2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2026
- 3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH Baukostensteigerung bei der Generalsanierung des Solebads Vonderort; erhöhter MittelbedarfZur Vorlage · 15/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Anpassung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der veranschlagten Kosten auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung von 7,5 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile durch die Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerungen resultieren aus vertieften Planungen und zusätzlichen Untersuchungen zum Baugrund, insbesondere im Bereich der Kellersanierung und der Problematik einer ehemaligen Deponie. Weitere Faktoren sind die Integration der Freibadtechnik, Anpassungen an der Dachkonstruktion sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation. Die Finanzierung erfolgt nach dem bestehenden Schlüssel: Der Regionalverband Ruhr trägt 50 Prozent, die Stadt Oberhausen 30 Prozent und die Stadt Bottrop 20 Prozent der Kosten.
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Genehmigungsplanung; eine Baugenehmigung liegt vor. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit wird für das dritte Quartal 2026 erwartet. Der Rückbau der bestehenden Anlagen soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen, wobei die Fertigstellung des Projekts für das Jahr 2028 geplant ist. Ein Abbruch des Vorhabens würde laut Vorlage Folgekosten von mindestens 10 Millionen Euro verursachen und zum Ende des aktuellen Bade- und Saunabetriebs führen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0289 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Anpassung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der veranschlagten Kosten auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung von 7,5 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile durch die Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerungen resultieren aus vertieften Planungen und zusätzlichen Untersuchungen zum Baugrund, insbesondere im Bereich der Kellersanierung und der Problematik einer ehemaligen Deponie. Weitere Faktoren sind die Integration der Freibadtechnik, Anpassungen an der Dachkonstruktion sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation. Die Finanzierung erfolgt nach dem bestehenden Schlüssel: Der Regionalverband Ruhr trägt 50 Prozent, die Stadt Oberhausen 30 Prozent und die Stadt Bottrop 20 Prozent der Kosten.
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Genehmigungsplanung; eine Baugenehmigung liegt vor. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit wird für das dritte Quartal 2026 erwartet. Der Rückbau der bestehenden Anlagen soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen, wobei die Fertigstellung des Projekts für das Jahr 2028 geplant ist. Ein Abbruch des Vorhabens würde laut Vorlage Folgekosten von mindestens 10 Millionen Euro verursachen und zum Ende des aktuellen Bade- und Saunabetriebs führen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0289 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Anpassung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der veranschlagten Kosten auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung von 7,5 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile durch die Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerungen resultieren aus vertieften Planungen und zusätzlichen Untersuchungen zum Baugrund, insbesondere im Bereich der Kellersanierung und der Problematik einer ehemaligen Deponie. Weitere Faktoren sind die Integration der Freibadtechnik, Anpassungen an der Dachkonstruktion sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation. Die Finanzierung erfolgt nach dem bestehenden Schlüssel: Der Regionalverband Ruhr trägt 50 Prozent, die Stadt Oberhausen 30 Prozent und die Stadt Bottrop 20 Prozent der Kosten.
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Genehmigungsplanung; eine Baugenehmigung liegt vor. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit wird für das dritte Quartal 2026 erwartet. Der Rückbau der bestehenden Anlagen soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen, wobei die Fertigstellung des Projekts für das Jahr 2028 geplant ist. Ein Abbruch des Vorhabens würde laut Vorlage Folgekosten von mindestens 10 Millionen Euro verursachen und zum Ende des aktuellen Bade- und Saunabetriebs führen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Ruhr:HUB GmbH, Übertragung der Gesellschaftsanteile der Business Metropole Ruhr GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die unentgeltliche Übertragung von 18,684 % der Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu beschließen. Voraussetzung für diesen Schritt ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund der Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die Fortführung der Ruhr:HUB GmbH als eigenständige Gesellschaft nach dem bestehenden Finanzierungskonzept nicht mehr gewährleistet ist.
Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung soll die Ruhr:HUB GmbH zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Auflösung der Gesellschaft bei geringem Aufwand und der gleichzeitige Erhalt der Veranstaltung ruhrSUMMIT 2026. Da die Anteile aufgrund von Jahresfehlbeträgen und sinkendem Eigenkapital als wertlos eingestuft werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zudem die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die unentgeltliche Übertragung von 18,684 % der Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu beschließen. Voraussetzung für diesen Schritt ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund der Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die Fortführung der Ruhr:HUB GmbH als eigenständige Gesellschaft nach dem bestehenden Finanzierungskonzept nicht mehr gewährleistet ist.
Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung soll die Ruhr:HUB GmbH zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Auflösung der Gesellschaft bei geringem Aufwand und der gleichzeitige Erhalt der Veranstaltung ruhrSUMMIT 2026. Da die Anteile aufgrund von Jahresfehlbeträgen und sinkendem Eigenkapital als wertlos eingestuft werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zudem die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die unentgeltliche Übertragung von 18,684 % der Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu beschließen. Voraussetzung für diesen Schritt ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund der Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die Fortführung der Ruhr:HUB GmbH als eigenständige Gesellschaft nach dem bestehenden Finanzierungskonzept nicht mehr gewährleistet ist.
Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung soll die Ruhr:HUB GmbH zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Auflösung der Gesellschaft bei geringem Aufwand und der gleichzeitige Erhalt der Veranstaltung ruhrSUMMIT 2026. Da die Anteile aufgrund von Jahresfehlbeträgen und sinkendem Eigenkapital als wertlos eingestuft werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zudem die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Die Verbandsversammlung wird ersucht, die unentgeltliche Übertragung von 18,684 % der Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu beschließen. Voraussetzung für diesen Schritt ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund der Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die Fortführung der Ruhr:HUB GmbH als eigenständige Gesellschaft nach dem bestehenden Finanzierungskonzept nicht mehr gewährleistet ist.
Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung soll die Ruhr:HUB GmbH zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Auflösung der Gesellschaft bei geringem Aufwand und der gleichzeitige Erhalt der Veranstaltung ruhrSUMMIT 2026. Da die Anteile aufgrund von Jahresfehlbeträgen und sinkendem Eigenkapital als wertlos eingestuft werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zudem die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die unentgeltliche Übertragung von 18,684 % der Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu beschließen. Voraussetzung für diesen Schritt ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund der Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die Fortführung der Ruhr:HUB GmbH als eigenständige Gesellschaft nach dem bestehenden Finanzierungskonzept nicht mehr gewährleistet ist.
Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung soll die Ruhr:HUB GmbH zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Auflösung der Gesellschaft bei geringem Aufwand und der gleichzeitige Erhalt der Veranstaltung ruhrSUMMIT 2026. Da die Anteile aufgrund von Jahresfehlbeträgen und sinkendem Eigenkapital als wertlos eingestuft werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zudem die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 5Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 15/0267 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr prüft die Optimierung seines Beteiligungsportfolios, um Synergieeffekte zu nutzen und die Haushaltslage nachhaltig zu verbessern. Basierend auf einem vorliegenden Gutachten hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Beteiligungen vorgenommen. Die Zuschüsse an diese Gesellschaften belaufen sich für das Jahr 2026 auf rund 35 Millionen Euro, was etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes entspricht.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die ergänzenden Bewertungen und Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, wie die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge sowie konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten und diese im nächsten Sitzungslauf vorlegen. Für die übrigen Beteiligungen werden durch die Verbandsversammlung weitere Anweisungen zum Vorgehen festgelegt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Einführung von Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln. Ziel ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben wie Finanzen, Personal, IT und Einkauf, um durch Standardisierung Einsparpotenziale zu realisieren und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu steigern.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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Zur Vorlage · 15/0267 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr prüft die Optimierung seines Beteiligungsportfolios, um Synergieeffekte zu nutzen und die Haushaltslage nachhaltig zu verbessern. Basierend auf einem vorliegenden Gutachten hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Beteiligungen vorgenommen. Die Zuschüsse an diese Gesellschaften belaufen sich für das Jahr 2026 auf rund 35 Millionen Euro, was etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes entspricht.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die ergänzenden Bewertungen und Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, wie die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge sowie konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten und diese im nächsten Sitzungslauf vorlegen. Für die übrigen Beteiligungen werden durch die Verbandsversammlung weitere Anweisungen zum Vorgehen festgelegt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Einführung von Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln. Ziel ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben wie Finanzen, Personal, IT und Einkauf, um durch Standardisierung Einsparpotenziale zu realisieren und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu steigern.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr prüft die Optimierung seines Beteiligungsportfolios, um Synergieeffekte zu nutzen und die Haushaltslage nachhaltig zu verbessern. Basierend auf einem vorliegenden Gutachten hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Beteiligungen vorgenommen. Die Zuschüsse an diese Gesellschaften belaufen sich für das Jahr 2026 auf rund 35 Millionen Euro, was etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes entspricht.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die ergänzenden Bewertungen und Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, wie die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge sowie konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten und diese im nächsten Sitzungslauf vorlegen. Für die übrigen Beteiligungen werden durch die Verbandsversammlung weitere Anweisungen zum Vorgehen festgelegt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Einführung von Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln. Ziel ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben wie Finanzen, Personal, IT und Einkauf, um durch Standardisierung Einsparpotenziale zu realisieren und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu steigern.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 6Angelegenheiten der Ruhr LIVE gGmbH EU-Beihilferechtliche BetrauungZur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Versammlung der Betrauung zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Die Grundlage bildet ein Beschluss vom März 2026, der den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Ruhr LIVE gGmbH – vormals Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH – unter bestimmten Vorbehalten annahm. Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei hat ergeben, dass die geplanten Veranstaltungen, darunter die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen sind. Damit ist eine Anmeldung etwaiger Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes bei der EU-Kommission unter Einhaltung des entsprechenden Freistellungsbeschlusses nicht erforderlich, vorausgesetzt, die Gesellschaft wird förmlich betraut.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan notwendig sind. Der durchgeführte Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag für den Zeitraum 2027-2029Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2027 bis 2029 zustimmen. Die Gesellschaft ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet verantwortlich, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Verlängerung der Nebenabrede ist notwendig, um die Gesellschafterzuschüsse für den Zeitraum nach dem aktuellen Zyklus, der am 31. Dezember 2026 endet, abzusichern. Dies erfolgt im Kontext eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2026. Der jährliche Stammhaushalt der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regionalverbandes Ruhr zusammen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen Beitrag des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro pro Jahr vor, während das Land Nordrhein-Westfalen 1.117.537 Euro beisteuert. Zusätzlich stellt das Land Mittel aus einer regionalen Kulturstrategie in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich bereit.
