericht befasst sich mit über 60 Maßnahmenbausteinen des Konzepts und zeigt mögliche nächste Schritte sowie die zuständigen Akteure für deren Umsetzung auf. Zudem werden aktuelle Projekte von Kommunen, Kreisen und anderen Institutionen zur Verbesserung der Freizeitmobilität anhand von Beispielen angeführt. Der Regionalverband Ruhr (RVR) identifiziert darin thematische Vertiefungsfelder, die für die Mobilitätswende im Freizeitbereich als relevant eingestuft werden. Abschließend bietet das Dokument Orientierung über mögliche Förderzugänge für Projekte in der Region.
Ein Bericht über den weiteren Sachstand soll künftig im Turnus von zwei Jahren erfolgen. Aus der vorliegenden Berichtsvorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 4.5Luftbildprodukt 3D-Mesh - VeröffentlichungZur Vorlage · 14/1738 · Berichtsvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die Veröffentlichung eines neuen Luftbildproduktes, des sogenannten 3D-Mesh, zur Kenntnis gestellt. Die entsprechende Berichtsvorlage wurde dem Planungsausschuss sowie dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation vorgelegt. Das digitale Oberflächenmodell basiert auf den Luftbildflügen aus dem Jahr 20<0xC2>22 und ermöglicht eine dreidimensionale Darstellung der Geländeoberfläche inklusive Objekten wie Gebäuden, Bäumen oder Brücken.
Durch die Nutzung von Schrägluftbildern bietet das RVR-Mesh im Vergleich zum landesweiten Datensatz der Geobasis NRW eine Visualisierung, die Objekte wie Baumkronen oder Masten detailliert abbildet. Über den Online-Viewer www.3d.ruhr kann die Region interaktiv aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden, was Funktionen wie Höhenmessungen oder Sichtbarkeitsanalysen ermöglicht.
Die einmaligen Aufwendungen für die Erstveröffentlichung beliefen sich im Haushaltsjahr 2024 auf etwa 3.500 Euro. Laut der Vorlage ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln erforderlich, da das Projekt haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft wird.
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- 4.6Anträge
- 4.7Anfragen und Mitteilungen
- 4.7.1Hürfeld-HaldeZur Vorlage · 14/1797 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Drucksache 14/1797 eingereicht, in der Fragen zur künftigen Nutzung der Hürfeld-Halde thematisiert werden. Hintergrund ist das Vorhaben der AGR, die Halde als Deponie der Klassen I und III zu nutzen. Die entsprechenden Unterlagen wurden bei der Bezirksregierung Münster zur Prüfung vorgelegt; die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange werden bis zum 19. November 2024 erwartet. Ein geplanter Kaufvertrag zwischen der RAG und der AGR steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung dieser Deponienutzung.
Die Anfrage verweist auf einen im Jahr 1982 beurkundeten Haldenvertrag zwischen der RAG und der Stadt Dorsten, der die ausschließliche Schüttung von Bergematerial vorsieht. Im Kontext der geplanten Nutzung werden Vorwürfe bezüglich eines möglichen Vertragsbruchs sowie einer Zweckentfremdung von Bergematerial angeführt. Die Aufsicht über die Halde liegt bei der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg.
Die Fraktion bittet den RVR in seiner Funktion als Eigentümer der AGR um eine Bewertung der Vertragslage sowie um eine Darlegung möglicher Interessenkonflikte hinsichtlich der Haldennutzung. Zudem wird nach dem Kenntnisstand des Verbandes über die Bewertung des Sachverhalts durch die Bergbehörde gefragt. Abschließend wird angefragt, ob für weitere Halden eine Nutzung als Deponie geplant ist.
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- 4.7.2Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion zur Hürfeld-HaldeZur Vorlage · 14/1797-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Hürfeld-Halde erläutert der Regionaldirektor die vertragliche Situation des Deponieprojektes. Laut externen juristischen Bewertungen verfügt die Abfallgesellschaft Ruhr (AGR) über alle erforderlichen vertraglichen Grundlagen für die Realisierung des Projektes Hürfeld. Dies umfasst einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag sowie einen Vorhalte- und Pachtvertrag. Die Einschätzung zweier Rechtsanwaltskanzleien ergab zudem, dass die Andienungspflicht der RAG gegenüber der Stadt Dorsten aufgrund objektiver Unmöglichkeit keine Folgewirkung entfaltet, weshalb das Projekt nicht beeinträchtigt wird.
Hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte bei der Haldennutzung hält der Regionaldirektor fest, dass keine Bewertung alternativer Nutzungsformen durchgeführt wurde, da sich der Regionalverband Ruhr (RVR) gegen einen Erwerb der drei Standorte entschieden hat. Grund hierfür ist die im Regionalplan Ruhr vorgesehene Nutzung als Deponiestandort. Über eine Bewertung des Sachverhalts durch die Bergbehörde liegen dem RVR keine Informationen vor. Neben dem Standort Hürfeld sind im Regionalplan Ruhr zudem die Halden Brinkfortsheide Erweiterung in Marl und Lohmannsheide in Duisburg als Deponiestandorte planerisch gesichert.
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- 4.7.3Bericht laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/1763 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1763 informiert den Planungsausschuss über laufende Verfahren, in denen der Regionalverband Ruhr (RVR) in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange beteiligt ist. Der Bericht umfasst alle Beteiligungsverfahren, bei denen der RVR im Zeitraum vom 31. Juli 2024 bis zum 15. Oktober 2024 um eine Stellungnahme gebeten wurde oder die dem Verband zur Kenntnisnahme vorlagen.
Der Planungsausschuss wird gebeten, diesen Bericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die aufgeführten Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Die im Entwurf für die Haushaltsplanung 2025/2026 ersichtlichen Abweichungen werden durch die angepasste Planung geheilt. Zudem wurden im Rahmen eines Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen der genannten Verfahren festgestellt.
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