Haushaltsmäßig ergeben sich durch die neue Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Kulturstrategie Änderungen bei den Zuschüssen für den Bereich Urbane Künste Ruhr, wodurch bisherige Beiträge des Regionalverbandes entfallen. Eine darüber hinausgehende Nachveranschlagung von Mitteln seitens des Regionalverbandes ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2027 bis 2029 zustimmen. Die Gesellschaft ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet verantwortlich, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Verlängerung der Nebenabrede ist notwendig, um die Gesellschafterzuschüsse für den Zeitraum nach dem aktuellen Zyklus, der am 31. Dezember 2026 endet, abzusichern. Dies erfolgt im Kontext eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2026. Der jährliche Stammhaushalt der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regionalverbandes Ruhr zusammen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen Beitrag des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro pro Jahr vor, während das Land Nordrhein-Westfalen 1.117.537 Euro beisteuert. Zusätzlich stellt das Land Mittel aus einer regionalen Kulturstrategie in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich bereit.
Haushaltsmäßig ergeben sich durch die neue Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Kulturstrategie Änderungen bei den Zuschüssen für den Bereich Urbane Künste Ruhr, wodurch bisherige Beiträge des Regionalverbandes entfallen. Eine darüber hinausgehende Nachveranschlagung von Mitteln seitens des Regionalverbandes ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2027 bis 2029 zustimmen. Die Gesellschaft ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet verantwortlich, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Verlängerung der Nebenabrede ist notwendig, um die Gesellschafterzuschüsse für den Zeitraum nach dem aktuellen Zyklus, der am 31. Dezember 2026 endet, abzusichern. Dies erfolgt im Kontext eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2026. Der jährliche Stammhaushalt der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regionalverbandes Ruhr zusammen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen Beitrag des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro pro Jahr vor, während das Land Nordrhein-Westfalen 1.117.537 Euro beisteuert. Zusätzlich stellt das Land Mittel aus einer regionalen Kulturstrategie in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich bereit.
Haushaltsmäßig ergeben sich durch die neue Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Kulturstrategie Änderungen bei den Zuschüssen für den Bereich Urbane Künste Ruhr, wodurch bisherige Beiträge des Regionalverbandes entfallen. Eine darüber hinausgehende Nachveranschlagung von Mitteln seitens des Regionalverbandes ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll der Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2027 bis 2029 zustimmen. Die Gesellschaft ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet verantwortlich, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Verlängerung der Nebenabrede ist notwendig, um die Gesellschafterzuschüsse für den Zeitraum nach dem aktuellen Zyklus, der am 31. Dezember 2026 endet, abzusichern. Dies erfolgt im Kontext eines personellen Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2026. Der jährliche Stammhaushalt der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regionalverbandes Ruhr zusammen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen Beitrag des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro pro Jahr vor, während das Land Nordrhein-Westfalen 1.117.537 Euro beisteuert. Zusätzlich stellt das Land Mittel aus einer regionalen Kulturstrategie in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich bereit.
Haushaltsmäßig ergeben sich durch die neue Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Kulturstrategie Änderungen bei den Zuschüssen für den Bereich Urbane Künste Ruhr, wodurch bisherige Beiträge des Regionalverbandes entfallen. Eine darüber hinausgehende Nachveranschlagung von Mitteln seitens des Regionalverbandes ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 8Angelegenheiten der RuhrFutur gGmbH Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0293 behandelt den Jahresabschluss der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 617,3 T€ ab, was eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahreswert von 671,1 T€ bedeutet. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900 T€, wobei 500 T€ vom Regionalverband Ruhr und 400 T€ von der Stiftung Mercator stammen; diese Beträge wurden der Kapitalrücklage zugeführt.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 27 Mitarbeitende, im Vergleich zu 25 Personen im Vorjahr. Der Beschluss ist haushaltsneutral und führt zu keinen klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0293 behandelt den Jahresabschluss der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 617,3 T€ ab, was eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahreswert von 671,1 T€ bedeutet. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900 T€, wobei 500 T€ vom Regionalverband Ruhr und 400 T€ von der Stiftung Mercator stammen; diese Beträge wurden der Kapitalrücklage zugeführt.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 27 Mitarbeitende, im Vergleich zu 25 Personen im Vorjahr. Der Beschluss ist haushaltsneutral und führt zu keinen klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0293 behandelt den Jahresabschluss der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 617,3 T€ ab, was eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahreswert von 671,1 T€ bedeutet. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900 T€, wobei 500 T€ vom Regionalverband Ruhr und 400 T€ von der Stiftung Mercator stammen; diese Beträge wurden der Kapitalrücklage zugeführt.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 27 Mitarbeitende, im Vergleich zu 25 Personen im Vorjahr. Der Beschluss ist haushaltsneutral und führt zu keinen klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0293 behandelt den Jahresabschluss der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 617,3 T€ ab, was eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahreswert von 671,1 T€ bedeutet. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900 T€, wobei 500 T€ vom Regionalverband Ruhr und 400 T€ von der Stiftung Mercator stammen; diese Beträge wurden der Kapitalrücklage zugeführt.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 27 Mitarbeitende, im Vergleich zu 25 Personen im Vorjahr. Der Beschluss ist haushaltsneutral und führt zu keinen klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 9Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 behandelt den Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüferin geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die ordnungsgemäße Führung sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Das Ergebnis für das Jahr 2025 beläuft sich nach Berücksichtigung von Gesellschaftszuschüssen in Höhe von 600.000 Euro auf einen Überschuss von 52.800 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, mit einem Ergebnis von 26.300 Euro, ist ein Anstieg zu verzeichnen. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen neun Mitarbeiter.
Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 16. Juni 2026 geplant, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Aus der Vorlage ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 behandelt den Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüferin geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die ordnungsgemäße Führung sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Das Ergebnis für das Jahr 2025 beläuft sich nach Berücksichtigung von Gesellschaftszuschüssen in Höhe von 600.000 Euro auf einen Überschuss von 52.800 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, mit einem Ergebnis von 26.300 Euro, ist ein Anstieg zu verzeichnen. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen neun Mitarbeiter.
Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 16. Juni 2026 geplant, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Aus der Vorlage ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0263 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 behandelt den Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüferin geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die ordnungsgemäße Führung sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Das Ergebnis für das Jahr 2025 beläuft sich nach Berücksichtigung von Gesellschaftszuschüssen in Höhe von 600.000 Euro auf einen Überschuss von 52.800 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, mit einem Ergebnis von 26.300 Euro, ist ein Anstieg zu verzeichnen. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen neun Mitarbeiter.
Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 16. Juni 2026 geplant, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Aus der Vorlage ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 10Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0268 behandelt den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 202<0xC2>5. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Abschluss wurde von der ARE Audit GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Unternehmen weist einen Jahresfehlbetrag von 3.325,5 T€ aus, während im Vorjahr ein Fehlbetrag von 3.419,0 T€ verzeichnet wurde. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein Bilanzverlust in Höhe von 121,7 T€ ist der Stadt Hamm zuzurechnen.
Die Gesellschafter leisteten im Rahmen des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages Zahlungen in Höhe von 850 T€ durch den Regionalverband Ruhr (RVR) sowie 2 Mio. € durch die Stadt Hamm. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300 T€. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von 47 im Vorjahr auf 53 an. Die Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat ist für den 24. Juni 2026 geplant.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0268 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0268 behandelt den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 202<0xC2>5. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Abschluss wurde von der ARE Audit GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Unternehmen weist einen Jahresfehlbetrag von 3.325,5 T€ aus, während im Vorjahr ein Fehlbetrag von 3.419,0 T€ verzeichnet wurde. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein Bilanzverlust in Höhe von 121,7 T€ ist der Stadt Hamm zuzurechnen.
Die Gesellschafter leisteten im Rahmen des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages Zahlungen in Höhe von 850 T€ durch den Regionalverband Ruhr (RVR) sowie 2 Mio. € durch die Stadt Hamm. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300 T€. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von 47 im Vorjahr auf 53 an. Die Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat ist für den 24. Juni 2026 geplant.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0268 behandelt den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 202<0xC2>5. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Abschluss wurde von der ARE Audit GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Unternehmen weist einen Jahresfehlbetrag von 3.325,5 T€ aus, während im Vorjahr ein Fehlbetrag von 3.419,0 T€ verzeichnet wurde. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein Bilanzverlust in Höhe von 121,7 T€ ist der Stadt Hamm zuzurechnen.
Die Gesellschafter leisteten im Rahmen des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages Zahlungen in Höhe von 850 T€ durch den Regionalverband Ruhr (RVR) sowie 2 Mio. € durch die Stadt Hamm. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300 T€. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von 47 im Vorjahr auf 53 an. Die Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat ist für den 24. Juni 2026 geplant.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 11Angelegenheiten Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen prüft die Beschlussvorlage 15/0265 zum Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Da die Grundstücke des Seebades und die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Jahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft zwei Personen. Die Vorlage sieht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen prüft die Beschlussvorlage 15/0265 zum Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Da die Grundstücke des Seebades und die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Jahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft zwei Personen. Die Vorlage sieht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen vor.
Automatisch erzeugt durch
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen prüft die Beschlussvorlage 15/0265 zum Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen. Da die Grundstücke des Seebades und die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Jahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft zwei Personen. Die Vorlage sieht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen vor.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 12Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften - Quartalsberichterstattung zum 31.03.2026Zur Vorlage · 15/0288 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat die Quartalsberichterstattung der RVR-Beteiligungsgesellschaften zum ersten Quartal 2026 zur Kenntnis genommen. Die Auswertung basiert auf Rückmeldungen von 14 der insgesamt 17 angeforderten Gesellschaften. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen verläuft überwiegend planmäßig und stabil.
Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH wurden Abweichungen in den Betriebsstätten Vonderort und Mattlerbusch festgestellt. In Vonderort führt die Verschiebung der Generalsanierung des Solbades dazu, dass eine zusätzliche Öffnung des Freibades für den Sommer 2026 angestrebt wird, was einen Finanzierungsbedarf von rund 300.000 Euro sowie gestiegene Energiekosten zur Folge hat. Der Anteil des Regionalverbandes Ruhr an diesen Kosten beläuft sich auf etwa 65.000 Euro. In der Betriebsstätte Mattlerbusch wird ein Rückgang des Ergebnisses um 299.000 Euro prognostiziert, begründet durch höhere Energie- und Materialkosten, gestiegene Grundsteuern sowie Umsatzeinbußen durch die Sperrung des Palmengartens.
Bei der Manifesta 16 Ruhr gGmbH ergeben sich Abweichungen durch eine programmatische Erweiterung, deren Finanzierung bereits über vorangegangene Beschlüsse und Rückstellungen gesichert ist. Zudem wurden bei der Ruhr Tourismus GmbH sowie der Business Metropole Ruhr GmbH geringfügige Planüberschreitungen von unter drei Prozent verzeichnet. Die Verwaltung begleitet die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen weiterhin und wird die Gremien im nächsten Quartalsreporting erneut informieren.
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 13Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2025. Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses 2025. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0206 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro festzustellen. Dokumentiert wird zudem ein Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2025 wird mit 1.117.835,47 Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus wird beantragt, den genannten Jahresüberschuss im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün die Entlastung zu erteilen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0206 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro festzustellen. Dokumentiert wird zudem ein Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2025 wird mit 1.117.835,47 Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus wird beantragt, den genannten Jahresüberschuss im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün die Entlastung zu erteilen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0206 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro festzustellen. Dokumentiert wird zudem ein Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2025 wird mit 1.117.835,47 Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus wird beantragt, den genannten Jahresüberschuss im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün die Entlastung zu erteilen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0206 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro festzustellen. Dokumentiert wird zudem ein Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2025 wird mit 1.117.835,47 Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus wird beantragt, den genannten Jahresüberschuss im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün die Entlastung zu erteilen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14Haushaltsangelegenheiten
- 14.1Präsentation des RVR auf den IGA-FlächenZur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll einem Grobkonzept zur Präsentation des Verbandes sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün auf der Internationalen Gartenausstellung 202<0xC2>7 zustimmen. Das Vorhaben sieht Präsentationen in den drei Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor. In Duisburg ist eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum geplant, deren Kosten auf rund 250.000 Euro geschätzt werden. In Gelsenkirchen soll die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sowie der Stadt Essen dargestellt werden; hierfür sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich.
Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen, der die Transformation zur grünen Industrieregion mittels digitaler Unterstützung thematisieren soll. Dieser Raum dient zudem als Anlaufstelle für politische und administrative Akteure. Die Kosten hierfür werden mit 500.000 Euro veranschlagt, wobei ein Teil über überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 finanziert werden soll. Für die laufende Bewirtschaftung der Flächen sind zudem Aufwandsermächtigungen in Höhe von 190.000 Euro für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen wird durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen sowie durch Mittel aus anderen Investitionsprogrammen ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll einem Grobkonzept zur Präsentation des Verbandes sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün auf der Internationalen Gartenausstellung 202<0xC2>7 zustimmen. Das Vorhaben sieht Präsentationen in den drei Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor. In Duisburg ist eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum geplant, deren Kosten auf rund 250.000 Euro geschätzt werden. In Gelsenkirchen soll die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sowie der Stadt Essen dargestellt werden; hierfür sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich.
Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen, der die Transformation zur grünen Industrieregion mittels digitaler Unterstützung thematisieren soll. Dieser Raum dient zudem als Anlaufstelle für politische und administrative Akteure. Die Kosten hierfür werden mit 500.000 Euro veranschlagt, wobei ein Teil über überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 finanziert werden soll. Für die laufende Bewirtschaftung der Flächen sind zudem Aufwandsermächtigungen in Höhe von 190.000 Euro für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen wird durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen sowie durch Mittel aus anderen Investitionsprogrammen ermöglicht.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll einem Grobkonzept zur Präsentation des Verbandes sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün auf der Internationalen Gartenausstellung 202<0xC2>7 zustimmen. Das Vorhaben sieht Präsentationen in den drei Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor. In Duisburg ist eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum geplant, deren Kosten auf rund 250.000 Euro geschätzt werden. In Gelsenkirchen soll die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sowie der Stadt Essen dargestellt werden; hierfür sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich.
Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen, der die Transformation zur grünen Industrieregion mittels digitaler Unterstützung thematisieren soll. Dieser Raum dient zudem als Anlaufstelle für politische und administrative Akteure. Die Kosten hierfür werden mit 500.000 Euro veranschlagt, wobei ein Teil über überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 finanziert werden soll. Für die laufende Bewirtschaftung der Flächen sind zudem Aufwandsermächtigungen in Höhe von 190.000 Euro für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen wird durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen sowie durch Mittel aus anderen Investitionsprogrammen ermöglicht.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll einem Grobkonzept zur Präsentation des Verbandes sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün auf der Internationalen Gartenausstellung 202<0xC2>7 zustimmen. Das Vorhaben sieht Präsentationen in den drei Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor. In Duisburg ist eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum geplant, deren Kosten auf rund 250.000 Euro geschätzt werden. In Gelsenkirchen soll die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sowie der Stadt Essen dargestellt werden; hierfür sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich.
Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen, der die Transformation zur grünen Industrieregion mittels digitaler Unterstützung thematisieren soll. Dieser Raum dient zudem als Anlaufstelle für politische und administrative Akteure. Die Kosten hierfür werden mit 500.000 Euro veranschlagt, wobei ein Teil über überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 finanziert werden soll. Für die laufende Bewirtschaftung der Flächen sind zudem Aufwandsermächtigungen in Höhe von 190.000 Euro für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen wird durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen sowie durch Mittel aus anderen Investitionsprogrammen ermöglicht.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 14.2Baumaßnahme am NaturForum Bislicher Insel, Zustimmung zum weiteren Ausbau (Bauabschnitt II)Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt des NaturForums Bislicher Insel beschließen. Dieser Abschnitt umfasst den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum. Damit verbunden ist die Zustimmung zu einer Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen. Für die Jahre 2027 und 2028 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro beziehungsweise 1,9 Millionen Euro beantragt.
Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Leistungsphase 5. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauabschnitte 1 und 2 zeitgleich umzusetzen. Durch diese gemeinsame Vergabe sollen größere Leistungspakete realisiert und Synergieeffekte zur Kostensenkung genutzt werden. Zudem wird eine Reduzierung der Schnittstellen sowie eine beschleunigte Projektumsetzung angestrebt. Ein wesentlicher Grund für die zeitgleiche Umsetzung ist die Aufrechterhaltung des Umweltbildungsangebots, da die Funktionen der Dauerausstellung und des Unterrichts eng miteinander verknüpft sind. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet. Für die Förderung des neuen Informationszentrums wurde bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,07 Millionen Euro erteilt.
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Hauptdokument|20260511093221-0|20260511094136-0|20260513123813-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt des NaturForums Bislicher Insel beschließen. Dieser Abschnitt umfasst den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum. Damit verbunden ist die Zustimmung zu einer Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen. Für die Jahre 2027 und 2028 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro beziehungsweise 1,9 Millionen Euro beantragt.
Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Leistungsphase 5. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauabschnitte 1 und 2 zeitgleich umzusetzen. Durch diese gemeinsame Vergabe sollen größere Leistungspakete realisiert und Synergieeffekte zur Kostensenkung genutzt werden. Zudem wird eine Reduzierung der Schnittstellen sowie eine beschleunigte Projektumsetzung angestrebt. Ein wesentlicher Grund für die zeitgleiche Umsetzung ist die Aufrechterhaltung des Umweltbildungsangebots, da die Funktionen der Dauerausstellung und des Unterrichts eng miteinander verknüpft sind. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet. Für die Förderung des neuen Informationszentrums wurde bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,07 Millionen Euro erteilt.
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Hauptdokument|20260511093221-0|20260511094136-0|20260513123813-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt des NaturForums Bislicher Insel beschließen. Dieser Abschnitt umfasst den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum. Damit verbunden ist die Zustimmung zu einer Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen. Für die Jahre 2027 und 2028 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro beziehungsweise 1,9 Millionen Euro beantragt.
Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Leistungsphase 5. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauabschnitte 1 und 2 zeitgleich umzusetzen. Durch diese gemeinsame Vergabe sollen größere Leistungspakete realisiert und Synergieeffekte zur Kostensenkung genutzt werden. Zudem wird eine Reduzierung der Schnittstellen sowie eine beschleunigte Projektumsetzung angestrebt. Ein wesentlicher Grund für die zeitgleiche Umsetzung ist die Aufrechterhaltung des Umweltbildungsangebots, da die Funktionen der Dauerausstellung und des Unterrichts eng miteinander verknüpft sind. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet. Für die Förderung des neuen Informationszentrums wurde bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,07 Millionen Euro erteilt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt des NaturForums Bislicher Insel beschließen. Dieser Abschnitt umfasst den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum. Damit verbunden ist die Zustimmung zu einer Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen. Für die Jahre 2027 und 2028 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro beziehungsweise 1,9 Millionen Euro beantragt.
Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Leistungsphase 5. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauabschnitte 1 und 2 zeitgleich umzusetzen. Durch diese gemeinsame Vergabe sollen größere Leistungspakete realisiert und Synergieeffekte zur Kostensenkung genutzt werden. Zudem wird eine Reduzierung der Schnittstellen sowie eine beschleunigte Projektumsetzung angestrebt. Ein wesentlicher Grund für die zeitgleiche Umsetzung ist die Aufrechterhaltung des Umweltbildungsangebots, da die Funktionen der Dauerausstellung und des Unterrichts eng miteinander verknüpft sind. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet. Für die Förderung des neuen Informationszentrums wurde bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,07 Millionen Euro erteilt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14.3Kreditbericht 2026Zur Vorlage · 15/0258 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0258 zum Kreditbericht 202<0xC2>6 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) dient der Information des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen. Der Bericht dokumentiert den aktuellen Schuldenstand hinsichtlich der Investitions- und Liquiditätskredite des Verbandes. Grundlage für die Erstellung ist eine Dienstanweisung zum Abschluss und zur Abwicklung von Finanzgeschäften, welche durch die Verbandsversammlung im Oktober 2025 beschlossen wurde. Der Bericht umfasst keine kreditähnlichen Rechtsgeschäfte oder Bürgschaften.
Die Auswertungen basieren auf den Jahresabschlüssen bis zum Jahr 2024 sowie auf vorläufigen Zahlen aus dem Jahr 2025. Rechtliche Grundlagen bilden die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, ein ministerieller Runderlass sowie die Vorgaben der Haushaltssatzung. Zur Ermittlung der Kreditermächtigung dient die jährliche Haushaltsplanung und die Finanzrechnung, welche die Entwicklung der Liquidität durch die Summe aller zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen darstellt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14.4Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2026 - 31.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Verbandsversammlung setzt sich damit zur Kenntnis, dass der Kämmerer diese Überschreitungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt hat.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen ist dabei nach der Höhe des RVR-Eigenanteils geregelt: Der Kämmerer entscheidet über Beträge unter 100.000 Euro, während für Überschreitungen ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Diese Regelung basiert auf dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr.
Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Es ergeben sich aus den Vorgängen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Verbandsversammlung setzt sich damit zur Kenntnis, dass der Kämmerer diese Überschreitungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt hat.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen ist dabei nach der Höhe des RVR-Eigenanteils geregelt: Der Kämmerer entscheidet über Beträge unter 100.000 Euro, während für Überschreitungen ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Diese Regelung basiert auf dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr.
Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Es ergeben sich aus den Vorgängen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Verbandsversammlung setzt sich damit zur Kenntnis, dass der Kämmerer diese Überschreitungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt hat.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen ist dabei nach der Höhe des RVR-Eigenanteils geregelt: Der Kämmerer entscheidet über Beträge unter 100.000 Euro, während für Überschreitungen ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Diese Regelung basiert auf dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr.
Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Es ergeben sich aus den Vorgängen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14.5Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs-ausschuss weiterleitet. Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Finanziell schließt das Haushaltsjahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.917,4 T€ ab. Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 8.084,9 T€ entspricht dies einer Verbesserung des Ergebnisses um 6.767,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis, welches einen Überschuss von 3.631,0 T€ auswies, ergibt sich jedoch eine Differenz von -7.548,3 T€.
Der vorliegende Entwurf wurde im Juni 2026 durch die zuständige Verwaltung unterzeichnet. Die Bilanz weist zum Stichtag ein Gesamtvermögen sowie eine entsprechende Passivseite von 661.294 T€ aus. Die Vorlage wird den Gremien des Regionalverbandes Ruhr zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0295 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs-ausschuss weiterleitet. Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Finanziell schließt das Haushaltsjahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.917,4 T€ ab. Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 8.084,9 T€ entspricht dies einer Verbesserung des Ergebnisses um 6.767,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis, welches einen Überschuss von 3.631,0 T€ auswies, ergibt sich jedoch eine Differenz von -7.548,3 T€.
Der vorliegende Entwurf wurde im Juni 2026 durch die zuständige Verwaltung unterzeichnet. Die Bilanz weist zum Stichtag ein Gesamtvermögen sowie eine entsprechende Passivseite von 661.294 T€ aus. Die Vorlage wird den Gremien des Regionalverbandes Ruhr zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
Zur Vorlage · 15/0295 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs-ausschuss weiterleitet. Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Finanziell schließt das Haushaltsjahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.917,4 T€ ab. Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 8.084,9 T€ entspricht dies einer Verbesserung des Ergebnisses um 6.767,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis, welches einen Überschuss von 3.631,0 T€ auswies, ergibt sich jedoch eine Differenz von -7.548,3 T€.
Der vorliegende Entwurf wurde im Juni 2026 durch die zuständige Verwaltung unterzeichnet. Die Bilanz weist zum Stichtag ein Gesamtvermögen sowie eine entsprechende Passivseite von 661.294 T€ aus. Die Vorlage wird den Gremien des Regionalverbandes Ruhr zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 15.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der ÖKODATA GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, einem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen. Dabei soll die ÖKODATA GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR mbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt IT-Dienstleistungen für die AGR-Gruppe. Da das Geschäft mit externen Kunden eingestellt wurde, soll die eigenständige Gesellschaftsstruktur zur Vermeidung von Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand aufgelöst werden. Die IT-Dienstleistungen sollen künftig als interner Bereich innerhalb der AGR mbH organisiert werden. Im Zuge dessen wechseln 29 Mitarbeitende in den TVÖD der AGR mbH, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die neue IT-Leitung übernimmt.
Finanziell führt die Verschmelzung zu einem Anstieg der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, primär durch Anpassungen bei der Vergütung und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch vereinfachte Verwaltungsabläufe. Ein einmaliger Buchverlust in Höhe von 169.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, einem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen. Dabei soll die ÖKODATA GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR mbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt IT-Dienstleistungen für die AGR-Gruppe. Da das Geschäft mit externen Kunden eingestellt wurde, soll die eigenständige Gesellschaftsstruktur zur Vermeidung von Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand aufgelöst werden. Die IT-Dienstleistungen sollen künftig als interner Bereich innerhalb der AGR mbH organisiert werden. Im Zuge dessen wechseln 29 Mitarbeitende in den TVÖD der AGR mbH, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die neue IT-Leitung übernimmt.
Finanziell führt die Verschmelzung zu einem Anstieg der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, primär durch Anpassungen bei der Vergütung und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch vereinfachte Verwaltungsabläufe. Ein einmaliger Buchverlust in Höhe von 169.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, einem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen. Dabei soll die ÖKODATA GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR mbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt IT-Dienstleistungen für die AGR-Gruppe. Da das Geschäft mit externen Kunden eingestellt wurde, soll die eigenständige Gesellschaftsstruktur zur Vermeidung von Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand aufgelöst werden. Die IT-Dienstleistungen sollen künftig als interner Bereich innerhalb der AGR mbH organisiert werden. Im Zuge dessen wechseln 29 Mitarbeitende in den TVÖD der AGR mbH, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die neue IT-Leitung übernimmt.
Finanziell führt die Verschmelzung zu einem Anstieg der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, primär durch Anpassungen bei der Vergütung und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch vereinfachte Verwaltungsabläufe. Ein einmaliger Buchverlust in Höhe von 169.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, einem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen. Dabei soll die ÖKODATA GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR mbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt IT-Dienstleistungen für die AGR-Gruppe. Da das Geschäft mit externen Kunden eingestellt wurde, soll die eigenständige Gesellschaftsstruktur zur Vermeidung von Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand aufgelöst werden. Die IT-Dienstleistungen sollen künftig als interner Bereich innerhalb der AGR mbH organisiert werden. Im Zuge dessen wechseln 29 Mitarbeitende in den TVÖD der AGR mbH, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die neue IT-Leitung übernimmt.
Finanziell führt die Verschmelzung zu einem Anstieg der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, primär durch Anpassungen bei der Vergütung und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch vereinfachte Verwaltungsabläufe. Ein einmaliger Buchverlust in Höhe von 169.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 15.2Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung erteilen, einen Verschmelzungsvertrag zwischen der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH abzuschließen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH verschmolzen werden. Die Geschäftsführung erhält dabei die Befugnis, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigebestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.
Für die drei derzeit im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse beschäftigten Mitarbeitenden ist keine unmittelbare unbefristete Übernahme geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung erteilen, einen Verschmelzungsvertrag zwischen der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH abzuschließen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH verschmolzen werden. Die Geschäftsführung erhält dabei die Befugnis, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigebestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.
Für die drei derzeit im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse beschäftigten Mitarbeitenden ist keine unmittelbare unbefristete Übernahme geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung erteilen, einen Verschmelzungsvertrag zwischen der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH abzuschließen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH verschmolzen werden. Die Geschäftsführung erhält dabei die Befugnis, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigebestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung erteilen, einen Verschmelzungsvertrag zwischen der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH abzuschließen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH verschmolzen werden. Die Geschäftsführung erhält dabei die Befugnis, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigebestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.
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Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.
Für die drei derzeit im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse beschäftigten Mitarbeitenden ist keine unmittelbare unbefristete Übernahme geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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